Private Schulden in Deutschland

Von Albert K.

Letzte Aktualisierung am: 3. März 2024

Geschätzte Lesezeit: 3 Minuten

Wollen Sie Privatschulden einfordern, kann es zu Problemen kommen, wenn kein Vertrag vorhanden ist.
Wollen Sie Privatschulden einfordern, kann es zu Problemen kommen, wenn kein Vertrag vorhanden ist.

Wer Schulden macht, muss diese auch irgendwann einmal wieder zurückzahlen. Dies ist nicht nur der Fall, wenn Sie Rechnungen von Unternehmen bezahlen müssen, sondern auch dann, wenn Sie geliehenes Geld von Privatpersonen zurückgefordert wird.

Der Unterschied besteht darin, dass bei Schulden, die bei Unternehmen bestehen, in der Regel ein Vertrag nachweist, dass Sie sich zur Zahlung bzw. Rückzahlung verpflichtet haben. Bestehen private Schulden, ist oft kein Vertrag, sondern nur eine mündliche Abmachung vorhanden. Zum Problem kann dies dann werden, wenn die Privatschulden eingefordert werden.

Doch wie kann ich private Schulden eintreiben? Muss ich einen Anwalt einschalten, wenn ich private Schulden einklagen will? Wann verjähren Schulden bei Privatpersonen? Die Antworten auf diese Fragen erhalten Sie im Folgenden.

Private Schulden kurz zusammengefasst

Wie entstehen private Schulden?
Private Schulden entstehen, wenn sich Privatpersonen (Verbraucher) Geld leihen oder andere finanzielle Verbindlichkeiten eingehen. Haben Sie selbst Schulden dieser Art und möchten erfahren, wie Sie diese am besten abbauen können? Eine kostenlose Beratung erhalten Sie beim Online-Schuldencheck **.

Unterliegen private Schulden der Verjährung?

Ja, gewöhnlich gilt hier die regelmäßige Verjährungsfrist von drei Jahren. Besitzt der Gläubiger jedoch einen Vollstreckungstitel, so verjährt die titulierte Forderung erst nach 30 Jahren.

Wie erlangt der Gläubiger einen solchen Schuldtitel?

Dafür gibt es verschiedene Möglichkeiten, z. B. eine Klage. Dann fungiert das Endurteil als Vollstreckungstitel. Oder der Gläubiger durchläuft das gerichtliche Mahnverfahren und hält am Ende einen Vollstreckungsbescheid in seinen Händen.

Wie kann ich private Schulden eintreiben ohne Anwalt?

Wie kann ich private Schulden ohne Vertrag eintreiben?
Wie kann ich private Schulden ohne Vertrag eintreiben?

Ein Vertrag sorgt nicht nur dafür, dass das Schuldverhältnis nachgewiesen wird, sondern regelt auch die Rückzahlung. Der Rückzahlungsbetrag, Fristen und Rechtsfolgen bei ausbleibenden Zahlungen sind hier festgelegt. Fehlt ein Vertrag, ist somit auch keine rechtliche Grundlage vorhanden.

Finanzielle Verbindlichkeiten gelten in Deutschland grundsätzlich auch ohne Vertrag. Die Summe, die gezahlt wird und die Konditionen bezüglich der Rückzahlung werden in diesem Fall mündlich vereinbart. Dies stellt meist erst dann ein Problem dar, wenn es zum Streitfall kommt.

Oft wird das Geld auch in bar geliehen, was dazu führt, dass zusätzlich ein Nachweis über die eigentliche Zahlung fehlt. Es empfiehlt sich daher, im Vorfeld einer Vereinbarung einiges zu beachten:

  • Halten Sie die Vereinbarung und den genauen Betrag schriftlich fest
  • Legen Sie Bedingungen bezüglich der Rückzahlung fest, möglichst mit Bestimmung einer Frist
  • Bennen Sie Zeugen, die über das Schuldverhältnis Bescheid wissen
  • Zahlungen sollten möglichst per Überweisung getätigt werden, um den Eingang des Geldes nachzuweisen

Kann ich private Schulden ohne Vertrag einklagen?

