Privatinsolvenz: Auch für Rentner letzter Ausweg aus den Schulden?

Von Albert K.

Letzte Aktualisierung am: 21. Juni 2024

Geschätzte Lesezeit: 7 Minuten

Privatinsolvenz: Auch für Rentner kann dies eine Möglichkeit sein, ihre Schulden abzubauen.
Privatinsolvenz: Auch für Rentner kann dies eine Möglichkeit sein, ihre Schulden abzubauen.

Ob durch ein plötzlich eingetretenes Ereignis im Leben oder als schleichender Prozess – die Anhäufung von Schulden kennt viele Ursachen und Ausformungen. Die Konsequenzen einer Überschuldung sind jedoch in jedem Fall sehr problematisch. Können die Verbindlichkeiten nicht mehr erfüllt werden, drohen Zwangsvollstreckungen und im schlimmsten Fall – bei Mietschulden – sogar die Obdachlosigkeit.

Daher ist es wichtig, sich so früh wie möglich um Lösungen zu bemühen und Hilfe zu suchen, um von den Schulden loszukommen. Dies gilt auch für Rentner. Diese sind oft aufgrund ihrer finanziellen und gesundheitlichen Situation noch stärker von den Folgen eines Schuldenbergs betroffen. Eine professionelle Beratung präsentiert ihnen Auswege und zeigt womöglich, dass die Privatinsolvenz auch für Rentner eine Option sein kann.

Doch können Rentner eigentlich eine Privatinsolvenz beantragen? Wenn ja: Welche Bedingungen müssen sie hierfür erfüllen? Müssen sie ihre gesamte Rente abgeben? Und welche Besonderheiten bestehen für Rentner während einer Privatinsolvenz? Diese Fragen sollen im Folgenden geklärt werden.

Privatinsolvenz für Rentner kurz zusammengefasst

Dürfen auch Renter die Privatinsolvenz beantragen?

Ja, auch Rentner dürfen Privatinsolvenz anmelden, um auf diesem Wege wieder vollständig schuldenfrei zu werden.

Ist die Rente während der Privatinsolvenz verwertbar bzw. pfändbar?

Während der Privatinsolvenz kann der Rentner bis zu einem bestimmten Betrag seine Rente für sich behalten – dies ist der sogenannte unpfändbare Selbstbehalt. Wie hoch dieser ausfällt, können Sie dieser Tabelle entnehmen.

Müssen Rentner während der Privatinsolvenz arbeiten?

Rentner haben im Insolvenzverfahren den Vorteil, dass sie normalerweise nicht der Erwerbsobliegenheit unterliegen. Sie müssen also nicht arbeiten, um den Schuldenabbau voranzutreiben.

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  • Welche Voraussetzungen müssen Rentner für eine Insolvenz erfüllen?
  • Wie läuft eine Privatinsolvenz bei Rentnern ab?
  • Wie viel Geld bleibt Rentnern während des Verfahrens?
  • Wo finden Rentner Hilfe?

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Können Rentner die Privatinsolvenz beantragen?

Privatinsolvenz als Rentner: Auch im Alter sind Menschen vor Überschuldung nicht sicher.
Privatinsolvenz als Rentner: Auch im Alter sind Menschen vor Überschuldung nicht sicher.

Auch Rentner bleiben nicht davon verschont: Wenn das Geld hinten und vorne nicht ausreicht, droht eine Überschuldung. Gerade im Alter kann eine solche Situation vor allem dann auftreten, wenn eine niedrige Rente bezogen wird – ob nun wegen einer längeren Periode der Arbeitslosigkeit, einer Beschäftigung im Niedriglohnbereich oder aus anderen Gründen.

Mögliche Auslöser für eine hohe Verschuldung sind zum Beispiel:

  • zu hohe Miet– und Nebenkosten
  • Kosten wegen Krankheit

Doch auch im Rentenalter ist es möglich, eine solche Situation zu beenden und schuldenfrei zu werden. Das sogenannte Verbraucherinsolvenzverfahren steht allen Privatpersonen offen. Mit dieser Form der Privatinsolvenz können Rentner nach dem Ablauf von maximal drei Jahren von allen Verbindlichkeiten befreit werden. Möchten Sie erfahren, ob Sie tatsächlich die Privatinsolvenz anmelden sollten oder ob es andere Möglichkeiten des Schuldenabbaus gibt? Die Online-Schuldenanalyse ** hilft Ihnen unverbindlich und kostenlos weiter.

