Restschuldbefreiung: Dauer bis zur Schuldenfreiheit

Von Albert K.

Letzte Aktualisierung am: 12. März 2024

Geschätzte Lesezeit: 3 Minuten

Nach Anmeldung der Privatinsolvenz: Wie lange dauert die Restschuldbefreiung?
Nach Anmeldung der Privatinsolvenz: Wie lange dauert die Restschuldbefreiung?

Das Ziel eines jeden Schuldners ist es, die vorhandenen Schulden so schnell wie möglichen zu tilgen. Dies ist oft einfacher gesagt als getan. Denn bis der Betroffene komplett von seinen Zahlungsverpflichtungen entbunden wird, können Jahre vergehen.

Als besonders langwierig erweist sich hierbei der Weg in die Schuldenfreiheit mittels Insolvenzverfahren. Die Anmeldung der Privatinsolvenz ist für viele der letzte Ausweg aus den Schulden. Das Ziel eines Privatinsolvenzverfahrens ist immer die Restschuldbefreiung.

Doch welche Dauer hat eine Restschuldbefreiung in Deutschland? Wann ist der Schuldner endgültig von seinen Schulden befreit? Ist eine vorzeitige Restschuldbefreiung möglich? Die Antworten auf diese Fragen erhalten Sie im Folgenden.

Wichtiger Hinweis: Wer ab dem 1.10.2020 Privatinsolvenz beantragt, kommt schon nach drei Jahren in den Genuss der Restschuldbefreiung. Der Schuldner muss dafür nicht mehr die Verfahrenskosten und 35 Prozent seiner Schulden bezahlen. Es genügt, wenn er sich redlich verhält und seinen Obliegenheiten nachkommt.
Genauere Informationen zu dieser Gesetzesänderung, mit der EU-Recht in deutsches Recht umgesetzt wurde, finden Sie in unserem Ratgeber über die Restschuldbefreiung.

Dauer der Restschuldbefreiung kurz zusammengefasst

Wie lange dauert die Privatinsolvenz bis zur Restschuldbefreiung?

Die Restschuldbefreiung erfolgt in Deutschland nach einer Dauer von 3, 5 oder 6 Jahren.

Lässt sich diese Dauer bis zur Restschuldbefreiung auch verkürzen?

Ja, eine Verkürzung der Dauer ist grundsätzlich möglich, und zwar auf 3 oder 5 Jahre.

Unter welchen Voraussetzungen ist dies möglich?

Wie lange es dauert, bis es zur Restschuldbefreiung kommt, hängt davon ab, wie viel der Verfahrenskosten und der offenen Forderungen bereits abgezahlt wurde. Näheres erfahren Sie hier.

Insolvenzverfahren: Dauer bis zur Restschuldbefreiung

Wird ein Insolvenzverfahren eröffnet, wird das pfändbare Vermögen und Einkommen des Schuldners an einen Treuhänder bzw. Insolvenzverwalter abgetreten, der dieses verwaltet und verwertet. Auf diese Weise sollen die offenen Forderungen der Gläubiger befriedigt werden.

Für den Schuldner beginnt mit der Eröffnung der Privatinsolvenz die sogenannte Wohlverhaltensphase. Diese beinhaltet, dass sich der Betroffene an gewisse Auflagen halten muss. Wird sie erfolgreich absolviert, erfolgt die Restschuldbefreiung im Regelfall nach 6 Jahren.

Ob bei einer Insolvenz die Restschuldbefreiung schon nach 3 Jahren erteilt werden kann, entscheidet ein Gericht.
Ob bei einer Insolvenz die Restschuldbefreiung schon nach 3 Jahren erteilt werden kann, entscheidet ein Gericht.

