Wer zahlt Gerichtskosten im Insolvenzverfahren?

Von Albert K.

Letzte Aktualisierung am: 7. März 2024

Geschätzte Lesezeit: 3 Minuten

Wer zahlt die Gerichtskosten im Insolvenzverfahren und wie hoch sind diese?
Wer zahlt die Gerichtskosten im Insolvenzverfahren und wie hoch sind diese?

Eine Privatinsolvenz ist oft der letzte Ausweg für Menschen, die mit hoher Verschuldung zu kämpfen haben. Dabei ist die Privatinsolvenz selbst ein sehr stressiger und nervenaufreibender Prozess. Hinzu kommt, dass durch das Insolvenzverfahren weitere Kosten entstehen, die gedeckt werden müssen. Dazu gehören auch die Gerichtskosten im Insolvenzverfahren.

Hier stellt sich die Frage: Wer zahlt die Gerichtskosten bei einer Privatinsolvenz? Wird von Ihnen erwartet, dass Sie diese zusätzlich zu Ihren Verpflichtungen als Schuldner selbst leisten, oder werden sie von anderer Seite übernommen? Wenn nicht, erfolgt eine Stundung der Gerichtskosten nach der Restschuldbefreiung zum Ende des Insolvenzverfahrens?

Dieser Beitrag beantwortet die wichtigsten Fragen zum Thema „Gerichtskosten im Insolvenzverfahren“.

Gerichtskosten im Insolvenzverfahren kurz zusammengefasst

Wer muss die Gerichtskosten für ein Insolvenzverfahren bezahlen?

Die Gerichtskosten im Insolvenzverfahren trägt in der Regel der Schuldner. Wenn ein Gläubiger den Insolvenzantrag stellt, muss er die Gebühr für das Eröffnungsverfahren bezahlen.

Was passiert, wenn das Vermögen des Schuldners nicht ausreicht, um die Gerichtskosten und andere Verfahrenskosten zu decken?

Reicht das Vermögen des Schuldners nicht aus, um diese Kosten zu decken, wird das Insolvenzverfahren normalerweise mangels Masse abgelehnt.

Bedeutet das, dass mittellose Schuldner gar keine Privatinsolvenz beantragen können?

Nein, auch ihnen steht die Verbraucherinsolvenz offen. Hierfür müssen sie lediglich die Stundung der Verfahrenskosten beim Gericht beantragen.

Weitere Ratgeber zu den Gerichtskosten eines Insolvenzverfahrens

Gerichtskosten bei PrivatinsolvenzInsolvenzverwalter-VergütungVerfahrenskostenstundungVerfahrenskosten

Wer muss die Gerichtskosten bei einer Privatinsolvenz bezahlen?

Bei mangelndem Vermögen können Sie die Gerichtskosten bei einer Insolvenz stunden.
Bei mangelndem Vermögen können Sie die Gerichtskosten bei einer Insolvenz stunden.

Die Gerichtskosten im Insolvenzverfahren werden in aller Regel vom Schuldner getragen. Diese können – je nach Ausmaß – unterschiedlich hoch ausfallen, da kein Pauschalbetrag existiert, sondern die Gerichtskosten im Insolvenzverfahren durch Berechnung erfasst werden. In der Regel sind für das Verfahren Kosten zwischen 1.700 und 2.500 Euro zu erwarten. Dabei handelt es sich sowohl um die Kosten des Insolvenzgerichtes sowie des Insolvenzverwalters. Beide Posten sind als Bestandteile in § 54 Insolvenzordnung (InsO) aufgeführt.

Wie sich die Gerichtskosten genau zusammensetzen, wie sie sich berechnen lassen und wann sie bezahlt werden müssen, erfahren Sie im Folgenden.

Die Gerichtskosten im Insolvenzverfahren im Detail

Die Gerichtskosten bei der Privatinsolvenz unterteilen sich in verschiedene Punkte. Zum einen bestehen sie aus den Gebühren für den Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens und zum anderen aus den Gebühren für dessen Durchführung. Geregelt sind diese im Gerichtskostengesetz (GKG).

Gerichtskosten bei einem Insolvenzverfahren laut GKG

Wie läuft für Gerichtskosten im Insolvenzverfahren die Berechnung ab?
Wie läuft für Gerichtskosten im Insolvenzverfahren die Berechnung ab?

