Selbstbehalt bei Privatinsolvenz: Was darf ich behalten?

Von Albert K.

Letzte Aktualisierung am: 16. März 2024

Geschätzte Lesezeit: 5 Minuten

Selbstbehalt bei Privatinsolvenz: Was darf ich behalten?
Selbstbehalt bei Privatinsolvenz: Was darf ich behalten?

Wer wegen zu vieler Schulden auf eine Insolvenz zusteuert, hat oft unzählige Fragen und Sorgen zu diesem Thema. Abgesehen von Unsicherheiten zum Ablauf und dem Umgang mit Gläubigern und dem Insolvenzverwalter geht es auch um die eigene Lebenssituation.

Bei vielen Menschen geht der Glaube um, während der Insolvenz müssten sie ihr ganzes Geld abgeben und hätten dann nichts mehr für das Überleben. Dem ist aber nicht so. Der Selbstbehalt sorgt bei Privatinsolvenz dafür, dass die Schuldner zumindest das Existenzminimum zur Verfügung haben.

Doch was heißt das konkret? Was bleibt mir bei einer Privatinsolvenz übrig? Wie viel darf ich behalten? Welche genaue Höhe hat der Eigenbehalt bei einer Privatinsolvenz? Diese Fragen sollen im folgenden Ratgeber geklärt werden.

Selbstbehalt bei Privatinsolvenz kurz zusammengefasst

Was ist der Selbstbehalt während der Privatinsolvenz?

Der Selbstbehalt ist der Anteil des Einkommens, der während des Insolvenzverfahrens nicht gepfändet werden darf. Er sichert dem Schuldner während der Insolvenz das Existenzminimum.

Wie hoch ist der Selbstbehalt während der Privatinsolvenz?

Die Höhe der Pfändungsfreigrenze ist in der Pfändungstabelle festgelegt. Derzeit liegt sie bei 1179,99 Euro für eine alleinstehende Person ohne Unterhaltspflichten.

Wirken sich Unterhaltspflichten denn auf den Selbstbehalt aus?

Sollte der Schuldner anderen gegenüber unterhaltspflichtig sein, erhöht sich der Freibetrag. Die genauen Werte lassen sich der Pfändungstabelle entnehmen.

Weitere Informationen zur Insolvenz

Privatinsolvenz – was darf ich behalten?Freibetrag in der Privatinsolvenz

Selbstbehalt bei Privatinsolvenz: Worum handelt es sich?

Privatinsolvenz: Der Selbstbehalt soll das Existenzminimum sichern.
Privatinsolvenz: Der Selbstbehalt soll das Existenzminimum sichern.

Wer so viele Schulden anhäuft, dass die Privatinsolvenz der letzte Ausweg ist, muss sich an viele Verhaltensregeln halten. So ist der Schuldner dafür verantwortlich, sowohl beim Antrag als auch während des eigentlichen Insolvenzverfahrens sowie der anschließenden Wohlverhaltensphase bis zur Restschuldbefreiung seine gesamten Einkünfte anzugeben.

Es ist aber nicht so, dass der insolvente Schuldner sein gesamtes Einkommen an den Insolvenzverwalter und mittelbar an die Gläubiger abgeben müsste. Schließlich muss er selbst ja auch noch von irgendetwas leben. Hierfür gibt es den Selbstbehalt bei der Privatinsolvenz.

Der Selbstbehalt bei der Privatinsolvenz dient dazu, dem Schuldner das Existenzminimum zu sichern. Dabei werden auch, wie weiter unten erläutert, Unterhaltsansprüche berücksichtigt.

Wie viel Geld darf man bei Privatinsolvenz behalten?

Der Selbstbehalt in der Privatinsolvenz ist ein Freibetrag, über den Schuldner verfügen können, ohne dass sie diesen zur Insolvenzmasse beitragen müssen. Erst oberhalb dieser Pfändungsfreigrenze wird bei Privatinsolvenz und Wohlverhaltensphase das Geld unter den Gläubigern aufgeteilt.

Doch wie hoch ist der Selbstbehalt bei Privatinsolvenz konkret? Wie viel Geld bleibt mir bei einer Privatinsolvenz? Die Pfändungsfreigrenzen werden gesetzlich festgelegt und in regelmäßigen Abständen (alle zwei Jahre) an die veränderten Lebenshaltungskosten angepasst.