Wie verläuft eine Privatinsolvenz für Rentner?

Eine Privatinsolvenz ist ein geordnetes Verfahren, das es Schuldnern erlaubt, sich von allen Schulden zu befreien. Diese Restschuldbefreiung tritt in der Regel nach drei Jahren ein, wenn der Schuldner sich an alle Bedingungen des Verfahrens hält.

Eine Privatinsolvenz läuft für Rentner in ihren Grundzügen genauso ab wie für andere Privatpersonen auch. Im Folgenden soll dieser Ablauf kurz zusammengefasst werden.

Welche Voraussetzungen müssen Sie bei Privatinsolvenz als Rentner erfüllen

Damit ein Insolvenzverfahren eröffnet werden kann, muss ein Eröffnungsgrund vorliegen. Allgemeiner Eröffnungsgrund ist die Zahlungsunfähigkeit, also der Umstand, dass der Schuldner seine fälligen Zahlungspflichten nicht mehr erfüllen kann.

Für Privatpersonen wie Rentner gibt es aber noch einige Hürden, bis es zum eigentlichen Insolvenzverfahren kommen kann. So muss im Vorfeld versucht worden sein, eine außergerichtliche Einigung zur Schuldenbereinigung mit den Gläubigern zu erreichen. Sollte dieser Versuch scheitern, muss dies von einer geeigneten Stelle (einer anerkannten Schuldnerberatung oder einem Insolvenzanwalt) bescheinigt werden.

Insolvenzverfahren bis hin zur Restschuldbefreiung

Eine Privatinsolvenz bei Rentnern verläuft wie bei anderen Privatpersonen: Der Insolvenzverwalter übernimmt das Vermögen.
Eine Privatinsolvenz bei Rentnern verläuft wie bei anderen Privatpersonen: Der Insolvenzverwalter übernimmt das Vermögen.

Erst mit dieser Bescheinigung kann die Insolvenz beim Amtsgericht beantragt werden. Doch bevor das eigentliche Insolvenzverfahren eröffnet wird, versucht das Gericht noch einmal, eine Einigung mit den Gläubigern herzustellen. Erst wenn auch dieser Versuch scheitert, wird das Verfahren eröffnet und der Insolvenzverwalter übernimmt das Vermögen des Schuldners, das nun die Insolvenzmasse bildet.

Nachdem das gesamte verfügbare Vermögen verwertet, also anteilig unter den Gläubigern aufgeteilt wurde, können dem Schuldner die restlichen Schulden erlassen werden. Dies ist bei einer Privatinsolvenz auch für Rentner der Fall. Bevor die Restschuldbefreiung jedoch eintritt, muss zunächst eine Wohlverhaltensphase durchlaufen werden, in der der Schuldner unter anderem den pfändbaren Teil seines Einkommens abgegeben muss.

Besonderheiten einer Privatinsolvenz bei einem Rentner

Einkommen, das der Schuldner bezieht, ist im Normalfall pfändbar. Dies betrifft in der Privatinsolvenz auch Rentner, da nicht nur Arbeitsbezüge, sondern Altersrenten ebenfalls hierunter fallen. Doch nicht die gesamte Rente ist pfändbar bei einer Privatinsolvenz. Der sogenannte Selbstbehalt in der Privatinsolvenz sichert dem Rentner einen Betrag, der zumindest das Existenzminimum abdecken soll.

Wie hoch ist der Selbstbehalt in der Privatinsolvenz bei Rentnern?

Die gesetzliche Pfändungsgrenze ist in der Pfändungstabelle festgelegt. Demnach können Schuldner 1.499,99 Euro ihres Einkommens in jedem Fall für sich behalten. Erst ab einer Rente in Höhe von 1.500 Euro darf ein Teil davon gepfändet werden.

Der Selbstbehalt in der Privatinsolvenz hat für Rentner die gleiche Höhe wie für Erwerbstätige.
Der Selbstbehalt in der Privatinsolvenz hat für Rentner die gleiche Höhe wie für Erwerbstätige.

