Wegen Schulden ins Gefängnis: In Deutschland möglich?

Von Franziska L.

Letzte Aktualisierung am: 29. September 2024

Geschätzte Lesezeit: 5 Minuten

Niemand muss heutzutage allein wegen seiner Schulden ins Gefängnis.
Niemand muss heutzutage allein wegen seiner Schulden ins Gefängnis.

Der Irrtum hält sich hartnäckig: „Auf denjenigen, der seine Schulden nicht bezahlt, wartet der Knast.“ Das ist schlichtweg falsch. Die Zeiten, in denen Menschen wegen nicht bezahlter Schulden weggesperrt wurden, gehören glücklicherweise der Vergangenheit an. Heute ist die Freiheitsentziehung allein wegen Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung verboten.

Ein kleines „Aber“ gibt es trotzdem. Denn unter bestimmten Voraussetzungen ist es zulässig, dass jemand wegen seiner Schulden ins Gefängnis muss.

Der Schuldenberg allein genügt hierfür nicht. Kann man wegen Schulden verhaftet werden? Was ist ein Haftbefehl bei Schulden? Was passiert bei einem Haftbefehl wegen Schulden? Welche Bedingungen rechtfertigen eine Haft wegen Schulden? Antworten auf diese Fragen finden Sie im folgenden Ratgeber.

Das Thema „Wegen Schulden ins Gefängnis“ kurz zusammen­gefasst

Kann man wegen Schulden ins Gefängnis kommen?

Nein, eine Freiheitsstrafe nur aufgrund einer Überschuldung oder Zahlungsunfähigkeit ist unzulässig.

Gibt es Ausnahmefälle, in denen jemand doch wegen seiner Schulden ins Gefängnis kommen kann?

Gefängnis wegen Schulden bzw. eine Freiheitsstrafe wegen Schulden gibt es nur bei Straftaten wie Betrug oder Steuerhinterziehung.

Wann droht noch ein Haftbefehl wegen Schulden?

Ein Haftbefehl ist indirekt bei Schulden möglich, wenn ein Schuldner seiner Pflicht zur Abgabe einer Vermögensauskunft nicht nachkommt.

Wegen Schulden ins Gefängnis – Ganz ausgeschlossen ist dies nicht

„Niemandem darf die Freiheit allein deshalb entzogen werden, weil er nicht in der Lage ist, eine vertragliche Verpflichtung zu erfüllen.“

Ein Haftbefehl wegen Schulden ist z. B. zur Erzwingung einer Vermögensauskunft möglich.
Ein Haftbefehl wegen Schulden ist z. B. zur Erzwingung einer Vermögensauskunft möglich.

Mit diesen Worten ist das Verbot dieser Art der Haftstrafe wegen Schulden im 4. Protokoll zur Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) verankert.

Diese Regelung ist für und in Deutschland verbindlich. Auch hier darf kein Mensch allein wegen seiner Schulden inhaftiert werden.

Im Grundsatz gilt also: Wenn Sie nicht in der Lage sind, Ihre Rechnungen oder einen Kredit zu bezahlen, werden Sie deswegen nicht verhaftet oder ins Gefängnis gesteckt. Eine Gefängnisstrafe allein wegen Schulden gibt es nicht.

Im weitesten Sinne können Personen wegen ihrer Schulden doch im Gefängnis landen. In folgenden Fällen ist ein Haftbefehl wegen Schulden denkbar:

  1. Die Inhaftierung zur Erzwingung der Abgabe einer Vermögensauskunft.
  2. Die Verurteilung zu einer Freiheitsstrafe, z. B. wegen Steuerhinterziehung bzw. Betrug.
  3. Ersatzfreiheitsstrafe: Der zu einer Geldstrafe Verurteilte muss bei Zahlungsunfähigkeit wegen dieser Schulden ins Gefängnis.

Erzwingungshaft: Haftbefehl wegen Schulden bei verweigerter Vermögensauskunft

Erhält der Gläubiger sein Geld nicht, so stehen ihm verschiedene Möglichkeiten offen, seine Forderungen durchzusetzen. Besitzt er einen vollstreckbaren Titel gegen den Schuldner (z. B. ein Urteil oder einen Vollstreckungsbescheid), so kann er beim Gerichtsvollzieher die Abgabe der Vermögensauskunft beantragen. Verweigert der Schuldner diese Auskunft grundlos oder erscheint er grundlos nicht zum entsprechenden Termin, so kann das Amtsgericht auf Antrag des Gläubigers auch einen Haftbefehl erlassen.

