Wenn ein Schuldner seinen finanziellen Verpflichtungen wegen Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung nicht mehr nachkommen kann, dann ist dies für ihn eine große Belastung. Doch auch das Umfeld kann in Mitleidenschaft gezogen werden.
Zu einem besonders gravierenden Einschnitt in das alltägliche Leben kommt es im Falle einer Privatinsolvenz. Für den Ehepartner stellt sich dann die Frage, inwieweit sich dieses Insolvenzverfahren auch auf ihn und sein Einkommen bzw. Vermögen auswirkt.
Muss bei einer Privatinsolvenz auch der Ehepartner mit seinem Einkommen haften? Welche Auswirkungen hat die Privatinsolvenz bei Eheleuten? Was bedeutet die Privatinsolvenz für den Ehepartner? Diesen und anderen Fragen geht der folgende Ratgeber nach.
Privatinsolvenz beim Ehepartner kurz zusammengefasst
Es gilt folgender Grundsatz bei einer Privatinsolvenz: Jeder Ehepartner haftet nur für eigene Schulden. Hiervon gibt es jedoch einige Ausnahmen.
Für Steuerschulden und Gerichtskosten des Insolvenzverfahrens kann auch der andere Ehepartner herangezogen und haftbar gemacht werden.
Sind beide Ehegatten überschuldet oder zahlungsunfähig, muss jeder Partner einen eigenen Antrag auf Insolvenzeröffnung stellen.
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Inhalte
Grundsatz bei Privatinsolvenz: Der andere Ehepartner haftet nicht
Im Falle einer Privatinsolvenz beim Ehepartner stellen sich zwei Fragen: Wie ist das vorhandene Vermögen der Ehegatten in der Verbraucherinsolvenz zu beurteilen? Hat die Privatinsolvenz auch Folgen für den Ehepartner, sodass dieser ebenfalls haftet?
Bei der Privatinsolvenz in der Ehe sind zwei Fallkonstellationen zu unterscheiden. Entweder ist nur ein Ehegatte dermaßen verschuldet, dass er Verbraucherinsolvenz anmelden musste. Oder aber beide Partner sind insolvent.
Doch in beiden Fällen gilt ein Grundsatz: Jeder haftet nur für seine eigenen Schulden. Auch in der Ehe haftet jeder nur für eigene Verbindlichkeiten, und zwar unabhängig davon, ob diese vor oder nach der Eheschließung entstanden sind. Dieser Grundsatz gilt aber nur, wenn der verschuldete Partner diese Schulden allein eingegangen ist.
Privatinsolvenz, wenn ein Ehepartner schuldenfrei ist
Wenn ein Paar heiratet, ohne einen Ehevertrag zu schließen, tritt nach der Hochzeit automatisch der gesetzliche Güterstand ein. Die beiden leben dann in einer sogenannten Zugewinngemeinschaft. Was geschieht bei einer Privatinsolvenz, wenn Ehepartner in dieser Zugewinngemeinschaft leben?
Hier greift der bereits erläuterte Grundsatz: Jeder Ehegatte verwaltet sein Vermögen selbst und haftet nur für eigene Schulden, nicht jedoch für die seines Partners. Bei der Privatinsolvenz haftet nur der Ehepartner, der sie beantragt hat. Folglich darf bei dem anderen Ehegatten auch nichts gepfändet werden.
Auch wenn sich das Ehepaar bei der Eheschließung für eine Gütergemeinschaft entschieden hat, haften beide für anfallende Schulden mit ihrem gemeinsamen Vermögen.
Doch von jedem Grundsatz gibt es Ausnahmen. Insbesondere die im Folgenden geschilderten Möglichkeiten sollten von einer Privatinsolvenz betroffene Ehepartner im Hinterkopf behalten.
Geschäfte des allgemeinen Lebensbedarfs
§ 1357 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) erleichtert Vertragsabschlüsse durch nur einen Ehegatten in den Bereichen des allgemeinen Lebensbedarfs. Hierunter sind Anschaffungen von Konsumgütern zu verstehen, wie z. B. Kleidung, Lebensmittel, Schulbücher für die Kinder, Haushaltsgegenstände und deren Reparatur.
