Privatinsolvenz – was darf ich behalten?

Von Jan Frederik Strasmann, LL. M.

Letzte Aktualisierung am: 12. Juni 2026

Geschätzte Lesezeit: 6 Minuten

Privatinsolvenz - was darf ich behalten und was wird gepfändet?
Privatinsolvenz – was darf ich behalten und was wird gepfändet?

Eine Privatinsolvenz ist für viele Schuldner der letzte Ausweg aus der Schuldenfalle. Mit ihr bietet das deutsche Recht überschuldeten Privatpersonen die Möglichkeit, durch Offenlegung der Finanzen und Verteilung der eigenen Besitztümer die eigenen Schulden abzubauen und gegebenenfalls eine Restschuldbefreiung zu erwirken. So kann der Schuldner am Ende des Insolvenzverfahrens „bei Null“ anfangen.

Doch müssen Sie im Verfahren wirklich alles abgeben? Wie viel Geld darf man bei einer Privatinsolvenz behalten? Dürfen Sie zum Beispiel nach der Privatinsolvenz Haus und Auto behalten? Verschiedene im Gesetz festgelegte Regelungen besagen, was Sie an Ihre Gläubiger abgeben müssen und was nicht. Alles zur Frage „Privatinsolvenz – was darf ich behalten?“ und zum Selbstbehalt bei der Insolvenz erfahren Sie in diesem Beitrag.

Die Frage, was Sie bei der Privatinsolvenz behalten dürfen kurz zusammengefasst

Was darf ich während meiner Privatinsolvenz behalten?

Während des Insolvenzverfahrens müssen Sie den pfändbaren Anteil Ihres Einkommens sowie Ihr pfändbares Vermögen dem Insolvenzverwalter überlassen. Er wird diese Insolvenzmasse verwerten und an die Gläubiger verteilen.

Wie viel von meinem Einkommen darf ich in der Privatinsolvenz behalten?
Ihnen steht ein monatlicher Pfändungsfreibetrag von mindestens 1.559,99 Euro zu (Stand: 1.7.2025). Bei einem höheren Nettoeinkommen und bestehenden Unterhaltspflichten ändert sich dieser Betrag jedoch. Näheres können Sie der unten stehenden Tabelle entnehmen. Nähere Informationen zum Pfändungsfreibetrag erhalten Sie außerdem bei einer kostenlosen und unverbndlichen Erstberatung auf www.schuldenanalyse-kostenlos.de **.

Darf ich Sachgegenstände wie Möbel, Fernseher und Auto in der Privatinsolvenz behalten?

Sachvermögen fällt in der Regel ebenfalls in die Insolvenzmasse. Hiervon ausgenommen sind z. B. Haushaltsgegenstände, Kleidung und Dinge, die der Schuldner oder mit ihm im gemeinsamen Haushalt zusammenlebende Menschen für die Berufsausübung benötigt.

Privatinsolvenz – wie viel Geld darf ich behalten?

Privatinsolvenz - was darf man behalten, bevor die Restschuldbefreiung ansteht?
Privatinsolvenz – was darf man behalten, bevor die Restschuldbefreiung ansteht?

Wenn Sie Privatinsolvenz anmelden, wird Ihnen ein Insolvenzverwalter zur Seite gestellt, der Einsicht in Ihre Finanzen erhält und Ihr Vermögen und Einkommen für Sie verwaltet. Ziel ist es, so optimal Ihre Schulden gegenüber Ihren Gläubigern abzuarbeiten.

In dieser entbehrungsreichen Zeit, zu der unter anderem eine Wohlverhaltensperiode von drei Jahren gehört, müssen Sie mit dem auskommen, was Ihnen nach der Pfändung und Begutachtung durch den Insolvenzverwalter bleibt. Doch was genau bleibt nach der Privatinsolvenz? Was darf ich behalten?

Zur besseren Übersicht müssen sowohl das Insolvenzverfahren als auch Ihr Besitz in zwei Kategorien aufgeteilt werden, für die unterschiedliche Regeln gelten.