Dieser pfändungsfreie Grundbetrag steigt außerdem bei einer Unterhaltspflicht. Wenn der Schuldner beispielsweise für ein Enkelkind unterhaltspflichtig und dieses finanziell von ihm abhängig ist, so erhöht sich sein Selbstbehalt auf 2.059,99 Euro.

Doch auch oberhalb der Pfändungsfreigrenze ist es keineswegs so, dass der gesamte Betrag an den Treuhänder abzutreten ist. Der pfändbare Anteil ist nach der Höhe des Überschusses gestaffelt, sodass bei steigendem Einkommen ein immer höherer Anteil abzugeben ist. Auch hier werden Unterhaltspflichten berücksichtigt. Genaue Auskunft hierüber gibt die aktuelle Pfändungstabelle.

Allerdings gibt es auch eine Obergrenze: Alles, was über den Betrag von 4.573,10 Euro hinausgeht, kann voll gepfändet werden. Die vollständige Pfändungstabelle finden Sie hier. Weiterführende Fragen rund um den Pfändungsfreibetrag können Sie auch bei einer kostenlosen und unverbindlichen Beratung auf www.schuldenanalyse-kostenlos.de ** klären.

Unterliegt jede Rente der Pfändung?

Während Altersrenten wie Arbeitseinkommen behandelt werden, gibt es Abweichungen bei anderen Formen von Renten. Folgende Einkünfte sind bei einer Privatinsolvenz bei einem Rentner in der Regel nicht von einer Pfändung betroffen:

  • Renten aufgrund einer körperlichen Verletzung
  • gesetzlich vorgeschriebene Unterhaltsrenten
  • Hinterbliebenenrenten

Auch wenn diese aufgelisteten Renten nach § 850b Absatz 1 Zivilprozessordnung (ZPO) prinzipiell unpfändbar sind, können sie aber nach § 850b Abs. 2 ZPO im Einzelfall dennoch gemäß der Pfändungstabelle gepfändet werden. Daher liegt bei ihnen eine sogenannte bedingte Pfändbarkeit vor.

Pfändungsschutz bei der Altersvorsorge: Privatinsolvenz für zukünftige Rentner ein Risiko?

Altersvorsorge: In der Privatinsolvenz ist die Rentenversicherung in der Regel geschützt.
Altersvorsorge: In der Privatinsolvenz ist die Rentenversicherung in der Regel geschützt.

Während die Auszahlung einer Altersrente hinsichtlich der Pfändung dem Arbeitseinkommen gleichgestellt wird, gilt im Falle einer Privatinsolvenz für den Aufbau der Altersvorsorge ein besonderer Schutz. Dies soll verhindern, dass eine solche Insolvenz später zu Altersarmut führt.

So ist bei einer Privatinsolvenz eine Rentenversicherung unter bestimmten Bedingungen pfändungssicher. Dies ist in § 851c ZPO festgelegt.

So darf die Leistung aus der Versicherung erst mit der Vollendung des 60. Lebensjahrs und nicht vorzeitig gewährt werden. Zudem muss sie an die Person des Versicherten gebunden sein, darf also mit Ausnahme von Hinterbliebenen nur an ihn ausgezahlt werden; eine Kapitalauszahlung ist ebenfalls nicht möglich. Wenn diese Bedingungen erfüllt sind, ist die spätere Rente in der Regel unpfändbar.

Die Riester-Rente ist bei Privatinsolvenz ebenfalls vor einer Pfändung geschützt, sofern die staatliche Förderung beantragt wurde.

Erwerbsobliegenheit bei Rentnern

Während der Privatinsolvenz müssen Rentner nicht arbeiten.
Während der Privatinsolvenz müssen Rentner nicht arbeiten.

Eine Besonderheit besteht bei der Privatinsolvenz für Rentner bezüglich der Arbeitspflicht. Während Schuldner normalerweise dazu verpflichtet sind, während des Insolvenzverfahrens und der Wohlverhaltensphase einer angemessenen Beschäftigung nachzugehen oder sich um eine solche zu bemühen, besteht diese Erwerbsobliegenheit bei Rentnern nicht.

Wer bereits das gesetzliche Rentenalter erreicht hat oder etwa aus gesundheitlichen Gründen nicht erwerbsfähig ist und eine Rente bezieht, muss also weder arbeiten noch eine Arbeit suchen. Seine Pflicht besteht lediglich darin, den pfändbaren Anteil seiner Rente abzutreten und den Treuhänder gegebenenfalls über Änderungen seiner Einkommensverhältnisse zu informieren.

