Privatinsolvenz beim Ehepartner: Wer haftet für Schulden in der Ehe?

Von Franziska L.

Letzte Aktualisierung am: 25. September 2024

Geschätzte Lesezeit: 5 Minuten

Haften beide Ehegatten während der Privatinsolvenz gleichermaßen für Schulden in der Ehe?
Haften beide Ehegatten während der Privatinsolvenz gleichermaßen für Schulden in der Ehe?

Wenn ein Schuldner seinen finanziellen Verpflichtungen wegen Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung nicht mehr nachkommen kann, dann ist dies für ihn eine große Belastung. Doch auch das Umfeld kann in Mitleidenschaft gezogen werden.

Zu einem besonders gravierenden Einschnitt in das alltägliche Leben kommt es im Falle einer Privatinsolvenz. Für den Ehepartner stellt sich dann die Frage, inwieweit sich dieses Insolvenzverfahren auch auf ihn und sein Einkommen bzw. Vermögen auswirkt.

Muss bei einer Privatinsolvenz auch der Ehepartner mit seinem Einkommen haften? Welche Auswirkungen hat die Privatinsolvenz bei Eheleuten? Was bedeutet die Privatinsolvenz für den Ehepartner? Diesen und anderen Fragen geht der folgende Ratgeber nach.

Privatinsolvenz beim Ehepartner kurz zusammengefasst

Muss ich für die Schulden meines Ehepartners aufkommen?

Es gilt folgender Grundsatz bei einer Privatinsolvenz: Jeder Ehepartner haftet nur für eigene Schulden. Hiervon gibt es jedoch einige Ausnahmen.

Für welche Verbindlichkeiten meines Ehegatten muss ich ggf. aufkommen?

Für Steuerschulden und Gerichtskosten des Insolvenzverfahrens kann auch der andere Ehepartner herangezogen und haftbar gemacht werden.

Kann ein Ehepaar auch zusammen Privatinsolvenz anmelden?
Sind beide Ehegatten überschuldet oder zahlungsunfähig, muss jeder Partner einen eigenen Antrag auf Insolvenzeröffnung stellen. Benötigen Sie eine Beratung dazu, ob die Privatinsolvenz die richtige Lösung für Sie ist, dann erhalten Sie auf www.schuldenanalyse-kostenlos.de ** eine kostenlose und unverbindliche Beratung.

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Grundsatz bei Privatinsolvenz: Der andere Ehepartner haftet nicht

Im Falle einer Privatinsolvenz beim Ehepartner stellen sich zwei Fragen: Wie ist das vorhandene Vermögen der Ehegatten in der Verbraucherinsolvenz zu beurteilen? Hat die Privatinsolvenz auch Folgen für den Ehepartner, sodass dieser ebenfalls haftet?

Betrifft die Privatinsolvenz nur einen Ehepartner? Oder müssen beide Ehegatten Insolvenz anmelden?
Betrifft die Privatinsolvenz nur einen Ehepartner? Oder müssen beide Ehegatten Insolvenz anmelden?

Bei der Privatinsolvenz in der Ehe sind zwei Fallkonstellationen zu unterscheiden. Entweder ist nur ein Ehegatte dermaßen verschuldet, dass er Verbraucherinsolvenz anmelden musste. Oder aber beide Partner sind insolvent.

Doch in beiden Fällen gilt ein Grundsatz: Jeder haftet nur für seine eigenen Schulden. Auch in der Ehe haftet jeder nur für eigene Verbindlichkeiten, und zwar unabhängig davon, ob diese vor oder nach der Eheschließung entstanden sind. Dieser Grundsatz gilt aber nur, wenn der verschuldete Partner diese Schulden allein eingegangen ist.

Privatinsolvenz, wenn ein Ehepartner schuldenfrei ist

Wenn ein Paar heiratet, ohne einen Ehevertrag zu schließen, tritt nach der Hochzeit automatisch der gesetzliche Güterstand ein. Die beiden leben dann in einer sogenannten Zugewinngemeinschaft. Was geschieht bei einer Privatinsolvenz, wenn Ehepartner in dieser Zugewinngemeinschaft leben?

