Privatinsolvenz bei Hartz-4-Bezug

Von Albert K.

Letzte Aktualisierung am: 11. Oktober 2023

Geschätzte Lesezeit: 3 Minuten

Bitte beachten! Zum 1. Januar 2023 wurde das Arbeitslosengeld 2 (Hartz 4) durch das neue Bürgergeld ersetzt.

Eine Privatinsolvenz kann bei Hartz 4 eine Möglichkeit sein, schuldenfrei zu werden.
Eine Privatinsolvenz kann bei Hartz 4 eine Möglichkeit sein, schuldenfrei zu werden.

Wer Hartz 4 bezieht, hat nicht viel Geld zur Verfügung. Dies ist zum einen der Höhe der monatlichen Leistungen geschuldet. Zum anderen dürfen Leistungsbezieher nur über begrenztes angespartes Vermögen verfügen.

Sollte in einer solchen Situation noch hinzukommen, dass eine große Menge von Schulden vorliegt, sodass möglicherweise eine Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung eintritt, kann die Privatinsolvenz auch Hartz-4-Beziehern einen Ausweg aus den Schulden bieten.

Im folgenden Ratgeber erfahren Sie mehr über die Voraussetzungen und den Ablauf einer Insolvenz. Zudem geht es um Besonderheiten für Hartz-4-Empfänger bei der Restschuldbefreiung.

Wichtiger Hinweis: Wer ab dem 1.10.2020 Privatinsolvenz beantragt, kommt schon nach drei Jahren in den Genuss der Restschuldbefreiung. Der Schuldner muss dafür nicht mehr die Verfahrenskosten und 35 Prozent seiner Schulden bezahlen. Es genügt, wenn er sich redlich verhält und seinen Obliegenheiten nachkommt.
Genauere Informationen zu dieser Gesetzesänderung, mit der EU-Recht in deutsches Recht umgesetzt wurde, finden Sie in unserem Ratgeber über die Restschuldbefreiung.

Privatinsolvenz mit Hartz 4 kurz zusammengefasst

Dürfen auch Hartz-4-Empfänger Privatinsolvenz beantragen?

Ja, eine Privatinsolvenz ist auch für Hartz-4-Empfänger ein möglicher Ausweg aus den Schulden.

Müssen Hartz-4-Empfänger die Kosten des Insolvenzverfahrens selbst bezahlen?

Ja, jeder Schuldner muss die Verfahrenskosten seiner Privatinsolvenz selbst bezahlen. Ist er dazu nicht in der Lage, kann er die Stundung dieser Kosten (Zahlungsaufschub) beantragen.

Was müssen Hartz-4-Empfänger während der Privatinsolvenz beachten?

Während der Wohlverhaltensphase, die zur Restschuldbefreiung führen soll, müssen sich Hartz-4-Empfänger nachweislich um einen angemessenen Job bemühen.

Weitere Informationen zur Privatinsolvenz bei Hartz-4-Bezug

Privatinsolvenz bei Arbeitslosigkeit Privatinsolvenz ohne Einkommen

Privatinsolvenz und Hartz 4: Was ist zu beachten?

Unterstützung bei einer Privatinsolvenz mit Hartz 4 bieten Schuldnerberatungsstellen an.
Unterstützung bei einer Privatinsolvenz mit Hartz 4 bieten Schuldnerberatungsstellen an.

Wie bei jeder Privatinsolvenz gelten für Hartz-4-Empfänger einige Bedingungen, die vor einer Verfahrenseröffnung erfüllt sein müssen. Um diese Voraussetzungen zu erfüllen, sollten sie zunächst eine Schuldnerberatung aufsuchen. Gemeinnützige und staatliche Beratungsstellen bieten ihre Dienste kostenfrei an.

Schuldner, die eine Privatinsolvenz anmelden möchten, müssen nämlich vor der Antragsstellung versuchen, eine außergerichtliche Einigung mit den Gläubigern zu erzielen. Stimmen diese dem vorgeschlagenen Plan zur Schuldenbereinigung nicht zu, gilt die Einigung als gescheitert. Dieses Scheitern muss durch eine anerkannte Beratungsstelle oder einen Anwalt bescheinigt werden.

Zur Unterstützung und Durchführung einer Insolvenz können Hartz-4-Empfänger auch einen Anwalt für Insolvenzrecht konsultieren. Dies ist jedoch mit Kosten verbunden. Unter Umständen kann ihnen aber auf Antrag Beratungshilfe vom Amtsgericht gewährt werden, wodurch die Kosten für die anwaltliche Beratung gedeckt würden.