Ihr Hab und Gut lässt sich unterteilen in Vermögen und Einkommen. Beim Einkommen handelt es sich um all Ihre Einnahmen in Geldeswert. Dazu zählt vor allem Ihr Lohn, aber auch Renten und Schenkungen sind als Einkommen zu betrachten. Dem gegenüber steht das Vermögen. Dabei handelt es sich um Geld bzw. geldwerte Güter, also Ihr Erspartes auf dem Konto, ein Auto oder auch Ihr Haus.

Die Frage bei der Privatinsolvenz, „Wie viel darf ich behalten?“ lässt sich für Einkommen und Vermögen unterschiedlich beantworten.

Auch muss die Privatinsolvenz selbst noch genauer definiert werden, denn diese unterteilt sich in das eigentliche Privatinsolvenzverfahren und in die Wohlverhaltensphase.

Mein Lohn in der Privatinsolvenz – was darf ich vom Einkommen behalten?

Ratlosigkeit bei der Privatinsolvenz: Was darf ich behalten und was erhält das Pfändungssiegel?
Ratlosigkeit bei der Privatinsolvenz: Was darf ich behalten und was erhält das Pfändungssiegel?

Auch in einer Privatinsolvenz haben Sie ein Recht auf die Sicherung Ihres Existenzminimums. Diese kann aber bedroht sein, wenn sowohl Ihr Vermögen als auch Ihr Einkommen gepfändet und an die Gläubiger übergeben werden. Damit ein menschenwürdiges Leben trotz Privatinsolvenz möglich ist, sieht die Zivilprozessordnung (ZPO) eine Pfändungsfreigrenze vor. Diese gewährt Schuldnern monatlich einen Teil Ihres Einkommens, der dann vor der Pfändung geschützt werden kann – auch in der Privatinsolvenz. Doch wie viel Lohn darf ich als Schuldner behalten?

Die Höhe des Pfändungsfreibetrages regelt § 850c ZPO. Sie hängt davon ab, wie vielen Personen der Schuldner zu Unterhalt verpflichtet ist und kann dementsprechend höher ausfallen.

Was also, wenn ein alleinstehender und kinderloser Schuldner ohne Unterhaltspflichten sich in der Privatinsolvenz fragt: „Was darf ich behalten?“ In diesem Fall steht ihm ein monatlicher Freibetrag von 1.589,99 Euro zu, die er nicht der Pfändung preisgeben muss (Stand 1.7.2026). Der Freibetrag kann auf monatlich erhöht werden, wenn der Betroffene fünf oder mehr Unterhaltspflichten innehat. Näherer Informationen zur Erhöhung des Pfändungsfreibetrages erhalten Sie bei einer kostenlosen Erstberatung hier **.

Für den Pfändungsschutz benötigen Sie ein P-Konto

Um sicherzugehen, dass Ihr monatlicher Freibetrag auch unberührt bleibt, reicht Untätigkeit nicht aus. Stattdessen sollten Sie Ihr Girokonto in ein Pfändungsschutzkonto (P-Konto) umwandeln lassen. Diese Umwandlung können Sie im Regelfall mit jedem beliebigen Girokonto bei der jeweiligen Bank beantragen.

Nur das P-Konto schützt einen gewissen Freibetrag davor, gepfändet zu werden, wenn sich Gläubiger Ihrem Konto zuwenden. Aktuell sind dies 1.590 Euro.

Privatinsolvenz – was darf ich an Vermögen behalten?

Auto behalten bei einer Privatinsolvenz - geht das?
Auto behalten bei einer Privatinsolvenz – geht das?

Wie bereits angesprochen, geht Vermögen über reine Geldwerte hinaus. Es wird zwischen Sachvermögen und Geldvermögen unterschieden. Dementsprechend müssen Sie sich nicht nur die Frage stellen, wie viel Geld Sie behalten dürfen, sondern auch, ob Sie beispielsweise bei der Insolvenz Ihr Auto behalten können.

Geldvermögen wird grundsätzlich Teil der Insolvenzmasse. Doch darüber hinaus kommt die Frage bei der Privatinsolvenz auf: „Was darf ich an Gegenständen behalten?“ Zwar zählen im Regelfall auch Sachen wie Autos zur Insolvenzmasse und müssen gepfändet werden, doch hier gibt es Ausnahmen.