Hier greift der bereits erläuterte Grundsatz: Jeder Ehegatte verwaltet sein Vermögen selbst und haftet nur für eigene Schulden, nicht jedoch für die seines Partners. Bei der Privatinsolvenz haftet nur der Ehepartner, der sie beantragt hat. Folglich darf bei dem anderen Ehegatten auch nichts gepfändet werden.

Nur wenn beide Ehegatten gemeinsam einen Vertrag abschließen, müssen beide auch für die daraus resultierenden Verbindlichkeiten aufkommen. In diesem Fall haften beide Partner für die vollen Schulden.

Auch wenn sich das Ehepaar bei der Eheschließung für eine Gütergemeinschaft entschieden hat, haften beide für anfallende Schulden mit ihrem gemeinsamen Vermögen.

Doch von jedem Grundsatz gibt es Ausnahmen. Insbesondere die im Folgenden geschilderten Möglichkeiten sollten von einer Privatinsolvenz betroffene Ehepartner im Hinterkopf behalten.

Geschäfte des allgemeinen Lebensbedarfs

Privatinsolvenz in der Ehe: Bei Geschäften des allgemeinen Lebensbedarfs, z. B. den Kauf von Lebensmitteln haften beide Ehegatten.
Privatinsolvenz in der Ehe: Bei Geschäften des allgemeinen Lebensbedarfs, z. B. den Kauf von Lebensmitteln haften beide Ehegatten.

§ 1357 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) erleichtert Vertragsabschlüsse durch nur einen Ehegatten in den Bereichen des allgemeinen Lebensbedarfs. Hierunter sind Anschaffungen von Konsumgütern zu verstehen, wie z. B. Kleidung, Lebensmittel, Schulbücher für die Kinder, Haushaltsgegenstände und deren Reparatur.

Derartige Geschäfte kann jeder Ehegatte mit Wirkung auch für seinen Partner besorgen. In diesem Fall werden beide berechtigt und verpflichtet, sodass beide für hieraus entstehende Verbindlichkeiten haften.

Für größere Anschaffungen gilt dies jedoch nicht. Außerdem müssen die Anschaffungen angemessen sein, wobei sich dies immer nach dem Einkommen des jeweiligen Ehepaars richtet.

Rechtsgeschäfte, die sich auf Hobbys oder den Beruf eines Ehegatten beziehen, fallen nicht unter diese Regelung.

Schulden beim Finanzamt und Gerichtskosten des Insolvenzverfahrens

Wenn das Ehepaar gemeinsam steuerlich veranlagt wird, haften beide Gatten für aufkommende Steuerschulden. Das Finanzamt kann im Fall der Privatinsolvenz bei einem Ehepartner auch gegen den unbeteiligten, nicht verschuldeten Gatten vorgehen. Dieser haftet für Steuerschulden seines Ehepartners.

Bei einer Privatinsolvenz haftet auch der andere Ehepartner für Steuerschulden seines Gatten.
Bei einer Privatinsolvenz haftet auch der andere Ehepartner für Steuerschulden seines Gatten.

Von der Privatinsolvenz ist der Ehepartner auch betroffen, wenn es um die Gerichtskosten des Insolvenzverfahrens geht. Liegt das Einkommen des nicht am Insolvenzverfahren beteiligten Ehegatten über der Pfändungsgrenze, so kann das Insolvenzgericht ihn verpflichten, die Verfahrenskosten zu übernehmen.

Da der Ehepartner des Insolvenzschuldners meist selbst kein pfändbares Vermögen oder Einkommen besitzt, kommt dieser Fall in der Praxis eher selten vor. Denn gewöhnlich muss der Ehegatte schon für gemeinsame Kinder und gemeinsame Lebenshaltungskosten aufkommen.

Privatinsolvenz beim Ehepartner: Kommt das Haus auch unter den Hammer?

Schuldner in der Privatinsolvenz dürfen Immobilien, also eine Eigentumswohnung oder ein Haus, in der Regel nicht behalten. Dieses fällt gewöhnlich in die Insolvenzmasse und wird zugunsten der Insolvenzgläubiger verwertet, das heißt zwangsversteigert. Meistens muss sich der Betroffene also eine neue Wohnung suchen, weil die Immobilie in der Privatinsolvenz keinen Vollstreckungsschutz genießt.

