Kreditschulden: Entstehung, Rückzahlung und Zinsen

Von Albert K.

Letzte Aktualisierung am: 22. März 2024

Geschätzte Lesezeit: 4 Minuten

Wie entstehen Kreditschulden und wann müssen diese zurückgezahlt werden?
Wie entstehen Kreditschulden und wann müssen diese zurückgezahlt werden?

Was sind Kreditschulden? Wird ein Kredit, auch Darlehen genannt, aufgenommen, überlässt ein Kreditgeber, zum Beispiel eine Bank, einem Kreditnehmer vorübergehend Geld zum Gebrauch. Der Vorteil für den Kreditnehmer besteht darin, dass dieser Geld ausgeben kann, welches er eigentlich nicht hat. Der Nachteil eines Kredits ist die Befristung – denn der Kreditnehmer ist zur Rückzahlung verpflichtet.

Für den Kreditgeber ist dies vorteilhaft, da er in der Regel aufgrund der Zinsen mehr Geld zurückerhält, als er dem Kreditnehmer ursprünglich geliehen hat. Für den Kreditgeber könnte sich allerdings auch ein Nachteil ergeben, da das Risiko besteht, dass er das Geld nicht zurückerhält. weil der Kreditnehmer zahlungsunfähig geworden ist.

Schulden bestehen im Grunde ab dem Moment, in dem der Darlehensvertrag anfängt zu laufen. Ab diesem Zeitpunkt besteht zwischen dem Kreditnehmer und dem Kreditgeber ein Schuldverhältnis, da der Kreditnehmer dem Kreditgeber Geld schuldet. Von Kreditschulden wird aber im Alltag häufig erst gesprochen, wenn der Kreditnehmer nicht in der Lage ist, den Kredit zurückzuzahlen.

Kreditschulden kurz zusammengefasst

Was sind Kreditschulden?

Kreditschulden entstehen, wenn ein Kreditnehmer einen Kredit bei einem Kreditgeber aufnimmt. Ab dem Zeitpunkt der Auszahlung der Kreditsumme hat der Kreditnehmer Schulden bei seinem Kreditgeber.

Was ist das Charakteristische an einem Kreditvertrag?

Das Geld ist nur geliehen und daher müssen diese Schulden bezahlt werden – innerhalb einer bestimmten Frist und zu einem bestimmten Zinssatz. Die Konditionen für die Rückzahlung werden im Vorfeld bestimmt.

Wie schützen sich Kreditgeber vor einem möglichen Zahlungsausfall des Schuldners?

Bevor der Kreditgeber den Kredit gewährt, führt dieser eine Prüfung der Kreditwürdigkeit durch. Auf dieser Grundlage wird entschieden, ob und zu welchen Konditionen er einen Kredit vergibt.

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Entstehung von Kreditschulden

Was passiert mit Kreditschulden bei einem Todesfall im Falle einer Erbschaft?
Was passiert mit Kreditschulden bei einem Todesfall im Falle einer Erbschaft?

Bei einem Kredit handelt es sich um einen Geldbetrag, den der Kreditgeber dem Kreditnehmer für eine bestimmte Zeit zur Verfügung stellt und zur Nutzung überlässt. Die Höhe der Geldsumme wird im Voraus vereinbart. Diese muss gemäß § 488 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) bis zum Fälligkeitsdatum inklusive Zinsen vollständig zurückgezahlt werden.

Wird ein Darlehensvertrag abgeschlossen, besteht ab diesem Zeitpunkt ein Schuldverhältnis. Kann der Kreditnehmer das Geld nicht oder nicht vollständig zum Fälligkeitsdatum zurückzahlen, entstehen Kreditschulden. Der Kreditgeber kann in diesem Fall Maßnahmen einleiten, die zur Befriedigung seiner Forderungen führen.

