Wenn ein Schuldner wegen Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung Insolvenz angemeldet hat und danach erbt, stellt sich für ihn die Frage, mit welchen rechtlichen Konsequenzen Erben in der Insolvenz rechnen müssen.
Welche Handlungsmöglichkeiten haben Erben bei einer Privatinsolvenz? Dürfen verschuldete Erben bei laufender Insolvenz das Erbe behalten? Mit diesen Fragen beschäftigt sich der folgende Ratgeber.
Genauere Informationen zu dieser geplanten Gesetzesänderung, mit der EU-Recht in deutsches Recht umgesetzt wird, finden Sie in unserem Ratgeber über die Restschuldbefreiung.
“Erben in der Insolvenz“ kurz zusammengefasst
Nein. Erben in der Insolvenz steht es grundsätzlich frei, ob sie das Erbe annehmen oder ausschlagen.
Erben Sie nach der Eröffnung des Insolvenzverfahrens, so fällt die Erbschaft in die Insolvenzmasse, wenn Sie diese annehmen. Sie sind verpflichtet, den Insolvenzverwalter über das zusätzliche Vermögen zu informieren.
Wenn der Insolvenzschuldner während der Wohlverhaltensphase erbt, muss er die Hälfte der Erbschaft an den Insolvenzverwalter abgeben. Auch hier besteht eine Auskunftspflicht.
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Erben bei Insolvenz – Wie wird die Erbschaft rechtlich behandelt?
Die Entscheidung, Privatinsolvenz anzumelden, ist für Betroffene ein gravierender Schritt. Sie akzeptieren ihre finanzielle Notlage und versuchen, ihre Überschuldung auf diese Weise zu regulieren. Während die Gläubiger so wenigstens anteilig ihre Forderungen bezahlt bekommen, steht für den Verbraucher am Ende die Aussicht, von den Restschulden befreit zu werden, auch wenn noch nicht alle Altschulden getilgt sind.
Allerdings müssen sich Schuldner in der Privatinsolvenz vorbildlich verhalten, ihren Obliegenheiten nachkommen und regelmäßig den pfändbaren Anteil ihres Einkommens abgeben. Dies gilt nicht nur für das monatliche Gehalt, sondern für jedwedes Vermögen, das dem Betroffenen zufließt. Erbt dieser in der Insolvenz, so gehört die Erbschaft zu diesem Vermögen dazu.
Mit der Insolvenzeröffnung fällt das gesamte pfändbare Vermögen in die Insolvenzmasse. Dies ist in § 35 der Insolvenzordnung (InsO) geregelt und umfasst auch ein mögliches Erbe. Für den betroffenen Schuldner bedeutet dies: Nur der Insolvenzverwalter hat das Recht, über das geerbte Vermögen zu verfügen. Er verwertet den Nachlass und verteilt diesen quotenmäßig an die Gläubiger.
Trotzdem ist die Annahme einer Erbschaft ein höchstpersönliches Recht, § 83 InsO. Das bedeutet, dass nur der Insolvenzschuldner dieses annehmen oder ausschlagen darf. Der Insolvenzverwalter ist dazu nicht berechtigt.
Erbrecht: Annahme und Ausschlagung der Erbschaft
Die Annahme einer Erbschaft bedeutet nichts anderes, als dass der Begünstigte erklärt, dass er erben will. Wenn der Insolvenzschuldner ausdrücklich erklärt, dass er das Erbe antreten will oder wenn er dies durch schlüssiges Handeln zu erkennen gibt, dann ist er Erbe.
Erben in der Insolvenz können aber auch das Erbe ausschlagen, ohne dass sich dies z. B. nachteilig auf die Restschuldbefreiung auswirkt. Diese Möglichkeit haben sie jedoch nur innerhalb einer Frist von 6 Wochen ab Kenntnis, § 1944 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB). In diesem Fall treten andere Erben an die Stelle des Insolvenzschuldners und das Erbe fällt damit nicht in die Insolvenzmasse.
