Insolvenzverfahren: Ablauf der einzelnen Schritte im Überblick

Von Albert K.

Letzte Aktualisierung am: 17. März 2024

Geschätzte Lesezeit: 3 Minuten

Insolvenzverfahren: Sein Ablauf ist in der Insolvenzordnung (InsO) gesetzlich geregelt.
Insolvenzverfahren: Sein Ablauf ist in der Insolvenzordnung (InsO) gesetzlich geregelt.

Das Insolvenzverfahren ist in Deutschland in seinem Ablauf durch das Insolvenzrecht genau geregelt. Gesetzliche Grundlage bildet hier die Insolvenzordnung (InsO). Grundsätzlich muss unterschieden werden zwischen dem Ablauf einer Insolvenz für Unternehmen bzw. Selbstständige und einer Privatinsolvenz für Verbraucher.

Im Folgenden soll das Insolvenzverfahren in seinem Ablauf einfach erklärt werden. Wie läuft ein Insolvenzverfahren ab? Wie lange geht ein Insolvenzverfahren? Erfahren Sie im Folgenden mehr.

Wichtiger Hinweis: Wer ab dem 1.10.2020 Privatinsolvenz beantragt, kommt schon nach drei Jahren in den Genuss der Restschuldbefreiung. Der Schuldner muss dafür nicht mehr die Verfahrenskosten und 35 Prozent seiner Schulden bezahlen. Es genügt, wenn er sich redlich verhält und seinen Obliegenheiten nachkommt.
Genauere Informationen zu dieser Gesetzesänderung, mit der EU-Recht in deutsches Recht umgesetzt wurde, finden Sie in unserem Ratgeber über die Restschuldbefreiung.

Das Insolvenzverfahren in seinem Ablauf kurz zusammengefasst

Wann beginnt ein Insolvenzverfahren?

Zunächst muss der Schuldner (oder sein Gläubiger) die Insolvenz beantragen. Das Insolvenzgericht prüft diesen Antrag und eröffnet das Insolvenzverfahren, wenn die Voraussetzungen hierfür gegeben sind. Das Insolvenzverfahren beginnt also mit dem Eröfnungsbeschluss.

Was passiert im Insolvenzverfahren?

Das eigentliche Insolvenzverfahren beinhaltet die Sicherung der Insolvenzmasse und ihre Verteilung an die Gläubiger durch den Insolvenzverwalter. Bei natürlichen Personen ist anschließend eine Restschuldbefreiung möglich. Den genauen Ablauf können Sie hier nachlesen.

Unterscheidet sich das private Insolvenzverfahren im Ablauf von der Regelinsolvenz?

Während Unternehmen sofort einen Insolvenzantrag stellen dürfen, müssen Verbraucher zuerst versuchen, sich außergerichtlich mit ihren Gläubigern über die Schuldenregulierung zu einigen. Erst wenn dies scheitert und eine anerkannte Stelle dies bescheinigt, steht dem Schuldner die Privatinsolvenz offen.

Insolvenzverfahren: Sein Ablauf bis zur Restschuldbefreiung

Der Ablauf einer Insolvenz beginnt immer mit der Eröffnung des Verfahrens.
Der Ablauf einer Insolvenz beginnt immer mit der Eröffnung des Verfahrens.

Grundsätzlich kann der Ablauf bei Regelinsolvenzverfahren und Privatinsolvenzen grob nach dem folgenden Schema beschrieben werden:

  • Eröffnung des Verfahrens
  • Eigentliches Verfahren
  • Abschluss des Verfahrens

Der Abschluss kann im Ablauf eines regulären Insolvenzverfahrens zum einen die Liquidation oder Sanierung des Betriebs sein oder bei natürlichen Personen (z. B. Selbstständigen) die Restschuldbefreiung. Letztere ist beim Ablauf des privaten Insolvenzverfahrens für Verbraucher die Regel.

Da der Ablauf beim regulären Insolvenzverfahren für Unternehmen (GmbH o.ä.), wie der Name „Regelinsolvenz“ schon sagt, die Regel ist, soll dieser im Folgenden dargestellt werden. Anschließend werden die abweichenden Besonderheiten der Privatinsolvenz behandelt.

