Schuldenfrei ohne Insolvenz – in nur drei Schritten

Von Franziska L.

Letzte Aktualisierung am: 5. April 2024

Geschätzte Lesezeit: 4 Minuten

Schuldenfrei ohne Insolvenzverfahren - wie das funktioniert, erfahren Sie hier.
Schuldenfrei ohne Insolvenzverfahren – wie das funktioniert, erfahren Sie hier.

Die Entschuldung im Wege der Privatinsolvenz ist langwierig und kann mitunter auch nervenaufreibend sein. Sechs Jahre dauert das Verfahren normalerweise. In dieser Zeit muss der Schuldner einen Teil seines Einkommens an den Insolvenzverwalter bzw. Treuhänder abgeben und etliche Obliegenheiten erfüllen, wenn er im Anschluss die Restschuldbefreiung erlangen will.

Verbraucher können aber auch schuldenfrei werden, ohne Insolvenz anmelden zu müssen. Wie das geht, erklären wir Ihnen hier.

„Schulden loswerden ohne Insolvenz“ kurz zusammengefasst

Wie werde ich meine Schulden ohne Insolvenz los?

Die Schuldenregulierung ist auch ohne Insolvenzverfahren möglich, wenn sich der Schuldner außergerichtlich mit seinen Gläubigern einigt.

Und wie gelingt mir eine solche Einigung?

Voraussetzung hierfür ist ein überzeugender Vorschlag, der die Gläubiger möglichst besser stellt als im Falle einer Verbraucherinsolvenz.

Können Schuldner einen solchen Schuldenabbau im Alleingang erreichen?

Das ist theoretisch möglich. Wer aber schuldenfrei werden will ohne Insolvenz, sollte die fachlich kompetente Hilfe einer Schuldnerberatung in Anspruch nehmen und deren Erfahrung bei Verhandlungen mit den Gläubigern nutzen.

Ohne Insolvenz schuldenfrei werden durch außergerichtlichen Vergleich

Ist es möglich, schuldenfrei zu werden in 3 Jahren ohne Insolvenz? Das hängt u. a. von der Anzahl der Gläubiger und der Höhe der Schulden ab.
Ist es möglich, schuldenfrei zu werden in 3 Jahren ohne Insolvenz? Das hängt u. a. von der Anzahl der Gläubiger und der Höhe der Schulden ab.

Ganz einfach ist auch die Schuldenbereinigung ohne Insolvenz nicht. Es bedarf gründlicher Vorbereitung und einiges an Verhandlungsgeschick.

Es kann daher sinnvoll sein, rechtzeitig eine Schuldnerberatung einzuschalten und sich von dieser unterstützen zu lassen. Das bietet sich insbesondere dann an, wenn der Schuldner den Überblick über seine finanzielle Situation verloren hat.

Dieser umfassende Überblick ist aber Grundvoraussetzung dafür, dass Verbraucher wieder schuldenfrei werden, ob ohne oder mit Insolvenz. Ziel ist immer einer erfolgreiche Schuldensanierung. Das gelingt aber nur, wenn überhaupt klar ist, wem der Schuldner in welcher Höhe was schuldet. Anschließend ist eine Einigung mit allen Gläubigern notwendig. Die Vorgehensweise ist dabei immer ähnlich.

Ermittlung und Auflistung aller Gläubiger

In einem ersten Schritt sind alle Gläubiger mit ihren Forderungen in einer Übersichtstabelle aufzulisten. Schuldner, die sich unsicher sind, können ihre Gläubiger um eine Forderungsaufstellung bitten. Auch hierbei kann ihnen eine Schuldnerberatungsstelle helfen. Sie überprüft z. B. alle Forderungen einschließlich der Zinsen auf eine mögliche Verjährung. Bereits vom Schuldner geleistete Teilzahlungen sind ebenfalls in dieser Auflistung zu berücksichtigen.