Kommt es zum Streitfall und der Schuldner weigert sich, die Schulden zurückzuzahlen bzw. streitet ein Schuldverhältnis ab, bleibt häufig nur der Rechtsweg. Es empfiehlt sich, zunächst einen Anwalt einzuschalten, der die Lage begutachtet.

  • Eine außergerichtliche Einigung bestünde zum Beispiel darin, ein notarielles Schuldanerkenntnis zu erwirken. In der Folge könnte eine Ratenzahlung vereinbart werden.
  • Bevor Sie vor Gericht ziehen und Klage einreichen, sollten Sie durch einen Anwalt die Erfolgsaussichten prüfen lassen, da ein Gerichtsverfahren immer mit Kosten verbunden ist.

Wann tritt bei Privatschulden die Verjährung ein?

Wann erfolgt die Verjährung von Schulden, die privat gemacht wurden?
Wann erfolgt die Verjährung von Schulden, die privat gemacht wurden?

Gemäß Bürgerlichem Gesetzbuch (BGB) beträgt die Verjährungsfrist für Schulden, die bei Privatpersonen bestehen drei Jahre. Die Frist beginnt am Ende des Jahres, in welchem die Schulden gemacht wurden. Beachten Sie aber, dass sich die Verjährung von Privatschulden auch hinauszögern kann, wenn es beispielsweise zu einer Verhandlung kommt.

Bildnachweise:
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Über den Autor

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Albert K.

Albert hat einen Abschluss in Betriebswirtschaftslehre von der Hochschule Stendal. Er ist seit 2019 ein Mitglied des privatinsolvenz.net-Teams. Im Schuldenrecht befasst er sich vor allem mit den Themen Schuldenbereinigung und Privatinsolvenz.

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4 Antworte zu “Private Schulden in Deutschland”

  1. Jörg

    18. Juli 2023 um 16:53 Uhr

    Nach dem Tod meines Bruders erbte ich und ein damaliger 9 jährige die Wohnung zu je 50%. Erst 2021 erfuhr ich seinen Namen aber die Anschriften waren nicht mehr aktuell und somit auch kein Briefverkehr möglich. 2020 musste das Gebäude in dem die Wohnung ist, saniert werden. Damals hatte die Firma noch keinen weiteren Ansprechparten wegen Kosten als mich, ergo die Gesamtlast fiel auf mich ab.
    Kann ich die Hälfte der Kosten für die Sanierung und die bisher anfallenden Sachen, wie z.B. Grundsteuer u. monatliche Abgaben für Wohnungsbau GmbH einfordern?

  2. Dominik

    28. Juli 2021 um 13:18 Uhr

    Ich habe einem Freund Geld geliehen und seit über einem Jahr fallen ihm immer wieder neue Ausreden ein mir das Geld nicht geben zu können, es gibt leider nur Whatsapp Nachrichten über das ganze Thema, darin kommen aber Summe und das er es zurückzahlen will vor. Reicht das als Beweis für eine Anklage?
    Anders wird er wohl einfach die 3 Jahre abwarten und das ist 2022 soweit, dann schau ich erst recht in die Röhre.

    Danke
    Dominik

    • Hörst

      5. November 2021 um 11:58 Uhr

      Habe das selbe Problem, es geht zwar nur um 50€ aber es nervt.

  3. Dieter

    2. Januar 2021 um 1:10 Uhr

    Hallo
    Kann ich von meinem Stiefsohn das zuviel gezahlte Kindergeld was nachweislich auf ihn überwiesen wurde, zurück verlangen? Die Kindergeld stelle verlangt von uns 620 Euro zurück, er weigert sich mir das Geld was er auch ausgegeben hat mir zurück zu zahlen. Ich musste das jetzt im Januar zurück zahlen weil seine Mutter das nicht kann, weil sie ein 450 Euro Job hat, und ich in Vorkasse gehe um Ärger mit Behörden aus dem Weg zu gehen. Er wohnt seit März nicht mehr bei uns.
    Mfg Dieter

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