Doppelpfändung: Konto- und Lohnpfändung zugleich

Von Albert K.

Letzte Aktualisierung am: 13. März 2024

Geschätzte Lesezeit: 3 Minuten

Doppelpfändung: Hierbei werden Gehalt und Konto eines Schuldners gepfändet.
Doppelpfändung: Hierbei werden Gehalt und Konto eines Schuldners gepfändet.

Kann ein Schuldner seine Schulden nicht abbezahlen, hat ein Gläubiger die Möglichkeit, seine Geldforderungen mittels einer Pfändung einzutreiben. Bei einer einfachen Pfändung kann zum Beispiel das Konto oder der Lohn einer verschuldeten Person gepfändet werden.

Wie viel jeweils vom Lohn und vom Konto gepfändet werden darf, richtet sich nach den geltenden Pfändungsfreigrenzen. Ein Grundfreibetrag und statische Freibeträge können bei der Kontopfändung geschützt werden, wenn der Schuldner handelt. Vom Lohn darf immer nur ein Teil gepfändet werden.

Bei einer Doppelpfändung werden Lohn und Konto gepfändet. Doch wird bei einer Doppelpfändung das Konto und das Gehalt gleichzeitig gepfändet und ist das überhaupt zulässig? Das erfahren Sie im Folgenden.

Doppelpfändung kurz zusammengefasst

Ist eine Doppelpfändung durch ein und denselben Gläubiger überhaupt erlaubt?

Der Gläubiger darf so lange vollstrecken, bis alle Schulden getilgt sind. Er darf hierfür auch mehrere Zwangsvollstreckungsmaßnahmen gleichzeitig veranlassen. Insofern ist eine Doppelpfändung zulässig.

Unter welchen Umständen ist eine Doppelpfändung unzulässig?

Um eine echte Doppelpfändung handelt es sich, wenn der Gläubiger wegen einer einzigen Forderung mehrmals in ein und denselben Pfändungsgegenstand vollstreckt. Das ist nicht erlaubt.

Was passiert, wenn es zu einer Doppelpfändung in dem Sinne kommt, dass zwei Gläubiger gleichzeitig die Pfändung veranlassen?

In diesem Fall hat die Pfändung des Gläubigers Vorrang, der die Zwangsvollstreckung zuerst beantragt hat.

Jetzt den Pfändungsbetrag ermitteln!

Kontopfändung als ein Teil der Doppelpfändung

Doppelpfändung: Durch ein P-Konto kann ein gewisser Betrag vor der Pfändung geschützt werden.
Doppelpfändung: Durch ein P-Konto kann ein gewisser Betrag vor der Pfändung geschützt werden.

Kommt es zu einer Kontopfändung, kann das Guthaben zusammen mit allen Einkünften und Sozialleistungen gepfändet werden. Betroffene können in diesem Fall ihr Vermögen oder ihr Einkommen schützen, indem sie ein Pfändungsschutzkonto (P-Konto) einrichten lassen.

Dieses Konto kann zwar trotzdem gepfändet werden, jedoch bleibt dem Schuldner hierbei ein Grundfreibetrag zum Selbstbehalt. So soll das Existenzminimum gesichert werden.

Dieser Grundfreibetrag kann erhöht werden, indem der Erhalt von unpfändbarem Einkommen mittels einer Pfändungsschutzkonto-Bescheinigung nachgewiesen und der Bank vorgelegt wird. Auf dieser ist der Grundfreibetrag sowie Zusatzleistungen vermerkt.

Doppelpfändung: Was passiert bei einer Lohnpfändung?

Bei einer Lohnpfändung wird das Gehalt eines Schuldners gepfändet. Hierbei wird aber nur ein Teil des Lohns gepfändet. Der volle Lohn landet hierbei gar nicht erst auf dem Konto des Schuldners, sondern wird vom Arbeitgeber einbehalten und aufgeteilt.

Dieser ist auch dafür zuständig zu berechnen, wie viel des Gehalts gepfändet werden darf. Den pfändbaren Teil überweist der Arbeitgeber dann direkt an den Gläubiger, den unpfändbaren Teil erhält der Gläubiger als Selbstbehalt. Dadurch kann der Schuldner wichtige Lebenshaltungskosten decken.