So dürfen Sie während der Privatinsolvenz Ihr Auto unter Umständen behalten, wenn Sie

  • zur Ausübung Ihrer beruflichen Tätigkeit darauf angewiesen sind,
  • als Schichtarbeiter Ihren Arbeitsplatz nicht mit dem ÖPNV oder anderweitig erreichen können oder
  • schwerbehindert sind und Ihr Auto zum Bestreiten Ihres Lebensalltags benötigen.

Für viele Schuldner, die ein Eigenheim besitzen, stellt sich darüber hinaus die Frage, was mit dem trauten Heim passiert. Dürfen Sie in der Privatinsolvenz Ihre Wohnung behalten? Auch hier ist die Antwort: Grundsätzlich nein, denn sie ist als Vermögen Teil der Insolvenzmasse. Allerdings kann sie in Ausnahmefällen aus dieser Masse befreit werden.

Um trotz Privatinsolvenz die Eigentumswohnung oder anderweitige Immobilie behalten zu können, müssen Sie sich als Schuldner an den Insolvenzverwalter wenden. Dieser hat die Möglichkeit, Ihr Haus aus der Insolvenzmasse freizugeben. Hierbei entscheidet er in der Regel eigenmächtig und muss die Freigabe für sinnvoll erachten.

In Ausnahmefällen können Sie bei der Privatinsolvenz Ihr Haus behalten.
In Ausnahmefällen können Sie bei der Privatinsolvenz Ihr Haus behalten.

Bedingung für die Freigabe des Eigenheims ist in der Regel, dass dieses verschuldet ist und der Erlös aus dem Verkauf geringer wäre als die Schulden, die auf dem Haus lasten. Je weniger attraktiv der Verkauf, desto wahrscheinlicher, dass das Haus aus der Insolvenzmasse freigegeben wird.

Es ist darüber hinaus durchaus möglich, dass Sie während der Privatinsolvenz Ihren Handyvertrag nicht länger behalten können bzw. dieser von Seiten des Anbieters gekündigt wird. Die meisten Handyverträge enthalten Klauseln über ein besonderes Kündigungsrecht im Insolvenzfall.

Privatinsolvenz – wie viel Geld darf ich behalten in der Wohlverhaltensperiode?

Wenn Sie nach Ablauf des Verfahrens in die Wohlverhaltensperiode eintreten, lockert sich Ihre Situation allmählich auf. Zwar sind Sie noch mindestens drei Jahre von der Restschuldbefreiung entfernt, doch nun ist es Ihnen wieder möglich, Vermögen anzusparen. Die Regeln sind dementsprechend entschärft.

Wenn Sie zum Beispiel während des Verfahrens eine Erbschaft erhalten, geht diese in der Regel vollständig in die Insolvenzmasse über. In der Wohlverhaltensphase hingegen dürfen Sie die Hälfte des Erbes behalten.

Schenkungen, die Sie während der Wohlverhaltensphase erhalten, dürfen Sie zur Hälfte behalten. „Was darf ich behalten?“ Lotterie- und ähnliche Gewinne müssen Sie hingehen vollständig herausgeben. Die Antwort auf diese Frage hängt schließlich davon ab, an welchem Punkt in der Privatinsolvenz Sie sich befinden, welche Verpflichtungen Sie haben und worauf Sie für ein menschenwürdiges Leben angewiesen sind.

Aktuelle Pfändungstabelle (Gültigkeit: 1.7.2026 – 30.6.2027)