Es ist allerdings möglich, die bis zur Restschuldbefreiung abzuwartende Dauer zu verkürzen. Gemäß § 300 der Insolvenzordnung (InsO) kann eine vorzeitige Beendigung des Insolvenzverfahrens nach folgenden Fristen durch ein Gericht gewährt werden:

  • Sofortige Erteilung der Restschuldbefreiung: Die Dauer des Insolvenzverfahrens ist hierbei davon abhängig, wie viel Zeit die Befriedigung der offenen Forderungen der Insolvenzgläubiger in Anspruch nimmt. Somit ist die Restschuldbefreiung jederzeit möglich, allerdings nur, wenn alle Verfahrenskosten bezahlt wurden und keine neue Forderungen durch einen Insolvenzgläubiger angemeldet wurden.
  • 3 Jahre nach Insolvenzeröffnung: Bei der Privatinsolvenz kann eine Restschuldbefreiung nach 3 Jahren erfolgen, wenn alle Verfahrenskosten bis dahin beglichen wurden und mindestens 35 Prozent der Forderungen bezahlt worden sind.
  • 5 Jahre nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens: In der Privatinsolvenz kann die Restschuldbefreiung nach 5 Jahren erteilt werden, wenn bis zu diesem Zeitpunkt zumindest die Kosten des Verfahrens in vollem Umfang gezahlt wurden.

Restschuldbefreiungsverfahren: Dauer der letzten Phase

Die offenen Forderungen der Gläubiger wurden befriedigt und alle Verfahrenskosten sind bezahlt oder die Abtretungsfrist ist ohne vorzeitige Beendigung abgelaufen: Wie lange dauert es aber nun noch, bis der Schuldner endgültig von seinen Schulden befreit ist?

Nachdem gemäß § 300 InsO die Insolvenzgläubiger, der Insolvenzverwalter oder Treuhänder und der Schuldner durch das Gericht angehört wurden, beschließt dieses die Erteilung der Restschuldbefreiung. Die Dauer der Restschuldbefreiungsphase ist vom Einzelfall abhängig und kann dadurch beeinflusst werden, ob Gründe vorliegen, die gegen eine Erteilung der Restschuldbefreiung sprechen.

Beachten Sie, dass eine Restschuldbefreiung grundsätzlich auch abgelehnt werden kann, wenn zum Beispiel ein Insolvenzgläubiger einen Antrag auf Versagung der Restschuldbefreiung stellt. Die Dauer bis zur Beendigung des Insolvenzverfahrens verlängert sich dementsprechend.

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Restschuldbefreiung: Dauer bis zur Schuldenfreiheit
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Über den Autor

Autor
Albert K.

Albert hat einen Abschluss in Betriebswirtschaftslehre von der Hochschule Stendal. Er ist seit 2019 ein Mitglied des privatinsolvenz.net-Teams. Im Schuldenrecht befasst er sich vor allem mit den Themen Schuldenbereinigung und Privatinsolvenz.

4 Antworte zu “Restschuldbefreiung: Dauer bis zur Schuldenfreiheit”

  1. Peggy

    26. Februar 2021 um 9:06 Uhr

    Hallo,meine 6 Jahre waren am 19.02.2021 um,wie lange dauert es jetzt noch,bis ich weiß ob ich die Restschuldbefreiung bekomme.

  2. Wolfgang

    16. Dezember 2019 um 19:31 Uhr

    Ich habe eine Entscheidung ueber Restschuldbefreiung des Amtsgerichts bekommen;Datum vom 2.9.2019.Die Anhoerung der Glaeubiger wurde am 27.11.2019 erneut angeordnet.weil sich das Amtsgericht im Datum um ein Jahr geirrt hat:Wie lange kann das Amtsgericht bei einer guten Prognose das Verfahren abschliessen,da vom 2.9.19 bis jetzt mehrere Hundert – Euro monatlich zu meinen Lasten gehen,ohne die anderen Nachteile.Nach dem jetzigen Gesetz ist nach 5 Jahren SchlussVielen Dank

  3. Stefan

    3. August 2019 um 18:21 Uhr

    Guten Tag, ich habe vor 14 Tagen einen formlosen Antrag auf vorzeitige Restschuldsbefreiung nach 5 Jahren beim inso.Gericht gestellt, Ablauf der 5 Jahre ist der 06.08.2919.
    Meine Frage, wie lange kann es dauern bis eine Entscheidung erteilt werden kann? Da ich ja bis dahin weiter zahlen muß,oder gibt’s eine Erstattung ab der Frist?
    Danke im voraus

    • privatinsolvenz.net

      9. August 2019 um 15:00 Uhr

      Hallo Stefan,

      wie lange dies dauert, hängt vom Gericht und seiner Auslastung ab.

      Ihr Team von privatinsolvenz.net

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