Die gesetzliche Grundlage hierfür ist § 850c der Zivilprozessordnung (ZPO). Nachzulesen sind die aktuellen Werte immer in der Pfändungsfreigrenzenbekanntmachung, die auch als Pfändungstabelle bekannt ist.

Die letzte Anpassung der Freigrenzen erfolgte im Juli 2017.

Privatinsolvenz: Die Pfändungsfreigrenze

Die Pfändungsfreigrenze bei Privatinsolvenz ist in der Pfändungstabelle gesetzlich festgelegt.
Die Pfändungsfreigrenze bei Privatinsolvenz ist in der Pfändungstabelle gesetzlich festgelegt.

Um die Pfändungstabelle für den Privatinsolvenz-Selbstbehalt richtig zu verstehen, sollten Sie zunächst Folgendes wissen: Die allgemeine Pfändungsgrenze liegt derzeit (Stand: 2018) bei 1139,99 Euro. Das bedeutet, dass Sie bis zu diesem Betrag in jedem Fall Ihr Einkommen behalten dürfen.

Sollten Sie für andere Personen unterhaltspflichtig sein, erhöht sich der Freibetrag entsprechend. Eine Unterhaltspflicht besteht beispielsweise für Kinder oder für geringverdienende Ehepartner.

Unterhalts­pflichtige PersonenFreigrenze
01139,99
11569,99
21799,99
32039,99
42279,99
5 und mehr2519,99

Konkret heißt das bei einer Privatinsolvenz für den Selbstbehalt bei einem Ehepaar: Der Schuldner hat eine höhere Pfändungsgrenze, er kann also mehr von seinem Gehalt behalten. Ebenso ist bei einer Privatinsolvenz der Selbstbehalt mit einem Kind höher. Haben Sie mehrere Kinder, steigt der Pfändungsfreibetrag entsprechend.

Selbstbehalt bei Privatinsolvenz: Tabelle

Muss ich alles, was über den Freibetrag hinausgeht, abgeben? Nein. Nun kommt nämlich die Pfändungstabelle ins Spiel. Denn auch wenn Sie ein höheres Einkommen haben, können Sie von dem Teil, der über der Grenze liegt, einen pfändungsfreien Anteil behalten.

Selbstbehalt in der Privatinsolvenz: Die Tabelle mit den Freigrenzen enthält den individuellen Eigenbehalt.
Selbstbehalt in der Privatinsolvenz: Die Tabelle mit den Freigrenzen enthält den individuellen Eigenbehalt.

Wie viel das genau ist, also wie hoch Ihr Selbstbehalt bei der Privatinsolvenz ist, können Sie der Tabelle entnehmen. Hierzu suchen Sie die Zeile, in der Ihr monatlicher Nettolohn verzeichnet ist, und konsultieren dort dann die Spalte, die die Zahl der Personen angibt, für die Sie unterhaltspflichtig sind.

Ebenso wie bei der Freigrenze wird nämlich auch bei den pfändbaren Beträgen, die darüber hinausgehen, der Unterhalt berücksichtigt.

Es gibt auch eine Obergrenze für den Selbstbehalt bei der Privatinsolvenz: Alles, was über ein Einkommen von 3475,79 Euro hinausgeht, ist voll pfändbar.

Ausnahmen: Was ist unpfändbar?

Es gibt auch Arten von Einkommen, die in der Regel von der Pfändung ausgenommen sind. Diese sind in §§ 850a und 850b ZPO festgelegt. Hierzu gehören zum Beispiel:

  • Weihnachtsgeld (bis höchstens 500 Euro)
  • Erziehungsgelder
  • Blindenzulagen
  • Unterhaltsrenten
  • Hinterbliebenenrenten

Selbstbehalt bei der Privatinsolvenz für Rentner

Der Selbstbehalt der Privatinsolvenz gilt für Rentner ebenso wie für Arbeitnehmer.
Der Selbstbehalt der Privatinsolvenz gilt für Rentner ebenso wie für Arbeitnehmer.

Überschuldung ist ein Phänomen, das alle Altersgruppen betreffen kann. Daher sind auch ältere Menschen von diesem Problem nicht verschont. Gerade hohe Kosten für medizinische Behandlungen oder ähnliches können zu einer Anhäufung von Schulden führen.