Dass es sich bei diesen beiden Entscheidung um ein höchstpersönliches Recht handelt, bekräftigte auch der Bundesgerichtshof (BGH) unter anderem in seinem Beschluss vom 10.03.2011 (Az. IX ZB 168/09). Danach dürfe dem Schuldner die Restschuldbefreiung nicht versagt werden, weil er seinen Pflichtteilsanspruch nicht während des laufenden Privatinsolvenzverfahrens gemacht hat.
Erben in der Privatinsolvenz während der verschiedenen Phasen des Verfahrens
Ob Erben in der Insolvenz die gesamte Erbschaft herausgeben müssen, hängt davon ab, in welcher Phase der Insolvenz bzw. Verschuldung sie erben.
Zu unterscheiden sind hier im Wesentlichen drei Fallkonstellationen:
- Erben während der außergerichtlichen Schuldenbereinigung
- Erben in der Insolvenz nach der Eröffnung des Verfahrens
- Erben in der Wohlverhaltensphase
Erben bei Schulden während der außergerichtlichen Schuldenbereinigung
Bevor Verbraucher bzw. Privatpersonen die Privatinsolvenz anmelden, müssen sie versuchen, sich außergerichtlich mit ihren Gläubigern über ihre Schulden zu einigen. Betroffene, die während dieser Phase eine Erbschaft annehmen möchten, gelten noch nicht als Erben in der Insolvenz. Sprich: Sie können über das geerbte Vermögen frei verfügen.
Bitte beachten Sie, dass Gläubiger in diesem Zeitraum versuchen können, ihre Forderungen im Wege der Zwangsvollstreckung gegen Sie durchzusetzen. In diesem Fall verlieren Sie unter Umständen doch Ihre Erbschaft.
Erben bei laufendem Insolvenzverfahren
Erst wenn das Privatinsolvenzverfahren eröffnet wurde, fällt das Erbe in die Insolvenzmasse, sodass Sie nicht mehr frei darüber verfügen können.
An das eigentliche Insolvenzverfahren schließt sich in der Privatinsolvenz die sogenannte Wohlverhaltensphase an. Diese dauert drei bis sechs Jahre ab Eröffnung des Verfahrens. Erben Sie in dieser Phase der Insolvenz, so müssen Sie die Hälfte der Erbschaft an den Insolvenzverwalter herausgeben.
Etwas anderes gilt hingegen, wenn das Erbe im Insolvenzverfahren anfällt, jedoch erst in der Wohlverhaltensphase angetreten wird. In diesem Fall muss der Insolvenzschuldner das gesamte Erbe herausgeben und darf nichts davon behalten.
Nach § 295 Absatz 1 Nr. 2 InsO ist der Schuldner verpflichtet,
Vermögen, das er von Todes wegen oder mit Rücksicht auf ein künftiges Erbrecht erwirbt, zur Hälfte des Wertes an den Treuhänder herauszugeben.“
Doch auch während der Wohlverhaltensperiode gilt, dass Insolvenzschuldner frei entscheiden dürfen, ob sie das Erbe annehmen oder ausschlagen. Die Ausschlagung der Erbschaft kann die Restschuldbefreiung nicht verhindern.
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Frage zu diesem Satz:Erben Sie in der Insolvenz und kommen Sie dieser Obliegenheit nicht nach, so gefährden Sie Ihre Restschuldbefreiung. Diese kann dann unter Umständen versagt werden.
In dem Artikel wird berichtet, dass ich das Erbe NICHT ANNEHMEN MUSS. Was hat Dan mit dem dieser Satz zu bedeuten?
Freue mich auf Erklärung und ein schönes Weihnachtsfest!
Ich habe 2013 von meiner mutter 35000.,Euro erhalten als Erbanteil.Meine mutter ist 2017 verstorben ,der Erbanteil wurde nur mündlich vereinbahrt .Da ich mich seit 2016 in einem Insolvenzverfahren befinde und meine 4 Geschwister und ich meine mutter Ihren Bauernhof geerbt haben und diesen jetzt verkauft haben.kann man die 35000.,Euro von meinem Erbanteil jetzt abziehen .