Steuerschulden: Wenn Schulden beim Finanzamt vorliegen

Von Albert K.

Letzte Aktualisierung am: 2. März 2024

Geschätzte Lesezeit: 3 Minuten

Steuerschulden beim Finanzamt sollten ernstgenommen werden.
Steuerschulden beim Finanzamt sollten ernstgenommen werden.

Wenn das Finanzamt eine Nachzahlung fordert, kann das bei manch einem zu finanziellen Engpässen führen. Sollte aber die Zahlung gar nicht möglich sein, so hat der säumige Steuerzahler Schulden beim Finanzamt, also Steuerschulden.

Diese können unangenehme Folgen haben. So können etwa nach unbeachteten Mahnungen direkt Pfändungen vorgenommen werden. Rückstände bei den Steuerzahlungen sollten also in jedem Fall ernstgenommen werden.

Im Folgenden geht es darum, welche Folgen genau eintreten können und was Schuldner machen können. Zudem soll die Frage behandelt werden, was mit Steuerschulden in einem Insolvenzverfahren passiert.

Steuerschulden kurz zusammengefasst

Was sollten Steuerschuldner beachten und tun, wenn sie ihre Steuern nicht bezahlen können?

Steuerschulden sollten ernst genommen werden, weil das Finanzamt auf der Grundlage des Steuerbescheids die Zwangsvollstreckung einleiten kann. Deswegen sollte sich der Schuldner umgehend an das Amt wenden und beispielsweise eine Stundung oder eine Ratenzahlung beantragen.

Benötigt das Finanzamt denn keinen Vollstreckungstitel für die Zwangsvollstreckung?

Doch, auch der Fiskus benötigt einen Vollstreckungstitel. Allerdings muss er sich hierfür nicht erst an das Vollstreckungsgericht wenden. Der Steuerbescheid fungiert vielmehr als Titel.

Fallen Steuerschulden im Falle einer Privatinsolvenz unter die Restschuldbefreiung?

Steuerschulden unterliegen bei der Privatinsolvenz in der Regel auch der Restschuldbefreiung.

Nähere Informationen zu Steuerschulden

Verjährung von Steuerschulden

Wenn man Steuerschulden nicht zahlen kann

Wenn man Steuerschulden nicht zahlen kann, ist eine Pfändung möglich.
Wenn man Steuerschulden nicht zahlen kann, ist eine Pfändung möglich.

Wenn eine Steuernachzahlung gefordert wird, aber nicht genug Geld vorhanden ist, um diese fristgemäß zu leisten, kann es schnell passieren, dass eine Person Steuerschulden beim Finanzamt hat. Diese können zudem rasch teuer werden. Denn das Finanzamt verlangt bei Schulden einen Säumniszuschlag von 0,15 % pro Monat.

Doch dies ist nicht die einzige negative Konsequenz von Schulden beim Finanzamt. Wenn trotz erfolgter Mahnungen die Steuerschulden nicht gezahlt werden, kann das Finanzamt auf der Grundlage des Steuerbescheids eine Pfändung einleiten. Das bedeutet zum Beispiel, dass bei Steuerschulden das Finanzamt eine Kontopfändung o. ä. durchführen könnte. Was das genau für Sie bedeuten würde, erfahren Sie im Rahmen einer kostenlosen Erstberatung hier **.

Bei Steuerschulden beträgt die Verjährung gemäß § 228 Abgabenordnung fünf Jahre. Allerdings kann diese Frist beispielsweise durch die Durchführung von Vollstreckungsmaßnahmen unterbrochen werden. In diesem Fall beginnt die Verjährungsfrist wieder von vorn.

