Schulden bei der Krankenkasse: Bin ich trotzdem versichert?

Von Albert K.

Letzte Aktualisierung am: 22. August 2024

Geschätzte Lesezeit: 4 Minuten

Schulden bei der Krankenkasse: Kann ich wechseln?
Schulden bei der Krankenkasse: Kann ich wechseln?

Schulden können auf vielerlei Weise entstehen – auch eine Krankheit kann der Grund für eine Verschuldung sein. Wenn Sie Zahlungen nicht mehr tätigen, erhalten Sie bald darauf Zahlungserinnerungen und Mahnungen von den Gläubigern, die ihre offenen Forderungen eintreiben wollen.

Was passiert aber, wenn es sich bei dem Gläubiger um Ihre Krankenkasse handelt? Viele Betroffene fragen sich in dieser Situation, ob sie trotz ihrer Schulden bei der Krankenkasse versichert sind und ob sie behandelt werden, wenn sie erkranken oder sich verletzen.

Doch wer kann überhaupt Schulden bei der Krankenkasse machen und was können die Betroffenen dagegen tun? Wann tritt bei Krankenkassen-Schulden die Verjährung ein? All diese Fragen klären wir im Folgenden.

Schulden bei der Krankenkasse kurz zusammengefasst

Wie kommt es dazu, dass Versicherte Schulden bei der Krankenkasse haben?

In der Regel hat eine Person nur dann bei der Krankenkasse Schulden, wenn sie selbstständig oder privat versichert ist und die Beiträge aufgrund eines zu geringen Einkommens nicht bezahlen kann. Sie sind schlicht zahlungsunfähig.

Dürfen Versicherte trotz ihrer Beitragsschulden zum Arzt gehen?

Zumindest in Notfällen dürfen Versicherte trotz ihrer Schulden bei der Krankenkasse eine ärztliche Behandlung in Anspruch nehmen.

Wie werde ich meine Beitragsschulden los?
Versuchen Sie, mit der Krankenversicherung einen Plan zur Schuldenregulierung auszuhandeln und bieten Sie z. B. eine Ratenzahlung an. Wissen Sie nicht genau, wie Sie Ihre Schulden am besten abbauen können? Im Rahmen einer kostenlosen und unverbindlichen Erstberatung auf www.schuldenanalyse-kostenlos.de ** können Fragen dieser Art geklärt werden.

Wer kann Schulden bei der Krankenkasse haben?

Haben Sie bei der Krankenkasse Schulden, tritt die Verjährung nach vier Jahren ein.
Haben Sie bei der Krankenkasse Schulden, tritt die Verjährung nach vier Jahren ein.

Sind Sie gesetzlich versichert, können Sie unter normalen Umständen keine Schulden bei der Krankenkasse machen. Denn normalerweise läuft die gesetzliche Krankenversicherung über Ihren Arbeitgeber.

Der Beitrag für die Krankenversicherung wird von Ihrem Bruttogehalt abgezogen und direkt an die Krankenkasse überwiesen. Wer also ein Arbeitseinkommen erzielt, kann keine Beitragsschulden bei der Krankenkasse machen.

Schulden bei der Krankenkasse können auch Hartz-4-Empfänger nicht haben. Sie werden nämlich bei der gesetzlichen Krankenversicherung pflichtversichert. Die Beiträge werden hier direkt vom Leistungsträger, also dem Jobcenter, an die jeweilige Krankenkasse gezahlt.

Sind Sie allerdings selbstständig tätig oder privat versichert, ist es durchaus möglich, Schulden bei der Krankenkasse zu machen, da Sie hier die Beiträge selbst zahlen müssen.

Schulden bei der Krankenkasse: Kann ich trotzdem zum Arzt?

Schulden bei der Krankenkasse können sich negativ auf den Versicherungsschutz auswirken. Nach § 16 Abs. 3a S. 1 und 2 SGB V ruht der Anspruch auf die meisten Leistungen der Krankenversicherung, wenn der Versicherte …

mit einem Betrag in Höhe von Beitragsanteilen für zwei Monate im Rückstand sind und trotz Mahnung nicht zahlen.