Ablauf des Insolvenzverfahrens

Nach dem gescheiterten Einigungsversuch kann die Privatinsolvenz vom Hartz-4-Empfänger in den üblichen Schritten weiterverfolgt werden:

  • Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens
  • Gerichtlicher Einigungsversuch mit den Gläubigern
  • Eigentliches Insolvenzverfahren
  • Wohlverhaltensphase mit anschließender Restschuldbefreiung
Da Schuldner mit Hartz 4 in der Regel nicht über genügend Vermögen verfügen, um die Verfahrenskosten zu decken, könnte angenommen werden, dass ihr Antrag zurückgewiesen wird und die Insolvenz nicht eröffnet werden kann. Sie haben aber nach § 4a Insolvenzordnung (InsO) die Möglichkeit, eine Stundung der Verfahrenskosten gewährt zu bekommen. Auf diese Weise können auch völlig mittellose Schuldner die Insolvenz durchlaufen und schuldenfrei werden.

Hartz 4 und Privatinsolvenz: Wie die Restschuldbefreiung erlangt wird

Insolvenz: Auch Hartz-4-Empfänger unterliegen der Erwerbsobliegenheit.
Insolvenz: Auch Hartz-4-Empfänger unterliegen der Erwerbsobliegenheit.

Um nach Abschluss des Verfahrens die Restschuldbefreiung zu erhalten, müssen Schuldner bestimmte Pflichten erfüllen. Hierzu gehört etwa, dass sie während der Abtretungsfrist, die in der Regel sechs Jahre dauert, den pfändbaren Teil ihres Einkommens an den Treuhänder abtreten.

Außerdem haben sie die sogenannte Erwerbsobliegenheit. Das heißt, dass sie während dieser Zeit einer angemessenen Arbeit nachgehen oder sich um eine solche ernsthaft bemühen müssen.

Wer eine Privatinsolvenz mit Hartz 4 durchläuft, verfügt nicht über ein Einkommen, das den Pfändungsfreibetrag übersteigt. Der Regelsatz liegt sehr viel niedriger. Aus diesem Grund muss er von seinen Hartz-4-Leistungen nichts abgeben.

Allerdings unterliegt er sehr wohl der Erwerbsobliegenheit während der Privatinsolvenz. Da Hartz-4-Empfänger (außer bei Aufstockungsleistungen) in der Regel keiner Erwerbstätigkeit nachgehen, sind sie hier verpflichtet, weiterhin intensiv nach einer Arbeitsstelle zu suchen.

Bildnachweise:
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Über den Autor

Autor
Albert K.

Albert hat einen Abschluss in Betriebswirtschaftslehre von der Hochschule Stendal. Er ist seit 2019 ein Mitglied des privatinsolvenz.net-Teams. Im Schuldenrecht befasst er sich vor allem mit den Themen Schuldenbereinigung und Privatinsolvenz.

10 Antworte zu “Privatinsolvenz bei Hartz-4-Bezug”

  1. Schmidt

    24. Dezember 2020 um 13:58 Uhr

    Hallo,
    ich bin alleinerziehend und habe 4 Kinder. Zur Zeit bin ich im Elterngeldbezug.
    Ich musste vor einem halben Jahr mit meinen Kindern von zu Hause flüchten, da mein Expartner gewalttätig war.
    Ich war 2 Wochen obdachlos. Mit Hilfe von Freunden habe ich eine Wohnung gefunden. Ich hatte nichts… Ich habe daraufhin Ikea Möbel auf Raten gekauft. So das ich sie abbezahlen konnte…
    Da das Geld knapp ist und ich für 3 Monate nur noch die Hälfte des Kindergeldes bekomme, da einer meiner Kinder zum Vater gezogen ist und ich das damals erhaltene Kindergeld erst noch ausgezahlt bekam, wird es nun verrechnet.
    Statt 618€ bekomme ich nun 321,50€.
    Sodass ich meine Raten nicht tilgen kann.
    Eine öffentliche Schuldnerberatung hat mir die Möglichkeit einer Privatinsolvenz aufgezeigt, da ich auch in 3 Monaten, nach dem Elterngeldbezug ins Hartz4 rutschen werde und sich meine finanzielle Situation in nächster Zeit nicht verbessern würde. Ich hätte zwar getilgt, jedoch sagte sie mir, dass wir dann zu wenig Geld zum Leben hätten.

    Meine Frage nun ist, ob der Insolvenzverwalter mir und den Kindern nun alle Sachen wegnehmen wird und wir in einer leeren Wohnung leben müssten?

  2. Grit

    23. Oktober 2020 um 7:18 Uhr

    Guten Morgen,
    ein guter Freund von mir ist Hartz IV und in der privaten Insolvenz.
    Er hat einen MB Oldtimer . Der Anwalt des Gläubigers fordert den Verkauf des Wagens. Ist das rechtens? Darf er keinen PKW besitzen?