Die Gerichtskosten nach Anlage 1, Hauptabschnitt 3 GKG sind zum Großteil wertabhängig. Das bedeutet, dass im Gesetz nur ein Faktor angegeben ist, der mit einem variablen Wert multipliziert die tatsächlichen Gebühren ergibt. Diese Wertgebühren orientieren sich am Streitwert, in diesem Fall also an der Höhe der Gesamtschulden im Insolvenzverfahren. § 34 GKG enthält einen Berechnungsschlüssel, anhand dessen die Gerichtskosten im Insolvenzverfahren berechnet werden können.

Anlage 2 des GKG enthält schließlich eine Tabelle mit errechneten Werten. Festzuhalten ist, dass mit zunehmender Höhe des Streitwertes die Gebühren weniger stark steigen.

Während nämlich für einen Streitwert von 500 Euro eine Gebühr von 38 Euro anfällt und für einen Streitwert von 1000 Euro eine Gebühr von 58 Euro, werden bei einem Wert von 50.000 Euro nur 601 Euro an Gebühren fällig.

Streitwert bis ... €Gebühr ... €
50038
1.00058
2.00098
3.000119
4.000140
5.000161

Wann und wie müssen bei der Privatinsolvenz Gerichtskosten gezahlt werden?

Das Gesetz regelt die Priorität der Gerichtskosten im Insolvenzverfahren.
Das Gesetz regelt die Priorität der Gerichtskosten im Insolvenzverfahren.

Wie aus § 26 InsO hervorgeht, hat die Bezahlung der Gerichtskosten im Insolvenzverfahren Priorität. Hier ist festgehalten, dass das Insolvenzgericht den Antrag für das Verfahren abweist, wenn das Vermögen des Schuldners nicht ausreicht, um die Verfahrenskosten zu decken. Die Begleichung der Gerichtskosten hat dabei Vorrang gegenüber der Tilgung der Schulden bei den Gläubigern.

Wenn keine ausreichenden Mittel vorhanden sind, um im Falle der Insolvenz die Gerichtskosten zu bezahlen, kann das Verfahren dennoch stattfinden, wenn ein „ausreichender Geldbetrag vorgeschossen wird“ oder die Kosten gestundet werden können.

Stundung der Gerichtskosten im Insolvenzverfahren nach § 4a InsO

So kann die Zahlung der Gerichtskosten durch das Gericht selbst verschoben werden und zu einem späteren Zeitpunkt, meist nach dem Ende der Wohlverhaltensperiode, in kleinen Raten abbezahlt werden. Näheres regelt § 4a der Insolvenzordnung.

Bildnachweise:
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Über den Autor

Autor
Albert K.

Albert hat einen Abschluss in Betriebswirtschaftslehre von der Hochschule Stendal. Er ist seit 2019 ein Mitglied des privatinsolvenz.net-Teams. Im Schuldenrecht befasst er sich vor allem mit den Themen Schuldenbereinigung und Privatinsolvenz.

21 Antworte zu “Wer zahlt Gerichtskosten im Insolvenzverfahren?”

  1. Nicole

    29. Dezember 2023 um 13:06 Uhr

    Hallo Kann mir jemand weiterhelfen, ich habe die Schlussrechnung nach der Restschuldvefreiung erhalten und bin zwecks kleiner Rente nicht in der Lage diese zu zahlen und mehr als 10 Euro monatlich wäre mir auch nicht möglich. Muss 1800 Euro ans Gericht zahlen. Meint ihr, die würden sich auf 10 Euro einlassen?

  2. Peter

    23. Mai 2022 um 4:24 Uhr

    Hallo,

    auch mir hat man nicht (oder nur beiläufig ohne expliziten Hinweis) erklärt, dass die Stundung der Verfahrenskosten nur ein Aufschub und keinesfalls die endgültige Lösung des Problems darstellte. Hätte man mir das gesagt, hätte ich natürlich versucht in den 6 Jahren immer mal wieder etwas anzusparen so gut es geht. Nun stehe auch ich als Langzeiterkrankter mit ALG II vor einer Rechnung, die ein vielfaches des monatlichen Regelbezugs darstellt. Ich empfinde es als absoluten Widerspruch zumächst als Lektion des Staates 6 Jahre lang zum sog. „Wohlverhalten“ ohne erneute Kredite und Ratenkäufe erzogen zu werden um dann sofort nach der Restschuldbefreiung eben von genau jenem Staat genau zur erneuten Ratenzahlung genötigt zu werden, indem er solche unaufbringlichen Summen verlangt.

