Privatinsolvenz vermeiden: Wie ist das möglich?

Von Albert K.

Letzte Aktualisierung am: 17. März 2024

Geschätzte Lesezeit: 3 Minuten

Privatinsolvenz vermeiden: Unter Umständen lassen sich die Unannehmlichkeiten des Insolvenzverfahrens umgehen.
Privatinsolvenz vermeiden: Unter Umständen lassen sich die Unannehmlichkeiten des Insolvenzverfahrens umgehen.

Eine Privatinsolvenz ist mit vielen Einschränkungen verbunden. So muss der Schuldner, bis er die Restschuldbefreiung gewährt bekommt, den pfändbaren Anteil seines Einkommens an den Treuhänder abgeben. Zudem geht in der Regel auch das Eigenheim in der Insolvenzmasse auf.

Daher haben viele Schuldner den Wunsch, eine Privatinsolvenz zu vermeiden. Doch ist dies tatsächlich möglich? Und wenn ja, wie? Im folgenden Ratgeber soll diese Frage näher betrachtet werden.

„Privatinsolvenz vermeiden“ kurz zusammengefasst

Ich habe hohe Schulden. Wie kann ich trotzdem eine Privatinsolvenz vermeiden?

Wenden Sie sich so schnell wie möglich an eine Schuldnerberatungsstelle. Die Berater helfen Ihnen, eine Lösung zu erarbeiten, wie Sie Ihre Schulden – ohne Privatinsolvenz – abbauen können.

Was genau macht die Schuldnerberatung, um eine Privatinsolvenz zu vermeiden?

Die Schuldnerberatung entwickelt mit Ihnen zusammen einen Vorschlag für Ihre Gläubiger zum Schuldenabbau. Wenn sich die Gläubiger auf eine solche außergerichtliche Einigung einlassen, lässt sich die Privatinsolvenz vermeiden.

Was passiert, wenn die außergerichtliche Einigung scheitert?

In diesem Fall bescheinigt die Schuldnerberatung das Scheitern. Mit diesem Nachweis können Sie Privatinsolvenz anmelden. Bevor das eigentliche Insolvenzverfahren beginnt, unternimmt das Gericht einen erneuten Einigungsversuch.

Privatinsolvenz vermeiden: Welche Möglichkeiten gibt es?

Um die Privatinsolvenz zu verhindern, ist der Kontakt mit den Gläubigern unerlässlich.
Um die Privatinsolvenz zu verhindern, ist der Kontakt mit den Gläubigern unerlässlich.

Um eine Privatinsolvenz zu verhindern, muss in jedem Fall Kontakt mit den Gläubigern aufgenommen werden. Wer sich mit der Höhe der Schulden und der Korrespondenz mit den Gläubigern überfordert fühlt, sollte sich professionelle Hilfe holen. Ansprechpartner sind zum Beispiel Anwälte für Insolvenzrecht oder Schuldnerberatungsstellen.

Mit dieser professionellen Unterstützung muss zunächst eine Bestandsaufnahme der Schuldensituation gemacht werden. Hierzu gehören unter anderem folgende Informationen:

  • Sämtliche Gläubiger mit ihren Forderungen (inkl. Kosten und Zinsen)
  • Vermögen sowie Einkünfte des Schuldners

Auf dieser Grundlage kann dann die folgende Schuldenbereinigung aufbauen, die das Ziel hat, die Privatinsolvenz zu vermeiden.

Außergerichtliche Schuldenbereinigung

Ein außergerichtliches Schuldenbereinigungsverfahren kann ein Weg sein, um die Insolvenz zu verhindern. Hierzu wird den Gläubigern (ggf. mit der Unterstützung eines Schuldnerberaters) ein detaillierter Schuldenbereinigungsplan vorgelegt, in welchem alle offenen Forderungen, die Finanzlage des Schuldners sowie sein Vorschlag zur Schuldenbereinigung verzeichnet sind.

Letzterer kann zum Beispiel in Einmal- oder Ratenzahlungen mit festgelegter Laufzeit bestehen. Damit die Gläubiger einen Anreiz haben, diesem Plan zuzustimmen, sollten seine Bedingungen besser ausfallen als in einem potentiellen Insolvenzverfahren.

Sollte einer der Gläubiger den Plan ablehnen oder sogar eine Zwangsvollstreckung betreiben, gilt diese Form der Schuldenbereinigung als gescheitert. Noch lässt sich die Privatinsolvenz aber vermeiden.

Gerichtliche Schuldenbereinigung

Insolvenz verhindern: Auch nach dem Insolvenzantrag lässt sich das Verfahren noch abwenden.
Insolvenz verhindern: Auch nach dem Insolvenzantrag lässt sich das Verfahren noch abwenden.

Auch wenn der Insolvenzantrag schon gestellt ist, lässt sich die Privatinsolvenz noch vermeiden. Denn bevor über die Eröffnung des Verfahrens entschieden wird, kann auch das Insolvenzgericht den Gläubigern noch einmal einen Schuldenbereinigungsplan vorlegen. Es handelt sich dann um ein gerichtliches Schuldenbereinigungsverfahren.

In diesem von gerichtlicher Seite unternommenen Versuch stehen die Chancen, eine Einigung zu erzielen, höher. Denn nun reicht es, wenn keiner der Gläubiger Einwendungen vorbringt, damit der Plan als angenommen gilt. Doch auch ablehnende Stimmen bedeuten nicht direkt das Aus: Das Gericht kann diese durch Zustimmung ersetzen, wenn mehr als die Hälfte der Gläubiger, die mehr als die Hälfte der Summe der Ansprüche auf sich vereinen, dem Schuldenbereinigungsplan zugestimmt haben.

Gelingt eine solche Einigung, gilt der Insolvenzantrag als zurückgenommen. Es kommt also gar nicht erst zum Verfahren und Schuldner können so die Privatinsolvenz vermeiden.

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Über den Autor

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Albert K.

Albert hat einen Abschluss in Betriebswirtschaftslehre von der Hochschule Stendal. Er ist seit 2019 ein Mitglied des privatinsolvenz.net-Teams. Im Schuldenrecht befasst er sich vor allem mit den Themen Schuldenbereinigung und Privatinsolvenz.

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