Schuldenfrei ohne Insolvenz mithilfe eines Schuldenbereinigungsplans

Sobald klar ist, an wen der Schuldner was zu zahlen hat, folgt der nächste Schritt. Er muss nun genau überlegen, wie viel Geld ihm zur Verfügung steht, um seine Schulden zu bezahlen. Das hängt natürlich von seinen persönlichen Verhältnissen und der Art der Verschuldung ab:

Auch die Schuldenbereinigung ohne Insolvenz funktioniert nicht ohne Plan.
Auch die Schuldenbereinigung ohne Insolvenz funktioniert nicht ohne Plan.
  • Wie viel Einkommen steht dem Schuldner regelmäßig zur Verfügung?
  • Welche monatlichen Ausgaben muss er davon bezahlen? Muss er z. B. Unterhalt zahlen?
  • Welche Summe bleibt nach Abzug der laufenden Kosten für den Schuldenabbau übrig?
  • Wie viel Gläubiger müssen bezahlt werden und wie hoch sind die Verbindlichkeiten?

Der Plan, schuldenfrei zu werden ohne Insolvenz, funktioniert nur, wenn der Schuldner seinen Gläubigern ein Angebot unterbreiten kann, das attraktiver ist als die Schuldenregulierung per Privatinsolvenz.

Die Quote, die jeder Gläubiger im Rahmen eines außergerichtlichen Vergleichs erhält, sollte höher sein als die Quote, die er wahrscheinlich im Insolvenzverfahren ausgekehrt bekommt.

Normalerweise beinhaltet ein Schuldenbereinigungsplan u.a. folgende Dinge:

  • Berücksichtigung aller Gläubiger
  • Vergleichsvorschlag, z. B. Einmal- oder Ratenzahlung oder Stundung (Zahlungsaufschub)
  • Vereinbarung einer Schuldenbefreiung hinsichtlich der Restschulden bei Einhaltung des Plans
  • Zahlungsmodalitäten
  • Option der Anpassung bei einer Einkommens- oder Unterhaltsänderung

Einigungsversuch mit allen Gläubigern

Nun folgt der schwierigste Teil bei Ihrem Ziel, schuldenfrei zu werden ohne Insolvenz. Sie müssen die Gläubiger von Ihrem Schuldenbereinigungsplan überzeugen und zur Zustimmung bewegen. Lassen Sie sich auch hierbei ggf. von einem Schuldenberater unterstützen. Diese verfügen über Erfahrung in diesem Bereich und ein entsprechendes Verhandlungsgeschick.

Vorteile einer Schuldenbereinigung ohne Insolvenzverfahren

Verbraucher, die ihre Schulden loswerden ohne Insolvenz, sparen Verfahrenskosten und müssen niemandem Rechenschaft ablegen.
Verbraucher, die ihre Schulden loswerden ohne Insolvenz, sparen Verfahrenskosten und müssen niemandem Rechenschaft ablegen.

Auch wenn sich die außergerichtliche Einigung mit den Gläubigern nicht ganz einfach gestaltet, so ist es doch von Vorteil, schuldenfrei zu werden, ohne Insolvenz anmelden zu müssen, denn:

  • Gläubiger sind unter Umständen bereit, auf einen Teil ihrer Forderung zu verzichten, sodass sich die Schulden reduzieren.
  • Der Schuldner bleibt finanziell frei und kann nach eigenem Belieben mit seinem Einkommen verfahren – solange er sich an die Vereinbarung hält. Er ist niemandem zur Auskunft oder Rechenschaft verpflichtet.
  • Es gibt kein Insolvenzverfahren und damit auch keine öffentlichen Bekanntmachungen.
  • Es entstehen keine Verfahrenskosten wie bei der Privatinsolvenz.

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Über den Autor

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Franziska L.

Franziska studierte Rechtswissenschaften. Seit 2017 gibt sie als Redaktionsmitglied von privatinsolvenz.net Tipps zu den Themen Schulden und Geldsparen. Ihr besonderes Anliegen ist es, juristische Fragen zur Insolvenz und Zwangsvollstreckung in ihren Texten möglichst einfach zu beantworten.

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