monatlicher NettolohnPfänd­barer Be­trag nach An­zahl der unter­halts­be­rech­tig­ten Per­so­nen
von ... €bis ... €01234ab 5
01589,90000000
1590,001599,991,8200000
1600,001609,998,8200000
1610,001619,9915,8200000
1620,001629,9922,8200000
1630,001639,9929,8200000
1640,001649,9936,8200000
1650,001659,9943,8200000
1660,001669,9950,8200000
1670,001679,9957,8200000
1680,001689,9964,8200000
1690,001699,9971,8200000
1700,001709,9978,8200000
1710,001719,9985,8200000
1720,001729,9992,8200000
1730,001739,9999,8200000
1740,001749,99106,8200000
1750,001759,99113,8200000
1760,001769,99120,8200000
1770,001779,99127,8200000
1780,001789,99134,8200000
1790,001799,99141,8200000
1800,001809,99148,8200000
1810,001819,99155,8200000
1820,001829,99162,8200000
1830,001839,99169,8200000
1840,001849,99176,8200000
1850,001859,99183,8200000
1860,001869,99190,8200000
1870,001879,99197,8200000
1880,001889,99204,8200000
1890,001899,99211,8200000
1900,001909,99218,8200000
1910,001919,99225,8200000
1920,001929,99232,8200000
1930,001939,99239,8200000
1940,001949,99246,8200000
1950,001959,99253,8200000
1960,001969,99260,8200000
1970,001979,99267,8200000
1980,001989,99274,8200000
1990,001999,99281,8200000
2000,002009,99288,8200000
2010,002019,99295,8200000
2020,002029,99302,8200000
2030,002039,99309,8200000
2040,002049,99316,8200000
2050,002059,99323,8200000
2060,002069,99330,8200000
2070,002079,99337,8200000
2080,002089,99344,8200000
2090,002099,99351,8200000
2100,002109,99358,8200000
2110,002119,99365,8200000
2120,002129,99372,8200000
2130,002139,99379,8200000
2140,002149,99386,8200000
2150,002159,99393,8200000
2160,002169,99400,8200000
2170,002179,99407,8200000
2180,002189,99414,8200000
2190,002199,99421,822,590000
2200,002209,99428,827,590000
2210,002219,99435,8212,590000
2220,002229,99442,8217,590000
2230,002239,99449,8222,590000
2240,002249,99456,8227,590000
2250,002259,99463,8232,590000
2260,002269,99470,8237,590000
2270,002279,99477,8242,590000
2280,002289,99484,8247,590000
2290,002299,99491,8252,590000
2300,002309,99498,8257,590000
2310,002319,99505,8262,590000
2320,002329,99512,8267,590000
2330,002339,99519,8272,590000
2340,002349,99526,8277,590000
2350,002359,99533,8282,590000
2360,002369,99540,82 87,590000
2370,002379,99547,82 92,590000
2380,002389,99554,8297,590000
2390,002399,99561,82102,590000
2400,002409,99568,82107,590000
2410,002419,99575,82112,590000
2420,002429,99582,82117,590000
2430,002439,99589,82122,590000
2440,002449,99596,82127,590000
2450,002459,99603,82132,590000
2460,002469,99610,82137,590000
2470,002479,99617,82142,590000
2480,002489,99624,82147,590000
2490,002499,99631,82152,590000
2500,002509,99638,82157,590000
2510,002519,99645,82162,590000
2520,002529,99652,82167,590,94000
2530,002539,99659,82172,594,94000
2540,002549,99666,82177,598,94000
2550,002559,99673,82182,5912,94000
2560,002569,99680,82187,5916,94000
2570,002579,99687,82192,5920,94000
2580,002589,99694,82197,5924,94000
2590,002599,99701,82202,5928,94000
2600,002609,99708,82207,5932,94000
2610,002619,99715,82212,5936,94000
2620,002629,99722,82217,5940,94000