Wer als Rentner in die Insolvenz geht, ist ebenso von der Pfändung betroffen wie alle anderen auch. Dabei gilt die Rente in der Regel als normales Einkommen, sodass es nur bis zur Pfändungsgrenze komplett behalten werden kann.

P-Konto für den Selbstbehalt bei Privatinsolvenz

Um sicherzugehen, dass der Selbstbehalt bei der Privatinsolvenz tatsächlich beim Schuldner bleibt, sollte dieser ein Pfändungsschutzkonto (sogenanntes P-Konto) einrichten. Auf diesem Konto ist monatlich ein Guthaben von 1133,80 Euro pauschal vor Pfändungen geschützt. Dies entspricht der allgemeinen Pfändungsgrenze.

Sollte das Konto gepfändet werden, kann der Schuldner dank des Freibetrags immer noch darauf zugreifen und in der Höhe des pfändungsfreien Betrags Überweisungen und Abhebungen vornehmen. Dies ist wichtig, um während der Insolvenz handlungsfähig zu bleiben und zum Beispiel auch Mietschulden zu vermeiden.

Wie lässt sich ein P-Konto einrichten?

Grundsätzlich können Sie ganz normal bei Ihrer Bank die Einrichtung eines solchen Pfändungsschutzkontos beantragen, um sich den Selbstbehalt bei der Privatinsolvenz zu sichern.

Es ist auch möglich, das bestehende Girokonto umwandeln zu lassen. Diese Umstellung muss die Bank kostenfrei durchführen. Anschließend können jedoch Kontoführungsgebühren anfallen, die allerdings nicht höher ausfallen dürfen als zuvor.

Wichtig zu wissen ist, dass ein P-Konto nur als Einzelkonto eingerichtet werden kann. Sollten Sie also zuvor das Girokonto als Gemeinschaftskonto betrieben haben, müssen Sie dies entweder vor der Umstellung ändern oder aber einfach ein unabhängiges P-Konto einrichten.

Weitere Beträge auf dem P-Konto schützen

Selbstbehalt in der Privatinsolvenz: Der Zugriff darauf kann durch das P-Konto gesichert werden.
Selbstbehalt in der Privatinsolvenz: Der Zugriff darauf kann durch das P-Konto gesichert werden.

Da bei einem P-Konto zunächst nur der grundlegende Selbstbehalt bei einer Privatinsolvenz geschützt ist, also bis zur unteren Pfändungsfreigrenze, sollten Sie sich um eine Aufstockung kümmern, wenn Ihnen mehr zusteht.

Dies ist zum Beispiel dann der Fall, wenn Sie – wie oben erwähnt – für andere Personen unterhaltspflichtig sind. Den erhöhten Freibetrag müssen Sie dann bei der Bank mit einer Bescheinigung nachweisen, damit der Schutz auch für den höheren Selbstbehalt bei der Privatinsolvenz gewährt werden kann.

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Über den Autor

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Albert K.

Albert hat einen Abschluss in Betriebswirtschaftslehre von der Hochschule Stendal. Er ist seit 2019 ein Mitglied des privatinsolvenz.net-Teams. Im Schuldenrecht befasst er sich vor allem mit den Themen Schuldenbereinigung und Privatinsolvenz.

115 Antworte zu “Selbstbehalt bei Privatinsolvenz: Was darf ich behalten?”

  1. Frank

    19. November 2019 um 15:28 Uhr

    hallo,
    ich bekomme zur Zeit Arbeitslosengeldgeld, da ich auf meine Frührente warte.
    Ich bin schwerbehindert 100% Merkmale Begleitung Gebehinderung.
    Bekomme jetzt meine Urlaubsabgeltung nach Kündigung meines Arbeitsverhältnisses.
    Zusätzlich pro Jahr 1 Woche mehr, wegen schwerbehinderung.
    bekomme ich meine Urlaubsabgeltung ausgezahlt, wenn ich mich bei der Insolvenz in der Wohlverhaltensphase befinde.
    Einkommen zur Zeit ALG 1200€.
    Zählt hier auch die Pfändungstabelle / mein freibetrag und der Überschuss / 10 Euro 5 ausgezahlt?

