Schuldnerberatung zur Privatinsolvenz – Insolvenzberatung für Verbraucher

Von Franziska L.

Letzte Aktualisierung am: 11. Oktober 2023

Geschätzte Lesezeit: 3 Minuten

Die Schuldnerberatung für Privatinsolvenz hilft so, dass es möglichst erst gar nicht zum Insolvenz­verfahren kommt.
Die Schuldnerberatung für Privatinsolvenz hilft so, dass es möglichst erst gar nicht zum Insolvenz­verfahren kommt.

Nicht nur Unternehmen können in Konkurs gehen und müssen dann Insolvenz anmelden. Auch für private Schuldner, denen ihre finanziellen Verbindlichkeiten allzu stark über den Kopf wachsen, gibt es die Möglichkeit, Insolvenz zu beantragen. Dies sollte jedoch die letzte Option sein, wenn andere Lösungsmöglichkeiten nicht mehr möglich sind. Dieser Ratgeber befasst sich mit der Schuldnerberatung für die Privatinsolvenz und erläutert hierzu die wichtigsten Fragen.

Wichtiger Hinweis: Wer ab dem 1.10.2020 Privatinsolvenz beantragt, kommt schon nach drei Jahren in den Genuss der Restschuldbefreiung. Der Schuldner muss dafür nicht mehr die Verfahrenskosten und 35 Prozent seiner Schulden bezahlen. Es genügt, wenn er sich redlich verhält und seinen Obliegenheiten nachkommt.
Genauere Informationen zu dieser Gesetzesänderung, mit der EU-Recht in deutsches Recht umgesetzt wurde, finden Sie in unserem Ratgeber über die Restschuldbefreiung.

Schuldnerberatung für Privatinsolvenz kurz zusammengefasst

Was macht die Schuldnerberatung im Rahmen einer Privatisolvenz?

Die Schuldnerberatung für Verbraucherinsolvenz stellt eine Bescheinigung über den gescheiterten Einigungsversuch mit den Gläubigern aus. Und sie bietet einen umfassende Insolvenzberatung an zu allen Fragen rund um das Insolvenzverfahren.

Welche Themen kommen bei der Schuldnerberatung zur Privatinsolvenz noch zur Sprache?

Die Beratungsstelle unterstützt Sie bei der Beantragung zur Privatinsolvenz. Öffentliche und gemeinnützige Berater beraten außerdem zum Konsumverhalten und zu den psychologischen Problemen im Zusammenhang mit Schulden.

Kann ich sofort Privatinsolvenz anmelden, wenn ich überschuldet bin?

Nein. Zum einen ist es nicht das erste Ziel der Schuldnerberatung, die Privatinsolvenz des Verbrauchers anzumelden. Zum anderen hat der außergerichtliche Vergleich mit den Gläubigern Vorrang.

Privatinsolvenz: Ohne Schuldnerberatung nicht möglich

Das Gesetz, genauer die Insolvenzordnung, sieht zwei Möglichkeiten vor, wie private Personen ihre Schulden abbauen und regulieren können:

  • den außergerichtlichen Vergleich mit ihren Gläubigern
  • die Verbraucherinsolvenz bzw. Privatinsolvenz
Zunächst wird die Schuldnerberatung versuchen, eine Privatinsolvenz zu vermeiden und auf eine Einigung mit den Gläubigern hinwirken.
Zunächst wird die Schuldnerberatung versuchen, eine Privatinsolvenz zu vermeiden und auf eine Einigung mit den Gläubigern hinwirken.

Dabei räumt die Insolvenzordnung dem außergerichtlichen Vergleich den Vorrang ein. Erst wenn diese Einigung mit den Gläubigern scheitert und eine anerkannte Stelle dies schriftlich bestätigt, dürfen Verbraucher Insolvenz beantragen. Vergleich meint in diesem Zusammenhang das außergerichtliche Verhandeln und Abbezahlen der Schulden.

Der erste Schritt zur Schuldenregulierung führt dabei in aller Regel zu einer Schuldnerberatungsstelle.

Experten machen mit den Ratsuchenden zunächst eine Bestandsaufnahme zu den bestehenden Einnahmen und den angesammelten Schulden. Anschließend versuchen sie, den besagten Vergleich mit den Gläubigern auszuhandeln.