Verweigert der Schuldner die Vermögensauskunft, kann das Amtsgericht einen Haftbefehl erlassen wegen Schulden.
Verweigert der Schuldner die Vermögensauskunft, kann das Amtsgericht einen Haftbefehl erlassen wegen Schulden.

In der Regel vollstreckt die Polizei keinen Haftbefehl wegen Schulden. Der Gerichtsvollzieher schaltet die Polizei nur dann ein, wenn die Verhaftung des Schuldners wirklich notwendig wird.

In diesem Fall muss der Betroffene aber nicht wegen seiner Schulden ins Gefängnis, sondern nur, weil er die Vermögensauskunft nicht abgegeben hat.

Es handelt sich also nicht um eine Strafe, sondern um eine zivilrechtliche Erzwingungshaft. Der Schuldner soll auf diese Weise zur Abgabe der Auskunft gezwungen werden. Er bleibt solange in Haft, bis er die Vermögensauskunft abgegeben hat, maximal jedoch sechs Monate.

Eines funktioniert in diesem Zusammenhang jedoch nicht: Wer denkt, er könne auf diese Weise seine Schulden im Knast absitzen, der irrt. Diese bleiben bestehen und werden nicht etwa aufgrund der Haft erlassen.

Umgangssprachlich wird oft der Begriff „Beugehaft wegen Schulden“ verwendet. Die eigentliche Beugehaft bzw. Ordnungshaft hat jedoch nichts mit der Frage zu tun, ob Menschen wegen Schulden ins Gefängnis müssen. Vielmehr ist die Beugehaft eine Folge der unberechtigten Zeugnis- und Eidesverweigerung. Sie ist in § 70 Strafprozessordnung (StPO) geregelt.

Verurteilte Betrüger müssen wegen ihrer Schulden u. U. ins Gefängnis

Steuerhinterzieher riskieren wegen ihrer Schulden beim Finanzamt einen Haftbefehl. Denn ihnen droht u. U. eine Gefängnisstrafe.
Steuerhinterzieher riskieren wegen ihrer Schulden beim Finanzamt einen Haftbefehl. Denn ihnen droht u. U. eine Gefängnisstrafe.

Die Situation liegt jedoch völlig anders, wenn die Schulden auf eine Straftat zurückzuführen sind:

  • Personen, die einkaufen, obwohl sie genau wissen, dass sie nicht bezahlen können und dies auch gar nicht wollen, machen sich u.U. wegen Betrugs strafbar. Und dieser kann auch mit einer Freiheitsstrafe bestraft werden.
  • Steuerhinterzieher machen durch ihren Betrug Schulden beim Finanzamt und riskieren damit ebenfalls eine Gefängnisstrafe.

Im Falle einer solchen Straftat kann der Verurteilte wegen Schulden verhaftet werden. Im Vordergrund stehen hier jedoch weniger die Schulden als vielmehr die begangene Straftat.

Ersatzfreiheitsstrafe: Haftanordnung bei Schulden nach Verurteilung zu einer Geldstrafe

Täter, die wegen eines Delikts zu einer Geldstrafe verurteilt werden und diese nicht bezahlen, kommen wegen eben dieser Schulden ins Gefängnis. Bei dieser Ersatzfreiheitsstrafe verbringen sie für jeden nicht bezahlten Tagessatz einen Tag in Haft.

Dass zu einer Geldstrafe Verurteilte wegen dieser Schulden ins Gefängnis wandern können, regelt § 43 Strafgesetzbuch (StGB):

„An die Stelle einer uneinbringlichen Geldstrafe tritt Freiheitsstrafe. Einem Tagessatz entspricht ein Tag Freiheitsstrafe. Das Mindestmaß der Ersatzfreiheitsstrafe ist ein Tag.“

Schwierig ist dies vor allem vor dem Hintergrund, dass ärmere Menschen bei einer Verurteilung zu einer Geldstrafe schneller Gefahr laufen, wegen dieser Schulden ins Gefängnis zu kommen. Wohlhabendere Straftäter können das Geld hierfür in der Regel eher aufbringen als Straftäter, die am Existenzminimum leben.

