Unterhaltspfändung: Kann Unterhalt gepfändet werden?

Von Albert K.

Letzte Aktualisierung am: 14. März 2024

Geschätzte Lesezeit: 3 Minuten

Unterhalt pfänden:  Wie erfolgt bei der Unterhaltspfändung die Berechnung und welche Pfändungsgrenze gilt beim Unterhalt?
Unterhalt pfänden: Wie erfolgt bei der Unterhaltspfändung die Berechnung und welche Pfändungsgrenze gilt beim Unterhalt?

Begleicht eine Personen ihre Schulden nicht, hat der Gläubiger die Möglichkeit, seine Forderungen mittels einer Pfändung durchsetzen. Es kann zum Beispiel der Lohn oder das Konto eines Schuldners gepfändet werden. Bestimmte Bezüge sind dabei nicht pfändbar.

Wer Schulden hat und Unterhalt für ein Kind erhält, fragt sich in diesem Fall, ob Unterhaltszahlungen gepfändet werden können. Aber auch wenn der Unterhaltspflichtige in Zahlungsverzug gerät, stellt sich die Frage, ob der Unterhalt bei ihm gepfändet werden darf.

Ist Unterhalt beim Unterhaltsempfänger pfändbar? Darf dieser vom Unterhaltspflichtigen gepfändet werden? Gibt es eine Pfändungsfreigrenze beim Unterhalt? Hat die Unterhaltspfändung Vorrang vor anderen Pfändungen? All das erfahren Sie im Folgenden.

Pfändung von Unterhalt kurz zusammengefasst

Ich habe Anspruch auf Unterhaltszahlungen, der Unterhaltspflichtige zahlt aber nicht. Was kann ich tun?

Unterhaltsberechtigte können den Unterhalt per Zwangsvollstreckung durchsetzen. Sie benötigen hierfür aber einen Unterhaltstitel.

Welche Zwangsvollstreckungsmaßnahme ist hierfür am wirksamsten?

Die Unterhaltspfändung erfolgt üblicherweise per Gehaltspfändung. Der Arbeitgeber des Unterhaltspflichtigen muss hierbei mitwirken.

Ist eine Unterhaltspfändung während der Privatinsolvenz des Unterhaltspflichtigen möglich?

Die Zwangsvollstreckung ist unzulässig, soweit die Unterhaltsschulden schon vor der Insolvenzeröffnung bestanden. Diese Schulden sind stattdessen beim Insolvenzverwalter anzumelden. Neue Unterhaltsschulden, die nach der Eröffnung entstehen, dürfen jedoch per Zwangsvollstreckung durchgesetzt werden.

Pfändung von Kindesunterhalt: Unterhaltspfändung beim Zahlungspflichtigen

Pfändung: Für unterhaltspflichtige Personen gilt bei der Lohnpfändung vom Unterhalt keine Freigrenze.
Pfändung: Für unterhaltspflichtige Personen gilt bei der Lohnpfändung vom Unterhalt keine Freigrenze.

Ist eine Person dazu verpflichtet, Kindesunterhalt zu zahlen, muss sie alles dafür tun, um der Unterhaltspflicht nachzukommen. Hat die unterhaltspflichtige Person zum Beispiel Schulden und tätigt deshalb keine Unterhaltszahlungen mehr, kann eine Pfändung erfolgen.

Wie hoch ist die Pfändungsgrenze beim Kindesunterhalt? Kommt es zu einer Pfändung aufgrund von Unterhaltsansprüchen, richtet sich die Höhe des Freibetrags nicht nach den geltenden Pfändungs­frei­grenzen. Ein gewisser Freibetrag wird vor der Pfändung geschützt und bleibt dem Unterhaltspflichtigen, um den eigenen Lebensunterhalt zu bestreiten.

Die Höhe des Freibetrags wird im Falle einer Unterhaltspfändung von einem Vollstreckungsgericht festgelegt und richtet sich nach der Höhe der Sozialleistungen. Der Betroffene muss also mindestens so viel Geld bekommen wie beim Bezug von Sozialhilfe oder Arbeitslosengeld II. Bei der Unterhaltspfändung werden auch andere Einkommensarten, Arbeitslosengeld und teilweise auch Sozialleistungen gepfändet.