Eröffnung des Verfahrens

Damit das Insolvenzverfahren mit seinem Ablauf in Gang gesetzt wird, muss der Schuldner zunächst die Insolvenz anmelden. Der Ablauf ist in der Insolvenzordnung (InsO) festgelegt. Der Antrag auf Insolvenzeröffnung muss beim Amtsgericht eingereicht werden. Dieses prüft zunächst in einem Eröffnungsverfahren, ob die Voraussetzungen gegeben sind.

Sind sie erfüllt, erfolgt der Eröffnungsbeschluss, in dem ein Insolvenzverwalter ernannt wird und mit dem das eigentliche Insolvenzverfahren beginnt.

Eigentliches Insolvenzverfahren: Ablauf des Kernstücks

Das Insolvenzverfahren ist im Ablauf dann recht simpel: Zuerst nimmt der Insolvenzverwalter das Vermögen des Schuldners in Besitz, das nun die Insolvenzmasse bildet. Der Insolvenzverwalter muss diese sichern und ein genaues Verzeichnis erstellen.

Nachdem der Insolvenzverwalter die Gläubiger anschließend über die wirtschaftliche Situation des Schuldners informiert hat, kann er mit der Verwertung der Insolvenzmasse beginnen. Sobald genügend Barmittel vorliegen, kann er die Verteilung an die Gläubiger durchführen.

Restschuldbefreiung bei natürlichen Personen

Bei Privatpersonen zielt das Insolvenzverfahren im Ablauf auf die Restschuldbefreiung.
Bei Privatpersonen zielt das Insolvenzverfahren im Ablauf auf die Restschuldbefreiung.

Wenn die Forderungen der Gläubiger durch die Verteilungen aus der Insolvenzmasse befriedigt sind, sieht das Insolvenzverfahren im Ablauf eine Restschuldbefreiung vor, zumindest bei der Insolvenz für natürliche Personen.

Während einer in der Regel sechsjährigen Abtretungsfrist verpflichtet sich der Schuldner, den pfändbaren Teil seines Einkommens an den Insolvenzverwalter bzw. Treuhänder abzugeben, der ihn an die Gläubiger verteilt.

Zudem ist der Schuldner während dieser Zeit verpflichtet, einer angemessenen Beschäftigung nachzugehen oder sich um eine solche zu bemühen. Sollte er sich an die Bedingungen dieser Wohlverhaltensphase halten, wird er bei einem solchen Insolvenzverfahren nach Ablauf von sechs Jahren von allen restlichen Schulden befreit.

Ablauf beim Insolvenzverfahren einer Privatperson

Ein privates Insolvenzverfahren weist im Ablauf einige Besonderheiten auf. So kann nicht einfach direkt ein Antrag gestellt werden. Zuvor muss eine außergerichtliche Einigung mit den Gläubigern versucht worden sein. Erst wenn diese scheitert und dies von einer anerkannten Stelle bescheinigt wird, kann der Schuldner ein Insolvenzverfahren anmelden. Der Ablauf weicht im Folgenden ebenfalls etwas ab.

An den Antrag schließt sich nämlich nicht die Eröffnung des Insolvenzverfahrens an, sondern ein gerichtlicher Einigungsversuch. Erst wenn die Gläubiger auch diesen ablehnen, folgt das Insolvenzverfahren dem normalen Ablauf bis hin zur Restschuldbefreiung.

Die Privatinsolvenz dauert maximal sechs Jahre. Spätestens nach dieser Dauer erfolgt die Restschuldbefreiung – falls der Schuldner sie beantragt hat und die Bedingungen erfüllt. Unter bestimmten Umständen kann die Dauer auch auf fünf oder sogar drei Jahre verkürzt werden.

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Über den Autor

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Albert K.

Albert hat einen Abschluss in Betriebswirtschaftslehre von der Hochschule Stendal. Er ist seit 2019 ein Mitglied des privatinsolvenz.net-Teams. Im Schuldenrecht befasst er sich vor allem mit den Themen Schuldenbereinigung und Privatinsolvenz.

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