    Vielen Dank!

  2. Stefan

    5. November 2019 um 2:43 Uhr

    Bin seit 01.04.2018 in der Insolvenz und habe ein P Schutzkonto bin Verheiratet und habe drei Kinder die Studieren
    1 will Jetzt aufhören zu Studieren kurz Arbeiten dann wieder Studieren wird mir vom Geld was mir zusteht was abgezogen
    Ich erhalte in der Firma kein Weihnachts und Urlaubsgeld aber das erste Mal ein kleines Aktienpaket darf ich das behalten oder kriegt es der Insolvenzverwalter

  3. Peter

    29. Oktober 2019 um 0:12 Uhr

    Ich verdiene pro Monat ca. 2600 Euro Netto, meine Frau 450 Euro. Wir haben zwei Kinder. Ich habe einen Kredit von noch 48000 Euro und zahle ihn jeden Monat mit fast 900 Euro ab, meine Frau zahlt Ihren Kredit mit 140 Euro pro Monat ab. Da wir nicht über die Runden komme, frage ich mich, ob ich mit einer privaten Insolvenz mir besser stehe?

  4. Angela

    17. Oktober 2019 um 14:55 Uhr

    Kann während des laufenden Insolvenzverfahrens der Arbeitgeber gewechselt werden, auch wenn man bei dem neuen Arbeitgeber ggf. weniger Einkommen erzielt, als bisher?
    ich würde mich über eine Antwort freuen.
    danke vorab.

  5. Andreas k.

    15. Oktober 2019 um 16:47 Uhr

    Guten Tag
    Ich überlege gerade ob ich eine Privatinsolvens beantrage. Ich lebe alleine und habe keine Kinder. Nun meine frage. ich verdiene ca 1650eu, laut tabelle darf ich ca 1350eu behalten. Wenn aber mein Konto gepfändet wird bleiben aber nur 1139eu.
    Wie läuft das also ab. Kann ein gläubiger mir noch das konto pfänden auch wenn ich schon in der insolvens bin oder pfändet der insolvensverwalter oder bleibt mein konto unberührt.
    mfg

  6. Lisa Ha

    11. Oktober 2019 um 21:49 Uhr

    Hallo liebes Team von Privatinsolvenz.net.
    Ich habe vor 2 Wochen beim Schuldnerberater/Rechtsanwalt den Antrag auf die Privatinsolvenz unterschrieben. Wenn das Ganze dann losgeht bleibt mir laut Pfändungstabelle ein Freibetrag von 1.737€ plus Kindergeld von 204€ (1Kind) da mein Verdienst etwa 1850€ netto beträgt.
    Ist das so richtig?
    Nun lebt man ja eigentlich auf schmalem Fuß während einer Insolvenz.. aber das kommt mir so viel vor..
    Nun zur eigentlichen Frage: darf ich während der Privatinsolvenz sparen? Und wenn ja, Sparbuch, Tagesgeldkonto? Oder kann das dann auch gepfändet werden? Es besteht ja auch die Möglichkeit das Ganze nach 3 Jahren zu beenden wenn dann 35% der Gesamtschuldensumme plus Verfahrenskosten gezahlt werden. Das muss ich mir in der Zeit aber ansparen können/dürfen!?

    Vielen Dank im Voraus

  7. Thomas

    10. Oktober 2019 um 13:45 Uhr

    Hallo,
    hier meine Frage.
    ich habe im April Insolvenz angemeldet und seit Mai ist der Antrag durch.
    Bei Antragsstellung war noch eine Pfändung am Sparbuch das noch einen Betrag von ca 2900.-€ aufwies. Ich habe es fertig gebracht, dass vom Gläubiger eine Pfändungsaufhebung an die Bank gesendet wurde und nun vom Gläubiger frei ist.
    Ich bin selbstständig, und würde diese Betrag sehr sehr notwendig gebrauchen da ich schon wieder mit der Krankenkasse im Rückstand bin.Und auch sonst keinen cent zu Verfügung habe.
    In wie fern steht mir die Summe zu, und wie könnte ich das schaffen, dass mir diese Summe zur Verfügung steht.
    Über eine Antwort wäre ich sehr dankbar.
    Schöne Grüße

  8. Katja

    9. Oktober 2019 um 18:20 Uhr

    Hallo,
    Mein Ehepartner muss vermutlich Insolvenz anmelden, da er seine Firma verschuldet hat und auch eigene Sozialversicherungsbeiträge wie Krankenversicherung und Rundfunkgebphren etc mit ordentlichen Summen unbezahlt sind.
    Muss ich als Ehepartner befürchten, dass man an mein Sparkonto und Rentenversicherung geht? Wir haben keine Gütertrennung, aber eine Aufteilung der Steuer und alle Schulden laufen auf seinen Namen wie auch Rundfunk, Miete etc., aber mein Einkommen liegt unter 1000€.