Nur wenn dieser Einigungsversuch scheitert, kommt nach der Schuldnerberatung eine Privatinsolvenz in Frage.

Schuldnerberatung: Keine Privatinsolvenz ohne Einigungsversuch

Dieser außergerichtliche Vergleich funktioniert folgendermaßen: Der Schuldner setzt sich – gegebenenfalls mithilfe des Schuldenberaters – mit seinen Gläubigern in Verbindung. Er unterbreitet ihnen ein Angebot, wie viel Geld er monatlich zurückzahlen kann. Wenn sich die Gläubiger darauf einlassen, braucht der Schuldner kein Insolvenzverfahren zu durchlaufen, vorausgesetzt er zahlt seine Raten pünktlich und regelmäßig.

Diese außergerichtliche Schuldenregulierung birgt jedoch eine Gefahr: Vergisst der Schuldner einen Gläubiger, muss er einen neuen Vergleichsvorschlag berechnen und aushandeln.

Scheitert die Einigung, bleibt als letzte Option die Privatinsolvenz. Die Schuldnerberatung hilft bei deren Beantragung.
Scheitert die Einigung, bleibt als letzte Option die Privatinsolvenz. Die Schuldnerberatung hilft bei deren Beantragung.

Außerdem kann es passieren, dass nicht alle Gläubiger mit dem Vergleich einverstanden sind. In diesem Fall muss geklärt werden, ob es sinnvoll ist, trotzdem einen Vergleich mit den zustimmenden Gläubigern zu schließen.

Auch für diese Frage ist die Schuldnerberatung für Privatinsolvenz der richtige Ansprechpartner.

Scheitert eine außergerichtliche Einigung, benötigt der Verbraucher eine entsprechende Bescheinigung von der Schuldnerberatung, um Verbraucherinsolvenz anmelden zu können. Auch bei der Anmeldung der Privatinsolvenz hilft die Beratungsstelle weiter.

Anmeldung der Privatinsolvenz mithilfe der Schuldnerberatung: Und wie geht es weiter?

Nach der Beantragung der Eröffnung des Insolvenzverfahrens versucht der Richter noch einmal, einen Vergleich mit den Gläubigern herbeizuführen. Scheitert auch dieser Versuch, so eröffnet er das Verfahren, es sei denn die Kosten des Insolvenzverfahrens sind nicht gedeckt.

Für den Verbraucher bedeutet die Verbraucherinsolvenz vor allem Folgendes:

  • Ein Treuhänder verwertet das pfändbare Vermögen des Schuldners und verteilt es an die Gläubiger. Dabei kann auch das eigene Haus unter den Hammer kommen. Auch das pfändbare Einkommen muss der Schuldner abgeben.
  • Während der anschließenden Wohlverhaltensphase muss der Betroffene nur noch das Einkommen abgeben.
  • Am Ende des Verfahrens, meist nach sechs Jahren, steht die Restschuldbefreiung.
Manchmal ist auch eine Schuldnerberatung während der Privatinsolvenz ratsam. Denn viele Verbraucher machen in dieser Zeit neue Schulden. Die Ursachen sind oft psychologischer und sozialer Natur. Vor allem staatliche und gemeinnützige Beratungsstellen bieten auch hierfür professionelle Hilfe.

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Über den Autor

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Franziska L.

Franziska studierte Rechtswissenschaften. Seit 2017 gibt sie als Redaktionsmitglied von privatinsolvenz.net Tipps zu den Themen Schulden und Geldsparen. Ihr besonderes Anliegen ist es, juristische Fragen zur Insolvenz und Zwangsvollstreckung in ihren Texten möglichst einfach zu beantworten.

One Reply to “Schuldnerberatung zur Privatinsolvenz – Insolvenzberatung für Verbraucher”

  1. Araceli

    9. Juni 2022 um 16:39 Uhr

    Großartig geschrieben, sehr informativ. Nachdem ich diesen Artikel gelesen habe, brauche ich keine weiteren Informationen mehr. Ich denke, ich bin jetzt ausreichend über die Privatinsolvenz informiert.

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