Was tun? Bei Steuerschulden mit dem Finanzamt verhandeln

Wenn Sie Ihre Steuerschulden nicht zahlen können, sollten Sie so schnell wie möglich mit dem Finanzamt in Kontakt treten. Um Vollstreckungen zu vermeiden, haben Sie beispielsweise folgende Optionen:

  • Stundung der Steuerschuld beantragen
  • Ratenzahlung der Steuerschuld anbieten
  • Für die Steuerschulden einen Erlass erreichen
Schuldner können einen Stundungsantrag beim Finanzamt einreichen.
Schuldner können einen Stundungsantrag beim Finanzamt einreichen.

Soll der Fiskus die Steuerschulden stunden, müssen Sie einen Stundungsantrag beim Finanzamt einreichen und darlegen, weshalb keine fristgemäße Einmalzahlung für Sie möglich ist. Sinnvoll ist es auch, wenn Sie in Verbindung mit einer Stundung dem Finanzamt eine Ratenzahlung vorschlagen.

Wenn Sie Ihre Steuerschulden mit einer Ratenzahlung stückweise abbauen möchten, können Sie einen Antrag auf Ratenzahlung beim Finanzamt stellen. Auch bei einer solchen Rückzahlung werden in der Regel immer noch die monatlichen Säumnisaufschläge fällig.

Eine weitere Möglichkeit des Vorgehens bei Steuerschulden ist es, den Aufschub der Vollstreckung zu beantragen. Auch dies gibt Ihnen die Möglichkeit, die Schulden beim Finanzamt mit einer Ratenzahlung zu begleichen. Der Erlass von Steuerschulden ist hingegen nur in extremen Ausnahmefällen möglich. Möchten Sie erfahren, welche Möglichkeiten in Ihrem Fall bestehen, um die Steuerschulden abzubauen, dann können Sie beim Online-Schuldencheck ** eine unverbindliche und kostenlose Erstberatung in Anspruch nehmen.

Privatinsolvenz bei Steuerschulden

Sollten Sie überschuldet sein, haben Sie als Privatperson auch die Möglichkeit, mit Steuerschulden in die Insolvenz zu gehen. Grundsätzlich werden Schulden beim Finanzamt in einer Privatinsolvenz ebenso behandelt wie andere Verbindlichkeiten auch. Somit greift die Restschuldbefreiung auch bei Steuerschulden.

Eine Ausnahme besteht nach § 302 Insolvenzordnung (InsO) bei der Insolvenz für Steuerschulden, die sich aus Steuerstraftaten ergeben. Eine Steuerhinterziehung ist also von der Restschuldbefreiung ausgenommen.

Bildnachweise:
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Steuerschulden: Wenn Schulden beim Finanzamt vorliegen
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Über den Autor

Autor
Albert K.

Albert hat einen Abschluss in Betriebswirtschaftslehre von der Hochschule Stendal. Er ist seit 2019 ein Mitglied des privatinsolvenz.net-Teams. Im Schuldenrecht befasst er sich vor allem mit den Themen Schuldenbereinigung und Privatinsolvenz.

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3 Antworte zu “Steuerschulden: Wenn Schulden beim Finanzamt vorliegen”

  1. Klaus

    30. Januar 2023 um 11:53 Uhr

    ich lebe in Spanien und beziehe zur Zeit 712€ Rente aus Deutschland davon möchte das Finanzamt 405 € Steuern jährlich haben. Da ich in Deutschland nicht steuerpflichtig bin kann ich auch keine Nebenkosten geltend machen. wieso muss ich dann auf diese geringe Rente noch Steuern zahlen LG Klaus

  2. Angelika

    17. Mai 2022 um 17:14 Uhr

    Guten Tag.
    Finanzamt hat mein Konto zugemacht. Für 1 Monat haben Sie mir 237 Euro gelassen. Ist das rechtlich???
    Gruß A.

  3. Oliver

    11. April 2022 um 13:12 Uhr

    Wir haben jetzt einen Bescheid bekommen von 7000, Euro nach zahlen. Die Frau vom Finanzamt meinte , Ratenzahlung geht nicht. Wo von soll ich das bezahlen.

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