  9. Kerstin

    8. August 2019 um 21:26 Uhr

    mein Sohn hat ein P Konto da gehen monatlich 1300.00eGehalt drauf er bekommt aber nur 1050.00€ ausbezahltund nicht den Selbstbehalt von 1139.99€ wieso denn das und was kann er machen.

    • privatinsolvenz.net

      9. August 2019 um 15:13 Uhr

      Hallo Kerstin,

      ohne nähere Angaben können wir eine solche Frage nur schwer beantworten. Ein Anwalt kann Sie beraten.

      Ihr Team von privatinsolvenz.net

  10. Ilonka R.

    6. August 2019 um 14:29 Uhr

    Meine Frage ich bin seit 2015 in der
    prinatinsovenz und von meinerm Gehalt wird gleich bis auf Existenzminimum gepfändet. Kann ich von GEZ befreit werden????

    • Ilonka R.

      6. August 2019 um 14:52 Uhr

      Benötigte dringend Antwort dazu habe schon wieder Angst vor Konsequenzen habe Kinder und immer gearbeitet jetz bin ich alt und insolvent obwohl ich nichts habe wurde von bzw. Durch Schrott Immobilien betrug Existenz ruiniert und Kinder leiden. Geschafft mit Schuldner hilfe donst suizid gemacht. Hatze 120.000 Hypothek bekommen dsvon waren 50.000 Zinsen.
      Hatte 40.000 a gezahlt also rest 80.0000 klar ne. Aber körperlich zusammen gebrochen, da durch eigene miete und Hypothek und 2 Kinder ohne Unterhalt zu bekommen tsg und Nacht gearbeitet. Dann auch Kosten Reparatur der Immobilie unf Grundstück Steuer und keine Hilfe Schulden bei Bank und Pfändung aller gläuiger fast gleichzeitig. Sogar Kindergeld wurde gepfändet obwohl fad Unrecht ist und mir und Kindern kein Existenzminimum gewährt. Völlig Mittellos trozz Arbeit.

      Ich überall ho Bank gläubiger sozialamt etc. Keine Zuständigkeit keine weiteren Hilfen. Alle wimmelten mich ab und diese Ignoranz hat mivh zerstört wütend und traurig und…. Ich war ohnmächtig und gelähmt hilflos habe mich geschämt.
      Die betrüger Immobilien firma und in zusammen arbeit mit der Bank die den Kredit hätte nie genehmigt bei meinem Einkommen von 1700 Euro inc. Kindergeld und für 3 Personen davon 3 Kinder.
      Was ist das???? Für mich kriminell, denn die Geschäft sführer derImmobilie Firma wurden kurz verhaftet. Strafe????? Nivht mehr in Deutschland Menschen betrügen. Die größte beteiligte Bank. Sie hatte innethsl 12 Monate 180.000 Euro Zinsen von mir bekommen wollen. Wie legal ist das??????? Ich hatte praktisch eine viertel Million Schulden für gsr nichtts. Für meine Existenz Vernichtung und Körperlich und psychischen Zusammenbruch. Und nun kommt ihr

    • privatinsolvenz.net

      9. August 2019 um 15:05 Uhr

      Hallo Ilonka,

      eine Befreiung vom Rundfunkbeitrag ist in der Regel nur dann möglich, wenn Sie eine Sozialleistung wie etwa ALG II, Grundsicherung im Alter oder Blindenhilfe erhalten. Weitere Informationen erhalten Sie beim Beitragsservice.