Wie läuft eine Doppelpfändung ab und was genau wird gepfändet?

Im schlimmsten Fall kann es zu einer Doppelpfändung kommen, bei der Lohn und Konto gepfändet werden. Bei einer Doppelpfändung kann also ein höherer Betrag gepfändet werden als bei einer einzelnen Lohn- oder Kontopfändung. Eine Doppelpfändung läuft dann folgendermaßen ab:

Doppelpfändung: Das Finanzamt kann auch unter den Gläubigern sein, die ihre Forderungen mittels Pfändung durchsetzen wollen.
Doppelpfändung: Das Finanzamt kann auch unter den Gläubigern sein, die ihre Forderungen mittels Pfändung durchsetzen wollen.
  • Zuerst wird der Lohn des verschuldeten Arbeitnehmers gepfändet. Wie bereits erwähnt, wird der pfändbare Teil des Lohns an den Gläubiger überwiesen und der Schuldner erhält den unpfändbaren Teil auf sein Konto.
  • Bei der anschließenden Kontopfändung werden nur der Grundfreibetrag und die statischen Freibeträge vor der Pfändung geschützt, wenn es sich bei dem Konto um ein Pfändungsschutzkonto handelt. Der unpfändbare Teil des Lohns wird hier erneut der Pfändung ausgesetzt.

Der festgesetzte Freibetrag wird dadurch überschritten. Daraus folgt, dass der Schuldner nicht den vollen unpfändbaren Lohn erhält. Um den nicht pfändbaren, den festgesetzten Freibetrag übersteigenden Lohn zu erhalten, muss der Schuldner nun einen Antrag beim Amtsgericht stellen, damit er den überstehenden Betrag zusätzlich zum statischen Freibetrag erhält.

Ist eine Doppelpfändung eigentlich unzulässig?

Ein Gläubiger darf Zwangsvollstreckungsmaßnahmen, die per Gesetz zugelassen sind, auch parallel durchführen. Ein Verbot der Doppelpfändung gibt es demnach nicht. Auch muss für eine Doppelpfändung kein spezieller Antrag gestellt werden.

Kommt es aber zu einer Doppelpfändung durch den gleichen Gläubiger, kann die Pfändung unzulässig sein, wenn das Konto oder der Lohn zweimal wegen derselben Forderung gepfändet wird. Eine Doppelpfändung kann durch verschiedene Gläubiger ausgeübt werden.

Bildnachweise:
– istockphoto.com/style-photographs
– fotolia.com/©LumineImages
– istockphoto.com/nyul

1 Stern2 Sterne3 Sterne4 Sterne5 Sterne (48 Bewertungen, Durchschnitt: 4,40 von 5)
Doppelpfändung: Konto- und Lohnpfändung zugleich
Loading...

Über den Autor

male author icon
Albert K.

Albert hat einen Abschluss in Betriebswirtschaftslehre von der Hochschule Stendal. Er ist seit 2019 ein Mitglied des privatinsolvenz.net-Teams. Im Schuldenrecht befasst er sich vor allem mit den Themen Schuldenbereinigung und Privatinsolvenz.

26 Antworte zu “Doppelpfändung: Konto- und Lohnpfändung zugleich”

  1. Markus

    5. April 2023 um 14:16 Uhr

    Hallo
    Zur Zeit befinde ich mich in einer Privatinsolvenz.
    Ich hab nur einen Gläubiger und werde seid einem Jahr Doppelt gepfändet ( Lohn und Konto)
    Was muss ich genau machen um dieses nun weiter zu unterbinden?
    Hab ich ein Anrecht auf Rückzahlung des vom Konto gefändeten Geld?
    Mfg

  2. Peter

    25. August 2022 um 9:32 Uhr

    Hallo ich mit dem Gerichtsvollzieher eine Ratenvereinbarung gegen die landesjustitzkasse gemacht. Diese bediene ich auch .

    Nun hat die landesjustitzkasse mein Konto wegen der selben Sache gepfändet.

    Ist das rechtens ??