Lohnpfändung wegen Unterhalt: Ablauf und wie lange es dauern kann

Oft wird der Unterhalt durch eine Lohnpfändung vollstreckt. Das hängt damit zusammen, dass auf einem Konto eventuell nicht genug Guthaben für die Pfändung zur Verfügung steht. Lohn hingegen wird jeden Monat gezahlt. Demnach kann bei der Pfändung des Lohns der Unterhalt monatlich eingefordert werden. Dies wird so lange fortgeführt, bis der Unterhalt wieder aus eigener Kraft gezahlt werden kann.

Der Arbeitgeber wird mittels eines Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses über die Unterhaltspfändung informiert und muss den vom Gericht festgelegten Betrag direkt an den Unterhaltsberechtigten zahlen. Der Selbstbehalt muss so festgelegt sein, dass dem Schuldner noch genug Geld für die Bestreitung des eigenen Lebensunterhalts zur Verfügung steht.

Unterhaltspfändung beim Zahlungsempfänger: Ist der Kindesunterhalt hier pfändbar?

Pfändung: Erbringen unterhaltsberechtigte Personen einen Nachweis, können Gläubiger den Kindesunterhalt nicht pfänden.
Pfändung: Erbringen unterhaltsberechtigte Personen einen Nachweis, können Gläubiger den Kindesunterhalt nicht pfänden.

Grundsätzlich steht der Kindesunterhalt nicht dem Zahlungsempfänger, sondern dessen Kind zu. Hat der Unterhaltsempfänger Schulden und kommt Zahlungsverpflichtungen nicht mehr nach, hat das Kind trotzdem ein Recht auf den Erhalt des Kindesunterhalts. Unterhalt zählt in diesem Fall also nicht als Einkommen und kann somit vor der Pfändung geschützt werden.

Was kann ich tun, um eine Unterhaltspfändung zu verhindern? Steht infolge von Schulden eine Kontopfändung an und wird der Unterhalt auf das Konto eingezahlt, das gepfändet werden soll, können Sie auf Nummer sichergehen und

  • entweder ein Konto auf den Namen des Kindes
  • oder ein Pfändungsschutzkonto (P-Konto)

einrichten lassen. Sie müssen Ihrer Bank eine Pfändungsschutzkonto-Bescheinigung vorlegen, die als Nachweis dafür dient, dass Sie Unterhalt beziehen und dieser vor der Pfändung geschützt ist.

Wird eine Unterhaltspfändung vorrangig vor anderen Pfändungen behandelt?

Die Pfändung von Unterhalt ist nicht vorrangig gegenüber anderen Pfändungen, diese kann lediglich leichter durchgesetzt werden. Für die Pfändung von Unterhalt gibt es keine Pfändungsfreigrenze. Daher kann der vom Gericht festgelegte Betrag auch dann gepfändet werden, wenn bei einer Lohnpfändung die Pfändungsfreigrenze unterschritten wird und andere Gläubiger dadurch kein Geld erhalten.

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Über den Autor

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Albert K.

Albert hat einen Abschluss in Betriebswirtschaftslehre von der Hochschule Stendal. Er ist seit 2019 ein Mitglied des privatinsolvenz.net-Teams. Im Schuldenrecht befasst er sich vor allem mit den Themen Schuldenbereinigung und Privatinsolvenz.

18 Antworte zu “Unterhaltspfändung: Kann Unterhalt gepfändet werden?”

  1. Dieter

    24. Mai 2023 um 11:46 Uhr

    Hallo, wenn das Jugendamt den Unterhaltsvorschuss bezahlt, darf dann der Gläubiger noch dien Restbetrag bis zur vollen Unterhaltsumme einklagen bzw. pfänden?
    Beispiel:
    275 werden vom Jugendamt bezahlt
    350 ist der Anspruch
    75,- werden eigeklagt bzw. per Pfändung durchgesetzt durch den Gläubiger
    Ist das zulässig????

  2. Mister X

    9. November 2022 um 16:37 Uhr

    Hallo,

    ich hätte hier gleich mal eine Frage, zu der man im Internet sogut wie Nichts findet.

    Ist Trennungsunterhalt, den ein Unterhaltsempfänger vom (Noch)Ehepartner während der Trennungszeit – also bis zum rechtskräftigen Scheidungsurteil – beim Unterhaltsempfänger pfändbar? Kindesunterhalt ist ja nicht pfändbar aber wie schaut es mit dem Trennungsunterhalt nun aus? Also auf Deutsch ein Ehepartner erhält vom anderen Ehepartner Trennungsunterhalt. Ist dieser erhaltene Trennungsunterhalt pfändbar?

    Besten Dank.