      Ihr Team von privatinsolvenz.net

  11. Ferhat B.

    13. Juni 2019 um 20:08 Uhr

    Ist es möglich durch einen rechtsanwalt  oder der schuldenberatungsstelle der bank eine vergleichszahlung anzubieten oder niedrigere raten MIT DER ANKÜNDIGUNG das es sonst in die insolzenz geht OHNE danach in die insolvenz gehen zu müssen.

    Quasi ein druckvoller „bluff“.

    Weil die bank auf meine offerten nicht eingeht. Ich bin auch chronisch krank vielleicht das mit einbeziehen.

    Mein Ziel ist es mit ihrer hilfe und Autorität die bank zu niedrigeren raten oder ein vergleich zu bewegen ohne in die insolvenz gehen zu müssen.

    2.frage
    Ich bin für ein kind unterhaltspflichtig.
    Mein selbsterhalt steigt ja dann auf 1570eu.
    Davon müsste ich jetzt aber NUR den unterhalt der düsseldorfer Tabelle(350eu) zahlen oder?
    Da bedeutet 1220 blieben mir richtig??

    • privatinsolvenz.net

      14. Juni 2019 um 15:54 Uhr

      Hallo Ferhat,

      wir sind selbst keine Beratungsstelle. Ein Anwalt oder eine Schuldnerberatungsstelle kann Sie bei den Verhandlungen mit der Bank unterstützen. Wie viel Unterhalt Sie zahlen müssen, hängt von den jeweiligen Umständen ab. Handelt es sich um unmittelbare Unterhaltsforderungen, kann ein Gericht auch höhere Zahlungen festlegen.

      Ihr Team von privatinsolvenz.net

  12. Maureen

    10. Juni 2019 um 12:31 Uhr

    Hallo, befinde mich im 4. Jahr der inso! Werde meine Partnerin am 13.6.19 heiraten und erhalte somit die lohnsteuer klasse 3. Meine Lebensgefährtin hat drei Kinder, Unterhaltszahlungen von leiblichen Vater gibt es nicht und uvg fällt somit weg! Werden mir bei der Erhöhung des Freibetrags ihre Kinder mit angerechnet? Da das Jugendamt sagt ich muss jetzt für ihre Kinder aufkommen! Sie überschreibt mir auch 1,5 Kinder auf die lohnsteuer Karte!

    • privatinsolvenz.net

      14. Juni 2019 um 15:46 Uhr

      Hallo Maureen,

      es sollte davon auszugehen sein, dass Sie den Kindern gegenüber unterhaltspflichtig sind und Ihr Freibetrag entsprechend erhöht wird.

      Ihr Team von privatinsolvenz.net

  13. Michael

    8. Juni 2019 um 18:34 Uhr

    Hallo, ich habe vor 2 Jahren eine privatinsolvenz einleiten lassen und diese wurde am 04.01.2017 eröffnet. Jetzt kommt meine ex Freundin um die Ecke und hat mir die unterhaltsvorschußkasse auf den Hals gehezt. Ich verdiene 1250,- Euro im Monat und möchte zahlen was ich kann. Wie sieht das dann aus? Häufen sich dann jetzt neue Schulden deswegen an? Weil ich den regulären Unterhalt nicht zahlen kann
    Oder wird das auf mein Gehalt angepasst?
    Lg.

    • privatinsolvenz.net

      14. Juni 2019 um 15:45 Uhr

      Hallo Michael,

      haben Sie Unterhaltsverpflichtungen, wird ein höherer Selbstbehalt angesetzt. So bleibt ausreichend Geld übrig, damit Sie Unterhalt zahlen können.

      Ihr Team von privatinsolvenz.net

  14. Denizhan

    23. Mai 2019 um 15:09 Uhr

    Hallo was passiert wenn ich verheirate bin ein Einkommen von netto 2300 habe und ein Kind habe ?
    Was bleibt mir über ?

    • privatinsolvenz.net

      29. Mai 2019 um 14:57 Uhr

      Hallo Denizhan,

      das können Sie der aktuellen Pfändungstabelle entnehmen.

      Ihr Team von privatinsolvenz.net

  15. Schmidt

    12. Mai 2019 um 8:11 Uhr

    Schönen Guten Tag,
    Wie sieht das eigentlich aus wenn ein Ehepaar in die Privatinsolvenz gehen will ? Gemeinsame Schuld ist ein Kreditvertrag bzw. Jeder besitzt noch eine einzelne Kreditkarte

    • privatinsolvenz.net

      13. Mai 2019 um 15:50 Uhr

      Hallo Schmidt,

      jeder der beiden Partner muss die Privatinsolvenz allein durchlaufen. Das Einkommen der Ehepartner wird nicht zusammengerechnet.