    Danke im voraus.

    Liebe Grüße Grit

  3. K.E.

    20. August 2020 um 9:09 Uhr

    Hallo,

    fallen Rückzahlungen an das Jobcenter auch mit in das Insolvenzverfahren? Oder muss man diese Schulden, ähnlich wie Bußgelder etc., unabhängig davon bezahlen, ob man sich gerade in einem Insolvenzverfahren befindet oder nicht?

    Vielen Dank vorab

  4. Daniela

    20. August 2019 um 15:39 Uhr

    Hallo –
    bin hartz 4
    prIv Insolvenz steht an –
    Frage : kann mir ein 20 Jahre altes kfz wegenommen werden durch imsolvenz oder greift hartz 4 Gesetz dass man ein kfz bis zueinem gewissen wert behalten darf – will heissen : steht Insolvenz Gesetz über hartz 4 Gesetz ?
    Wer könnte mir bitte diese Frage beantworten ? Danke im vorraus d.s.

  5. Rudolf

    12. Juli 2019 um 21:31 Uhr

    Guten Tag,

    bin auf Hartz4 mit 2 kleinen Kindern und in der Wohlverhaltensphase einer Privatinsolvenz mit P-Konto.
    Mein Pkw hatte unverschudet einen Unfall( Beschädigung mit Fahrerflucht )
    Der PKW war auf einen Freund angemeldet, der sich jetzt weigert, die Versicherungssumme an mich in bar auszuzahlen.
    Überweisung wollte ich nicht wegen P-Konto.
    Der Freund meint, er leistet * Beihilfe zur Erschleichung von Vermögen ” und er mache sich strafbar, so die Aussage seines Steuerberaters.
    Ist das so richtig und kann ich die Heraussgabe zivilrechtlich einklagen?

    Vielen Dank

  6. Renate

    24. Februar 2019 um 8:57 Uhr

    Hallo!Ich bin seit 2015 in der Wohlverhaltensphase.Ich bin Aufstockerin . Zusammen mit Alg2,meinem Arbeitslohn und den darin immer enthaltenen Wochenend u.Feiertagszuschlägen ergab sich bei mir monatlich seit Jahren ein Pfändbarer Betrag.Ich führe meine Beträge selbst ab ,da es mit dem Jobcenter immer Probleme gab.Nun habe ich erfahren ,dass diese Wochenend u.Feiertagszuschläge nicht pfändbar sind.Ist es nicht Aufgabe von jemandem mich darauf hin zu weisen falls es so wäre?Wie verhalte ich mich dann weiter,denn es würden sich in Zukunft keine pfändbaren Beträge mehr ergeben.Liebe Grüsse

    • privatinsolvenz.net

      18. März 2019 um 12:00 Uhr

      Hallo Renate,

      inwiefern eine Auskunftspflicht besteht, entzieht sich unserer Kenntnis. Ein Anwalt kann Sie zum weiteren Vorgehen beraten, wir dürfen an dieser Stelle keine kostenlose Rechtsberatung anbieten.

      Ihr Team von privatinsolvenz.net

  7. Heike K.

    25. Oktober 2018 um 10:42 Uhr

    Hallo, ich als Mutter habe eine frage.
    Meine Tochter ist in der Insolvenz und verheimlicht große Geldbeträge . Diese Beträge sind auch nachweisbar auf ihrem Konto. Ich habe schon Kontakt zur Insolvenz aufgenommen meiner Tochter interessiert das alles nicht. Mit welcher Strafe müsste sie rechnen.
    Der gewinn von Januar bis September beträgt 21.064,-
    Es geht mir hier nicht mehr um sie sondern um unser Enkel. 1 Jahr und 3 Monate.
    Sie ist auch auf Bewährung. Wegen Drogen.
    Bitte können Sie mir sagen was da passieren kann.
    Mfg Heike k.

    • privatinsolvenz.net

      26. Oktober 2018 um 8:58 Uhr

      Hallo Heike,

      macht ein Schuldner vorsätzlich oder grob fahrlässig unrichtige oder unvollständige Angaben gemacht, kann es zur Versagung der Restschuldbefreiung kommen. Das Insolvenzverfahren wäre damit umsonst gewesen und die Gläubiger können wieder Zwangsvollstreckungsmaßnahmen durchführen.

      Ihr Team von privatinsolvenz.net

  8. Sibylle

    16. Oktober 2018 um 22:32 Uhr

    * sehr geerten Damen und Herren,
    Ich bin in einer Schuldenberatung und 52 Jahre alt und habe nicht nur meine Schulden sondern auch welche die glauben sie mir zu schenken durch Identitätsklau währe gut wenn ich einen ährlichen Anwald hätte währe da eine möglichkeit.
    Sibylle A.

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