Derartige Geschäfte kann jeder Ehegatte mit Wirkung auch für seinen Partner besorgen. In diesem Fall werden beide berechtigt und verpflichtet, sodass beide für hieraus entstehende Verbindlichkeiten haften.
Für größere Anschaffungen gilt dies jedoch nicht. Außerdem müssen die Anschaffungen angemessen sein, wobei sich dies immer nach dem Einkommen des jeweiligen Ehepaars richtet.
Schulden beim Finanzamt und Gerichtskosten des Insolvenzverfahrens
Wenn das Ehepaar gemeinsam steuerlich veranlagt wird, haften beide Gatten für aufkommende Steuerschulden. Das Finanzamt kann im Fall der Privatinsolvenz bei einem Ehepartner auch gegen den unbeteiligten, nicht verschuldeten Gatten vorgehen. Dieser haftet für Steuerschulden seines Ehepartners.
Von der Privatinsolvenz ist der Ehepartner auch betroffen, wenn es um die Gerichtskosten des Insolvenzverfahrens geht. Liegt das Einkommen des nicht am Insolvenzverfahren beteiligten Ehegatten über der Pfändungsgrenze, so kann das Insolvenzgericht ihn verpflichten, die Verfahrenskosten zu übernehmen.
Da der Ehepartner des Insolvenzschuldners meist selbst kein pfändbares Vermögen oder Einkommen besitzt, kommt dieser Fall in der Praxis eher selten vor. Denn gewöhnlich muss der Ehegatte schon für gemeinsame Kinder und gemeinsame Lebenshaltungskosten aufkommen.
Privatinsolvenz beim Ehepartner: Kommt das Haus auch unter den Hammer?
Schuldner in der Privatinsolvenz dürfen Immobilien, also eine Eigentumswohnung oder ein Haus, in der Regel nicht behalten. Dieses fällt gewöhnlich in die Insolvenzmasse und wird zugunsten der Insolvenzgläubiger verwertet, das heißt zwangsversteigert. Meistens muss sich der Betroffene also eine neue Wohnung suchen, weil die Immobilie in der Privatinsolvenz keinen Vollstreckungsschutz genießt.
Privatinsolvenz beim Ehepaar: Wenn beide Partner insolvent sind
Sind beide Ehegatten verschuldet, so muss jeder Ehepartner einen separaten Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens stellen. Einen gemeinschaftlichen Antrag für Ehegatten sieht das Gesetz nicht vor.
In diesem Fall ist es sinnvoll, dass das Insolvenzgericht denselben Insolvenzverwalter für die Privatinsolvenz beider Ehepartner bestellt. Dies vereinfacht die Verfahren. Der Verwalter kann dann einfacher das gemeinschaftliche Eigentum des Ehepaars verwerten, z. B. das eheliche Haus oder andere Immobilien.
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Mein Mann hat Pirvatinsolvenz beantragt. Da er durch seine selbstständigkeit schulden angesammelt hat. Hier sind auch Schulden ans Finanzamt.
Nun kommt das Finanzamt und möchte die Schulden von mir bezahlt haben.
Wir haben aber direkt nach Eröffnung der Insolvenz darum gebeten mich aus der gemeinsamen Veranlagung zu nehmen. Wie sieht es hier rechtlich aus?
So viel Geld habe ich nicht, ich lebe momentan von 300 Euro Erziehungsgeld und dem Kindergeld.
Hallo Anja,
ohne nähere Informationen und Durchsicht der entsprechenden Unterlagen lässt sich hierzu keine Einschätzung treffen. Ein Anwalt kann Sie beraten.
Ihr Team von privatinsolvenz.net
Guten Tag,
Meine Frau war bereits in Insolvenz als wir die Ehe geschlossen haben. Kann ich in diesem Fall auch zur Zahlung der Gerichtskosten herangezogen werden? Und muss ich mein Einkommen offen legen?
Danke
Hallo ich bin mit meiner Frau 2010 in Privat Insolvenz gegangen und haben 120000,00 euro Schulden gehabt ist es korrekt das die volle Summe bei jeden eingetragen wird und wir zwei Insolvenzverwalter bekommen haben.