      Ihr Team von privatinsolvenz.net

  16. Vera

    11. Mai 2019 um 10:22 Uhr

    Wie was ist wenn man Arbeitslosengeld II Bezieher ist was darf man ab Ende des 3 Jahres vom P Konto behalten und wenn das Arge.Geld sich erhöht?
    Danke im Voraus für Ihre Hilfe !!!

    • privatinsolvenz.net

      13. Mai 2019 um 15:44 Uhr

      Hallo Vera,

      Sie dürfen während der gesamten Wohlverhaltensphase den pfändungsfreien Betrag laut aktueller Pfändungstabelle behalten. Da Sie ALG II beziehen, sollte der Freibetrag in der Regel nicht überschritten werden.

      Ihr Team von privatinsolvenz.net

  17. sven s.

    20. April 2019 um 14:14 Uhr

    guten tag
    bleibt mir die freigrenze auch wenn ich keine miete zahle weil ich ja mehr geld dann zur verfügung hab
    vielen dank

    • privatinsolvenz.net

      13. Mai 2019 um 14:53 Uhr

      Hallo Sven,

      die in der Pfändungstabelle festgelegten Freibeträge hängen lediglich von Ihrem Einkommen und Ihren Unterhaltsverpflichtungen ab.

      Ihr Team von privatinsolvenz.net

  18. Stephanie

    11. April 2019 um 19:46 Uhr

    Hallo,
    mein Vater hatte vor 2 Jahren eine Hirnblutung, er ist Rentner Pflegegrad 5 und hat einen Berufsbetreuer, der meinte dass er nicht die Privatinsolvenz selbst tun kann sondern mein Vater.
    Wie soll dass denn gehen mein Vater kann momentan noch nicht laufen, ist es denn nicht dessen Aufgabe.
    Zudem hat mein Vater eine Rente von 1118€ und meine Mutter von 780€ es reicht Ihnen gerade so zum Leben, die Schulden belasten ihn schon 35 Jahre.
    Der Betreuer kann doch das erledigen ?

    • privatinsolvenz.net

      13. Mai 2019 um 14:31 Uhr

      Hallo Stephanie,

      aus der Ferne können wir leider nicht beurteilen, ob der Betreuer dazu verpflichtet ist. Das kommt auf seinen Verantwortungsbereich an.

      Ihr Team von privatinsolvenz.net

  19. Michael R.

    6. April 2019 um 16:25 Uhr

    Hallo und guten Tag.
    Ich bin seit 2jahren in der Insolvenz habe 2 Jungs die 17 Jahre alt werden.uns sind beide im ersten Lehrjahr.ich bezahle für beide im Moment 110euro ca. .ich verdiene 1700euro netto und bin geschieden.im September kommen die 2 ins 2te Lehrjahr dann verdienen sie ja mehr.falls ich dann kein Unterhalt mehr zahlen muss ich dann in die Insolvenz bezahlen.

    Mit freundlichem Gruß

    Michael

    • privatinsolvenz.net

      10. Mai 2019 um 15:07 Uhr

      Hallo Michael,

      sind Sie Ihren Söhnen nicht mehr zu Unterhalt verpflichtet, sinkt Ihr Freibetrag gemäß Pfändungstabelle.

      Ihr Team von privatinsolvenz.net

  20. Frank

    4. April 2019 um 17:53 Uhr

    Hallo ich habe 1frage wir sind verheiratet und meine Frau hat Schulden gemacht Kredit und Otto zirka23000 Euro.
    Wenn meine Frau jetzt Insolvenz angemeldet würde wird mein Gehalt mit gerechnet oder nur ihres

    • privatinsolvenz.net

      10. Mai 2019 um 15:04 Uhr

      Hallo Frank,

      Ihr Gehalt wird nicht berücksichtigt. Beachten Sie jedoch, dass Sie im Rahmen des Verfahrenskostenvorschusses dazu verpflichtet werden können, die Verfahrenskosten zu tragen.