Trotz Privatinsolvenz können die Ehepartner das Haus ausnahmsweise behalten, wenn der Insolvenzverwalter das zur Insolvenzmasse gehörende Haus freigibt. Nach der Freigabe gehört das Eigenheim nicht mehr zur Insolvenzmasse und unterliegt damit einem Vollstreckungsverbot nach § 89 Abs. 1 Insolvenzordnung (InsO). Haben Sie weitere Fragen dazu, ob Ihre Immobilie im Falle einer Privatinsolvenz zwangsversteigert werden muss, erhalten Sie hier ** eine kostenlose und unverbindliche Erstberatung.

Privatinsolvenz beim Ehepaar: Wenn beide Partner insolvent sind

Sind beide Ehegatten verschuldet, so muss jeder Ehepartner einen separaten Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens stellen. Einen gemeinschaftlichen Antrag für Ehegatten sieht das Gesetz nicht vor.

Privatinsolvenz muss jeder Ehepartner separat beantragen, wenn beide Ehegatten insolvent sind.
Privatinsolvenz muss jeder Ehepartner separat beantragen, wenn beide Ehegatten insolvent sind.

In diesem Fall ist es sinnvoll, dass das Insolvenzgericht denselben Insolvenzverwalter für die Privatinsolvenz beider Ehepartner bestellt. Dies vereinfacht die Verfahren. Der Verwalter kann dann einfacher das gemeinschaftliche Eigentum des Ehepaars verwerten, z. B. das eheliche Haus oder andere Immobilien.

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Über den Autor

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Franziska L.

Franziska studierte Rechtswissenschaften. Seit 2017 gibt sie als Redaktionsmitglied von privatinsolvenz.net Tipps zu den Themen Schulden und Geldsparen. Ihr besonderes Anliegen ist es, juristische Fragen zur Insolvenz und Zwangsvollstreckung in ihren Texten möglichst einfach zu beantworten.

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11 Antworte zu “Privatinsolvenz beim Ehepartner: Wer haftet für Schulden in der Ehe?”

  1. Lola

    13. Dezember 2021 um 18:30 Uhr

    Hallo,ich bin von meinem Mann getrennt lebend (nicht geschieden).Er ist sehr hoch verschuldet (alles auf seinen Namen),wir haben zusammen ein Haus gekauft wo ich mit den 3 Kindern drin lebe.Wie läuft das ab wenn mein Mann Privatinsolvenz anmeldet?Muss ich da auch für gerade stehen?
    Zahle seit 1 1/2 Jahren am Haus alles alleine.

  2. Simone

    28. Oktober 2021 um 23:20 Uhr

    Mein Mann war vor der Ehe verschuldet, daher haben wir einen Ehevertrag vor der Ehe Noteriell schreiben lassen, wo unteranderem auch drinnen steht, im Falle einer Scheidung gibt es jedenlich einen Zugewinn Ausgleich, nun macht mein Mann trotzdem aber immer weiter Schulden in der Ehe, zahlt seine Rechnungen nicht, darf in meiner Wohnung die ich auch vor der Ehe hatte , gepfändet werden ? Und im Falle einer Scheidung muss ich für seine Schulden aufkommen ?

  3. Maike

    25. Oktober 2021 um 21:45 Uhr

    Hallo,
    Mein Mann und ich sind seit 2012 verheiratet. Haben keinen Ehevertrag.
    Ich war von 2011-2018 selbstständig und bin seit Juli 2021 in der Privatinsolvenz (Nur ich).
    Mein Mann möchte gerne ein Haus kaufen auf seinen Namen. Also ich würde nich im Grundbuch stehen.
    Muss ich das dem Insolvenzverwalter sagen auch wenn das Haus nicht mir gehört?
    Kann im Zweifelsfall meinem Mann das Haus weg genommen werden auch wenn er nicht für meine Schulden haftet?
    Kurzer Hinweis: Mein Mann möchte das Haus kaufen das vor 6 Jahren seine Mutter gehörte. Diese ist vor 6 Jahren gestorben und steht nun zum Verkauf. Aus diesem Grund die Anfrage .
    Wie würden Sie vorgehen?

