Neue Schulden nach Privatinsolvenz: Was nun?

Von Albert K.

Letzte Aktualisierung am: 4. September 2024

Geschätzte Lesezeit: 3 Minuten

Neue Schulden nach einer Privatinsolvenz? Welche Möglichkeiten hat der Schuldner in diesem Fall?
Neue Schulden nach einer Privatinsolvenz? Welche Möglichkeiten hat der Schuldner in diesem Fall?

Das Ziel der Privatinsolvenz ist in der Regel die Restschuldbefreiung. Auf diese Weise können sich Privatpersonen nach dem Durchlaufen der maximal sechsjährigen Wohlverhaltensphase von ihren finanziellen Altlasten befreien und einen Neuanfang wagen.

Gelegentlich kann es aber vorkommen, dass Schuldner hiernach wieder neue Schulden machen und Gläubiger wieder ungeduldig werden. Dies kann nach den Mühen einer Privatinsolvenz durchaus frustrierend sein. Doch was sind die Folgen, wenn solche neue Schulden nach einer Privatinsolvenz vorliegen? Im folgenden Ratgeber soll dieses Thema näher betrachtet werden.

Neue Schulden nach der Privatinsolvenz kurz zusammengefasst

Werden alle Schulden von der Restschuldbefreiung umfasst?

Nein, sie gilt nur für Schulden, die vor der Insolvenzeröffnung bestanden. Schulden, die danach entstanden sind, werden nicht von der Restschuldbefreiung erfasst.

Was passiert mit den neuen Schulden, wenn ich diese nicht bezahlen kann?

Die neuen Schulden müssen bezahlt werden, anderenfalls können die Gläubiger die Zwangsvollstreckung veranlassen.

Kann ich die Privatinsolvenz wiederholen, um die neuen Schulden loszuwerden?

Das ist zwar theoretisch möglich. Allerdings darf der Schuldner nach einer einmal erteilten Restschuldbefreiung zehn Jahre lang keine neue Restschuldbefreiung beantragen.

Neue Schulden, neue Lasten

Neue Schulden nach der Restschuldbefreiung: Was ist zu tun?
Neue Schulden nach der Restschuldbefreiung: Was ist zu tun?

Sechs lange Jahre lang Einschränkungen in der Lebenshaltung und Informationspflichten gegenüber dem Insolvenzverwalter bzw. Treuhänder – wer ein Insolvenzverfahren durchlaufen hat, möchte so schnell nicht wieder in diese Situation kommen, auch wenn es natürlich einen positiven Aspekt an diesem harten Prozess gibt: die Befreiung von den restlichen Schulden.

Wenn allerdings neue Schulden nach der Privatinsolvenz anfallen, droht ein Déjà-vu – im Falle einer Überschuldung müsste dann nämlich möglicherweise schon wieder eine Insolvenz durchlaufen werden, um die Gläubiger zu befriedigen. Ob und wann dies möglich ist, soll im nächsten Abschnitt geklärt werden.

Zunächst aber: Ob neue Schulden nach der Restschuldbefreiung oder bereits nach der Insolvenzeröffnung (also während der Insolvenz) anfallen, ist unerheblich – da sie nicht zu den Insolvenzschulden gehören, werden sie auch nicht von der Befreiung erfasst und bleiben somit auch nach dem erfolgreichen Durchlaufen des gesamten Verfahrens bestehen.

Ist ein erneutes Insolvenzverfahren möglich?

Wenn neue Schulden nach der Privatinsolvenz anfallen, ist dies ungünstig für den Schuldner. Eine Frage, die eine solche Lage aufwirft, betrifft die Möglichkeit einer erneuten Privatinsolvenz, um auch diese neuen Schulden loszuwerden.

Grundsätzlich ist es durchaus möglich, mehr als eine Insolvenz zu durchlaufen. Allerdings müssen gewisse Wartefristen beachten werden. Denn nach Abschluss der einen Privatinsolvenz kann nicht direkt ein neues Verfahren begonnen werden.

Festgelegt sind die Fristen in § 287a Abs. 2 Insolvenzordnung (InsO). Demnach müssen zwei Fälle unterschieden werden:

  • erteilte Restschuldbefreiung
  • versagte Restschuldbefreiung

Die Fristen für eine erneute Restschuldbefreiung

Neue Schulden nach der Privatinsolvenz abbauen: Welche Fristen gelten?
Neue Schulden nach der Privatinsolvenz abbauen: Welche Fristen gelten?

Im Einzelnen sieht die Regelung Folgendes vor: Im Falle einer erteilten Restschuldbefreiung kann innerhalb von zehn Jahren kein erneuter Antrag auf Restschuldbefreiung gestellt werden. Diese wird in der Regel zusammen mit der Eröffnung der Insolvenz beantragt.

Bei einer versagten Restschuldbefreiung muss wieder zwischen zwei Fällen unterschieden werden. Wurde sie wegen Insolvenzstraftaten gemäß § 297 InsO versagt, muss fünf Jahre lang gewartet werden. Erfolgte die Versagung aus anderen Gründen, etwa wegen eines Verstoßes gegen die Obliegenheiten, beträgt die Frist drei Jahre.

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Über den Autor

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Albert K.

Albert hat einen Abschluss in Betriebswirtschaftslehre von der Hochschule Stendal. Er ist seit 2019 ein Mitglied des privatinsolvenz.net-Teams. Im Schuldenrecht befasst er sich vor allem mit den Themen Schuldenbereinigung und Privatinsolvenz.

2 Antworte zu “Neue Schulden nach Privatinsolvenz: Was nun?”

  1. Maria

    5. August 2021 um 13:35 Uhr

    Ich habe nach dem insolvenzverfahren neue Schulden gemacht jetzt hab ich Angst vor dem Gefängnis,kann das sein?

  2. Anja

    22. Oktober 2019 um 18:54 Uhr

    Ich war in der privatinsolvenz und habe neue Schulden gemacht. Es sind so viele geworden das ich überlege eine erneute privatinsolvenz zu machen. Würde das nach 4 Jahren gehen?

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