Zahlungsunfähigkeit als Eröffnungsgrund für die Insolvenz

Von Albert K.

Letzte Aktualisierung am: 15. März 2024

Geschätzte Lesezeit: 5 Minuten

Zahlungsunfähigkeit: Wenn kein Geld vorhanden ist, können Schulden nicht beglichen werden.
Zahlungsunfähigkeit: Wenn kein Geld vorhanden ist, können Schulden nicht beglichen werden.

Wenn sich die Rechnungen häufen und immer mehr Zahlungsverpflichtungen anfallen, kann es passieren, dass es zu Engpässen kommt. Dies sollte allerdings im Einzelfall kein Problem darstellen.

Schwieriger wird es, wenn dieser Zustand länger anhält und es in der Folge tatsächlich zu einer Zahlungsunfähigkeit kommt. Wenn dann eine größere Menge an Verbindlichkeiten nicht beglichen werden kann, ist dies nicht nur unangenehm, sondern kann auch ernstere Konsequenzen mit sich bringen.

Doch was genau ist unter einer Zahlungsunfähigkeit zu verstehen? Wann tritt diese ein? Muss bei einer Zahlungsunfähigkeit immer die Insolvenz angemeldet werden? Diese und weitere Fragen sollen im folgenden Ratgeber geklärt werden.

Zahlungsunfähigkeit kurz zusammengefasst

Was bedeutet Zahlungsunfähigkeit?

Der Begriff ist in § 17 InsO definiert. Danach liegt Zahlungsunfähigkeit vor, wenn ein Schuldner seine fälligen Zahlungsverpflichtungen nicht erfüllen kann und deswegen seine Zahlungen einstellt.

Und was bedeutet das konkret? Gibt es eine Faustregel?

Ein Unternehmen gilt gewöhnlich dann zahlungsunfähig, wenn es drei Wochen lang mindestens zehn Prozent seiner fälligen Verbindlichkeiten nicht begleichen kann.

Was ist unter drohender Zahlungsunfähigkeit zu verstehen?

Eine drohende Zahlungsunfähigkeit ist dann gegeben, wenn dies zu einem bestimmten Zeitpunkt absehbar ist.

Spezifische Informationen zur Zahlungsunfähigkeit

Drohende Zahlungsunfähigkeit Zahlungsunfähigkeit einer Privatperson

Was ist Zahlungsunfähigkeit? Eine Definition

Zahlungsunfähigkeit: Eine Definition gibt die Insolvenzordnung.
Zahlungsunfähigkeit: Eine Definition gibt die Insolvenzordnung.

Da die Zahlungsunfähigkeit allgemeiner Eröffnungsgrund für ein Insolvenzverfahren ist, scheint es sinnvoll, sich Klarheit über diesen Begriff zu verschaffen. Rein vom Wortsinn her zielt es zunächst auf die fehlende Möglichkeit, seine Zahlungen zu begleichen. Doch welche genauen rechtlichen Bestimmungen gibt es hierfür? Wann ist man zahlungsunfähig nach dem Insolvenzrecht?

Die Zahlungsunfähigkeit ist in § 17 der Insolvenzordnung (InsO) definiert. Dort heißt es:

Der Schuldner ist zahlungsunfähig, wenn er nicht in der Lage ist, die fälligen Zahlungspflichten zu erfüllen. Zahlungsunfähigkeit ist in der Regel anzunehmen, wenn der Schuldner seine Zahlungen eingestellt hat.

Per Definition liegt eine Zahlungsunfähigkeit demnach dann vor, wenn ein Schuldner seine Verbindlichkeiten nicht begleichen kann. Er hat also in dem Moment keine Mittel, auf die er zu Zahlungszwecken zurückgreifen könnte. Von außen ist eine Zahlungsunfähigkeit daran zu erkennen, dass der Schuldner seine Zahlungen eingestellt hat.

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat die Zahlungsunfähigkeit genauer definiert, indem er die gesetzlichen Bestimmungen präzisiert. Demnach liegt eine Zahlungsunfähigkeit laut BGH schon dann vor, wenn der Schuldner mindestens 10 Prozent seiner fälligen Verbindlichkeiten über einen Zeitraum von drei Wochen nicht bezahlen kann.

Damit ist eine konkrete quantitative sowie zeitliche Begrenzung gegeben. Sollten diese Grenzen nicht erreicht werden, liegt lediglich eine Zahlungsstockung vor. Der Puffer von drei Wochen dient der Behebung einer lediglich vorübergehenden Illiquidität.