Wegen Schulden ins Gefängnis müssen auch Verurteilte, die ihre Geldstrafe nicht bezahlen können.
Wegen Schulden ins Gefängnis müssen auch Verurteilte, die ihre Geldstrafe nicht bezahlen können.

Ursprünglich sollte die Geldstrafe eine faire Sanktion einer Straftat ermöglichen. Zu wieviel Tagessätzen ein Angeklagter verurteilt wird, bemisst sich nach der Schwere der Tat. Die Anzahl der Tagessätze ist also für jeden Straftäter gleich, unabhängig von seiner Vermögenssituation.

Die Höhe der Tagessätze hingegen bemisst der Richter nach dem durchschnittlichen Tagesverdienst des Verurteilten. So soll sichergestellt werden, dass Arme und Reiche eine Strafe gleichermaßen zu spüren bekommen.

Wenn aber ein Mensch gar kein Geld abgeben kann, weil er z. B. von Hartz 4 lebt oder gar obdachlos ist, dann funktioniert diese soziale Gewichtung nicht mehr.

Heutzutage kann es nur unter strengen Voraussetzungen passieren, dass Menschen wegen ihrer Schulden ins Gefängnis müssen. Allerdings drohen andere unangenehme Folgen von Schulden. Wenn Betroffene nicht schnell handeln, kann der Schuldenberg weiter anwachsen und mitunter auch zur Existenzbedrohung werden.

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Über den Autor

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Franziska L.

Franziska studierte Rechtswissenschaften. Seit 2017 gibt sie als Redaktionsmitglied von privatinsolvenz.net Tipps zu den Themen Schulden und Geldsparen. Ihr besonderes Anliegen ist es, juristische Fragen zur Insolvenz und Zwangsvollstreckung in ihren Texten möglichst einfach zu beantworten.

21 Antworte zu “Wegen Schulden ins Gefängnis: In Deutschland möglich?”

  1. Thomas

    2. Februar 2022 um 20:32 Uhr

    Moin
    wie lange müste ich den Mietschulden von 18000 Euro absitzen?

  2. Ola

    20. September 2019 um 19:50 Uhr

    Hallo.
    Ich hab in Deutschland 4 Jahren gewohnt und über ein Jahr habe ich auf Gewerbe gearbeitet. Weil mich jemand betrogen hat, könnte ich die Steuern nicht zahlen. Ich habe Vermögensauskunft beim Finanzamt abgegeben und dann bin ich aus Deutschland ausgerissen. Wenn ich jetzt eine Kontrolle in Deutschland haben werde, kann ich dann zum Knast gehen ? Ich hab kein Briefe von Finanzamt erhalten.

  3. Yvonne

    6. Juli 2019 um 23:20 Uhr

    Wie wird der Tagessatz bei einer Geldstrafe, die nun im Gefängnis abgesessen wird, berechnet? Werden diese der gesamtforderung abgezogen?

    • privatinsolvenz.net

      12. Juli 2019 um 14:53 Uhr

      Hallo Yvonne,

      der Tagessatz wurde vom Gericht festgelegt, als das Urteil gesprochen wurde.

      Ihr Team von privatinsolvenz.net

  4. Jim W.

    20. Mai 2019 um 11:25 Uhr

    Da bin ich wirklich Froh, dass ich wegen meiner Schulden nicht ins Gefängnis kann. Das belastet mich alles ziemlich vielleicht gehe ich auch in die Privat Insolvenz. Das würde mir deutlich weiter helfen.

  5. Tom V.

    23. April 2019 um 12:52 Uhr

    Das ist gut, dass ihr darüber aufklärt. Ich war mir nämlich nicht mehr so ganz sicher was das alles angeht. Schließlich soll man ja in so einer Lage möglichst viel arbeiten gehen damit man auch schön alles zurückzahlen kann.

