Zwangsvollstreckung: Welche Kosten kommen auf Schuldner zu?

Von Albert K.

Letzte Aktualisierung am: 18. März 2024

Geschätzte Lesezeit: 2 Minuten

Müssen Schuldner die Kosten einer Zwangsvollstreckung begleichen?
Müssen Schuldner die Kosten einer Zwangsvollstreckung begleichen?

Menschen, die ihre offenen Rechnungen nicht begleichen, häufen auf Dauer Schulden an. Ignorieren sie mit diesen einhergehende Zahlungsaufforderungen und Mahnungen, können die Gläubiger einen Schuldtitel (oder auch: Vollstreckungstitel) erwirken. Dabei handelt es sich um eine offizielle Urkunde, die die Zahlungsverpflichtung eines Schuldners bezeugt.

Sobald Gläubiger diese titulierte Forderung erwirkt haben, können sie weitere Maßnahmen einleiten, um an ihr Geld zu gelangen. Möglich sind etwa Konto- oder Lohnpfändungen. Aber auch die Pfändung von Sachgegenständen ist eine gängige Methode, wie offene Forderungen beglichen werden können. In diesem Ratgeber geht es um die Zwangsvollstreckung und welche Kosten diese auslöst. Außerdem: Wer muss den Betrag, der für die Vollstreckung anfällt, begleichen?

Zwangsvollstreckungskosten kurz zusammengefasst

Was sind notwendige Kosten der Zwangsvollstreckung?

Die Ausgaben für eine Vollstreckung werden dann als notwendig erachtet, wenn diese im Rahmen einer titulierten Forderung entstanden sind – also wenn ein Gläubiger rechtlich zu Zwangsvollstreckungsmaßnahmen befugt ist.

Muss tatsächlich der Schuldner selbst die Zwangsvollstreckungskosten zahlen?

Ja, das legt die ZPO so fest. (Mehr dazu erfahren Sie hier.) Wollen Sie gerichtlich dagegen vorgehen, können die Kosten einer Zwangsvollstreckung durch einen Rechtsanwalt und dessen Vergütung ansteigen. Eine Rechtsschutzversicherung deckt diese unter Umständen ab.

Wie hoch sind die Kosten für eine Zwangsvollstreckung?

Das ist vom Einzelfall abhängig und kann nicht pauschal beantwortet werden.

Wann handelt es sich um notwendige Kosten bei einer Zwangsvollstreckung?

Zunächst einmal ist festzuhalten, dass die bei einer Zwangsvollstreckung anfallenden Kosten vom Schuldner selbst zu begleichen sind. Das regelt § 788 Abs. 1 Zivilprozessordnung (ZPO):

„Die Kosten der Zwangsvollstreckung fallen, soweit die notwendig waren (§ 91), dem Schuldner zur Last; sie sind zugleich mit dem zur Zwangsvollstreckung stehenden Anspruch beizutreiben.“

Nun ist in dem Gesetzestext die Rede von „notwendigen“ Kosten. Wann aber gelten einzutreibende Beträge als notwendig? Das ist dann der Fall, wenn es sich etwa um einen Schuldtitel handelt. Damit können die Gläubiger beurkunden, dass der Schuldner zur Zahlung verpflichtet ist.

Meist schießen die Gläubiger die Vollstreckungskosten vor

Sobald bspw. Gläubiger eine Zwangsvollstreckung einleiten, entstehen Kosten, die später beim Schuldner eingetrieben werden.
Sobald bspw. Gläubiger eine Zwangsvollstreckung einleiten, entstehen Kosten, die später beim Schuldner eingetrieben werden.

In der Praxis schießen zunächst die Gläubiger bei der Zwangsvollstreckung die Kosten vor und treiben sie später beim Schuldner wieder ein. Zu den Ausgaben können folgende Punkte gehören:

Damit es gar nicht erst zu einer Konto- oder Sachpfändung kommt, können Sie sich frühzeitig an eine Schuldnerberatung wenden. Es gibt viele staatliche und öffentliche Stellen, die die Beratung kostenfrei anbieten.

Kommt bei dem Verfahren ein Rechtsanwalt zum Einsatz, erhöht dieser die Kosten der Zwangsvollstreckung gemäß Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG).

Wie hoch die Kosten einer Zwangsvollstreckung tatsächlich ausfallen, lässt sich nicht pauschal beantworten, da dies von Fall zu Fall unterschiedlich ist.

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Über den Autor

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Albert K.

Albert hat einen Abschluss in Betriebswirtschaftslehre von der Hochschule Stendal. Er ist seit 2019 ein Mitglied des privatinsolvenz.net-Teams. Im Schuldenrecht befasst er sich vor allem mit den Themen Schuldenbereinigung und Privatinsolvenz.

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