Wann liegt eine drohende Zahlungsunfähigkeit vor? Eine Definition

Eine drohende Zahlungsunfähigkeit liegt dann vor, wenn Sie voraussichtlich die Verbindlichkeiten nicht zahlen können.
Eine drohende Zahlungsunfähigkeit liegt dann vor, wenn Sie voraussichtlich die Verbindlichkeiten nicht zahlen können.

Gemäß § 18 InsO kann auch eine drohende Zahlungsunfähigkeit Eröffnungsgrund für eine Insolvenz sein. Diese ist in der Insolvenzordnung folgendermaßen bestimmt:

Der Schuldner droht zahlungsunfähig zu werden, wenn er voraussichtlich nicht in der Lage sein wird, die bestehenden Zahlungspflichten im Zeitpunkt der Fälligkeit zu erfüllen.

Eine Insolvenz kann also auch dann eröffnet werden, wenn die oben genannten Bedingungen für eine Zahlungsunfähigkeit aktuell noch nicht zutreffen, sich jedoch abzeichnet, dass sie eintreten werden. Hierfür muss aber eine höhere Wahrscheinlichkeit gegeben sein als für ein rechtzeitiges Vorhandensein von Liquidität.

Drohende Zahlungsunfähigkeit: Beispiele sind etwa Verbindlichkeiten, die bereits sicher vorhanden sind, aber noch nicht fällig wurden. Wenn es wahrscheinlich ist, dass zum Zeitpunkt der eintretenden Fälligkeit keine ausreichenden Mittel vorhanden sein werden, um die Zahlung zu tätigen, so liegt eine drohende Zahlungsunfähigkeit vor.

Prüfung einer Zahlungsunfähigkeit

Auf der Grundlage der oben genannten Bestimmungen kann eine Prüfung durchgeführt werden, ob eine Zahlungsunfähigkeit vorliegt oder nicht. Folgende Aspekte müssen hierbei beachtet werden:

  1. Zeitpunkt der Fälligkeit der Verbindlichkeiten
  2. Umfang der Zahlungslücke (Zehn-Prozent-Grenze)
  3. Dauer der Zahlungslücke (Drei-Wochen-Grenze)

Zur Überprüfung der Liquidität muss ein Finanzplan aufgestellt werden. Dieser muss für einen festgesetzten Stichtag die verfügbaren Mittel sowie die zu dem Zeitpunkt fälligen Verbindlichkeiten gegenüberstellen. Auf diese Weise lässt sich in einem ersten Schritt feststellen, ob der Schuldner die Verpflichtungen erfüllen kann.

Sollte dies nicht der Fall sein, müssen die Details betrachtet werden. Aufgrund der Bestimmungen des BGH ist es nun nötig, die Finanzen der nächsten drei Wochen zu analysieren. Sind in diesem Zeitraum Zahlungseingänge zu erwarten, welche die Liquidität positiv beeinflussen? Können dann mehr als 90 Prozent der Verbindlichkeiten erfüllt werden?

Mithilfe eines solchen Finanzplans und der Orientierung an den genannten entscheidenden Aspekten lässt sich dann eindeutig klären, ob eine Zahlungsunfähigkeit vorliegt oder droht.

Was ist der Unterschied zwischen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung?

Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung: Was ist der Unterschied zwischen beiden Begriffen?
Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung: Was ist der Unterschied zwischen beiden Begriffen?

Es ist nun nötig, die Begriffe „Zahlungsunfähigkeit“ und „Überschuldung“ voneinander abzugrenzen. Beides sind mögliche Eröffnungsgründe für ein Insolvenzverfahren. Doch inwiefern unterscheidet sich die Überschuldung von dem zuvor gesagten?

Die Zahlungsunfähigkeit ist als Zustand wesentlich weniger schwerwiegend für den Schuldner als eine Überschuldung. Bei ersterer geht es nämlich in erster Linie darum, dass für die Erfüllung der Zahlungsverpflichtungen zu einem bestimmten Zeitpunkt keine Mittel verfügbar sind. Jedoch kann diese Situation leicht dadurch behoben werden, dass beispielsweise Zahlungen von Schuldnern einfließen.

Eine Überschuldung ist hingegen wesentlich gravierender: Bei einer solchen übersteigt die Summe der Verbindlichkeiten das verfügbare Vermögen. Hier ist also eine Situation gegeben, die in der Regel nicht so einfach und schnell wieder aufzulösen ist wie eine bloße Zahlungsstockung oder Zahlungsunfähigkeit.

Zahlungsunfähigkeit: Was tun?

Was ist bei einer Zahlungsunfähigkeit zu tun, welche Schritte können oder müssen unternommen werden? Grundsätzlich müssen wir hier unterscheiden, ob die Zahlungsunfähigkeit bei einer GmbH oder allgemein einem Unternehmen vorliegt, oder ob eine Privatperson betroffen ist.