Versicherte, die ihre Schulden bei der Krankenkasse regelmäßig per Ratenzahlung abzahlen, können wieder alle Leistungen in Anspruch nehmen und damit auch wie gewohnt zum Arzt gehen. Das Ruhen der Leistungen endet in diesem Fall und auch dann, wenn der Versicherte hilfebedürftig wird.

Darüber hinaus ist ein Arztbesuch trotz Schulden bei der Krankenkasse auch in Notfällen möglich, insbesondere für …

  • die Behandlung von akuten Erkrankungen und Schmerzen
  • Untersuchungen zur frühzeitigen Erkennung z. B. von Krebserkrankungen
  • erforderliche Leistungen während der Schwangerschaft und Mutterschaft

Schulden bei der Krankenkasse: Was nun beim Schuldenabbau helfen kann

Schulden bei der Krankenkasse: Melden Sie Privatinsolvenz an, fließen die Beitragsschulden in die Insolvenz mit ein.
Schulden bei der Krankenkasse: Melden Sie Privatinsolvenz an, fließen die Beitragsschulden in die Insolvenz mit ein.

In der Regel wird Ihnen die Krankenkasse Schulden nicht einfach erlassen. Wenn Sie Beträge nicht mehr zahlen können, sollten Sie sich mit der Krankenkasse in Verbindung setzen und versuchen, eine Ratenzahlung zu vereinbaren. Dies hilft Ihnen nicht nur beim Schuldenabbau, sondern sorgt – wie soeben erwähnt – dafür, dass Sie wieder alle Versicherungsleistungen beanspruchen können.

Des Weiteren haben Sie folgende Möglichkeiten:

  • Machen Sie der Versicherung deutlich, dass Sie Ihre Schulden bei der Krankenkasse bezahlen wollen. Das verbessert Ihre Verhandlungsposition. Klären Sie mit Ihrer Versicherung, welche Zahlungsoptionen ist gibt. Erläutern Sie Ihre finanzielle Notlage und besprechen Sie auch Härtefälle mit der Kasse.
  • Erkundigen Sie sich bei der gesetzlichen Krankenkasse, inwieweit sich Ihre Beitragsschulden durch das Beitragsschuldengesetz reduzieren. In der Rückzahlungsvereinbarung sollte dies berücksichtigt werden.
  • Privatversicherte sollten sich nach Notlagentarifen und Härtefällen erkundigen.
  • Stellen die Schulden bei der Krankenkasse eine unzumutbare Härte für einen Selbstständigen oder Geringverdiener dar, kann dieser beim Jobcenter bzw. Grundsicherungsträger einen Zuschuss beantragen.

Haben Sie Schulden bei der Krankenkasse, kann eine Schuldnerberatung Ihnen beim Einigungsversuch mit der Versicherung helfen, insbesondere wenn sich diese wenig kooperativ zeigt. Eine kostenlose und unverbindliche Erstberatung können Betroffene hier ** in Anspruch nehmen. Auch Verbraucherzentralen bieten mitunter Hilfe an.

Schulden bei der Krankenkasse – wann tritt Verjährung ein?

In § 25 Viertes Sozialgesetzbuch (SGB IV) wird Folgendes zur Verjährung von nicht gezahlten Beiträgen geregelt:

Ansprüche auf Beiträge verjähren in vier Jahren nach Ablauf des Kalenderjahrs, in dem sie fällig geworden sind. Ansprüche auf vorsätzlich vorenthaltene Beiträge verjähren in dreißig Jahren nach Ablauf des Kalenderjahrs, in dem sie fällig geworden sind.

Wenn aber die Krankenkasse die Beiträge bereits per Bescheid festgesetzt und der Versicherte hiergegen keine Rechtsmittel eingelegt hat, ist dieser bestandskräftig und berechtigen die Krankenkasse dazu, die Zwangsvollstreckung einzuleiten. Sie muss sich hierfür nicht erst an ein Zivilgericht wenden. Der Beitragsbescheid gilt als Vollstreckungstitel über die Schulden bei der Krankenkasse.