Privatinsolvenz: Hilfsstellen für Rentner

Erste Anlaufstelle sind immer die Schuldnerberatungsstellen, die in der Regel auch eine Insolvenzberatung anbieten. Auch Anwälte für Insolvenzrecht bieten eine solche Beratung.

Die professionellen Schuldnerberater können mit Ihnen Ihre Finanzsituation in Tiefe besprechen und analysieren. Hierzu ist es notwendig, dass Sie alle Karten auf den Tisch legen und Ihre gesamten finanziellen Verhältnisse offenlegen. Hierzu gehören:

  • Einkommen und Vermögen
  • Ausgaben
  • Verbindlichkeiten

Mithilfe der Schuldnerberatung können Sie auf der Grundlage dieser Informationen dann die Gläubiger kontaktieren, um eine außergerichtliche Einigung zu erzielen. Sollte diese nicht zustande kommen, so kann die Beratungsstelle oder der Anwalt dies bescheinigen, damit Sie die Insolvenz beim Amtsgericht anmelden können.

Welche Kosten ergeben sich bei einer Privatinsolvenz für Rentner?

Mit welchen Kosten für die Privatinsolvenz müssen Rentner rechnen?
Mit welchen Kosten für die Privatinsolvenz müssen Rentner rechnen?

Das Verfahren der Privatinsolvenz ist für Rentner wie auch für alle anderen mit Kosten verbunden. Zum einen handelt es sich um die eigentlichen Verfahrenskosten. Dies sind:

Diese Kosten werden aus der Insolvenzmasse bezahlt. Falls diese nicht ausreichen sollte, kommt entweder das Verfahren nicht zustande oder das Gericht stundet die zu zahlenden Beträge. Letzteres kann in der Regel dann eintreten, wenn keine Gründe für die Versagung der Restschuldbefreiung vorliegen.

Zum anderen kann auch die Schuldnerberatung etwas kosten. Zwar bieten kommunale und gemeinnützige Träger in der Regel eine kostenlose Beratung an. Da dort aber oft lange Wartezeiten bestehen, greifen Schuldner auch auf andere Möglichkeiten zurück.

Einerseits gibt es kommerzielle Schuldnerberatungen, die eine Gebühr für ihre Dienste erheben, andererseits bieten auch Anwälte eine Insolvenzberatung an, die ebenfalls mit Kosten verbunden ist.

Im Falle einer Privatinsolvenz sollten Rentner bei kostenpflichtigen Beratungsangeboten stets im Vorfeld nach den Kosten fragen und wie diese sich im Einzelnen zusammensetzen. So behalten Sie den Überblick und vermeiden unangenehme Überraschungen.

Vollständige Pfändungstabelle

Die Pfändungstabelle wird jährlich angepasst. Die nächste Änderung steht zum 1. Juli 2024 bevor.

