Schuldenregulierung: Der geordnete Schuldenabbau

Von Franziska L.

Letzte Aktualisierung am: 27. September 2024

Geschätzte Lesezeit: 3 Minuten

Wie funktioniert die Schuldenregulierung?
Wie funktioniert die Schuldenregulierung?

Wenn Menschen die Schulden über den Kopf wachsen, suchen sie oft vergeblich einen Ausweg. Viele Schuldner in finanzieller Not wissen nicht mehr, wie sie Herr ihrer Lage werden können. Die Lösung für ihre Überschuldung lautet Schuldenregulierung. Doch was genau verbirgt sich hinter diesem Begriff und wie funktioniert dieses Verfahren? Diese Fragen beantwortet der folgende Ratgeber.

Schuldenregulierung kurz zusammengefasst

Was bedeutet Schuldenregulierung?

Schuldenregulierung ist ein Verfahren, um die Schulden auf geordnete Weise abzubauen. Hierfür wird normalerweise ein Schuldenregulierungsplan erstellt.

Was ist für eine Schuldenregulierung erforderlich?

Ohne eine Bestandsaufnahme zur finanziellen Situation und den bestehenden Schulden des Betroffenen sowie die erforderlichen Unterlagen (Verträge, Rechnungen etc.) ist eine Schuldenregulierung kaum möglich.

Können Verbraucher die Schuldenregulierung allein durchführen?

Das ist zwar grundsätzlich möglich. Überschuldete Verbraucher sollten sich dennoch fachliche Unterstützung von einer Schuldnerberatungsstelle oder einem Anwalt holen, weil die Erfolgschancen bei den Verhandlungen mit den Gläubigern dann höher sind.

Was bedeutet Schuldenregulierung und wie funktioniert sie?

In erster Linie geht es beim Schuldenregulierungsverfahren darum, die Schulden abzubezahlen. Das ist jedoch oft einfacher gesagt als getan. Denn selbst wenn Schuldner zahlungswillig sind, so können sie doch oft nicht die notwendigen Mittel aufbringen. Auch für diese Fälle muss es eine Lösung geben und die Aussicht für Gläubiger, an ihr Geld zu kommen.

Selbstverständlich können Betroffene versuchen, ihre Schulden selbst zu regulieren. Dieser Weg ist jedoch selten erfolgversprechend, weil Schuldner sich eher überfordert fühlen und unter dem Druck ihrer Gläubiger stehen.

Aus diesem Grund ist es ratsamer, sich von Fachleuten beraten und helfen zu lassen, z. B. von einer Schuldnerberatung oder einem Rechtsanwalt für Insolvenzrecht.

Dieser kann Ihnen nicht nur dabei helfen, wieder einen Überblick über Ihre Finanzen zu erlangen. Er ist auch Experte darin, mit Gläubigern über den Schuldenabbau zu verhandeln.

Ablauf vom Schuldenregulierungsverfahren

Eine Schuldenregulierung ohne Insolvenz ist möglich, wenn die Gläubiger verhandlungsbereit sind.
Eine Schuldenregulierung ohne Insolvenz ist möglich, wenn die Gläubiger verhandlungsbereit sind.

Zuerst wird der Schuldenberater die wirtschaftlichen Verhältnisse genau unter die Lupe nehmen und sämtliche Einnahmen und Ausgaben erfassen. Erstes Ziel ist es zu gewährleisten, dass der Betroffene seinen Lebensunterhalt decken kann. Außerdem soll sichergestellt werden, dass das Konto liquide bleibt.

In einem nächsten Schritt werden die offenen Verbindlichkeiten geklärt. Dies ist jedoch nur möglich, wenn Sie alle hierfür erforderlichen Unterlagen zur Verfügung stellen.

An dieser Stelle kann ein Schuldenberater auch prüfen, ob es rechtliche Möglichkeiten gibt, gegen die geltend gemachten Forderungen vorzugehen, z. B. ob Gewährleistungsrechte oder Verjährung geltend gemacht werden kann.

Der dritte Schritt ist die außergerichtliche Schuldenregulierung. Gemeint ist damit die Schuldenregulierung ohne Privatinsolvenz anmelden zu müssen. Wenn die Zahlungsschwierigkeiten nur vorübergehender Natur sind, besteht die Möglichkeit, sich mit den Gläubigern auf einen Zahlungsplan, den sogenannten Schuldenregulierungsplan zu einigen. Das setzt allerdings voraus, dass die Gläubiger bereit sind zu verhandeln.

Sollte der Schuldner dazu nicht in der Lage sein, kann die Schuldenberatung seinen Gläubigern einen Zahlungsvergleich anbieten, der sich nach den individuellen Gegebenheiten des Schuldners richtet.

Als letzte Möglichkeit zur Schuldenregulierung bleibt die Beantragung der Privatinsolvenz. Diese kommt vor allem dann in Betracht, wenn die Gläubiger nicht zu einer außergerichtlichen Einigung bereit sind.

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Über den Autor

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Franziska L.

Franziska studierte Rechtswissenschaften. Seit 2017 gibt sie als Redaktionsmitglied von privatinsolvenz.net Tipps zu den Themen Schulden und Geldsparen. Ihr besonderes Anliegen ist es, juristische Fragen zur Insolvenz und Zwangsvollstreckung in ihren Texten möglichst einfach zu beantworten.

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