  3. Johanna

    21. Dezember 2020 um 21:48 Uhr

    Hallo,
    erhalte ausgeurteilte Unterhaltszahlungen von meinem Exmann. Aufgrund Zahlungsunwilligkeit und immer wieder neu gestellter Anträge meines Exmannes gab es im Laufe von 14 Jahren zahlreiche Gerichtsverhandlungen wegen Unterhalt und Vermögensausgleich, zuletzt beim Bundesgerichtshof. Aufgrund einer Kostenabrechnung des Gerichts möchte mein Ex nun 11.300 EUR von mir für seine Gerichtskosten. Da ich das Geld nicht habe und somit auch nicht gezahlt habe, hat er nun eine Kontopfändung gegen mich bewirkt. Ich erhalte nur eine kleine Erwerbsunfähigkeitsrente zuzüglich des ausgeurteilten kleinen Unterhaltsbetrag. Das bedeutet im Endeffekt, dass ich den mir zugesprochenen Unterhalt wieder an ihn zurückzahlen muss. Ist eine solche Pfändung überhaupt zulässig? Das heißt ja, dass er letztendlich auf diese Weise seine Unterhaltsleistungen kürzen darf. Gibt es eine Möglichkeit, den Unterhalt vor einer Pfändung zu schützen?

  4. Thomas

    16. April 2020 um 12:05 Uhr

    Hallo zusammen,

    ich habe ein 7 jähriges KInd mit meiner geschiedenen Ehefrau. Seiten des Familiengericht (OLG) wurde in einem Beschluss eines Vergleiches festgelegt, das ich meiner Exfrau 7000 Euro Trennungsunterhalt schulde, die ich aber in monatlichen Raten a. 50 Euro abbezahlen kann. Es ist dann quasi eine Stundung / Rate des Trennungsunterhalt, da meine Exfrau ja aufgrund der Kinderbetreuung erst mal nicht arbeiten konnte.

    Meine Frage dazu:

    Steht mir für mein P- Konto neben dem Pfändungsfreibetrag für den Unterhalt des Kindes auch ein Pfändungsfreibetrag für die monatliche Unterhaltsabstottung (hier die 50 Euro die vor dem Gericht festgelegt wurde) des Trennungsunterhalt zu?

    Wie sehe das in einer Privatinsolvenz aus, wäre dann auch zwei Pfändungsfreiberträge zu berücksichtigen, bis ich die UNterhaltsschulden abgezahlt habe?

  5. Haumüller

    19. August 2019 um 15:46 Uhr

    Hallo
    Ich habe ein P Konto mit einem Freibetrag von etwas über 2600 Euro. (3 kinder) Von meiner Bank habe ich ein Schreiben bekommen wo steht das etwas über 2000 Euro Gehalt + Kindergeld nicht pfändbar ist. Ich bekomme aber noch 445 Unterhalt für meinen Sohn.. Darf die Bank den Unterhalt weil es über 2600 dann liegt pfänden?

  6. Ricco

    12. Juni 2019 um 18:49 Uhr

    Hallo,
    Ich habe Höhe Schulden bei dem Unterhaltsrückstand jedoch arbeite ich gerade und bin durch Krankheit 2 Monate in Verzug gekommen. Da durch das ich kein Bankkonto besitze zahlt mir mein Chef seit 5 Monaten mein Gehalt mit Quittung aus. Nun jedoch habe ich durch Krankheit 2 Monate nichts überwiesen und den Unterhalt vergessen. Heute ging es mir besser und ich ging dann zu meinem Chef um meine beiden Gehälter Abzuholen so das tat ich auch und paar Stunden später ruft mich mein Chef an das ich nur 900 Euro bekommen würde dabei habe ich aber 3500 Euro in diesen 2 Monaten verdient. Er meinte er hätte einen Brief vom Unterhalt das eine Pfändung vorliegt die so hoch wäre. Ich Frage mich jedoch wie er auf 900 Euro kommt da es sich um 2 Monate handelt.
    Habe den Unterhalt überwiesen und monatlich beträgt der Unterhalt 600 euro sprich 2 Monate 1200 euro.

    Mit freundlichen Grüßen Ricco

    • privatinsolvenz.net

      14. Juni 2019 um 15:51 Uhr

      Hallo Ricco,

      aus der Ferne und ohne nähere Informationen können wir keine Angaben machen. Ein Anwalt kann Sie beraten.