monatl. NettolohnPfänd­barer Be­trag nach An­zahl der unter­halts­be­rech­tig­ten Per­so­nen
von ... €bis ... €01234ab 5
01499,99000000
1500,001509,995,7800000
1510,001519,9912,7800000
1520,001529,9919,7800000
1530,001539,9926,7800000
1540,001549,9933,7800000
1550,001559,9940,7800000
1560,001569,9947,7800000
1570,001579,9954,7800000
1580,001589,9961,7800000
1590,001599,9968,7800000
1600,001609,9975,7800000
1610,001619,9982,7800000
1620,001629,9989,7800000
1630,001639,9996,7800000
1640,001649,99103,7800000
1650,001659,99110,7800000
1660,001669,99117,7800000
1670,001679,99124,7800000
1680,001689,99131,7800000
1690,001699,99138,7800000
1700,001709,99145,7800000
1710,001719,99152,7800000
1720,001729,99159,7800000
1730,001739,99166,7800000
1740,001749,99173,7800000
1750,001759,99180,7800000
1760,001769,99187,7800000
1770,001779,99194,7800000
1780,001789,99201,7800000
1790,001799,99208,7800000
1800,001809,99215,7800000
1810,001819,99222,7800000
1820,001829,99229,7800000
1830,001839,99236,7800000
1840,001849,99243,7800000
1850,001859,99250,7800000
1860,001869,99257,7800000
1870,001879,99264,7800000
1880,001889,99271,7800000
1890,001899,99278,7800000
1900,001909,99285,7800000
1910,001919,99292,7800000
1920,001929,99299,7800000
1930,001939,99306,7800000
1940,001949,99313,7800000
1950,001959,99320,7800000
1960,001969,99327,7800000
1970,001979,99334,7800000
1980,001989,99341,7800000
1990,001999,99348,7800000
2000,002009,99355,7800000
2010,002019,99362,7800000
2020,002029,99369,7800000
2030,002039,99376,7800000
2040,002049,99383,7800000
2050,002059,99390,7800000
2060,002069,99397,783,680000
2070,002079,99404,788,680000
2080,002089,99411,7813,680000
2090,002099,99418,7818,680000
2100,002109,99425,7823,680000
2110,002119,99432,7828,680000
2120,002129,99439,7833,680000
2130,002139,99446,7838,680000
2140,002149,99453,7843,680000
2150,002159,99460,7848,680000
2160,002169,99467,7853,680000
2170,002179,99474,7858,680000
2180,002189,99481,7863,680000
2190,002199,99488,7868,680000
2200,002209,99495,7873,680000
2210,002219,99502,7878,680000
2220,002229,99509,7883,680000
2230,002239,99516,7888,680000
2240,002249,99523,7893,680000
2250,002259,99530,7898,680000
2260,002269,99537,78103,680000
2270,002279,99544,78108,680000
2280,002289,99551,78113,680000
2290,002299,99558,78118,680000
2300,002309,99565,78123,680000
2310,002319,99572,78128,680000
2320,002329,99579,78133,680000
2330,002339,99586,78138,680000
2340,002349,99593,78143,680000
2350,002359,99600,78148,680000
2360,002369,99607,78153,680000
2370,002379,99614,78158,681,83000
2380,002389,99621,78163,685,83000
2390,002399,99628,78168,689,83000
2400,002409,99635,78173,6813,83000
2410,002419,99642,78178,6817,83000
2420,002429,99649,78183,6821,83000
2430,002439,99656,78188,6825,83000
2440,002449,99663,78193,6829,83000
2450,002459,99670,78198,6833,83000
2460,002469,99677,78203,6837,83000
2470,002479,99684,78208,6841,83000
2480,002489,99691,78213,6845,83000
2490,002499,99698,78218,6849,83000
2500,002509,99705,78223,6853,83000
2510,002519,99712,78228,6857,83000
2520,002529,99719,78233,6861,83000
2530,002539,99726,78238,6865,83000
2540,002549,99733,78243,6869,83000
2550,002559,99740,78248,6873,83000
2560,002569,99747,78253,6877,83000
2570,002579,99754,78258,6881,83000
2580,002589,99761,78263,6885,83000
2590,002599,99768,78268,6889,83000
2600,002609,99775,78273,6893,83000
2610,002619,99782,78278,6897,83000
2620,002629,99789,78283,68101,83000
2630,002939,99796,78288,68105,83000
2640,002949,99803,78293,68109,83000
2650,002659,99810,78298,68113,83000
2660,002669,99817,78303,68117,83000
2670,002679,99824,78308,68121,83000
2680,002689,99831,78313,68125,830,5400
2690,002699,99838,78318,68129,833,5400
2700,002709,99845,78323,68133,836,5400
2710,002719,99852,78328,68137,839,5400
2720,002729,99859,78333,68141,8312,5400
2730,002739,99866,78338,68145,8315,5400
2740,002749,99873,78343,68149,8318,5400
2750,002759,99880,78348,68153,8321,5400
2760,002769,99887,78353,68157,8324,5400
2770,002779,99894,78358,68161,8327,5400
2780,002789,99901,78363,68165,8330,5400
2790,002799,99908,78368,68169,8333,5400
2800,002809,99915,78373,68173,8336,5400
2810,002819,99922,78378,68177,8339,5400
2820,002829,99929,78383,68181,8342,5400
2830,002839,99936,78388,68185,8345,5400
2840,002849,99943,78393,68189,8348,5400
2850,002859,99950,78398,68193,8351,5400
2860,002869,99957,78403,68197,8354,5400
2870,002879,99964,78408,68201,8357,5400
2880,002889,99971,78413,68205,8360,5400
2890,002899,00978,78418,68209,8363,5400
2900,002909,99985,78423,68213,8366,5400
2910,002919,99992,78428,68217,8369,5400
2920,002929,99999,78433,68221,8372,5400
2930,002939,991006,78438,68225,8375,5400
2940,002949,991013,78443,68229,8378,5400
2950,002959,991020,78448,68233,8381,5400
2960,002969,991027,78453,68237,8384,5400
2970,002979,991034,78458,68241,8387,5400
2980,002989,991041,78463,68245,8390,5400
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4520,004529,992119,781233,68861,83552,54305,80121,62
4530,004539,992126,781238,68865,83555,54307,80122,62
4540,004549,992133,781243,68869,83558,54309,80123,62
4550,004559,992140,781248,68873,83561,54311,80124,62
4560,004569,992147,781253,68877,83564,54313,80125,62
4570,004573,102154,781258,68881,83567,54315,80126,62
Der Mehrbetrag über 4573,10 Euro ist voll pfändbar.