      Ihr Team von privatinsolvenz.net

  21. Melanie

    28. März 2019 um 13:26 Uhr

    Hallo liebes Team,
    ich beziehe eine EU-Rente die als Dauerrente gewährt wurde bis zum Eintritt in die Regelaltersrente von netto 612,70 €
    Ich habe Pflegegrad 3 und bekomme 545 €.
    Für meine 27 jährige Tochter bekomme ich Kindergeld nach ESTG, auf Grund ihrer Behinderung die vor dem 25. Lebensjahr eingetreten ist. 194€.
    Ich bin verheiratet.
    Wieviel würde mir bei einer Insolvenz tatsächlich bleiben?
    Danke im Voraus

    • privatinsolvenz.net

      10. Mai 2019 um 14:40 Uhr

      Hallo Melanie,

      hier ist die aktuelle Pfändungstabelle heranzuziehen.

      Ihr Team von privatinsolvenz.net

  22. Kevin L.

    26. März 2019 um 20:47 Uhr

    Hallo,
    Ich beabsichtige demnächst in Privatinsolvenz zu gehen.
    Ich habe 3 Kinder die bei mir leben für die ich Unterhalt (708,-) nach dem UVG von der Unterhaltsvorschusskasse bekomme da die leibliche Mutter nicht zahlen kann (wir waren nicht verheiratet). Umgang findet zur Zeit nicht statt. Kindergeld bekomme ich auch in Höhe von 588,- für die 3 Kinder.
    Ich lebe mit meinen 3 Kindern und mit meiner neuen Freundin und ihren 3 Kindern zusammen.

    Ich verdiene 2000,- netto wie ist das mit der Pfändungsgrenze muss ich mich da als Alleinstehender sehen (1139,-) plus Unterhalt und Kindergeld oder rutsch ich hoch auf 2039,- netto was ich dann behalten darf wegen meinen 3 Kindern plus noch mal den Unterhalt und das Kindergeld?

    Ich habe im Internet gelesen, das meine 3 Kinder auf Antrag von Gläubigern nicht berücksichtigt oder nur teilweise berücksichtigt werden können bei dieser Pfändung bzw. Nettoeinkommensrenze!?

    Liebe Grüße

    • privatinsolvenz.net

      10. Mai 2019 um 14:36 Uhr

      Hallo Kevin,

      Personen, gegenüber denen Sie unterhaltspflichtig sind, führen dazu, dass Ihr Freibetrag erhöht wird.

      Ihr Team von privatinsolvenz.net

  23. Christine

    25. März 2019 um 14:57 Uhr

    Ich bin 71 Jahre alt und seit kurzem verwitwet,
    meine monatlichen Bezüge setzen sich wie folgt zusammen:
    Eigene Rente 545,00
    Witwenrente 280,00
    Arbeitseinkommen 568,00
    insgesamt 1.393,00
    wieviel ist hiervon monatlich pfändbar ?

    • privatinsolvenz.net

      10. Mai 2019 um 14:21 Uhr

      Hallo Christine,

      es ist die Pfändungstabelle zu beachten. Die Witwenrente ist dabei in den meisten Fällen unpfändbar.

      Ihr Team von privatinsolvenz.net

  24. Wolfgang

    20. März 2019 um 12:10 Uhr

    Wird die Freigrenze bei Rentner von Brutto- oder von de Nettorente berechnet?

    • privatinsolvenz.net

      8. April 2019 um 15:17 Uhr

      Hallo Wolfgang,

      der Nettowert ist von Bedeutung.

      Ihr Team von privatinsolvenz.net

  25. Pietsch

    16. März 2019 um 16:31 Uhr

    Angenommen ich gebe im Monat x weniger aus, als mir laut der Pfändungsfreigrenze zusteht, wird mir die „gesparte“ Summe im nächsten Monat durch die Privatinsolvenz gepfändet oder habe ich auch die Möglichkeit Geld zu sparen für notwendige Anschaffungen.

    • privatinsolvenz.net

      8. April 2019 um 15:03 Uhr

      Hallo Pietsch,

      handelt es sich um eine Gehalts- bzw. Lohnpfändung während der Wohlverhaltenspahse und besitzen Sie ein reguläres Konto, dürfen Sie sparen.

      Ihr Team von privatinsolvenz.net

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