Privatinsolvenz: Auskunft online einholen

Von Albert K.

Letzte Aktualisierung am: 4. September 2024

Geschätzte Lesezeit: 3 Minuten

Privatinsolvenz: Alle Personen können Auskunft über laufende Insolvenzverfahren erhalten.
Privatinsolvenz: Alle Personen können Auskunft über laufende Insolvenzverfahren erhalten.

Wird ein Insolvenzverfahren eingeleitet, wird es in einem bundesweiten Insolvenzregister aufgeführt. Dieses ist auf der Webseite des Justizministeriums für jedermann einsehbar.

Sie können dort gezielt nach Insolvenzbekanntmachungen suchen und erhalten Informationen zu laufenden Insolvenzverfahren, die von den Insolvenzgerichten aller Bundesländer bereitgestellt werden.

Doch welche Informationen über eine Privatinsolvenz werden veröffentlicht? Kann ich eine Insolvenz-Auskunft beantragen, um weitergehende Informationen zu erhalten? Diese Fragen werden im Folgenden geklärt.

Auskunft über Privatinsolvenz kurz zusammengefasst

Wo kann ich eine Auskunft über Insolvenzverfahren erhalten?

Sie können die Auskunft über eine Insolvenz online erhalten. Öffentliche Bekanntmachungen zu Insolvenzverfahren sind für jedermann einsehbar.

Welche Informationen erhält eine Insolvenz-Auskunft?

Sie können einsehen, ob ein Eröffnungsantrag bewilligt oder abgelehnt wurde, dass ein Insolvenzverfahren aufgehoben oder eingestellt wurde und dass die Restschuldbefreiung erteilt oder versagt worden ist.

Kann ich eine Insolvenz-Auskunft beantragen?

Wollen Sie weitergehende Informationen zu Insolvenzverfahren erhalten, können Sie als Verfahrensbeteiligter beim zuständigen Insolvenzgericht einen Antrag stellen.

Auskunft über Privatinsolvenz online einholen

Privatinsolvenz: Eine Auskunft können Sie online einholen, da Insolvenzverfahren öffentlich bekannt gemacht werden.
Privatinsolvenz: Eine Auskunft können Sie online einholen, da Insolvenzverfahren öffentlich bekannt gemacht werden.

Mit einer Insolvenz-Auskunft können Sie sich darüber informieren, ob über eine Person ein Insolvenzverfahren eröffnet worden ist und wie der Stand des Verfahrens ist. Sie können folgende Informationen über laufende Insolvenzverfahren online einsehen:

  • durch das Gericht angeordnete und aufgehobene Sicherungsmaßnahmen
  • abgewiesene Insolvenzanträge mangels Insolvenzmasse
  • Beschluss, dass ein Insolvenzverfahren eröffnet wird
  • Entscheidung, dass ein Insolvenzverfahren aufgehoben oder eingestellt wird
  • Beschluss, dass die Vergütung des Insolvenzverwalters, des Treuhänders und der Mitglieder des Gläubigerausschusses festgesetzt wurde
  • Terminbestimmungen
  • Restschuldbefreiung wurde angekündigt, erteilt oder versagt

Der Name, die Anschrift und das Geburtsdatum des Schuldners sind ebenso einsehbar wie das Aktenzeichen des Verfahrens, das zuständige Insolvenzgericht und das Datum der Bekanntmachung.

Werden die öffentlichen Bekanntmachungen gelöscht, können Sie keine Privatinsolvenz-Auskunft mehr erhalten. Die Löschung erfolgt spätestens sechs Monate nachdem

  • das Insolvenzverfahren aufgehoben wurde
  • die Rechtskraft der Einstellung des Verfahrens eingetreten ist
  • die Restschuldbefreiung erteilt oder versagt worden ist

Die Daten auf der Webseite werden mehrmals am Tag aktualisiert. Dass Insolvenzverfahren öffentlich bekannt gemacht werden, ist seit dem Jahr 2002 möglich und in § 9 der Insolvenzordnung (InsO) festgelegt:

Die öffentliche Bekanntmachung erfolgt durch eine zentrale und länderübergreifende Veröffentlichung im Internet; diese kann auszugsweise geschehen.

Insolvenzverfahren: Auskunft beim Insolvenzgericht beantragen

Die Erteilung von Informationen, die über die Auskunft im Insolvenzverzeichnis hinausgehen, kann beim Insolvenzgericht beantragt werden.
Die Erteilung von Informationen, die über die Auskunft im Insolvenzverzeichnis hinausgehen, kann beim Insolvenzgericht beantragt werden.

Gewisse Informationen über Insolvenzverfahren werden nicht online bereitgestellt und sind damit nicht einsehbar. Sie haben allerdings die Möglichkeit, eine weitergehende Privatinsolvenz-Auskunft beim zuständigen Insolvenzgericht zu beantragen, wenn Sie folgende Informationen erhalten wollen:

  • Informationen über bereits aufgehobene Insolvenzverfahren
  • Informationen über Insolvenzverfahren, für die ein Eröffnungsantrag vorlag, welcher aber mangels Insolvenzmasse zurückgewiesen wurde
  • Informationen über von Schuldnern gestellte Insolvenzanträge

Beachten Sie aber, dass Sie nicht uneingeschränkt Auskunft erhalten können. Über Insolvenzanträge von Gläubigern darf das Insolvenzgericht nur in bestimmten Fällen Auskunft geben.

Eine nähere Auskunft aus dem Insolvenzregister erhalten grundsätzlich nur Verfahrensbeteiligte und Dritte, wenn ein rechtliches Interesse vorliegt. Der Antrag ist formlos zu stellen und für die Beantragung werden keine Gebühren erhoben.

Bildnachweise:
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Über den Autor

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Albert K.

Albert hat einen Abschluss in Betriebswirtschaftslehre von der Hochschule Stendal. Er ist seit 2019 ein Mitglied des privatinsolvenz.net-Teams. Im Schuldenrecht befasst er sich vor allem mit den Themen Schuldenbereinigung und Privatinsolvenz.

2 Antworte zu “Privatinsolvenz: Auskunft online einholen”

  1. Maxi

    4. April 2024 um 22:15 Uhr

    Wie erfahre ich ob eine Person im Amtsgerichtsbezirk Gardelegen sich in einem Privatinsolvenzverfahren befindet

  2. Rene

    5. Juni 2022 um 12:10 Uhr

    Guten Tag

    Wenn ich mich im privatkonkurs befinde muss ich Dann weihnachtsgeld Urlaubsgeld und bzw. die Rückzahlung der arbeitnehmerveranlagung abgeben???

    Mit freundlichen Grüßen René

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