Bildnachweise:
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Über den Autor

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Albert K.

Albert hat einen Abschluss in Betriebswirtschaftslehre von der Hochschule Stendal. Er ist seit 2019 ein Mitglied des privatinsolvenz.net-Teams. Im Schuldenrecht befasst er sich vor allem mit den Themen Schuldenbereinigung und Privatinsolvenz.

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6 Antworte zu “Schulden bei der Krankenkasse: Bin ich trotzdem versichert?”

  1. Guido B.

    20. Mai 2023 um 11:51 Uhr

    Ich habe mal eine Frage. Mein neunzehnjähriger Sohn hat zwei Monate in Deutschland gearbeitet und hat dann bei seiner Firma gekündigt. Er hat sich wohl nicht arbeitslos gemeldet. Drei Monate später kam eine dicke Rechnung von der AOK, war wohl in die Höchststufe gestuft worden. Jetzt arbeitet er wieder, hat aber jetzt Schulden bei der AOK. Er hat es lediglich geschafft, heruntergestuft zu werden. Er konnte sich auch nicht über mich versichern, weil ich zu der Zeit noch nicht in Deutschland gelebt habe. Meine Frage: Ist er verpflichtet die drei oder vier Monate zu bezahlen, in der er kein Einkommen hatte?

  2. Gordigordon

    26. November 2021 um 16:46 Uhr

    Kann ich denn nun wechselten mit Schulden?

  3. Bernd

    6. August 2021 um 11:05 Uhr

    Von der Rente in Höhe von 2663,98 werden 532,43 an den Insolvenzverwalter überweisen, sodaß 2014,49 übrig bleiben. Seit 2012 habe ich einen Minijob in Höhe von € 450,00, diseer wird komplett einbehalten und eine Firmenrente von 30,72 € davon werden 21,00 einbehalten. Somit verbleiben € 1543,49 davon muss Miete in Höhe von € 1022,00 incl. Vorauszahlungen geleistet werden. Außerdem bin ich privat versichert, das wird aber bei der Rente schon berücksichtigt. Das ganze läuft seit Feb. 2021! Bis jetzt habe ich noch keinerlei Unterlagen oder auch Mitteilungen vom Insolvenzgericht über diese Massnahmen erhalten.
    Diesen Monat muss ich dann feststellen, dass keine 450,00 überwiesen wurden!
    Was kann ihc tun?

  4. Finja

    13. Februar 2021 um 13:36 Uhr

    Huhu
    Ich war fast 7 jahre nicht versichert und habe nun ca 20.000 Euro Schulden.
    Bekomme derzeit 24 Euro Aufstockung vom Amt.
    Endet das Ruhen nicht dann irgendwann ?
    Endet das Ruhen auch dann wenn das Hauptzollamt vollstreckt und bereits gepfändet hat?
    Lg von Neuanfang =)

  5. Jessy

    10. September 2019 um 21:35 Uhr

    Wenn man Schulden bei der Krankenkasse hat ( freiwillig Versichert) jedoch nun die Beiträge wieder monatlich zahlen kann, ist man dann wieder „normal“ versichert?

    • Hoffmann

      4. Dezember 2020 um 20:56 Uhr

      Ich habe Schulden bei der Krankenkasse da ich von Hartz IV lebe und in kürzester Zeit mehrmals wegen Schlaganfall Epilepsie und Corona ins Krankenhaus musste im Krankenhaus ist natürlich Tagegeld angefallen und den Krankenwagen musste ich ja auch bezahlen da dies wie gesagt in einem kurzen Zeitraum passiert ist sind 300 € Krankenhaus Aufenthaltskosten und Transportkosten angefallen bei der Krankenkasse die ich natürlich als Hartz4 Empfänger nicht bezahlen kann wenn ich den nächsten Schlaganfall bekomme soll ich meiner Freundin sagen sie soll keinen Notarzt rufen da ich den Aufenthalt vom Krankenhaus nicht bezahlen kann??

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