  6. Heiko P.

    14. April 2019 um 13:11 Uhr

    Hallo ich habe zwecks Gründung eines Unternehmens 3 Personen als Finanzierer genommen. Nach Ablauf eines Jahres hatten alle das Recht als Miteigentümer eine Gesellschaft zu gründen. Keiner wollte dies. Die als Darlehen zur Verfügung gestellten Zahlungen konnte ich noch nicht zurückzahlen, Geschäft fängt erst jetzt an gut zu laufen. Alle drei wollen mich Strafanzeigen, weil ich nicht zurückzahle.
    Das Geld soll auf jeden Fall zurückgezahlt werden. Was kann mir passieren?
    MFG
    Danke

    • privatinsolvenz.net

      13. Mai 2019 um 14:43 Uhr

      Hallo Heiko,

      das hängt unter anderem davon ab, was vertraglich bezüglich der Rückzahlung vereinbart wurde. Kommen Sie Ihren vertraglich festgelegten Zahlungsverpflichtungen nicht nach, können die Gläubiger unter gewissen Voraussetzungen gerichtliche Schritte einleiten und die Durchführung von Zwangsvollstreckungsmaßnahmen beantragen.

      Ihr Team von privatinsolvenz.net

  7. Michael A.

    11. April 2019 um 17:05 Uhr

    Ich habe meine schulden bezahlt.
    Wieso habe ich Haftbefehl.

    • privatinsolvenz.net

      10. Mai 2019 um 15:14 Uhr

      Hallo Michael,

      aus der Ferne lässt sich dies nur schwerlich beurteilen. Eine Erzwingungshaft wäre unter anderem dann möglich, wenn Sie sich geweigert haben, eine Vermögensauskunft abzugeben.

      Ihr Team von privatinsolvenz.net

  8. Emma

    28. März 2019 um 10:23 Uhr

    Ich habe schulden bei mehreren Gläubigern und habe vor die schulden ab April abzubezahlen. Ich habe das Problem der verdränung also dass ich die Augen davor verschließe was bei mir psychisch bedingt ist. Der Schuldenberg ist groß aber wie gesagt ab April habe ich vor alles abzubezahlen da ich auch von allen Gläubigern immer wieder raten Vorschläge erhalte. Ich hatte bereits 2 Vollstreckungsbescheide aber kann ich dadurch einfach so eines Tages in den Knast kommen? Kann die Polizei einfach so vor meiner Tür auftauchen uns mich mitnehmen? Meine Mutter sagt ich soll meinen arsch retten und mich in die Psychiatrie einweisen lassen bevor ich in den Knast komme.

    • privatinsolvenz.net

      10. Mai 2019 um 14:39 Uhr

      Hallo Emma,

      wie Sie dem oben stehenden Text entnehmen können, droht nur dann Haft, wenn Sie die Abgabe einer Vermögensauskunft verweigern oder Ihnen eine Straftat vorgeworfen wird.

      Ihr Team von privatinsolvenz.net

      • Tobi

        19. Mai 2019 um 23:49 Uhr

        Aber im Text steht auch Erzwingungshaft. Ich verstehe den widersprüchlichen Text nicht. Komme ich als bettelarmer ALG2-Empfänger in den Knast, wenn ich den (verlorenen) Prozess nicht bezahlen kann? Ich habe gerade 2 Klagen am Hals. Einmal Streitwert 25000,- € und ein mal 15.000,- €. Ich kann nichts davon zahlen. Kommt nun die Erzwingungshaft, sollte ich beide Prozesse verlieren und nicht zahlen können? Ich habe Angst. Nur weil ich bettelarm bin muss ich in den Knast.. Ja, oder nein? Ihrem Text kann ich das nicht entnehmen. Wenn es so kommt, verlasse ich per Anhalter das Land und tauche unter. In den Knast werde ich nie gehen!

        • privatinsolvenz.net

          29. Mai 2019 um 14:45 Uhr

          Hallo Tobi,

          eine Erzwingungshaft wird angesetzt, wenn Sie eine Geldstrafe nicht zahlen – nicht, wenn Sie die Prozesskosten nicht zahlen.

