Selbstständig trotz Privatinsolvenz: Ist das möglich?

Von Albert K.

Letzte Aktualisierung am: 13. März 2024

Geschätzte Lesezeit: 2 Minuten

Kann ich eine Privatinsolvenz auch als Selbstständiger durchlaufen?
Kann ich eine Privatinsolvenz auch als Selbstständiger durchlaufen?

Kann ein Schuldner selbstständig bleiben trotz Insolvenzverfahren? Würde die Fortführung des Unternehmens zu einer Verminderung des Vermögens führen, wird dieses in der Regel mit Zustimmung des zuständigen Insolvenzgerichts stillgelegt.

Lohnt eine Aufrechterhaltung des Unternehmens bzw. ist sogar eine Sanierung denkbar, fällt die Aufgabe der Unternehmensführung bis zur Entscheidung über die Erföffnung des Insolvenzverfahrens dem vorläufigen Insolvenzverwalter und anschließend dem endgültigen Insolvenzverwalter zu.

Dem Schuldner kann allerdings auch gewährt werden, das Unternehmen unter Aufsicht des Insolvenzverwalters selbst fortzuführen. Darüber entscheidet in der Regel das Insolvenzgericht. Ein besonderes Insolvenzverfahren für Selbstständige gibt es im Übrigen nicht.

Das Thema „Privatinsolvenz und Selbstständigkeit“ kurz zusammengefasst

Welches Insolvenzverfahren kommt für zahlungsunfähige Selbstständige in Betracht?

Als Selbstständiger können Sie nur eine Unternehmensinsolvenz beantragen.

Können Selbstständige nicht auch die Privatinsolvenz durchlaufen?

Nein, die Verbraucherinsolvenz steht nur ehemaligen Selbstständigen mit überschaubaren Vermögensverhältnissen offen.

Darf ich mich trotz Privatinsolvenz selbstständig machen?

Haben Sie die Privatinsolvenz angemeldet, können Sie sich währenddessen selbstständig machen. Allerdings muss der Insolvenzverwalter dem zustimmen.

Kann ich während der Privatinsolvenz selbstständig bleiben?

Ist ein Schuldner selbstständig und strebt ein Insolvenzverfahren zur Schuldenbereinigung an, muss dieser dann eine Privatinsolvenz oder eine Unternehmensinsolvenz durchlaufen?

  • Privatinsolvenz als Selbstständiger: Dies ist nur möglich, wenn die Tätigkeit als Selbstständiger in der Vergangenheit ausgeübt wurde, aber zum Zeitpunkt der Insolvenzanmeldung bereits beendet wurde.
  • Unternehmensinsolvenz als Selbstständiger: Diese muss durchlaufen werden, wenn Sie zum Zeitpunkt der Insolvenzantragstellung selbstständig tätig sind.

Eine Privatinsolvenz können Sie demnach nur anmelden, wenn Sie in der Vergangenheit selbstständig waren, es jedoch nicht mehr sind. Außerdem ist dies nur möglich, wenn Ihre Vermögensverhältnisse überschaubar sind, also weniger als 20 Gläubiger Forderungen erheben. Zudem dürfen keine Forderungen aus Arbeitsverhältnissen von Arbeitgeberseite bestehen.

Selbstständig und insolvent: Welche Besonderheiten hat die Regelinsolvenz für Selbstständige? Im Gegensatz zu Unternehmen, kann Selbstständigen am Ende des Insolvenzverfahrens die Restschuldbefreiung erteilt werden.

Kann ich mich selbstständig machen trotz Privatinsolvenz?

Kann ich mich selbstständig machen trotz Insolvenz?
Kann ich mich selbstständig machen trotz Insolvenz?

Bei einem Privatinsolvenzverfahren wird in der Regel vom Schuldner verlangt, dass dieser einer Tätigkeit nachgeht bzw. sich aktiv um einen Arbeitsplatz bemüht. Da sich dies oft schwieriger gestaltet, suchen Betroffene nach Alternativen. Eine Möglichkeit wäre es, eine selbstständige Tätigkeit auszuüben. Aber kann ich mich überhaupt selbstständig machen trotz Privatinsolvenz?

Als Selbstständiger dürfen Sie keine Privatinsolvenz anmelden, allerdings dürfen Sie sich selbstständig machen, auch wenn Sie ein Privatinsolvenzverfahren durchlaufen. Sie können also ein Gewerbe anmelden, wenn Sie insolvent sind. Von Insolvenzgericht und Insolvenzverwalter wird dies sogar begrüßt, da auch bei einer selbstständigen Tätigkeit ein Einkommen erzielt wird, welches zur Befriedigung der Forderungen der Gläubiger beitragen und somit bei der Schuldenbereinigung helfen kann. Es bedarf allerdings einer vorherigen Zustimmung durch den Insolvenzverwalter.

Wie wird in der Insolvenz bei Selbstständigen das pfändbare Einkommen bestimmt? Selbstständige erzielen kein festes Einkommen, daher wird ein fiktives Einkommen ermittelt, welches der Schuldner erzielen würde, wenn er in einem gleichgestellten, nicht selbstständigen Arbeitsverhältnis angestellt wäre.

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Über den Autor

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Albert K.

Albert hat einen Abschluss in Betriebswirtschaftslehre von der Hochschule Stendal. Er ist seit 2019 ein Mitglied des privatinsolvenz.net-Teams. Im Schuldenrecht befasst er sich vor allem mit den Themen Schuldenbereinigung und Privatinsolvenz.

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