    Bitte um eine Antwort

  3. Manfred

    25. November 2021 um 13:38 Uhr

    Ich habe noch ca. 3000,- Euro Schulden bei der Sozialversicherung der Selbstständigen in Österreich ( es waren 6000,- ) da ich nichts hatte wurden mir 30,- Euro Montl. von meiner Rente Gepfändet mehr durften die nicht zusätzlich zahlte ich aber auch noch 50,- Euro selbst ein also 80 ,- im Monat und das seit 2,5 Jahren Pünktlich bis jetzt laufend …… Nun habe ich ein Nebenwohnsitz in Ungarn auch seit 3 Jahren jetzt hat die selbe Sozialversicherung von AT es trotz laufender Zahlung und Pfändung nach Ungarn zu der Versicherung weiter gegeben und die verlangen jetzt die Restsumme bis zum 29.11 2021 auf einmal von mir ansonsten wollen die Pfänden kommen obwohl ja die Pfändung in Österreich bestand hat .
    Für mich ist das eine Doppelpfändung für die selbe Sache dürfen die Ungarn bei mir Pfänden , ich habe weder Eigentum noch Werte in Ungarn , wohne bei bekannten und habe nur ein altes Auto hier Wert 1000,- Euro und das benötige ich bin Behindert und habe auch noch ein Herzfehler und gerade eine Bypass OP hinter mir ansonsten nur meine Rente aber die wird ja schon gepfändet .
    Was kann ich da machen , ich bitte um eine Antwort per Mail . Mein Hauptwohnsitz ist aber Österreich geblieben .
    Auf irgend einen Deal lässt sich keiner ein .

  4. Lisa

    22. April 2021 um 12:37 Uhr

    Hallo, ich hoffe hier hilfe zu finden ich habe eine Pfändung zu laufen Grund, Steuer 2018,mein Gehalt wird gepfändet seit 4 Monaten heute habe ich fast einen Herzinfarkt bekommen da das Finanzamt für das selbe Jahr nochmal eine Pfändung in Höhe von 6400€ auferlegt hat. Ich verstehe es nicht ich habe den Pfändungsbescheid in Höhe von 1495€ erhalten auch meine Chefin und jetzt wird nochmal gepfändet obwohl ich nichts von dieser Summe erhalten habe. Ich werde jetzt mein Konto in ein P- Konto umwandeln aber was ich mich frage wie kann das sein. Wie soll ich mich verhalten?

  5. Susanne

    4. Januar 2021 um 12:09 Uhr

    Hallo.

    Bei meinem Lebensgefährten besteht seit ein paar Monaten eine Lohnpfändung, aufgrund eines Unterhaltsvorschusses den er nun zurück zahlen muss. Damit haben wir uns auch abgefunden und sind grade mal so über die Runden gekommen.

    Der gepfändete Betrag beläuft sich auf 470 Euro ca. Womit ihm vom Gehalt noch 900 Euro auf sein Pfändungsschutzkonto überwiesen wurden.

    Dieses Monat wurden jedoch nur knapp 530 vom Gehalt überwiesen, da ein zweiter Gläubiger ebenfalls eine Lohnpfändung beantragt hatte und diese jetzt zeitgleich vom lohnbüro getilgt wurde.

    Somit können wir jetzt nicht die normalen laufenden Zahlungen tätigen bzw. hätten wir somit auch nichts mehr für Lebensmittel.

    Ist das rechtens? Kann man das von der 2. Lohnpfändung wieder zurück fordern und zwar schnellstmöglich?

    Mit freundlichem Gruß

  6. Dieter

    16. September 2020 um 10:07 Uhr

    Habe noch einen Bankkredit zu bezahlen in Höhe von ca. 6000 €bin aber nun durch die Coronapandemie arbeitslos geworden und habe in meinem Alter (74) Grundsicherung beantragt. Habe eine Abtretungserklärung bei Genehmigung des Kredits unterschrieben. Meine Frage kann meine Rente (347€ gepfändet werden?

