Kommt eine Person ihren Zahlungsverpflichtungen nicht nach, kann der Gläubiger unter gewissen Voraussetzungen bestimmte Zwangsvollstreckungsmaßnahmen ergreifen. Dazu gehört auch die Gehalts- bzw. Lohnpfändung. Ein Teil des Einkommens des Schuldners geht dann an die Gläubiger.
Hat ein Schuldner so hohe Schulden aufgebaut, dass er diese aus eigener Kraft nicht mehr abbauen kann, hat er die Möglichkeit, die Privatinsolvenz anzumelden. Am Ende dieses Verfahrens ist der Betroffene schuldenfrei. Um dies zu erreichen, muss er jedoch während der sogenannten Wohlverhaltensphase einen Teil seines Einkommens abgeben.
Sowohl bei der Lohnpfändung als auch bei der Privatinsolvenz ist also pfändbares Einkommen von Bedeutung. Doch welche Einnahmen sind tatsächlich pfändbar und wie hoch fällt der Betrag aus?
Pfändbares Einkommen kurz zusammengefasst
Das pfändbare Einkommen spielt bei der Privatinsolvenz ebenso eine Rolle wie bei der Lohn- bzw. Gehaltspfändung.
Es handelt sich hierbei um den Teil des Einkommens, welcher gepfändet werden kann und der an die Gläubiger gezahlt wird.
Wie hoch das pfändbare Einkommen ist, richtet sich nach der Höhe des Netto-Einkommens und den bestehenden Unterhaltspflichten des Schuldners. Nutzen Sie den untenstehenden Pfändungsrechner, um die Höhe Ihres pfändbaren Einkommens zu berechnen.
Weitere Informationen zur Pfändung von Einkommen
Privatinsolvenz: Pfändbares Eink.Unpfändbares EinkommenPfändungsfreigrenze
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Pfändbares Einkommen laut ZPO: Was gehört dazu?
Sowohl bei der Pfändung als auch bei der Privatinsolvenz darf der Schuldner einen Teil von seinem Arbeitseinkommen behalten.
Damit wird sichergestellt, dass sein Existenzminimum weiterhin gedeckt ist – er also nicht auf staatliche Unterstützung angewiesen ist – und er seinen Unterhaltspflichten nachkommen kann.
Als pfändbares Einkommen sind unter anderem die folgen Posten zu zählen: Arbeitseinkommen, Arbeitslosengeld I, Arbeitslosengeld II (auch als Hartz 4 bekannt) und die Altersrente.
Was ist unpfändbares Einkommen?
Es gibt jedoch auch pfändungsfreies Einkommen. Dieses darf also nicht der Pfändung unterliegen und muss dem Schuldner komplett zur Verfügung verbleiben. Welche Posten dazu gehören, ist § 850a der Zivilprozessordnung (ZPO) zu entnehmen. Als unpfändbares Einkommen zählen unter anderem:
- Weihnachtsgeld (bis zur Hälfte des monatlichen Einkommens)
- die Hälfte des Entgelts für geleistete Überstunden
- Urlaubsgeld
- Zulagen für auswärtige Beschäftigungen
- Geburtsbeihilfen
- Blindenzulagen
Als bedingt pfändbares Einkommen zählen laut § 850 b ZPO unter anderem Renten, die wegen einer Verletzung des Körpers oder der Gesundheit zu entrichten sind (z. B. Berufsunfähigkeitsrenten) sowie Unterhaltsrenten, die auf gesetzlicher Vorschrift beruhen. Diese Arten des Einkommens dürfen nur dann gepfändet werden, wenn eine Vollstreckung in das Vermögen keinen Erfolg zeigt und wenn die Pfändung als angemessen bewertet wird.
Alle Infos auch als Grafik: Was gehört zum pfändbaren Einkommen?
Die folgende Infografik zeigt auf einen Blick, welche Einkommensarten pfändbar sind und wie die Pfändungstabelle abgelesen wird.
Richtige Berechnung – Pfändbares Einkommen ermitteln
Kommt es zu einer Gehalts- bzw. Lohnpfändung, ist der Arbeitgeber dazu verpflichtet, den richtigen Betrag an den Gläubiger zu überweisen. Viele Betroffene stellen sich dann die Frage, wie sich pfändbares Einkommen überhaupt berechnen lässt.
Grundsätzlich ist das Netto-Einkommen entscheidend. Arbeitgeber müssen vom Bruttoeinkommen zunächst die oben genannten nicht pfändbaren Posten abziehen. Des Weiteren erfolgt ein Abzug der folgenden Beträge:
- Lohnsteuer
- Kirchensteuer
- Sozialversicherungsbeiträge des Arbeitnehmers
- Solidaritätszuschlag
Die Pfändungstabelle richtig lesen
Steht das Netto-Einkommen fest, kann das pfändbare Einkommen mit der Pfändungstabelle bestimmt werden.
Die einzige Angabe, die noch benötigt wird, ist die Zahl der Personen, gegenüber denen der Schuldner unterhaltspflichtig ist. Je höher die Zahl ist, desto größer ist der Anteil des Einkommens, welches der Schuldner behalten darf.
In der Pfändungstabelle muss dann zunächst in der linken Spalte das richtige Netto-Einkommen gefunden werden. Dann muss je nach Anzahl der unterhaltsberechtigten Personen bis zu sechs Spalten auf gleicher Höhe nach rechts gerutscht werden.
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Guten Tag bekomme monatlich 1200 verletztengeld seit September 2018 nach einem schweren Lkw Unfall heute bekam ich ein schreiben das ich 435,05 Euro zahlen soll und ab Juli monatlich 15 Euro zahlen soll ist das korrekt MfG Andreas
Hallo Andreas,
das Verletztengeld kann wie Arbeitseinkommen gepfändet werden.
Ihr Team von privatinsolvenz.net
Guten Tag, ich hatte im November 2019 eine Konzertkarte für Juni 2020 gekauft. Das Konzert wurde vom Veranstalter abgesagt und der Kaufpreis wurde zurückerstattet. Gehört die Kaufpreisrückerstattung mit zum monatlichen Einkommen?