    Wenn ich die letzte InsO Gesetzesänderung richtig verstehe, muss der Schuldner bei nach 2020 beantragten Privatinsolvenzen weder die Kosten des Verfahrens noch 35 Prozent der Schulden zahlen um schon nach nur 3 Jahren allein durch ordentliches Verhalten schuldenfrei zu sein. Frage an den Bundesgerichtshof in Karlsruhe: Wäre es da nicht nur fair und gerecht, den ganze 6 Jahre ordentlich gelebten Schuldnern die Verfahrenskosten zumindest im Falle von Sozialleistungsbezug ebenso zu erlassen als sie gleich wieder mit neuen Schulden und Ratenverpflichtungen in alte Verhaltensmuster zu drängen?

    Beste Grüße,

    Peter

  3. Sabine

    17. März 2021 um 11:47 Uhr

    Sehr geehrte Damen und Herren,
    Darf ich fragen wer den Schuldnerberatungen übergeordnet ist?
    Ich wurde 2015 während schwerster Depressionen zu meinem Nachteil „beraten“. Man hat mir nur Blödsinn erzählt und dann SOFORT meinen Fall an einen Insolvenz-Anwalt abgegeben. Als ich gemerkt habe dass die Informationen nicht korrekt waren, wurde ich bei beiden Institutionen nur eiskalt abgewimmelt. Mittlerweile geht es mir besser und ich habe zwei Fachanwälte befragt. Ein Sinn ergibt sich nicht und ein Grundsatz der Verhältnismässigkeit greift da auch nicht. Für mich ist es zu spät, aber ich werde das der aufsichtsführenden Stelle melden. Reklamierungen waren erfolglos, aber die haben ja auch kein Interesse daran, ihre Einkünfte zu schmälern. Genauso arbeiten unseriöse Schuldnerberatungen und deswegen werde ich das melden. Vielleicht hilft es den nächsten Hilfesuchenden…..

  4. Alexander

    15. Januar 2020 um 13:59 Uhr

    Da,wäre noch eine Frage , wenn ich knapp 50000 € Schulden habe, wie hoch sind dann die Kosten des Gerichts:?

  5. Alexander

    15. Januar 2020 um 13:56 Uhr

    Hallo , wann sind die Gerichtskosten fällig .

  6. Georg

    23. November 2019 um 15:11 Uhr

    Hallo, meine Frau hat nach Ablehnung der Stundung der Verfahrenskosten für mich einen Vorschuss (2.000 €) bezahlt. Nachdem mir nun leider die Restschuldbefreiung versagt wurde und die vorhandene Masse nach Zahlung an den Insolvenzverwalter unter den Gläubigern aufgeteilt wird, stellt sich die Frage, ob meine Frau den Vorschuss zurückerhalten kann? Danke für Eure Hilfe!

  7. Momo

    11. Juli 2019 um 19:46 Uhr

    Hallo, heute haben wir einen brief erhalten das die Restschuldbefreiung erteilt wurde. Wir haben im letztens Jahr die Kosten vom träuehändler bezahlt und heute war das Geld wieder auf meinem Konto? Gezahlt haben wir an die justizkasse und auch von dennen zurück bekommen. Aber wieso haben sie das Geld nicht behalten für die anfallenden gerichtskosten?

    • privatinsolvenz.net

      12. Juli 2019 um 15:00 Uhr

      Hallo Momo,

      diese Frage stellen Sie am besten dem zuständigen Gericht. Das können wir aus der Ferne nicht beurteilen.

      Ihr Team von privatinsolvenz.net

  8. M.H

    19. Juni 2019 um 20:53 Uhr

    Hallo guten Tag,

    Mich würde mal interessieren was wahr ist und was nicht. Im Januar 2018 habe ich Insolvenz beantragt, die ich in diesem Jahr März 2019 durch vollständige Bezahlung der Gläubiger aber beenden konnte. Nun erfahre ich heute von der Sekretärin des Insolvenzverwalters das die Verfahrenskosten sich auf 13 Tausend Euro belaufen? Das kann doch nicht sein??

    Schuldsumme waren 10.304 Euro

  9. Sabrina s.

    14. Mai 2019 um 14:40 Uhr

    Hallo

    Ich habe vor paar Tagen den Bescheid bekommen das meine insolvenz beendet ist. Jetzt bekam ich ein schreiben vom Gericht das xy kosten gezahlt werden müssen.
    Aktuell bekomme ich elterngeld. Wie soll ich das machen?
    Den Antrag für insolvenz habe ich 2013 gestellt. Wie sieht es aus mit meinem Mann? Geheiratet haben wir 2014 und 3 kinder zusammen.
    Muss er sein Einkommen offen legen? Am Anfang hieß es nein da wir danach geheiratet haben.