Bildnachweise:
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Über den Autor

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Albert K.

Albert hat einen Abschluss in Betriebswirtschaftslehre von der Hochschule Stendal. Er ist seit 2019 ein Mitglied des privatinsolvenz.net-Teams. Im Schuldenrecht befasst er sich vor allem mit den Themen Schuldenbereinigung und Privatinsolvenz.

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14 Antworte zu “Privatinsolvenz: Auch für Rentner letzter Ausweg aus den Schulden?”

  1. ML

    29. März 2024 um 7:53 Uhr

    Alle Renten unterliegen der Einkommenssteuerpflicht und niemand kann die Frage beantworten wie die Handhabung in der Insolvenz bezüglich der Steuer gehandhabt wird denn die Rentner wurden vergessen. In der Wohlverhaltensphase baut ein Rentner neue Schulden gegenüber dem Finanzamt auf, weil die Dt. Rentenversicherung keine Steuer abführt. Was passiert mit der Neuverschuldung gegenüber dem Finanzamt?
    Hat hier jemand schon Erfahrungen gemacht?

  2. Tuchelt

    5. März 2023 um 16:55 Uhr

    Ich bin seit Januar in priv. Insolvenz und mir wird von meiner Rente 175€ direkt abgezogen. Könnte ich einen Minijob annehmen ? wieviel darf ich denn dazuverdienen ohne weiteren Abzug ?

  3. Chr.

    6. Juli 2022 um 12:47 Uhr

    Hallo,
    Meine lebt in einem Pflegeheim und hat bisher den Eigenanteil von ihrer Rente gezahlt. Dieser Eigenanteil wird nun aber um 1000,- Euro mtl. erhöht und kann natürlich nicht mehr selbst gezahlt werden. Soweit so gut ein Antrag beim Sozialamt ist gestellt. Nun das Problem, sie hat noch einen Kredit den sie ab diesem Monat nicht mehr bezahlen kann, da die komplette Rente an das Pflegeheim geht. Ich habe die Ratenzahlung für den Konsumkredit eingestellt weil das Sozialamt dies so wollte. Vermögen gibt es keins. Kommt es jetzt zu einer Privatinsolenz ? Auch wenn schon klar ist das keinerlei Zahlungen ausser an das Heim geben wird.

  4. Uwe

    3. Mai 2022 um 20:03 Uhr

    Hallo,
    ich bin der Meinung das EM-Rentner
    welche sich in der Privatinsolvenz befinden,
    benachteiligt werden und es nicht mit dem Gleichberechtigungsgesetz
    zu vereinbaren ist.
    Begründung: Wer es schafft in einer gewissen Zeit so viel Geld aufzubringen, um die Privatinsolvenz zu verkürzen (durch Überstunden etc.) um einen Teil der Gerichtskosten etc. zu begleichen etc. dann kann er die Privatinsolvenz früher beenden.
    Der Haken besteht jedoch bei EM-Rentnern darin, dass sie gar nicht die Möglichkeit haben einen höhere Geldbetrag als ihre EM-Rente aufzubringen, weil sie ja keinen Mini-Job, Überstunden etc. durchführen können.
    Demnach sind sie gegenüber den „normalen Erwerbstätigen“ eindeutig benachteiligt!
    Kann mir jemand einen Rat geben,
    an wen man sich mit dieser Diskriminierung wenden?
    M.f.G.
    Uwe

  5. Michael

    23. März 2022 um 13:03 Uhr

    Meine Frage: Was wird, wenn ich als Rentner arbeite, gepfändet? Also welcher Betrag?

