Scheidung mit Schulden: Wer muss welchen Anteil zahlen?

Von Albert K.

Letzte Aktualisierung am: 12. März 2024

Geschätzte Lesezeit: 3 Minuten

Scheidung: Die Schulden lassen sich teilen, wenn beide Parteien diese hervorgerufen haben.
Scheidung: Die Schulden lassen sich teilen, wenn beide Parteien diese verursacht haben.

Eine Trennung ist vor allem nach einer Ehe für die allermeisten keine angenehme Angelegenheit. Wurden während der Ehe auch noch Schulden angehäuft, kann die Einigung sehr unangenehm werden. In diesem Ratgeber sollen einige grundlegende Fragen zum Thema „Scheidung und Schulden“ beantwortet werden. Zum Beispiel: Muss ich bei einer Scheidung die Schulden meiner Ehefrau oder meines Ehemannes mitbezahlen? Wie sieht es aus, wenn noch gemeinsamen Schulden bei der Trennung offen sind?

Eine Scheidung mit Schulden des Ehegatten oder beider Partner lässt sich durchaus über die Bühne bringen. Wie die Aufteilung der Kredite in Deutschland geregelt ist, lesen Sie hier.

Schulden nach der ehelichen Trennung kurz zusammengefasst

Was passiert im Falle einer Scheidung mit gemeinsamen Schulden?

Bei einer Scheidung werden die Schulden zu gleichen Teilen aufgeteilt, wenn beide Partner den Vertrag unterzeichnet haben.

Haftet ein (Noch-)Ehepartner für die Schulden des anderen?

Bei sogenannten Verbindlichkeiten zur Deckung des Lebensbedarfs ist das der Fall. Hier genügt es, wenn einer der Eheleute diese eingeht. Beide Partner müssen diese Schulden bezahlen.

Was passiert mit den Schulden für eine Hausfinanzierung, wenn sich ein Ehepaar scheiden lässt?

Schulden bei der Scheidung, die das Haus betreffen, müssen ebenso von beiden getragen werden, so sie denn Unterzeichner und Eigentümer sind. Näheres lesen Sie hier.

Scheidung und Schulden lassen sich miteinander vereinbaren

Für gemeinsame Schulden nach einer Trennung haften beide Partner in der Regel zu gleichen Teilen.
Für gemeinsame Schulden nach einer Trennung haften beide Partner in der Regel zu gleichen Teilen.

Für die Schulden bei einer Scheidung kommt es darauf an, wie die Vermögensverhältnisse zwischen den Ehegatten geregelt sind. In den allermeisten Fällen besteht zwischen den Eheleuten eine Zugewinngemeinschaft. Das bedeutet, dass die Partner nur dann bei einer Scheidung gemeinsam für Schulden aufkommen, wenn diese aus beiderseitig unterzeichneten Verträgen entstanden sind.

Kontaktiert ein Gläubiger einen der Unterzeichner, also der Ehegatten, kann dieser die gesamte Summe von einer der beiden Vertragsparteien einfordern. Dann müssen sich die Eheleute untereinander verständigen, wie sie die Schuld begleichen wollen.Sie können sich auch darauf einigen, dass nur einer der Partner den Betrag bezahlt. Bei einer Scheidung können die Schulden, die der andere so eingespart hat, aber von der Seite zurückgefordert werden, die diese vorgestreckt hat. Haben beispielsweise beide Parteien einen Kredit für ein Auto abgeschlossen und unterzeichnet, kann einer der Ehegatten die offene Summe von etwa 20.000 Euro vollständig bezahlen. Er behält aber das Recht auf eine Ausgleichszahlung in Höhe von 10.000 Euro.

Gibt es eine Haftung für Schulden des Ehegatten, die vor der Hochzeit entstanden sind?

Scheidung: Ist das Haus mit Schulden belastet, zahlen die Eheleute unter Umständen je die Hälfte des Kredites.
Scheidung: Ist das Haus mit Schulden belastet, zahlen die Eheleute unter Umständen je die Hälfte des Kredites.

Schulden, die einer der beiden Partner bereits in die Ehe mitbrachte, muss auch nur dieser allein begleichen. Der angeheiratete Ehegatte kann dafür in aller Regel nicht haftbar gemacht werden, weil er nicht Mitunterzeichner des entsprechenden Vertrages gewesen ist.

Wurden vor der Scheidung die Schulden in der Ehe erzeugt, ist auch hier am wichtigsten, wer den entsprechenden Vertrag eingegangen ist. Ein Ehepartner kann meist nicht für jene Verbindlichkeiten zur Verantwortung gezogen werden, die der jeweils andere eingegangen ist. Doch davon gibt es zumindest während der Ehe selbst einige Ausnahmen. Unter anderem für

  • Finanzierungskäufe von Mobiliar,
  • Reisebuchungen,
  • die Hausratversicherung sowie
  • Strom- und Festnetzverträge

können beide Eheleute haftbar gemacht werden, wenn bei der Scheidung noch Schulden aus diesen Verträgen zu begleichen sind. Weil diese nach § 1357 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) zu den Kosten zur „Deckung des Lebensbedarf der Familie“ gehören, müssen beide Partner für die Kosten aufkommen, so sie denn nicht getrennt leben. Das gilt auch, wenn nur einer der beiden den Vertrag unterschrieben hat.

Wer trägt bei einer Scheidung die Schulden für das Haus?

Bei einer Scheidung findet für Schulden, mit denen etwa das gemeinsame Haus belastet ist, die gleiche Regel für eheprägende – also gemeinsame – Schulden Anwendung. Sind beide Partner sowohl Kreditunterzeichner des Hauskredites als auch Eigentümer, so hat jeder bei einer Trennung die Hälfte des Betrages für die Immobilie zu begleichen. Eigentümer sind Sie, wenn Sie im Grundbuch des Hauses eingetragen sind.

Schulden und Scheidung sind genau geregelt. Schuldner, die über eine Scheidung nachdenken, können sich frühzeitig an eine Schuldnerberatung wenden, um offene Fragen zu klären und bei der Scheidung mit Schulden keine Überraschungen zu erleben.

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Über den Autor

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Albert K.

Albert hat einen Abschluss in Betriebswirtschaftslehre von der Hochschule Stendal. Er ist seit 2019 ein Mitglied des privatinsolvenz.net-Teams. Im Schuldenrecht befasst er sich vor allem mit den Themen Schuldenbereinigung und Privatinsolvenz.

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