Insolvenz anmelden: Was ist hierbei zu beachten?

Von Albert K.

Letzte Aktualisierung am: 13. März 2024

Geschätzte Lesezeit: 3 Minuten

Insolvenz anmelden: Was muss ich dabei beachten?
Insolvenz anmelden: Was muss ich dabei beachten?

Wenn die Schulden sich häufen und eine Zahlungsfähigkeit eintritt, ist eine Insolvenz oft der nächste Schritt. Diese kann bei Unternehmen zur Sanierung und bei Privatpersonen zu einer kompletten Schuldenbefreiung führen.

Den Anfang stellt der Insolvenzantrag dar. Doch hier beginnen meist auch schon die Unsicherheiten und Zweifel. Wie kann ich eine solche Insolvenz anmelden? Wo reiche ich den Antrag ein? Muss ich überhaupt ein Insolvenzverfahren anmelden?

Im folgenden Ratgeber sollen diese Fragen, die sich um die Anmeldung einer Insolvenz drehen, behandelt und geklärt werden.

Insolvenz anmelden kurz zusammengefasst

Gibt es eine allgemeine Insolvenzantragspflicht?

Nein. Lediglich Unternehmen in der Rechtsform einer Kapitalgesellschaft (z. B. GmbH oder AG) müssen Insolvenz anmelden, sobald sie zahlungsunfähig oder überschuldet sind. Für alle anderen Unternehmen (z.B. eK, OHG) und Privatpersonen besteht keine gesetzliche Pflicht.

Wie müssen Schuldner die Insolvenz anmelden?

Der Antrag ist vom Schuldner schriftlich beim zuständigen Amtsgericht, welches als Insolvenzgericht fungiert, zu stellen.

Ist es möglich, zum Zwecke der Restschuldbefreiung mehrmals Insolvenz anzumelden?

Grundsätzlich können Schuldner auch mehrmals eine Insolvenz anmelden. Hinsichtlich einer erneuten/wiederholten Restschuldbefreiung gelten jedoch Sperrfristen von drei bis zehn Jahren.

Wann muss man Insolvenz anmelden?

Bei der grundlegenden Frage zur Insolvenz, wann Sie diese anmelden müssen, ist zunächst zwischen zwei Gruppen zu unterscheiden. Bei juristischen Personen, also etwa Firmen, besteht nach § 15a Insolvenzordnung (InsO) eine Antragspflicht. Diese tritt ein, sobald einer der beiden Fälle aufkommt:

  • Zahlungsunfähigkeit
  • Überschuldung
Wann muss man eine Insolvenz anmelden?
Wann muss man eine Insolvenz anmelden?

In einer solchen Situation ist schnelles Handeln angesagt: Die verantwortlichen Personen müssen ohne Zögern und innerhalb von drei Wochen Insolvenz anmelden. Tun sie dies nicht, droht ihnen wegen Insolvenzverschleppung eine Geldstrafe oder eine Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren.

Bei natürlichen Personen, also Privatpersonen oder Selbstständigen, besteht eine solche Antragspflicht nicht. Hier liegt es also im jeweiligen Ermessen, wann sie Insolvenz anmelden. Grundsätzlich ist anzuraten, den Zeitpunkt nicht aufzuschieben, um die finanzielle Situation nicht unnötig weiter zu verschlimmern.

Wie kann ich eine Insolvenz anmelden?

Grundsätzlich müssen Schuldner die Insolvenz beim Amtsgericht beantragen. Dieses ist als Insolvenzgericht für die Bearbeitung des Insolvenzantrags zuständig.

Es muss ein schriftlicher Antrag eingereicht werden. Hierbei ist unerheblich, ob der Antragsteller eine Firmeninsolvenz oder Privatinsolvenz anmelden möchte. Mit eingereicht werden sollte ein Verzeichnis der Gläubiger sowie der Schulden. Hinterher können die Gläubiger ihre jeweilige Forderung anmelden, wenn die Insolvenz eröffnet ist.

Bei einer Privatinsolvenz müssen zusätzlich folgende Unterlagen beigefügt werden, wenn Sie die Insolvenz anmelden:

  • Bescheinigung über das Scheitern einer außergerichtlichen Einigung
  • Antrag auf Restschuldbefreiung
  • Vermögensverzeichnis
  • Schuldenbereinigungsplan

Wer kann eine Insolvenz anmelden?

In der Regel ist es der Schuldner selbst, der die Anmeldung zum Insolvenzverfahren durchführt. In Einzelfällen kann es jedoch auch vorkommen, dass Gläubiger (etwa die Krankenkasse oder das Finanzamt) die Insolvenz anmelden. Dies ist nach §§ 13 und 14 InsO möglich.

Wie oft kann man Insolvenz anmelden?

Wie oft kann man Insolvenz anmelden?
Wie oft kann man Insolvenz anmelden?

Ist es eigentlich möglich, mehrmals hintereinander eine Insolvenz zu durchlaufen? Auch hierzu gibt es eine gesetzliche Regelung durch § 287a InsO. Ein Schuldner, dem bereits eine Restschuldbefreiung gewährt wurde, muss nach dieser erst zehn Jahre warten, bevor er erneut Insolvenz anmelden kann.

Sollte dem Schuldner in einem vorherigen Insolvenzverfahren die Restschuldbefreiung versagt worden sein, so muss er, bevor er ein erneutes Insolvenzverfahren beantragen kann, zunächst fünf Jahre warten, falls der Grund für die Versagung eine Insolvenzstraftat war. Lag ein anderer Grund vor, so liegt die Wartezeit bei drei Jahren.

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Insolvenz anmelden: Was ist hierbei zu beachten?
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Über den Autor

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Albert K.

Albert hat einen Abschluss in Betriebswirtschaftslehre von der Hochschule Stendal. Er ist seit 2019 ein Mitglied des privatinsolvenz.net-Teams. Im Schuldenrecht befasst er sich vor allem mit den Themen Schuldenbereinigung und Privatinsolvenz.

4 Antworte zu “Insolvenz anmelden: Was ist hierbei zu beachten?”

  1. B

    14. Januar 2022 um 21:43 Uhr

    Guten Tag.
    Meine Tochter hat grosse Schulden und ich kann sie nicht helfen . Können sie uns helfen.
    Mit freundlichen Grüßen Familie B

  2. Ludmilla

    14. Januar 2022 um 3:26 Uhr

    Guten Tag.
    Meine Tochter hat grosse Schulden. Ich weiß nicht wie ich soll sie helfen. Jetzt grade bei sie ist Strom gesperrt und sie zahlt keine mitte.
    Sie hat 5 jährige Kind.
    Mich ignoriert sie
    .Können Sie bitte helfen.
    Danke.
    Mit freundlichen Grüßen

  3. Ludmilla

    13. Januar 2022 um 20:31 Uhr

    Guten Tag .Ich suche Hilfe. Meine Tochter hat großen Schulden und sie hat ein Kind. Und ich habe grade erfahren das sie zahlt keine Miete und Strom ist gesperrt bei sie.
    Ich habe keine Ahnung wie viele Schulden hat sie.
    Können Sie helfen.
    Danke
    Mit freundlichen Grüßen Frau B

  4. Viktoria

    27. Dezember 2021 um 17:32 Uhr

    Sehr geehrte Damen und Herren,

    aus betrieblichen Gründen bin ich zum 31.03.2022 gekündigt worden,möchte privat Insolvenz anmelden.
    Brauche kompetente Unterstützung.

    Mit freundlichen Grüßen
    Viktoria

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