Ist ein Unternehmen (z. B. eine GmbH) zahlungsunfähig oder überschuldet, so muss eine Insolvenz angemeldet werden. Dies geht aus § 15a InsO hervor. Der Antrag muss unverzüglich, spätestens aber drei Wochen nach Eintreten des Umstandes gestellt werden. Anderenfalls kann sich die verantwortliche Person der Insolvenzverschleppung schuldig machen, welche mit einer Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder einer Geldstrafe geahndet wird.

Bei einer drohenden Zahlungsunfähigkeit gilt die Insolvenzantragspflicht nicht. Allerdings kann dann dennoch die Insolvenz beantragt werden, da sie nach § 18 InsO ein möglicher Eröffnungsgrund für das Verfahren ist.

Zahlungsunfähigkeit bei einer Privatperson

Zahlungsunfähigkeit bei einer Privatperson kann in ein Insolvenzverfahren führen.
Zahlungsunfähigkeit bei einer Privatperson kann in ein Insolvenzverfahren führen.

Betrifft die Zahlungsunfähigkeit aber eine Privatperson, so ist die Privatinsolvenz eine Möglichkeit, jedoch nicht zwingend vorgeschrieben. Ohnehin müssen für ein solches privates Insolvenzverfahren zunächst einige Voraussetzungen erfüllt sein, welche ein Unternehmen nicht beachten muss.

So ist es zwingend erforderlich, dass der private Schuldner mithilfe einer Schuldnerberatung eine außergerichtliche Einigung mit den Gläubigern versucht. Wenn sie erfolgreich ist und eine Schuldenregulierung vereinbart werden kann, ist ein Insolvenzantrag nicht mehr notwendig.

Erst wenn die außergerichtliche Einigung scheitert und die anerkannte Schuldnerberatungsstelle dies bescheinigt, kann der Schuldner die Insolvenz wegen Zahlungsunfähigkeit anmelden.

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Über den Autor

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Albert K.

Albert hat einen Abschluss in Betriebswirtschaftslehre von der Hochschule Stendal. Er ist seit 2019 ein Mitglied des privatinsolvenz.net-Teams. Im Schuldenrecht befasst er sich vor allem mit den Themen Schuldenbereinigung und Privatinsolvenz.

6 Antworte zu “Zahlungsunfähigkeit als Eröffnungsgrund für die Insolvenz”

  1. R. Schulte

    28. Dezember 2018 um 12:43 Uhr

    Guten Tag,

    ich bin seit einem halben Jahr Rentner und seit drei Monaten geschieden
    Durch die Scheidung habe ich weniger Einkommen
    Dadurch wird die Anschluss-Finanzierung für das Haus. die in 2020 ansteht
    sicherlich von der Bank verweigert, der Kreditvertrag gekündigt und mir die
    Restschuld zur Begleichung auf den Tisch gelegt. Das werde ich nicht bezahlen können. Ich habe einen kleinen Nebenjob, den ich dann aber aufgeben werde und nur noch eine Rente von etwa 1000 Euro haben werde. Was soll ich tun ? Ich wohne noch im „eigenen“ Haus, zahle regelmäßig die Raten, die ich auch 2020 weiter bezahlen könnte (mit Nebenjob), komme mir aber vor als säße ich auf einem Pulverfass.

    • privatinsolvenz.net

      3. Januar 2019 um 15:07 Uhr

      Hallo,

      eine Schuldnerberatungsstelle kann Sie beraten und Ihnen dabei helfen, ihre finanziellen Probleme zu lösen.

      Ihr Team von privatinsolvenz.net

  2. Eisenhammer

    11. November 2018 um 20:18 Uhr

    Guten Tag, wie oft kann ich Insolvenz anmelden. Gibt es da Regelungen.

  3. Lupei

    2. Oktober 2018 um 15:20 Uhr

    Vor acht Jahren hatte ich einen Geld Strafe und war in Gefängnis wegen dieses Strafe,jetzt bekomme ich nach acht Jahren die vollzugskosten und andere kosten!!! Insgesamt muss ich jetzt 9000 und etwas zahlen!!! Wie kann man das so etwas zahlen? Die Busse war 500 Euro ich war in Gefängnis und jetzt muss ich noch fast 10000 Euro zahlen!!! Kann mir jemand ein Rat geben?! Danke viel mal für Ihre Rat und Hilfe.

    • privatinsolvenz.net

      5. Oktober 2018 um 10:09 Uhr

      Hallo Lupei,

      eine Schuldnerberatungsstelle oder ein Anwalt kann Sie beraten.

      Ihr Team von privatinsolvenz.net

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