  6. Nadja V.

    16. Juli 2019 um 10:47 Uhr

    Hallo! Ich bekomme bei 100 Grad Schwerbehinderung 950 Euro Erwerbsminderungsrente (sonst nichts) und bin seit ein paar Monaten in der Privatinsolvenz. Nun sollte ich eine Nebenkostenrückzahlung von 170€ bekommen, die aber an die Insolvenzbetreuerin ging.
    Ist das wirklich korrekt so?

  7. Werner B.

    3. Juli 2019 um 15:50 Uhr

    Bei mir wird bis zu Hartz vier gepfändet.warum?

    • privatinsolvenz.net

      5. Juli 2019 um 15:20 Uhr

      Hallo Werner,

      aus der Ferne und ohne nähere Angaben können wir leider keine Einschätzung treffen. Eine Schuldnerberatungsstelle kann Ihnen unter Umständen weiterhelfen.

      Ihr Team von privatinsolvenz.net

  8. Doris

    10. Mai 2019 um 19:12 Uhr

    Guten Abend
    Meine Mutter hat heute Post vom Amtsgericht erhalten wonach sie 1500€ für das Verfahren der Privatinsplvenz zahlen soll. Bei einer Rente von 1070€ wohl kaum möglich, da sie zum Leben nur knapp 400€ zur Verfügung hat. Der Rest geht über Fixkosten weg für Miete, Energieversorger, Telefon, etc.
    Muss sie wirklich bezahlen oder besteht die Möglichkeit, dass ihr das erlassen wird??
    Danke im voraus!!
    Gruß Doris

    • privatinsolvenz.net

      13. Mai 2019 um 15:42 Uhr

      Hallo Doris,

      grundsätzlich gilt, dass der Schuldner die anfallenden Verfahrenskosten tragen muss. Ist er finanziell nicht dazu in der Lage, kommt die Stundung der Verfahrenskosten in Betracht.

      Ihr Team von privatinsolvenz.net

  9. KATRIN U.

    5. April 2019 um 16:37 Uhr

    wie hoch ist der selbstbehalt bei erwerbslosenrente mit einer miete von 520 euro ?

    • privatinsolvenz.net

      10. Mai 2019 um 15:06 Uhr

      Hallo Katrin,

      es ist die Pfändungstabelle zu berücksichtigen.

      Ihr Team von privatinsolvenz.net

  10. U.Z.

    1. April 2019 um 19:47 Uhr

    Guten Abend,
    der einige Jahre schwierige Verlauf meiner Firma (GbR) hat dazu geführt, dass meine gesamte Altersversorgung, bestehend ausschließlich aus Kapitallebensversicherungen, die als Sicherheiten gegeben und durch die Banken dann verwertet wurden, nun nicht mehr existent ist. Ich lebe quasi ´von der Hand in den Mund´. Das Finanzamt hat den Insolvenzantrag gestellt, das Verfahren wird nun eröffnet.
    Trotz dieser prekären Lage hat das Finanzamt im letzten Jahr bei mir erhebliche Beträge, die ich durch meine nun erheblich reduzierte Tätigkeit erzielt habe, gepfändet. Ich habe dem Finanzamt sowie auch der OFD meine schwierige Lage dargetan – ohne irgendeine Reaktion.
    Ich bin 65 Jahre alt. Wie kann es sein, dass bestimmte Vorsorgeformen, so nach 851 c ZPO geschützt werden, es mir aber nicht gestattet wird, versuchsweise für den Rest meines Lebens noch irgendwie vorzusorgen ?
    Ich habe in den letzten Jahren den Glauben an den Rechtsstaat verloren.

    MfG

  11. ferdi l.

    2. März 2019 um 2:52 Uhr

    Danke für diesen Info-Service. Im Alltag treten jedoch weitere, hier nicht angesprochene Probleme auf, sofern z.B. öffentl. Kassen Gebühren oder alte Gerichtskosdten ständig und endlos afordern und erneute E.V. verlangen.

    MfG

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