  7. Sylvie

    26. Mai 2020 um 13:16 Uhr

    Hallo,
    ich bin in die Privatinsolvenz gegangen, jetzt pfänden Sie mein Lohn und mein Konto.
    Kann man einen Antrag stellen, das ich nicht runtergepfändet werden auf die 1178,59 €.
    Wenn ja, was muss ich machen?
    LG Vivie

  8. Sandra

    6. April 2020 um 0:23 Uhr

    Hallo
    Bei meiner Freundin sind Lohn und kontopfändung mit der gleichen Summe gekommen.
    Sie hat die kontopfändung von ihrem lohn beglichen. Jetzt hat aber ihr Arbeitgeber auch an den Gläubiger überwiesen. Sprich vom Lohn abgezogen.
    Bekommt sie das doppelt gezahlte Geld wieder?

  9. Volker

    6. Januar 2020 um 15:54 Uhr

    Hallo,
    ich bin Gläubiger und habe durch die Gehaltspfändung beim Schuldner das erste Geld überwiesen bekommen.
    Habe ich ein Anrecht darauf, dass der AG mir die Lohnbescheinigung aushändigt?
    Ich möchte überprüfen können ob der richtige Betrag überwiesen wurde und welcher Freibetrag angesetzt wurde.
    Vielen Dank für die Auskunft im Voraus
    Beste Grüße aus Berlin

  10. Petra

    25. November 2019 um 8:43 Uhr

    Wir mein Arbeitgeber darüber informiert wenn anderweitig Gelder in die Pfändung gelaufen sind, also in meinem Fall vom Konto? Ich habe ein P Konto und mein Gehalt übersteigt die Summe, also sind auch hier Gelder festgesetzt. Mein SParbuch ist auch noch eingefroreren.

    Wir der Arbeitgeber informiert das sich die Forderungssumme veringert hat? Oder muss ich das selbst irgendwie machen? Ich will lieber nen Monat länger weniger Geld zur Verfügung haben als das ich nachher zu viel erst zahle und dann hinterherrennen kann das ich den überzahlten Betrag vom Konto wieder bekomme.

  11. Ruhl

    7. August 2019 um 12:29 Uhr

    Mein Konto wurde vor der Insolvenz gefpändet, ein Gläbiger hatte die Pfändung zurück genommen und ein Gläubiger hatte die Pfändung ruhen lassen. Die Driitschuldner , meine Pank, sagt, dass Sie keine Ruhestellung akzeptieren. Hane jetzt Doppelpfändung. Habe den Antrag beim Vollstreckungsgericht gestellt , dass mein Gehalt in voller Höhe ausgezahlt wird, da mein Gehalt gepfändet ist und Pfändbarer Betrag dierkt an die Gläubiger von Seite meines Insolvenzverwalters ausgezahlt wird.
    Habe ich richtig gehandelt und besteht die Schance , dass ich meinen Freibetrag, was mein Arbeitgeber auf mein Konto überweist , das ich Schon unpfändbarer Einkommen, bekomme.

    Beispiel für Monat August: meine Arbeitgeber hat 1717 Euro auf mein Konto überwiesen, 1200 wurde an den Insolvenzverwalter abgeführt, die Bank hat 1180 frei gegeben, weil auf dem Konto ist noch eine Pfändung , die vor der Insolvenz auf dem Konto schon war.

    • privatinsolvenz.net

      9. August 2019 um 15:10 Uhr

      Hallo,

      aus der Ferne und ohne weitere Informationen können wir nur schwer eine Einschätzung treffen. Ein Anwalt kann Sie beraten.

      Ihr Team von privatinsolvenz.net

  12. Anonym

    8. Juli 2019 um 13:45 Uhr

    Hallo
    Ich bin Vollzeitjob beschäftigt und habe Lohn und kontopfändung!
    Ich kann jetzt zusätzlich nebenbei am Wochenende einen 450 eurojob bekommen!
    Wird auch das Geld dann gepfändet??
    Ich bekomme dieses Geld in Höhe von ca 100 Euro so ausbezahlt!

    • privatinsolvenz.net

      12. Juli 2019 um 14:55 Uhr

      Hallo,

      auch dieser Betrag sollte unter den entsprechenden Voraussetzungen und bei Überschreitung der geltenden Freibeträge gepfändet werden dürfen.