2630,002639,99729,82222,5944,94000
2640,002649,99736,82227,5948,94000
2650,002659,99743,82232,5952,94000
2660,002669,99750,82237,5956,94000
2670,002679,99757,82242,5960,94000
2680,002689,99764,82247,5964,94000
2690,002699,99771,82252,5968,94000
2700,002709,99778,82257,5972,94000
2710,002719,99785,82262,5976,94000
2720,002729,99792,82267,5980,94000
2730,002739,99799,82272,5984,94000
2740,002749,99806,82277,5988,94000
2750,002759,99813,82282,5992,94000
2760,002769,99820,82287,5996,94000
2770,002779,99827,82292,59100,94000
2780,002789,99834,82297,59104,94000
2790,002799,99841,82302,59108,94000
2800,002809,99848,82307,59112,94000
2810,002819,99855,82312,59116,94000
2820,002829,99862,82317,59120,94000
2830,002839,99869,82322,59124,94000
2840,002849,99876,82327,59128,94000
2850,002859,99883,82332,59132,94000
2860,002869,99890,82337,59136,942,8600
2870,002879,99897,82342,59140,945,8600
2880,002889,99904,82347,59144,948,8600
2890,002899,99911,82352,59148,9411,8600
2900,002909,99918,82357,59152,9414,8600
2910,002919,99925,82362,59156,9417,8600
2920,002929,99932,82367,59160,9420,8600
2930,002939,99939,82372,59164,9423,8600
2940,002949,99946,82377,59168,9426,8600
2950,002959,99953,82382,59172,9429,8600
2960,002969,99960,82387,59176,9432,8600
2970,002979,99967,82392,59180,9435,8600
2980,002989,99974,82397,59184,9438,8600
2990,002999,99981,82402,59188,9441,8600
3000,003009,99988,82407,59192,9444,8600
3010,003019,99995,82412,59196,9447,8600
3020,003029,991002,82417,59200,9450,8600
3030,003039,991009,82422,59204,9453,8600
3040,003049,991016,82427,59208,9456,8600
3050,003059,991023,82432,59212,9459,8600
3060,003069,991030,82437,59216,9462,8600
3070,003079,991037,82442,59220,9465,8600
3080,003089,991044,82447,59224,9468,8600
3090,003099,991051,82452,59228,9471,8600
3100,003109,991058,82457,59232,9474,8600
3110,003119,991065,82462,59236,9477,8600
3120,003129,991072,82467,59240,9480,8600
3130,003139,991079,82472,59244,9483,8600
3140,003149,991086,82477,59248,9486,8600
3150,003159,991093,82482,59252,9489,8600
3160,003169,991100,82487,59256,9492,8600
3170,003179,991107,82492,59260,9495,8600
3180,003189,991114,82497,59264,9498,8600
3190,003199,991121,82502,59268,94101,861,340
3200,003209,991128,82507,59272,94104,863,340
3210,003219,991135,82512,59276,94107,865,340
3220,003229,991142,82517,59280,94110,867,340
3230,003239,991149,82522,59284,94113,869,340
3240,003249,991156,82527,59288,94116,8611,340
3250,003259,991163,82532,59292,94119,8613,340
3260,003269,991170,82537,59296,94122,8615,340
3270,003279,991177,82542,59300,94125,8617,340
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4790,004799,992241,821302,59908,94581,86321,34127,39
4800,004809,992248,821307,59912,94584,86323,34128,39
4810,004819,992255,821312,59916,94587,86325,34129,39
4820,004829,992262,821317,59920,94590,86327,34130,39
4830,004839,992269,821322,59924,94593,86329,34131,39
4840,004849,99 276,821327,59928,94596,86331,34132,39
4850,004859,992283,821332,59932,94599,86333,34133,39
4860,004866,302290,821337,59936,94602,86335,34134,39
Der Mehrbetrag über 4866,30 € ist voll pfändbar

