Verbraucherinsolvenzverfahren: Ablauf der Privatinsolvenz

Von Franziska L.

Letzte Aktualisierung am: 8. April 2024

Geschätzte Lesezeit: 4 Minuten

Folgt das Verbraucherinsolvenzverfahren einem bestimmten Ablauf?
Folgt das Verbraucherinsolvenzverfahren einem bestimmten Ablauf?

Wenn eine Privatperson ihre Schulden nicht mehr bezahlen kann, hat sie die Möglichkeit, die Verbraucherinsolvenz (auch Privatinsolvenz genannt) zu beantragen. Dieses gerichtliche Verfahren dient der Schuldenregulierung:

Einerseits soll das vorhandene Vermögen und Einkommen der betroffenen Person so gut wie möglich verwertet werden, um damit die offenen Geldforderungen der Insolvenzgläubiger weitestgehend zu tilgen.

Andererseits bietet das private Insolvenzverfahren diesen Schuldnern die Möglichkeit, im Anschluss dauerhaft von ihren Restschulden befreit zu werden. Der folgende Beitrag erläutert das Verbraucherinsolvenzverfahren und seinen Ablauf.

Wichtiger Hinweis: Wer ab dem 1.10.2020 Privatinsolvenz beantragt, kommt schon nach drei Jahren in den Genuss der Restschuldbefreiung. Der Schuldner muss dafür nicht mehr die Verfahrenskosten und 35 Prozent seiner Schulden bezahlen. Es genügt, wenn er sich redlich verhält und seinen Obliegenheiten nachkommt.
Genauere Informationen zu dieser Gesetzesänderung, mit der EU-Recht in deutsches Recht umgesetzt wurde, finden Sie in unserem Ratgeber über die Restschuldbefreiung.

Ablauf vom Verbraucherinsolvenzverfahren kurz zusammengefasst

Wie läuft ein Verbraucherinsolvenzverfahren ab?

Ein privates Insolvenzverfahren besteht im Ablauf aus mehreren Verfahrensstufen – dem außergerichtlichen und dem gerichtlichen Einigungsversuch, dem eigentlichen (vereinfachten) Insolvenzverfahren bzw. der Wohlverhaltensphase.

Können überschuldete Verbraucher sofort die Verbraucherinsolvenz beantragen?

Nein. Beim Verbraucherinsolvenzverfahren ist der Ablauf gesetzlich vorgeschrieben. Dabei ist ein außergerichtlicher Einigungsversuch mit den Gläubigern zwingend erforderlich.

Wann und wie endet die Verbraucherinsolvenz?

In der Regel dauert die Verbraucherinsolvenz sechs Jahre. Am Ende des Verfahrens wird der Schuldner von seinen restlichen Schulden befreit, sofern er die Restschuldbefreiung beantragt hat.

Privatinsolvenzverfahren mit mehrstufigem Ablauf

Beim Verbraucherinsolvenzverfahren ist ein Antrag erst möglich, wenn ein außergerichtlicher Einigungsversuch gescheitert ist.
Beim Verbraucherinsolvenzverfahren ist ein Antrag erst möglich, wenn ein außergerichtlicher Einigungsversuch gescheitert ist.

Obwohl die Verbraucherinsolvenz ein im Vergleich zur Regelinsolvenz vereinfachtes Verfahren darstellt, stellt sie für den Schuldner einen langwierigen Prozess dar. Eine Privatperson kann nicht einfach einen Insolvenzantrag stellen, um ihre Verschuldung oder gar Überschuldung loszuwerden.

Vielmehr muss sie auch beim Verbraucherinsolvenzverfahren den vorgeschriebenen Ablauf einhalten:

  1. Versuch der außergerichtlichen Einigung
    nach einem gescheiterten Versuch: Insolvenzantrag
  2. gerichtlicher Schuldenbereinigungsplan bzw. gerichtlicher Einigungsversuch
  3. Insolvenzverfahren (eigentliche Verbraucherinsolvenz)
  4. Wohlverhaltensphase bzw. Verfahren zur Restschuldbefreiung mit anschließender Erteilung der Restschuldbefreiung durch das Insolvenzgericht

Verbraucherinsolvenzverfahren: Kein Antrag ohne außergerichtlichen Einigungsversuch

Im Ablauf besteht das Insolvenzverfahren für eine Privatperson aus den oben benannten Stufen. Die Privatinsolvenz beginnt immer damit, dass der Schuldner all seinen Gläubigern einen Vorschlag unterbreiten muss, wie er seine Schulden regulieren will.