Vor der Entstehung von Kreditschulden: Prüfung der Kreditwürdigkeit

Bevor es zum Abschluss eines Darlehensvertrags kommt, ist der Kreditgeber dazu verpflichtet, die Bonität, also die Kreditwürdigkeit, des Kreditnehmers zu prüfen. Der Kreditgeber prüft vor dem Abschluss eines Verbraucherdarlehensvertrags die Kreditwürdigkeit des Kreditnehmers.

Der Verbraucherdarlehensvertrag darf nur abgeschlossen werden, wenn die Kreditwürdigkeitsprüfung ergibt, dass keine Zweifel bei einem allgemeinen Verbraucherdarlehen bestehen und dass es bei einem Immobiliar-Verbraucherdarlehen die Wahrscheinlichkeit hoch ist, dass der Kreditnehmer seinen Verpflichtungen vertragsgemäß nachkommt.

Was passiert mit Kreditschulden bei einem Todesfall?

Gehen die Kreditschulden bei Tod des Kreditnehmers auf die Erben über? Ein Todesfall ist immer auch mit finanziellen Aspekten verbunden. Dabei geht es nicht nur darum, zu klären, was mit dem Vermögen des Verstorbenen passiert, sondern wie bei einer Verschuldung die Restschulden beglichen werden.

Grundsätzlich bleiben die Kreditschulden auch nach dem Tod des Kreditnehmers bestehen. Genau wie das Vermögen des Verstorbenen gehen auch sämtliche Schulden auf die Erben über. Wurde im Vorfeld keine Rückzahlungsfrist bzw. ein Fälligkeitsdatum der Kreditschulden vereinbart, so regelt § 488 BGB, wann diese zurückgezahlt werden müssen:

Ist für die Rückzahlung des Darlehens eine Zeit nicht bestimmt, so hängt die Fälligkeit davon ab, dass der Kreditgeber oder der Kreditnehmer kündigt. Die Kündigungsfrist beträgt drei Monate.

Unterschied zwischen Kreditschulden und Darlehensschulden

Bei Kreditschulden tritt die Verjährung nach drei Jahren ein.
Bei Kreditschulden tritt die Verjährung nach drei Jahren ein.

Was ist der Unterschied zwischen Kreditschulden und Darlehensschulden? Die Begriffe Darlehen und Kredit werden oft synonym verwendet, da beide Begriffe eine Geldanleihe bezeichnen. Der Unterschied zwischen einem Kredit und einem Darlehen wird im Allgemeinen häufig so beschrieben:

  • Darlehen: Höherer Geldbetrag und längere Laufzeit
  • Kredit: Niedrigerer Geldbetrag und kürzere Laufzeit

Diese Unterscheidung ist allerdings nicht rechtsgültig. In den Regelungen im BGB wird allerdings ausschließlich von Darlehensverträgen gesprochen. Diese gelten somit auch für Kredite. Zwischen Darlehensschulden und Kreditschulden gibt es demnach auch kein Unterschied.

Kreditschulden können damit sowohl langfristig als auch kurzfristig bestehen. Die Dauer ist daher immer von der Länge der Vertragslaufzeit abhängig.

Zinsen bei Kreditschulden

Kreditnehmer müssen gemäß § 488 BGB Zinsen zahlen. Der Zinssatz für die Rückzahlung der Kreditschulden wird im Rahmen des Darlehensvertrages vereinbart. Ist keine Frist für die Rückzahlung der Zinsen vereinbart, greift § 488 Abs. 2 BGB:

Die vereinbarten Zinsen sind, soweit nicht ein anderes bestimmt ist, nach dem Ablauf je eines Jahres und, wenn der Kredit vor dem Ablauf eines Jahres zurückzuzahlen ist, bei der Rückzahlung zu entrichten. Sind Zinsen nicht geschuldet, so ist der Kreditnehmer auch ohne Kündigung zur Rückzahlung berechtigt.

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Über den Autor

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Albert K.

Albert hat einen Abschluss in Betriebswirtschaftslehre von der Hochschule Stendal. Er ist seit 2019 ein Mitglied des privatinsolvenz.net-Teams. Im Schuldenrecht befasst er sich vor allem mit den Themen Schuldenbereinigung und Privatinsolvenz.

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