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Über den Autor

Jan Frederik Strasmann (Rechtsanwalt)
Jan Frederik Strasmann, LL. M.

Jan Frederik Strasmann studierte Jura an der Universität Bremen mit Schwerpunkt auf Verbraucherrecht. In Dublin erwarb er seinen Master of Arts (LL. M.). 2014 erhielt er seine Zulassung zum Rechtsanwalt. Auf privatinsolvenz.net informiert er Verbraucher über ihre Rechte während eines Insolvenzverfahrens.

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22 Antworte zu “Privatinsolvenz – was darf ich behalten?”

  1. Blacky

    10. Oktober 2024 um 19:27 Uhr

    Guten Abend,
    ich bin seitdem 19.06.2024 in der Privatinsolvenz. Hab am 01.10.2024 meine Turnusabrechnung erhalten, und hab ein Guthaben in Höhe von 192,-€. Mit diesem GH liege ich unter der Pfändungsfreien Grenze. Muß ich das ganze Guthaben abgeben? Mein Dank vorab, für Ihre Antwort. LG Blacky

  2. Dunja

    29. Oktober 2022 um 22:06 Uhr

    Hallo
    Am 04.07.2022 habe ich den Beschluss der Privatinsolvenz vom Amtsgericht erhalten.
    Bin ich nun in der Wohlverhaltensphase?
    Ich habe nun 500 Euro in einem online Casino gewonnen.
    Muss ich dem Insolvenz Verwalter Bescheid geben?
    ….. Und muss ich alles abgeben, oder faellt der Gewinn unter die Bagatellgrenze?
    Kontrolliert der Insolvenz Verwalter monatlich meine Konto Auszüge!?
    Liebe Grüße
    D,

  3. Helmut

    11. November 2020 um 18:05 Uhr

    Hallo,
    Meine Frage wäre:meine Frau hat ein 450€ job nun möchte in insolvenz gehen.
    Sie hat nur den 450€.Job
    Erfährt ihr Arbeitgeber was von der Insolvenz.
    MFG
    Helmut

  4. Sandra

    8. September 2020 um 13:14 Uhr

    Hallo,
    wieviel Bargeld darf man in der Privatinsolvenz vom Konto abheben. Ich habe Urlaubsgeld erhalten und mein Einkommen, Kindergeld und Unterhalt. Ich hebe jetzt alles von meinem Konto ab, weil ich ein Pfändungsschutzkonto habe und weil ich mir das Geld einteile: Haushaltsgeld (Essen einkaufe, tanke etc.) und was an Geld für meinen Sohn da ist. Jetzt erhalte ich von meinem Insolvenzverwalter einen Brief, alles was an Bargeld abgehoben habe soll ich aus den letzten 3 Monate zurückzahlen. Mein Schuldnerberater und ich verstehen den Vorgang nicht. Es war alles im pfändungsfreien Rahmen. Der Schuldnerberater wird das jetzt über das Amtsgericht zu klären prüfen lassen. Kann mir jdm sagen, warum der Insolvenzverwalter Geld zurückfordert? Was kann man jetzt tun?

    Danke und liebe Grüße
    S.H.

  5. Cordula

    1. Mai 2020 um 10:13 Uhr

    Hallo,
    Ich bin in der Wohlverhaltensphase und werde in Kürze einen Meisterbonus in Höhe von 2000€ bekommen plus 1500€ vom der Arge für die erfolgreiche Umschulung.
    Was darf ich behalten, bzw. wie wird dies berechnet?

  6. Sven

    14. Februar 2020 um 5:17 Uhr

    Hallo
    Ich bin seit 2015 in Insolvenz und bin selbstständig , bis vor kurzen musste ich auch Kindes Unterhalt zahlen. Seit diesem Jahr Wohnt mein Kind bei mir und ich bekomme Unterhaltsvorschuss und Kindergeld.
    Jetzt möchte ich meine Selbstständigkeit aufgeben und wieder als Arbeitnehmer arbeiten.
    Wieviel bleibt mir in der Insolvenz und wird der Unterhalt auch gepfändet?
    Gruß Sven

  7. Werner

    12. Januar 2020 um 0:39 Uhr

    Hallo
    Ich bin in Insolvenz und habe einen P-Konto was ist besser das P-Konto weiter zu behalten oder kann ich das P-Konto löschen und wann kann ich das P-Konto löschen.

    • Daniel

      1. Juli 2020 um 23:14 Uhr

      Hallo möchte jetzt privatinsolvenz anmelden wieviel bleibt mir mit 2 Kindern und einer Frau

  8. Martin

    29. Oktober 2019 um 16:58 Uhr

    hallo,
    ich habe einen verdienst von 1125 € netto doch das Jugendamt schreibt meinem derzeitigen Chef das sie bis 1025 € Pfänden dürfen. Daraufhin habe ich meinen Insolvenzverwalter angerufen er meinte er dürfte mir keine Antwort geben.Was ist jetzt richtig?
    Gruss Martin

  9. A.

    14. Oktober 2019 um 23:57 Uhr

    Liebes Privatinsolvenz.net – Team,
    ich komme nun nach 2-Jährigem Insolvenzverfahren in die Wohlverhaltensperiode. Im Dezember erwarte ich eine Jahressonderzahlung in Höhe von ca. 50% meines Gehaltes. Darf ich nun in der Wohlverhaltensperiode zumindest einen Anteil dieser Sonderzahlung behalten, oder ist der ganze Betrag abzutreten?