    • privatinsolvenz.net

      29. Mai 2019 um 14:38 Uhr

      Hallo Sabrina,

      für ein Insolvenzverfahren fallen entsprechende Kosten an, die der Schuldner zu zahlen hat. Ist ihm dies nicht möglich, muss er einen Antrag auf Stundung der Verfahrenskosten stellen. Ihr Mann kann Ihnen unter Umständen gegenüber zur Zahlung von Prozesskostenvorschuss und Unterhalt verpflichtet sein, weshalb sein Einkommen geprüft werden kann.

      Ihr Team von privatinsolvenz.net

  10. Baba

    7. Mai 2019 um 14:12 Uhr

    Hallo,
    ich habe meine Privatinsolvenz beendet, also die Restschuldbefreiung wurde mir bewilligt und zugestellt vom Gericht. Jetzt habe ich die Rechnung der Kosten vorliegen und würde diese gerne durch Hilfe der Familie in einer Einmalzahlung begleichen, also keine Stundung.
    Dies teilte ich dem Gericht mit und habe nun Post das ich diesen Wunsch nochmals bestätigen soll.
    Was ist Hintergrund dieser Vorgehensweise, ich hatte doch schon schriftlich darum gebeten. Bekomme ich Schwierigkeiten wenn ich eine Einmalzahlung der Kosten vornehmen möchte ?
    Vielen Dank

    • privatinsolvenz.net

      13. Mai 2019 um 15:36 Uhr

      Hallo Baba,

      die Bestätigung kann aus internen Gründen nötig sein. Die Zahlung durch Verwandte sollte zu keinen Problemen führen.

      Ihr Team von privatinsolvenz.net

  11. Trifunovic

    3. April 2019 um 15:40 Uhr

    Hallo,
    ich habe eine Rechnung vom Amtsgericht bekommen ,wo steht das ich die Kosten für das Verbraucherinsolvenzverfahren zahlen soll. Nun meine Frage wie soll ich das anstellen ? ? ?
    Ich war gezwungen in die Privatinsolvenz zu gehen da mein Exmann haufen Schulden angehäuft hatte und ich in der Ehe damals zu dämmlich und zu gutgläubig war und alles mit unterschrieben habe. Leider
    Jetzt ist endlich die Insolvenz beendet und man denkt man ist endlich schuldenfrei ,zack kommt der nächste Hammer.
    Ich habe kein Einkommen ( da Hausfrau ) ; kein Hartz 4 oder ähnliches. Habe 4 wunderbare Kinder und einen tollen Mann der mit meiner Vergangenheit nichts zu tun hat und unter anderem selbst Gläubiger ist/war .
    Also wie oder von was soll ich nun bitte die Verfahrenskosten zahlen OHNE GELD .
    Genau deswegen war ich ja auch gezwungen in die Insolvenz zu gehen und nun habe oder bekomme ich wieder Schulden ??????
    Von was soll ich das zahlen ?????

    • privatinsolvenz.net

      10. Mai 2019 um 15:02 Uhr

      Hallo,

      in jedem Insolvenzverfahren müssen die anfallenden Verfahrenskosten gezahlt werden. Wer dazu nicht in der Lage ist, muss einen Antrag auf Stundung der Verfahrenskosten stellen.

      Ihr Team von privatinsolvenz.net

  12. Sabrina A.

    30. März 2019 um 18:38 Uhr

    Was kann ich tun wenn ich die gerichtskosten nicht zahlen kann?

  13. Ute E.

    2. März 2019 um 13:15 Uhr

    Bitte um Termin, benötige Berechnung der Verfahrenskosten schriftlich. Mit Beratungsschein. Private Insolvenz, Summe ~30000.-,19 Schuldner. Benötige im März die Info, danke!!!

    • privatinsolvenz.net

      8. April 2019 um 14:27 Uhr

      Hallo Ute,

      hier liegt ein Missverständnis vor. Wir sind selber keine Beratungsstelle. Wenden Sie sich bitte an einen Anwalt oder eine Schuldnerberatungsstelle.

      Ihr Team von privatinsolvenz.net

  14. BETHE

    28. Januar 2019 um 19:41 Uhr

    Wenn meine Gerichtskosten vollständig, mit einmal, bezahlt werden, bin ich dann raus?. Oder muss ich weiterhin über alles Stellung abgeben. Ein guter Freund würde mir helfen und alles bezahlen.

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