          Ihr Team von privatinsolvenz.net

  9. Jim W.

    25. März 2019 um 13:02 Uhr

    Da bin ich jetzt aber erleichtert, dass ich wegen meines verschwenderischen Lebensstils nicht in den Knast komme. Das wäre ja nur noch zu schön gewesen wenn ich dann noch eine Haftstrafe bekommen würde.

  10. Jim W.

    19. Februar 2019 um 11:49 Uhr

    Puh, da bin ich aber erleichtert. Denn wegen ein paar unbezahlter Rechnungen gleich mit Knastsport anfangen ist jetzt nicht so mein Lebenstraum gewesen. Gut, dass ihr diesen Irrtum ausräumt. Dann soll ich meine Rechnungen jetzt gar nicht mehr bezahlen?

    • privatinsolvenz.net

      18. März 2019 um 11:43 Uhr

      Hallo Jim,

      nur weil in der Regel keine Haftstrafe droht, bedeutet das nicht, dass Sie Ihre Rechnungen nicht mehr bezahlen müssen. Gläubiger haben verschiedene Möglichkeiten, um über das Gericht an ihr Geld zu kommen. Hierzu gehören unter anderem die Konto- oder Gehaltspfändung.

      Ihr Team von privatinsolvenz.net

  11. Gerald M.

    28. November 2018 um 10:32 Uhr

    das,kann ich dann aber nicht was,wird geschehen

    • privatinsolvenz.net

      6. Dezember 2018 um 9:43 Uhr

      Hallo Gerald,

      grundsätzlich haben Ihre Gläubiger die Möglichkeit, auch im Ausland Zwangsvollstreckungsmaßnahmen zu ergreifen – beispielsweise mittels Inkassounternehmen. Ansonsten können Ihnen bei der Wiedereinreise nach Deutschland Probleme drohen.

      Ihr Team von privatinsolvenz.net

  12. Gerald M.

    3. November 2018 um 23:48 Uhr

    ich bin nach Ägypten ausgewandert und wurde von der Rentenkasse falsch beraten zuvor hatte ich 2 Renten und ein sehr gutes Einkommen so dass 60% meiner Rente einbehalten wurde. Bevor ich alles in Deutschland aufgab und nach Ägypten ausgewanderte erkundigte ich mich natürlich bei der Rentenkasse über meine finanzielle Lage in Ägypten weil arbeiten für hier nicht möglich ist. Zur Sicherheit habe ich auch 4 verschiedene Bankkarten dabei. Als Rentenauskunft erhielt ich folgende Informationen es wäre kein Problem für mich auszuwandern den ich würde dort meine vollen 100% Rente beziehen ja sogar noch mehr den ich würde dort nicht die Nettorente sondern die Bruttorente ausbezahlt bekommen. Im vertrauen darauf beantragte ich noch 2 Kredite die ich nicht genommen hätte wenn die Rentenauskunft nicht so positiv für mich ausgefallen wären. Für die Kredite soll ich monatlich 420€ bezahlen zum leben in Ägypten brauche ich etwa 900€ diese 1320€ und mehr hätte ich gehabt wenn die Info gestimmt hätte. Aber nein bei der Witwenrente bekomme ich jetzt 50€ weniger (BRUTTO?) und bei der Behinderten Rente nur weiterhin ohne irgendeine Veränderung meine 40% ich bin somit also danke Rentenkasse für die Fehlinformation nicht mehr in der Lage meine Kredite zurück zu bezahlen ich mus hier leben somit muss ich auch zum Teil Geld von den Bankkarten gebrauchen da noch nicht einmal die 900€ überwiesen werden es sind ca. 100 bis 200€ weniger. Ich benötige ihre Hilfe und Auskunft was soll ich tun und was kann ich tun und wenn ich das Geld nicht zurück bezahlen kann was wird geschehen?

    • privatinsolvenz.net

      9. November 2018 um 8:41 Uhr

      Hallo Gerald,

      zahlen Sie einen Kredit nicht zurück, kann die Bank diesen kündigen. Sie müssen die gesamte Kreditsumme dann innerhalb von zwei Wochen zurückzahlen. In Ihrem speziellen Fall ist die Beratung durch einen Anwalt zu empfehlen. Dieser kann die Situation prüfen und Sie zum weiteren Vorgehen beraten.

      Ihr Team von privatinsolvenz.net

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