    Danke für die Antwort

  10. YILMAZ

    2. Juli 2019 um 23:10 Uhr

    Hallo
    Ich arbeite Teilzeit und hab ein Einkommen von 1100€ aber wir machen auch Überstunden und die werden auch ausbezahlt wie wird das dann verechnet aber laut mein Arbeitsvertrag habe ich 1100€ Einkommen

  11. Marie-Luise K.

    19. Juni 2019 um 9:13 Uhr

    hallo
    Wir sind jetzt im sechsten jahr der privatinsolvenz,,,bisehr hatte ich immer einen 450 euro job,nun hat mir die fa.einen teilzeitjob angeboten!! bei meinem mann wird seit der insolvenz . gepfändet. ich hätte ca.einen nettolohhn von ca.750 euro.!!
    würde bei mir auch eine lohnpfändung anstehehn????

    danke gruss malu

    • privatinsolvenz.net

      19. Juni 2019 um 15:07 Uhr

      Hallo Malu,

      wie Sie dem oben stehenden Text entnehmen können, darf bis zu einem Nettolohn von 1.139,99 Euro nicht gepfändet werden.

      Ihr Team von privatinsolvenz.net

  12. Thomas V.

    31. Mai 2019 um 19:23 Uhr

    Ich habe am 5.6.19 ein Termin.
    Bei einer schuldenberater… Habe jetzt aber eine große Summe Geld von mein Konto abgehoben… Da wir in den Urlaub. Fahren…
    Meine Frage.. Wie sieht es jetzt aus… Muß ich das sagen das ich dieses Geld abgeholt habe… Bei der Schulden Beratung..

    • privatinsolvenz.net

      7. Juni 2019 um 15:18 Uhr

      Hallo Thomas,

      Grundsatz einer erfolgreichen Beratung ist, dass Sie über Ihre finanziellen Verhältnisse offen und korrekt Auskunft erteilen.

      Ihr Team von privatinsolvenz.net

  13. Sebastian

    3. Mai 2019 um 14:46 Uhr

    Hallo,
    Sollte ich während der Wohlverhaltensphase ein Angebot bekommen eine alte Betriebliche Altersvorsorge gegen eine Kapitalabfindung von ca. 2200€ aufzulösen, ist diese von der Pfändung betroffen oder nicht?
    Das Angebot der Versicherung wurde aus dem Grund gemacht, da es schon lange keine Einzahlungen mehr in diese Rente gab und die zu erwartende monatliche Rente unter der Bagatellgrenze nach §18 Sozialgesetzbuch IV liegt.
    Vielen Dank

    • privatinsolvenz.net

      13. Mai 2019 um 15:28 Uhr

      Hallo Sebastian,

      ob diese pfändbar ist, hängt von der genauen Art des Versicherungsverhältnisses ab. Ein Anwalt für Insolvenzrecht kann die Unterlagen prüfen und Sie beraten.

      Ihr Team von privatinsolvenz.net

  14. Markus P.

    26. März 2019 um 8:01 Uhr

    Hallo,
    ist mein Fernseher die Anlage oder Waschmaschine Pfändbar ?

    L.G.
    M.P.

  15. Wolfgang Z.

    16. November 2018 um 10:22 Uhr

    Frage .
    Sind Eigentumsanteile wie zum Beispiel die Einlagen bei einer WBG pfändbar ?
    Wenn ja bis zu welcher Höhe der Einlage ?

    • privatinsolvenz.net

      23. November 2018 um 8:54 Uhr

      Hallo Wolfgang,

      unseres Kenntnisstandes nach sollte eine Pfändung grundsätzlich möglich sein. Genaue Informationen erhalten Sie bei einem Anwalt.

      Ihr Team von privatinsolvenz.net

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