  4. Charly

    15. Juli 2021 um 1:33 Uhr

    Hallo, meine „Noch“-Frau und ich sind überschuldet. Wir leben seit 1/2 Jahr getrennt. Leider beteiligt sie sich nicht an den gemeinschaftlichen Kosten und mir droht langsam die Insolvenz. bzw. uns zusammen droht dann die Insolvenz. Ich versuche zwar alle Raten und sonstigen Verpflichtungen zu bezahlen, aber lange geht das nicht mehr gut. Wir haben zusammen ein Mehrfamilienhaus (1 Etage selbst genutzt und 2 Etagen vermietet). Der Hausverkauf könnte unsere Überschuldung komplett lösen, jedoch stimmt meine „Noch“-Frau dem Verkauf nicht zu. Macht Sie sich demnach strafbar, wenn sie aufgrund der fehlenden Zustimmung die Insolvenz billigend in Kauf nimmt? Was ist eigentlich, wenn sie aufgrund der Überschuldung und ggfs. fällig gestellten Kredite keinen Insolvenzantrag stellt? Ist das auch strafbar? Danke für die erste Einschätzung.

  5. Anke

    14. März 2021 um 0:27 Uhr

    Hallo, mein Mann droht mir, dass er in Privatinsolventz gehen muss. Stehe in beiden Kreditvertraegen mit drin. Es sind aber nachweislich seine Schulden. Bin ich dann verpflichtet die kreditraten in voller Höhe zu zahlen oder nur die hälfte. Das Haus gehört mir Ich stehe im Grundbuch und zahlen auch allein die darlehensrate ab. Aber mein Mann steht mit im darlehensvertag, passiert mir durch die Insolvenz meines Mannes die Versteigerung.

  6. Wanner

    23. Dezember 2020 um 17:51 Uhr

    Guten Abend,
    muss ich mit meiner Eigentumswohnung für die Schulden meines Mannes haften? Die Wohnung wurde während der Ehe von mir alleine mit meinem Geld erworben. Der Kredit läuft auch auf meinem Namen. Können die Gläubiger meines Mannes mir meine Wohnung streitig machen, wegen Zugewinngescheinschaft?

  7. ANTJE

    9. September 2020 um 16:01 Uhr

    Mein Mann und ich haben ein Haus wir Schulden der Bank ca70000€könnte auch mehr sein. Er hat privatinsolvenz beantragt aber alles still und heimlich. Wir stehen beide im Grundbuch. Wenn seine Insolvenz läuft muss ich als Ehefrau für die schuldensumme aufkommen oder wie läuft das dann. Ich soll demnächst wegen der Insolvenz irgendwas unterschreiben und habe Angst das ich mit den Schulden dann da stehe. Ich habe keine Ahnung wie ich mich verhalten soll.

  8. Martin

    29. November 2019 um 8:32 Uhr

    Hallo ich bin mit meiner Frau 2010 in Privat Insolvenz gegangen und haben 120000,00 euro Schulden gehabt ist es korrekt das die volle Summe bei jeden eingetragen wird und wir zwei Insolvenzverwalter bekommen haben.

  9. JTH

    13. Juli 2019 um 21:32 Uhr

    Guten Tag,

    Meine Frau war bereits in Insolvenz als wir die Ehe geschlossen haben. Kann ich in diesem Fall auch zur Zahlung der Gerichtskosten herangezogen werden? Und muss ich mein Einkommen offen legen?
    Danke

  10. Anja W.

    21. Mai 2019 um 8:22 Uhr

    Mein Mann hat Pirvatinsolvenz beantragt. Da er durch seine selbstständigkeit schulden angesammelt hat. Hier sind auch Schulden ans Finanzamt.
    Nun kommt das Finanzamt und möchte die Schulden von mir bezahlt haben.
    Wir haben aber direkt nach Eröffnung der Insolvenz darum gebeten mich aus der gemeinsamen Veranlagung zu nehmen. Wie sieht es hier rechtlich aus?
    So viel Geld habe ich nicht, ich lebe momentan von 300 Euro Erziehungsgeld und dem Kindergeld.

    • privatinsolvenz.net

      29. Mai 2019 um 14:46 Uhr

      Hallo Anja,

      ohne nähere Informationen und Durchsicht der entsprechenden Unterlagen lässt sich hierzu keine Einschätzung treffen. Ein Anwalt kann Sie beraten.

      Ihr Team von privatinsolvenz.net

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