      Ihr Team von privatinsolvenz.net

  13. Anonym

    4. Juli 2019 um 12:31 Uhr

    Hallo,

    Mein Arbeitgeber hat den vollen geforderten Betrag vor etwa zwei Tagen an den Gläubiger überwiesen, mein Konto ist allerdings noch immer gesperrt.
    Wie erlange ich die Zugriffsberechtigung zurück?

    Mit freundlichen Grüßen

    • privatinsolvenz.net

      5. Juli 2019 um 15:33 Uhr

      Hallo,

      der Gläubiger muss die Pfändung in der Regel selbst aufheben.

      Ihr Team von privatinsolvenz.net

  14. Ann

    2. Juli 2019 um 13:31 Uhr

    Hallo
    Ich habe ein Problem mit der Krankenkasse… Hin und her…
    Kurz gesagt die haben jetzt mein Gehalt gepfändet plus gleichzeitig mein Konto!
    Ist das rechtens? Bei beiden Pfändungen geht es um die gleiche Sache!
    Mfg

    • privatinsolvenz.net

      5. Juli 2019 um 15:18 Uhr

      Hallo Ann,

      werden die entsprechenden Voraussetzungen erfüllt, ist eine Doppelpfändung durchaus möglich.

      Ihr Team von privatinsolvenz.net

  15. Matthias

    16. Juni 2019 um 11:36 Uhr

    Hallo
    Ich würde gern meine schulden zurückbezahlen. Nur in der verlangten Höhe kann ich es nicht schaffen. Was kann ich tun wenn ich zahlen möchte aber das Inkasso büro sagt es ist zuweinig? Also 100 verlangen die und ich könnte nur 30 zahlen..als Beispiel. Lg

    • privatinsolvenz.net

      19. Juni 2019 um 14:59 Uhr

      Hallo Matthias,

      häufig hilft es, wenn ein Anwalt oder eine Schuldnerberatungsstelle Sie bei den Verhandlungen unterstützen.

      Ihr Team von privatinsolvenz.net

  16. R. H.

    28. Mai 2019 um 13:44 Uhr

    Ich hab privatinsolvenz beantragt nun ist es so das der Privatinsolvenzverwalter mein Lohn und das Konto pfändet . Hab ein p konto ist das rechtens das er lohn und konto pfänden darf

    • privatinsolvenz.net

      29. Mai 2019 um 15:20 Uhr

      Hallo R.,

      ist das Konto Teil der Insolvenzmasse, kann dieses zusätzlich gepfändet werden.

      Ihr Team von privatinsolvenz.net

  17. Ag

    8. Mai 2019 um 20:28 Uhr

    Hallo , ich habe Schulden beim Finanzamt und meine Konto habe ich als p Konto, weil die die schon vollstreckt haben . Meine Frage ist , wenn ich jetzt eine Arbeit Anfange und die kontodaten meines bruder eingebe . Wird das Gehalt trotzdem gefändet ?bzw kriegt das Finanzamt es raus ?

    • privatinsolvenz.net

      13. Mai 2019 um 15:40 Uhr

      Hallo Ag,

      vereiteln Sie durch die Überweisung des Einkommens auf ein anderes Konto die Pfändung, handelt es sich dabei um eine Straftat gemäß § 288 StGB: „Wer bei einer ihm drohenden Zwangsvollstreckung in der Absicht, die Befriedigung des Gläubigers zu vereiteln, Bestandteile seines Vermögens veräußert oder beiseite schafft, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.“

      Ihr Team von privatinsolvenz.net

      • H.K.

        23. Dezember 2019 um 12:08 Uhr

        Gilt dies auch wenn die lediglich zur Wahrung seiner eigenen Rechte geschieht?

        Ich habe vor eine Rückzahlung auf ein anderes Konto überweisen zu lassen und dies meinen insolvenzverwalter zu melden da dass Verhalten meines insolvenzverwalters mir Grund zur Annahme gibt das ich anderweitig nicht an den mir zustehenden Anteil der Rückzahlung komme

    • Patyna

      2. Februar 2020 um 14:38 Uhr

      Wir haben ein gläubiger der macht Lohnpfändung und auch gleich Kontopfändung ist das rechtens

Hinterlassen Sie einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

*