Schuldenbefreiung: Wege aus der Überschuldung

Von Albert K.

Letzte Aktualisierung am: 18. März 2024

Geschätzte Lesezeit: 3 Minuten

Schuldenbefreiung: Das Verfahren zur schuldenfreien Zukunft dauert mehrere Jahre.
Schuldenbefreiung: Das Verfahren zur schuldenfreien Zukunft dauert mehrere Jahre.

Wenn die Schulden überhandnehmen, ist ein Ausweg aus eigener Kraft oft nicht mehr möglich. Eine professionelle Schuldnerberatung stellt eine erste Anlaufstelle dar. Schuldner können dann versuchen, eine Einigung mit den Gläubigern zu erzielen, die es ihnen erlaubt, einen Teil der Schulden in Raten abzuzahlen. Erfahrungen zeigen jedoch, dass solche außergerichtlichen Einigungsversuche nicht immer Erfolg haben.

Doch es gibt weitere Möglichkeiten schuldenfrei zu werden. Eine solche ist eine Schuldenbefreiung im Rahmen einer Privatinsolvenz. Die Restschuldbefreiung, die das Ziel eines solchen Insolvenzverfahrens ist, ermöglicht dem Schuldner einen finanziellen Neuanfang. Doch wie funktioniert diese Möglichkeit der Schuldenbefreiung? Erfahren Sie im Folgenden mehr.

Schuldenbefreiung kurz zusammengefasst

Wie werde ich meine Schulden los?

Für eine schrittweise Schuldenbefreiung gibt es zwei Möglichkeiten: Dies ist zunächst die außergerichtliche Einigung mit den Gläubigern über eine Schuldenregulierung. Und zum anderen besteht die Chance auf eine Restschuldbefreiung nach einer Privatinsolvenz – letztere allerdings nur, wenn die Einigung scheitert.

Wann genau ist diese Restschuldbefreiung möglich?

Der Schuldner muss die Restschuldbefreiung gesondert zur Eröffnung seiner Privatinsolvenz beantragen. Nach sechs Jahren ist er dann schuldenfrei.

Erhält jeder uneingeschränkt diese Restschuldbefreiung?

Nein. Einerseits muss der Schuldner gewisse Obliegenheiten einhalten. Andererseits sind zum Beispiel Unterhaltsschulden von der Restschuldbefreiung ausgenommen.

Spezifische Informationen zur Schuldenbefreiung

Schuldenfrei werdenSchuldenfrei ohne InsolvenzSchuldenfrei ohne Privatinsolvenz

Möglichkeiten der Schuldenbefreiung

Auch eine Schuldenbefreiung bei der Krankenkasse kann ohne Insolvenz schwierig sein.
Auch eine Schuldenbefreiung bei der Krankenkasse kann ohne Insolvenz schwierig sein.

Wer in eine Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung gerät, ist nicht mehr in der Lage, seine Schulden zurückzuzahlen. Einen neuen Kredit aufzunehmen ist in der Regel weder möglich noch ratsam. Daher ist er in dieser Situation auf eine Schuldenbefreiung angewiesen.

Diese ist allerdings nicht immer einfach zu erlangen. Ein Weg, zu einer Schuldenbefreiung zu kommen, ist eine außergerichtliche Einigung mit den Gläubigern. In einer solchen vereinbaren der Schuldner und die Gläubiger eine Teilzahlung der Verbindlichkeiten, oftmals auch in Raten, wofür im Gegenzug der Rest erlassen wird. Doch für solch eine Schuldenbefreiung nach Plan sind viele Gläubiger nicht zu begeistern.

Daher führt in den meisten Fällen der nächste Schritt zur Restschuldbefreiung – in der Regel mit der Unterstützung eines Anwalts oder einer anderen Schuldnerberatung – in eine Insolvenz. Dort kann die Schuldenbefreiung im Anschluss an ein abgeschlossenes Verfahren der Privatinsolvenz erfolgen.

Auch bei der Regelinsolvenz ist eine Restschuldbefreiung möglich. Jedoch muss der Schuldner eine natürliche Person sein. Selbstständige können daher auf diese Weise eine Schuldenbefreiung bekommen.

Schuldenbefreiung in der Verbraucherinsolvenz

Um im Rahmen einer Privatinsolvenz die Restschuldbefreiung zu erreichen, muss der Schuldner einige Bedingungen erfüllen. Zunächst muss er direkt, wenn er die Eröffnung seines Verfahrens beantragt, auch einen Antrag auf Restschuldbefreiung beifügen, damit diese am Ende gewährt werden kann.

Zudem ist bei der Schuldenbefreiung Folgendes zu beachten: Sie wird nämlich nicht automatisch am Ende der Insolvenz bewilligt, auch wenn der Schuldner sie ordentlich beantragt hat. Stattdessen erfordert die Schuldenbefreiung ein Verfahren, das mehrere Jahre dauert.

Insolvenzverfahren mit Restschuldbefreiung: Der Ablauf

Das Restschuldbefreiungsverfahren nach der Insolvenz ist an Bedingungen geknüpft.
Das Restschuldbefreiungsverfahren nach der Insolvenz ist an Bedingungen geknüpft.

Denn nach dem Ende des Insolvenzverfahrens folgt das Restschuldbefreiungsverfahren. Dieses dauert in der Regel – gerechnet vom Zeitpunkt der Insolvenzeröffnung an – sechs Jahre. Erst dann erfolgt die Schuldenbefreiung.

In dieser Zeit, der sogenannten Wohlverhaltensphase, muss der Schuldner bestimmte Pflichten erfüllen. Dazu gehört, dass er einer angemessenen Arbeit nachgehen muss oder – falls er arbeitslos ist – sich um eine solche bemühen muss. Den pfändbaren Teil seines so erwirtschafteten Einkommens muss er an den Treuhänder abgeben, ebenso die Hälfte eines Erbes, falls ein solches in dieser Zeit anfallen sollte.

Zudem muss er sich an umfassende Auskunftspflichten halten, wenn er ernsthaft an einer Schuldenbefreiung interessiert ist. So darf er weder den Wohnort noch seine Arbeitsstelle wechseln, ohne dies dem Treuhänder mitzuteilen.

Hält sich der Schuldner während des Restschuldbefreiungsverfahrens an die Verpflichtungen, so steht einer Schuldenbefreiung nach sechs Jahren in der Regel nichts mehr im Wege.

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Schuldenbefreiung: Wege aus der Überschuldung
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Über den Autor

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Albert K.

Albert hat einen Abschluss in Betriebswirtschaftslehre von der Hochschule Stendal. Er ist seit 2019 ein Mitglied des privatinsolvenz.net-Teams. Im Schuldenrecht befasst er sich vor allem mit den Themen Schuldenbereinigung und Privatinsolvenz.

2 Antworte zu “Schuldenbefreiung: Wege aus der Überschuldung”

  1. Katrin H.

    31. Januar 2019 um 19:12 Uhr

    Hallo Frau H. hier eine Frage mein Mann Herr D. hat über 29 tausend Euro Schulden wie können wir die schnell los werden ? Wir wissen nicht wie leider .

    • privatinsolvenz.net

      18. März 2019 um 10:43 Uhr

      Hallo Katrin,

      Informationen erhalten Sie bei einer Schuldnerberatungsstelle oder bei einem auf Schulden spezialisierten Anwalt.

      Ihr Team von privatinsolvenz.net

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