
Die Sachpfändung oder auch Pfändung beweglicher Sachen setzt zunächst einen vollstreckbaren Titel voraus. Bei diesem Titel handelt es sich entweder um einen Vollstreckungsbescheid, einen gerichtlichen Vergleich, ein notarielles Schuldanerkenntnis oder ein Urteil.
Auf dieser Basis kann der Gläubiger den Vollstreckungsauftrag erwirken, wodurch eine Sachpfändung erfolgen kann, um die Forderungen zu begleichen. Die Zwangsvollstreckung (Mobiliarvollstreckung) beinhaltet die Pfändung von Sachen und dient lediglich der Deckung der Kosten.
Oft geht der Antrag auf Sachpfändung mit dem Antrag auf Abgabe einer eidesstattlichen Versicherung einher, sofern der Schuldner keine pfändbaren Sachen besitzt.
Aber welche Gegenstände sind pfändbar? Darf bei einer Sachpfändung auch der PKW gepfändet werden?
Sachpfändung kurz zusammengefasst
Bei dieser Art der Pfändung beschlagnahmt der Gerichtsvollzieher bewegliche Dinge, die sich im Gewahrsam des Schuldners befinden, z. B. technische Geräte oder ein Auto.
Nein. Bestimmte unpfändbare Sachen muss der Gerichtsvollzieher dem Schuldner und mit ihm im gemeinsamen Haushalt zusammenlebenden Menschen belassen, z. B. Haushaltsgegenstände, Kleidung oder notwendige Arbeitsmittel für die Berufsausübung.
Das lässt sich pauschal nicht beantworten. Meistens ist eine Kontopfändung oder Lohnpfändung lohnender für den Gläubiger. Erfährt er über eine Vermögensauskunft, dass der Schuldner wertvolle Gegenstände besitzt, wird er möglicherweise auch diese pfänden lassen.
Inhalte
Sachpfändung – Ablauf der Zwangsvollstreckung
Der Schuldner wird zunächst darauf aufmerksam gemacht, dass der Gläubiger die Zwangsvollstreckung seiner Forderungen mittels Sachpfändung durchführen will. Der Besuch von Gerichtsvollzieher und Vollzugsbeamten wird in der Regel im Voraus angekündigt.
Ist der Termin der Sachpfändung gekommen, darf Ihre Wohnung zunächst nur mit Ihrer Zustimmung durchsucht werden. Verweigern Sie diese, wird nach zwei weiteren Versuchen ein richterlicher Durchsuchungsbeschluss erwirkt, wodurch der Gerichtsvollzieher sich Zutritt zu Ihrer Wohnung verschaffen kann.
Der Gerichtsvollzieher wird sich anschließend umsehen, um pfändbare Gegenstände zu finden. Hierbei ist zunächst wichtig, dass diese Gegenstände auch mit entsprechendem Erlös versteigert werden können. Sollte es nicht möglich sein, dass zu pfändende Objekt direkt mitzunehmen, wird es zunächst mit einem Pfandsiegel (Kuckuck) versehen.
Sollte der Gerichtsvollzieher nicht genug pfändbare Sachen vorfinden, wird er in der Regel die Eidesstattliche Versicherung abnehmen.
Sie können zusätzlich versuchen eine Ratenzahlung zu vereinbaren, um den Forderungen nachzukommen. Wenn Sie bereits eine Schuldnerberatung aufgesucht haben, kann diese zudem mit dem Gläubiger in Kontakt treten.
Sachpfändung: Was darf gepfändet werden?

Auch bei einer Sachpfändung dürfen nicht alle Gegenstände des Schuldners gepfändet werden. Außerdem muss der Gerichtsvollzieher auch den Bedarf von Menschen berücksichtigen, die mit dem Schuldner in einem gemeinsamen Haushalt leben.
Gegenstände, die einer „bescheidenen Haushalts- und Lebensführung“ dienen, sind laut § 811 Abs. 1 ZPO nicht pfändbar. Pfändungsfreie Gegenstände sind z. B.:
- Geräte für die Informationsbeschaffung (Radio, Fernseher)
- Kleidung und Wäsche
- Betten und Möbel
- Haushalts- und Küchengeräte
Wichtig ist, dass es sich dabei um einfache, eben bescheidene Sachen handeln muss. Hochwertige Gegenstände sind nicht vor der Sachpfändung geschützt. Deshalb kann zum Beispiel der Fernseher pfändbar, wenn er über einen hohen Wert verfügt. In diesem Fall ist eine Austauschpfändung möglich. Der Schuldner erhält dann einen funktionstüchtigen Ersatz von geringerem Wert.
Unpfändbar sind nach § 811 ZPO außerdem:
- Sachen für die Erwerbstätigkeit des Schuldners und oben erwähnter Personen
- Brillen, Prothesen oder andere Sachen, die gesundheitlichen Gründen notwendig sind
- Trauringe und Ehrenzeichen
- Haustiere
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Ein 30% Gehbehinderter Hartz Vier Empfänger hat als einziges Fahrzeug einen Elektroscooter dem ihm die Mutter kaufte als Geschenk. Der Behinderte wohnt in kleinem Ort und muss in den 3 km benachbarten Ort um Lebensmittel einzukaufen. Der Weg zum Bus beträgt 1,2 Kilometer. Darf ihm der Elektro Scooter wg Schulden gepfändet werden.
Mfg Feder