Schuldenerlass in Deutschland: Wann werden Schulden erlassen?

Von Albert K.

Letzte Aktualisierung am: 14. September 2024

Geschätzte Lesezeit: 3 Minuten

Schuldenerlass: Die Krankenkasse, eine Bank oder Behörden können als Gläubiger zustimmen, Schulden zu erlassen.
Schuldenerlass: Die Krankenkasse, eine Bank oder Behörden können als Gläubiger zustimmen, Schulden zu erlassen.

Was genau passiert bei einem Schuldenerlass eigentlich? Bei einem Schuldenerlass werden dem Schuldner seine offenen Schulden vom Gläubiger komplett oder teilweise erlassen. Dadurch wird dem Schuldner ein finanzieller Neuanfang ermöglicht.

Warum aber verzichten die Gläubiger auf Geld, das ihnen rechtlich gesehen zusteht? In den meisten Fällen ist die finanzielle Situation des Schuldners derart aussichtslos, dass auch in absehbarer Zeit die offenen Schulden nicht beglichen werden können.

Zudem muss auch beachtet werden, dass ein Schuldenerlass in der Regel nicht einfach so geschieht. Der Weg zu einem Schuldenerlass und zu der damit verbundenen Schuldenfreiheit ist in der Regel lang und steinig. Bevor es zu einem Schuldenerlass kommt, kann der Gläubiger nämlich einige Maßnahmen ergreifen, um seine Forderungen doch noch zu befriedigen.

Schuldenerlass kurz zusammengefasst

Was ist ein Schuldenerlass?

Schuldenerlass heißt, dass der Gläubiger auf seine Forderung ganz oder teilweise verzichtet, sodass der Schuldner diese Schulden nicht mehr bezahlen muss.

Wie erreichen Schuldner einen vollständigen oder teilweisen Schuldenerlass?

Er muss hierfür mit seinen Gläubigern verhandeln und mit ihnen einen entsprechenden Vertrag abschließen.

Wie kann der Schuldner noch einen Schuldenerlass erreichen, wenn der Gläubiger nicht auf seinen Anspruch verzichten will?

Dann bleibt nur noch die Möglichkeit auf einen gerichtlichen Schuldenerlass. Hierfür muss der Schuldner aber die Privatinsolvenz durchlaufen, um anschließend in den Genuss der Restschuldbefreiung zu kommen.

Schuldenerlass bei Privatpersonen: Wann ist das möglich?

Mögliche Schritte, die zum Schuldenerlass führen können:

  • Einigung mit Gläubigern: Der Schuldner oder eine Schuldnerberatung kann mit den Gläubigern vereinbaren, dass die offenen Forderungen per Ratenzahlung beglichen werden. Sollte dieser Versuch scheitern, ist die Insolvenz häufig unvermeidbar.
  • Pfändung: Begleicht ein Schuldner seine Rechnungen über einen längeren Zeitraum nicht und reagiert er gleichzeitig nicht auf Mahnbescheide, kann der Gläubiger seine Forderungen mittels einer Zwangsvollstreckung durchsetzen. In diesem Fall wird ein Gerichtsvollzieher den Lohn, das Konto oder Wertgegenstände des Schuldners pfänden. Ist keine Zwangsvollstreckung möglich, bleibt auch hier nur die Privatinsolvenz.
  • Anmeldung und Durchführung eines Insolvenzverfahrens: Bei einem Insolvenzverfahren wird ein Insolvenzverwalter eingesetzt, der die Insolvenzmasse (das pfändbare Vermögen des Schuldners) unter den Gläubigern gleichmäßig verteilt, damit zumindest ein Teil der Forderungen befriedigt wird.

Auf das Insolvenzverfahren folgt die Wohlverhaltensphase, in der der Schuldner sich an gewisse Auflagen halten muss. Anschließend folgen die Restschuldbefreiung und der damit verbundene Schuldenerlass.

Schuldenerlass vor der Insolvenz

Manche Gläubiger können einen Schuldenerlass wegen Krankheit oder Arbeitslosigkeit gewähren.
Manche Gläubiger können einen Schuldenerlass wegen Krankheit oder Arbeitslosigkeit gewähren.

Auch vor dem Insolvenzverfahren ist bereits ein Schuldenerlass möglich.

Besteht nämlich die Aussicht darauf, dass auch während des Verfahrens die Forderungen des Gläubigers nicht erfüllt werden, hat dieser die Möglichkeit einem Schuldenvergleich oder einem kompletten Schuldenerlass zuzustimmen.

Wird dieser Vorschlag nicht angenommen, ist die Privatinsolvenz der letzte Ausweg.

Freunde oder Verwandte, die dem Schuldner Geld geliehen haben, können diesem einen Gutschein über den Schuldenerlass ausstellen, um diesem zu signalisieren, dass er das geliehene Geld nicht zurückzahlen muss.

Schuldenerlass: Musterbrief

Im Grunde wird ein Vertrag über den Schuldenerlass zwischen dem Gläubiger und dem Schuldner abgeschlossen. Es gibt für den Schuldenerlass kein offizielles Formular, das Sie ausfüllen müssen. Streben Sie eine Bewältigung Ihrer Schulden auf diesem Wege an, sollten Sie sich in jedem Fall von einem Schuldenberater oder einem Anwalt unterstützen lassen.

Allerdings können Sie für den Schuldenerlass ein Muster verwenden, dass Sie aber keinesfalls unverändert verwenden sollten. Im Folgenden erhalten Sie ein Beispiel dafür, wie ein Vertrag über den Schuldenerlass aussehen kann.

Vertrag über den Schuldenerlass (Muster)

Zwischen

Name des Gläubigers:_______________________________________________

Anschrift des Gläubigers:_____________________________________________

– nachfolgend Gläubiger genannt –

Name des Schuldners:_______________________________________________

Anschrift des Schuldners:_____________________________________________

– nachfolgend Schuldner genannt –

§ 1 Erlass der Schulden

Der Gläubiger erlässt dem Schuldner die bei ihm bestehenden Schulden.

§ 2 Höhe des Erlasses

Die Schulden werden in kompletter Höhe erlassen.

Die Schulden werden zum Teil erlassen. Der Gläubiger erlässt dem Schuldner Forderungen in Höhe von ______ Euro. Die Restschuld beläuft sich auf ______ Euro.

________________________________________________

Ort, Datum, Unterschrift Gläubiger

________________________________________________

Ort, Datum, Unterschrift Schuldner

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Über den Autor

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Albert K.

Albert hat einen Abschluss in Betriebswirtschaftslehre von der Hochschule Stendal. Er ist seit 2019 ein Mitglied des privatinsolvenz.net-Teams. Im Schuldenrecht befasst er sich vor allem mit den Themen Schuldenbereinigung und Privatinsolvenz.

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