      Ihr Team von privatinsolvenz.net

  7. Gisela K. P.

    3. Juni 2019 um 18:44 Uhr

    Hallo ich bekomme Unterhalt von meinem Mann und bekomme zusätzlich 811 Euro netto an Gehalt. Mit beidem zusammen liege ich über den Satz. Vom Gehalt alleine liege ich darunter. Wird mein Unterhalt komplett dazu gerechnet

    • privatinsolvenz.net

      7. Juni 2019 um 15:25 Uhr

      Hallo Gisela,

      handelt es sich um bedingt pfändbare Bezüge gemäß § 850b Abs. 1 Nr. 2 ZPO, so ist der Unterhalt in der Regel nicht pfändbar.

      Ihr Team von privatinsolvenz.net

  8. Hildegard

    3. Juni 2019 um 12:59 Uhr

    Hallo,
    Ich habe ein p-konto .
    Ich bekomme nun eine große Nachzahlung an Kindesunterhalt.
    Ist diese Summe pfändbar?

    • privatinsolvenz.net

      7. Juni 2019 um 15:21 Uhr

      Hallo Hildegard,

      Kindesunterhalt ist in der Regel nicht pfändbar. Sie können den Betrag mit einer entsprechenden Bescheinigung schützen lassen.

      Ihr Team von privatinsolvenz.net

      • J. H.

        25. Mai 2023 um 12:27 Uhr

        Können Sie mir bitte sagen, wer diese Bescheinigung denn ausfüllt? Niemand weiß es, niemand fühlt sich zuständig. Und handelt es sich hierbei um die Bescheinigung, die die Bank einem mitgibt, auf der man sich auch das Kindergeld schützen lassen kann? Die Familienkasse sagt, sie bescheinigen nur Kindergeldzahlungen und dass Unterhaltszahlungen die nichts angeht. Die Unterhaltsvorschusskasse sagt, die machen es nicht und wissen auch nicht, wer es macht. Das Amtsgericht (3 Ansprechpartner) weiß es auch nicht. Wer erstellt diese Bescheinigung und wo muss man diese danach abgeben? Bei der Bank?

  9. Ulrike L.

    24. Mai 2019 um 11:22 Uhr

    Hallo… Ich bekomme unterhaltsvorschuss für meine Tochter und bin gerade in der ersten Phase einer Insolvenz. Leider bekomme ich keine klare Aussage ob unterhaltsvorschuss zum Einkommen gerechnet wird oder nicht. Es heißt an der Beratungsstelle das alles ( Kindergeld, Wohngeld etc) Pfändbar ist. Ich bin aber selbst noch Azubi und hab Angst zum sozialfall zu werden

    • privatinsolvenz.net

      29. Mai 2019 um 15:02 Uhr

      Hallo Ulrike,

      der Unterhaltsvorschuss ist nicht pfändbar, da es sich dabei um Einkommen Ihrer Tochter handelt.

      Ihr Team von privatinsolvenz.net

  10. Sten

    22. Februar 2019 um 12:04 Uhr

    Hallo,

    wie sieht es aus wenn der Unterhaltspflichtigen in die Provatinsolvenz geht? Kann ich Kindesunterhalt pfänden auch wenn sich die Unterhaltspflichtige in der Privatinsolvenz bzw. in der Wohlverhaltensphase befindet. Oder muss ich hier tatsächlich abwarten bis die 6 Jahre rum sind bevor ich wieder pfänden kann?

    Gruß Sten

    • privatinsolvenz.net

      18. März 2019 um 11:52 Uhr

      Hallo Sten,

      Unterhaltszahlungen müssen auch während der Privatinsolvenz geleistet werden, wenn das Einkommen des Betroffenen hoch genug ist. Unterhaltsschulden sind zudem nicht von der Restschuldbefreiung erfasst.

      Ihr Team von privatinsolvenz.net

  11. Alex D.

    8. Januar 2019 um 10:23 Uhr

    Guten Morgen.
    Wie sieht es bei Unterhaltspfändung beim Zahlungspflichtigen (Kindesunterhalt) aus, wenn dieser ein P-Konto besitzt und gerichtlich der Selbsterhalt bzw. Freibetrag bestimmt wurde?
    Zum Beispiel 900,- Euro, ein P-Konto aber 1133,80 Euro sichern soll.
    Wären demnach trotz P-Konto 233,80 an Kindesunterhalt pfändbar?

    Vielen Dank im Voraus

    • privatinsolvenz.net

      11. Januar 2019 um 11:58 Uhr

      Hallo Alex,

      wurde der Freibetrag gerichtlich bestimmt, sollte dieser meist grundlegend gültig sein – auch bei einem P-Konto.

      Ihr Team von privatinsolvenz.net

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