An dieser außergerichtlichen Schuldenregulierung müssen alle Gläubiger beteiligt werden. Das heißt, der Schuldner muss diesen Schuldenregulierungsplan allen Gläubigern vorlegen und sie auch alle in diesem Plan berücksichtigen. Stimmen sämtliche Gläubiger dem Plan zu und hält der Schuldner die darin vereinbarten Regelungen (z. B. Ratenzahlungen) ein, ist er anschließend schuldenfrei.

Typisch für den Ablauf vom Verbraucherinsolvenzverfahren ist auch der gerichtliche Einigungsversuch.
Typisch für den Ablauf vom Verbraucherinsolvenzverfahren ist auch der gerichtliche Einigungsversuch.

Nur wenn dieser Einigungsversuch scheitert, z. B. weil auch nur einer der Gläubiger den Vorschlag ablehnt, kann der Schuldner anschließend die Privatinsolvenz beantragen. Beim Verbraucherinsolvenzverfahren ist dieser Ablauf zwingend vorgeschrieben.

Bei der Regelinsolvenz ist diese Phase der außergerichtlichen Schuldenregulierung nicht vorgeschrieben.

Die Schuldnerberatung übernimmt in diesem Zusammenhang wichtige Aufgaben. Sie führt für den Schuldner die außergerichtliche Schuldenbereinigung durch. Hierfür erstellt der Schuldenberater den besagten Schuldenbereinigungsplan und verhandelt mit den Gläubigern. Sollte es zu keiner Einigung kommen, bescheinigt die Schuldnerberatungsstelle das Scheitern des Einigungsversuchs. Diese Bescheinigung muss zusammen mit dem Insolvenzantrag und dem Antrag auf Restschuldbefreiung beim Insolvenzgericht eingereicht werden. Auch bei dieser Beantragung hilft die Schuldnerberatung.

Wie geht es nach dem Insolvenzantrag weiter? Verbraucherinsolvenzverfahren im weiteren Ablauf

Nachdem ein privater Schuldner die Verbraucherinsolvenz beantragt hat, setzt das Gericht den Einigungsversuch fort – und zwar auf der Grundlage des zuvor erwähnten Schuldenbereinigungsplans. Stimmen die meisten Gläubiger dem Vorschlag nun zu, kann das Insolvenzgericht die verweigerte Zustimmung der anderen Gläubiger per Beschluss ersetzen.

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Beim Verbraucherinsolvenzverfahren beträgt die Dauer gewöhnlich 6 Jahre.

Kommt es in diesem Abschnitt des Verfahrens zu einer Einigung, muss der Schuldner sich an den erzielten Vergleich halten und die darin vereinbarten Raten bezahlen. Oft wird diese Stufe jedoch übersprungen, weil ganz offensichtlich keine Erfolgsaussicht besteht.

Das Insolvenzgericht prüft nun, ob das Privatinsolvenzverfahren eröffnet werden kann. In seinem Eröffnungsbeschluss bestimmt es einen Insolvenzverwalter bzw. Treuhänder. In der Regel ist das ein Rechtsanwalt. Seine Aufgabe ist es, das vorhandene Schuldnervermögen festzustellen, zu verwalten und zu verwerten.

Nun folgt das eigentliche Verbraucherinsolvenzverfahren, in dessen Ablauf das Schuldnervermögen (Insolvenzmasse) an die Gläubiger verteilt wird, um deren Forderungen zu bezahlen und die Schulden so abzubauen. Sobald die Insolvenzmasse verteilt ist, wird das Verfahren beendet.

Die Wohlverhaltensphase, die bereits mit Eröffnung des Insolvenzverfahrens beginnt, läuft jedoch weiter. In dieser Zeit muss der Schuldner bestimmte Obliegenheiten erfüllen, z. B. …

  • den pfändbaren Anteil seines Einkommens an den Treuhänder abtreten, um möglichst viele Schulden abzubauen
  • einer angemessenen Erwerbstätigkeit nachgehen oder sich eine solche suchen
  • sämtliche Änderungen des Vermögensverhältnisse, des Arbeitsplatzes und Wohnortes mitteilen
  • Zahlungen an einzelne Gläubiger zu unterlassen
Gewöhnlich hat das Verbraucherinsolvenzverfahren eine Dauer von sechs Jahren, bis der Schuldner von seinen restlichen Schulden befreit wird. Seit 2014 besteht die Möglichkeit, die Privatinsolvenz unter bestimmten Voraussetzungen auf fünf oder drei Jahre zu verkürzen.

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Franziska L.

Franziska studierte Rechtswissenschaften. Seit 2017 gibt sie als Redaktionsmitglied von privatinsolvenz.net Tipps zu den Themen Schulden und Geldsparen. Ihr besonderes Anliegen ist es, juristische Fragen zur Insolvenz und Zwangsvollstreckung in ihren Texten möglichst einfach zu beantworten.

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