BAföG-Schulden: Rückzahlung des Ausbildungsdarlehens

Von Albert K.

Letzte Aktualisierung am: 16. März 2024

Geschätzte Lesezeit: 3 Minuten

Wollen Sie Ihre BAföG-Schulden einsehen, können Sie dies beispielsweise online tun.
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Das Bundesausbildungs­förderungsgesetz (BAföG) wurde geschaffen, um Schüler, Auszubildende und Studenten bei der Ausbildung und gleichzeitigen Finanzierung ihres Lebensunterhalts zu unterstützen.

Es kann entweder als Zuschuss oder als Darlehen geleistet werden. Wurde ein Darlehen gewährt, muss ein Teil der Leistungen zurückgezahlt werden. Ein Vollzuschuss oder ein Teilzuschuss hingegen erhalten die Betroffenen, ohne eine Rückzahlung leisten zu müssen.

Doch wann und wie muss ich BAföG-Schulden abbezahlen? Kann ich meine BAföG-Schulden auch auf einmal zurückzahlen und erhalte ich in diesem Fall einen Nachlass? Erhalte ich trotzdem BAföG, wenn meine Eltern Schulden haben? All das erfahren Sie im Folgenden.

BAföG-Schulden kurz zusammengefasst

Was sind BAföG-Schulden?

Diese Schulden entstehen, wenn die Ausbildungsförderung (BAföG) als Darlehen geleistet wird.

Wann muss der Studierende die BAföG-Schulden zurückerstatten?

Bei einem zinslosen Darlehen beginnt die Rückzahlung fünf Jahre nach Ende der Förderungszeit.

Gibt es einen Schuldenerlass für BAföG-Schulden?

In der Regel wird BAföG zu einem Teil als Zuschuss gewährt und zum anderen Teil als zinsloser Kredit. Der Zuschuss muss nicht zurückgezahlt werden. Hinsichtlich des Darlehens ist bei geringem Einkommen eine Freistellung von der Rückzahlung möglich.

BAföG-Schulden vermeiden: Darlehen zurückzahlen

Besteht nach Ende der Förderungszeit eine Rückzahlungspflicht, hat der Betroffene also BAföG-Schulden. Damit ein optimaler Berufseinstieg gewährt werden kann, müssen diese aber erst nach einem gewissen Zeitraum nach Ende der Förderungszeit zurückgezahlt werden.

Verjähren BAföG-Schulden eigentlich? Eine Verjährung gibt es hierbei nicht. Beachten Sie außerdem, dass BAföG-Schulden von der SCHUFA nicht erfasst werden. Ihre Bonität wird dadurch also nicht negativ beeinflusst.

Rückzahlung der BAföG-Schulden bei Zuschüssen und Staatsdarlehen

Schulden: Wer BAföG als Darlehen erhält, muss dieses zurückzahlen.
Schulden: Wer BAföG als Darlehen erhält, muss dieses zurückzahlen.

Erhalten Berechtigte Bafög als Zuschuss, muss nichts zurückgezahlt werden (Förderungsart bei Schülern). Wird eine Hälfte der Förderung als Zuschuss geleistet und die andere Hälfte als Staatsdarlehen (Förderungsart bei Studierenden), muss eine Rückzahlung erfolgen. Ein solches Darlehen hat folgende Besonderheiten:

  • Zinslosigkeit
  • Begrenzte Rückzahlungssumme: Bei BAföG-Schulden liegt die Höchstgrenze bei 10.000 Euro.
  • Später Rückzahlungsbeginn: Diese beginnt in der Regel fünf Jahre nach Ende der Förderungshöchstdauer.
  • Dauer der Rückzahlungsfrist: Die BAföG-Schulden können auch in monatlichen Raten über einen Zeitraum von maximal 20 Jahren abbezahlt werden.

Das nach der Förderungszeit erzielte Einkommen kann einen Einfluss auf die Rückzahlung haben. Liegt dieses nämlich unter einer bestimmten Grenze (1.070 Euro) kann die Rückzahlung auf Antrag ausgesetzt werden.

Können BAföG-Schulden erlassen werden? Werden diese vor Fälligkeit vollständig oder zum Teil getilgt, kann auf Antrag ein Teil der Schulden erlassen werden (je nach Höhe der Tilgungssumme zwischen 8 und 50,5 Prozent dieses Betrags).

Rückzahlung der BAföG-Schulden bei Bankdarlehen

BAföG kann auch als ein verzinsliches Bankdarlehen gezahlt werden. Dieses muss samt Zinsen in Monatsraten von mindestens 105 Euro über einen Zeitraum von maximal 20 Jahren zurückgezahlt werden. Die Rückzahlungspflicht beginnt anderthalb Jahre nach Ende der Förderungszeit. Vor der Rückzahlung wird diesbezüglich Folgendes festgelegt:

  • Höhe der Schulden
  • Höhe der Zinsen
  • Höhe der monatlichen Raten
  • Rückzahlungszeitraum

Eine vorzeitige Tilgung der BAföG-Schulden ist auch beim Bankdarlehen möglich, ein Nachlass wird jedoch nicht gewährt.

BAföG trotz Schulden erhalten: Geht das?

Stellen Auszubildende oder Studierende einen Antrag auf BAföG, werden die Schulden der Eltern normalerweise nicht berücksichtigt. Allerdings sollten Sie bei der Beantragung von BAföG die Schulden der Eltern angeben.

Auch das Vermögen und Einkommen des Antragstellers hat einen Einfluss darauf, ob ein Anspruch auf BAföG besteht und wie viel demjenigen zusteht. Beantragen Sie BAföG und haben selbst Schulden, kann sich dies auf die finanzielle Lage auswirken und das Vermögen mindern.

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Über den Autor

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Albert K.

Albert hat einen Abschluss in Betriebswirtschaftslehre von der Hochschule Stendal. Er ist seit 2019 ein Mitglied des privatinsolvenz.net-Teams. Im Schuldenrecht befasst er sich vor allem mit den Themen Schuldenbereinigung und Privatinsolvenz.

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