Zwangsvollstreckung abwenden – Welche Möglichkeiten haben Schuldner?

Von Franziska L.

Letzte Aktualisierung am: 4. April 2024

Geschätzte Lesezeit: 4 Minuten

Mit welchen Mitteln können Schuldner die drohende Zwangsvollstreckung abwenden?
Mit welchen Mitteln können Schuldner die drohende Zwangsvollstreckung abwenden?

Die Überschuldung privater Haushalte ist heutzutage kein Randphänomen mehr. Während die einen über ihre Verhältnisse leben und unwirtschaftlich mit ihrem Geld haushalten, geraten andere unverschuldet in die Schuldenfalle.

Kann ein Schuldner seine Schulden nicht bezahlen, wird der Gläubiger zunächst einen Vollstreckungstitel erwirken, um anschließend Zwangsvollstreckungsmaßnahmen einzuleiten.

Abwendung der Zwangsvollstreckung kurz zusammengefasst

Wie können Schuldner die Zwangsvollstreckung abwenden?

Schuldner, die noch über gewisse finanzielle Mittel verfügen, können die Zwangsvollstreckung durch Zahlung abwenden.

Gibt es noch andere Möglichkeiten, eine Zwangsvollstreckung abzuwenden?

In bestimmten Fällen lässt sich eine Zwangsvollstreckung auch durch eine Sicherheitsleistung des Schuldners abwenden – solange der Gläubiger nicht seinerseits eine Sicherheitsleistung hinterlegt.

Welche Möglichkeiten haben Schuldner, um sich vor einer Zwangsvollstreckung zu schützen?

Schuldner, denen die Zwangsvollstreckung droht, sollten schnellstens fachlichen Rat in Anspruch nehmen, um mögliche Rechtsmittel oder einen Vollstreckungsschutz zu prüfen.

Wie kann man eine Zwangsvollstreckung abwenden?

Dem Gläubiger stehen unterschiedliche Maßnahmen zur Verfügung, um an sein Geld zu kommen. Besonders effektiv sind für ihn:

  • Abgabe der Vermögensauskunft zur Vorbereitung der Zwangsvollstreckung
  • Gehalts- und Lohnpfändung
  • Kontopfändung
  • Zwangsversteigerung, wenn der Schuldner Immobilien besitzt
  • Sachpfändung, falls der Schuldner Wertgegenstände oder ein neues Auto besitzt
Durch eine Sicherheitsleistung können Schuldner die Zwangsvollstreckung nicht absolut abwenden.
Durch eine Sicherheitsleistung können Schuldner die Zwangsvollstreckung nicht absolut abwenden.

Für den Schuldner kann das verheerende Folgen haben, weil er dadurch tiefer in die Verschuldung gerät und andere Zahlungsverpflichtungen nicht mehr erfüllen kann. Im Falle einer Vollstreckungsankündigung müssen Schuldner daher sofort handeln, wenn sie die Zwangsvollstreckung abwenden wollen.

Denkbar sind insbesondere folgende Vorgehensweisen:

  • Abwendung der Zwangsvollstreckung durch Zahlung
  • Zwangsvollstreckung abwenden durch Sicherheitsleistung
  • Vollstreckungsschutz bewirken, falls die Vollstreckung eine besondere Härte darstellt
  • geeignetes Rechtsmittel einlegen
Tipp: Sobald ein Gläubiger Ihnen Zwangsvollstreckungsmaßnahmen androht, sollten Sie aktiv werden. Wenden Sie sich umgehend an eine Schuldnerberatung oder einen spezialisierten Anwalt. Ein Schuldenberater kann genau prüfen, welche Maßnahmen jeweils geeignet sind, um die Zwangsvollstreckung abzuwenden.

Zwangsvollstreckung abwenden durch Zahlung

Eine Möglichkeit ist es, mit dem Gläubiger zu verhandeln und mit diesem gemeinsam eine Lösung zur Schuldenregulierung zu finden. Signalisieren Sie Ihre Zahlungsbereitschaft und bieten Sie ihm beispielsweise eine Ratenzahlung an.

Lassen Sie sich ggf. von einer Schuldnerberatungsstelle unterstützen. Diese kann mit Ihnen zunächst Ihre finanzielle Situation analysieren und auf dieser Grundlage mit Ihnen einen Schuldenbereinigungsplan erarbeiten, der genau erklärt, wie und in welchem Zeitraum Sie Ihre Schulden abbauen wollen. Schuldenberater helfen Ihnen auch bei den Verhandlungen mit dem Gläubiger.

Sie möchten die Zwangsvollstreckung in Ihre Immobilie abwenden? Verhandeln Sie mit Ihrer Bank.
Sie möchten die Zwangsvollstreckung in Ihre Immobilie abwenden? Verhandeln Sie mit Ihrer Bank.

Eine ähnliche Vorgehensweise ist möglich, wenn Sie z. B. die Zwangsvollstreckung in Ihr Haus abwenden wollen. Zu einer solchen Zwangsversteigerung kommt es meistens, wenn Bankschulden bzw. Kreditschulden nicht mehr bezahlt werden können.

Schuldner, die eine Zwangsvollstreckung ihrer Immobilie abwenden wollen, haben folgende Optionen, die jedoch immer entsprechende Verhandlungen mit der Bank erfordern:

  • monatliche Ratenzahlungen senken oder vorläufig aussetzen, wenn die finanzielle Notlage nur vorübergehender Natur ist
  • Stundung der Raten, um kurzfristige Engpässe zu überbrücken
Der Schuldner kann auf diese Wese die Zwangsvollstreckung nur abwenden, wenn er über entsprechende finanzielle Mittel verfügt, um Gläubigern ein ansprechendes Angebot machen zu können.

Abwendung der Zwangsvollstreckung durch Sicherheitsleistung

Jeder Gläubiger benötigt für die Zwangsvollstreckung einen Vollstreckungstitel. Das sind neben dem Vollstreckungsbescheid z. B. rechtskräftige Urteile. Bei bestimmten Titeln kann er jedoch schon vor Eintritt der Rechtskraft die Zwangsvollstreckung betreiben, wenn diese für vorläufig vollstreckbar erklärt wurden. Welche Titel das sind, besagt § 708 Zivilprozessordnung (ZPO), und zwar z. B. Anerkenntnisurteile, Versäumnisurteile, Urteile zu Mietstreitigkeiten über Wohnräume und Urteile über Unterhalts- und Rentenverpflichtungen.

Unter Umständen lässt sich die Zwangsvollstreckung  mit Rechtsmitteln abwenden. Ein Anwalt kann die Erfolgsaussichten prüfen.
Unter Umständen lässt sich die Zwangsvollstreckung mit Rechtsmitteln abwenden. Ein Anwalt kann die Erfolgsaussichten prüfen.

Bei einigen dieser Titel kann der Schuldner die Zwangsvollstreckung abwenden, indem er eine Sicherheitsleistung hinterlegt. Gemäß § 711 ZPO ist das z. B. bei Urteilen in Streitigkeiten zwischen Mieter und Vermieter von Wohnräumen möglich.

Diese Abwendungsbefugnis des Schuldners besteht jedoch nicht absolut. Hinterlegt der Gläubiger ebenfalls eine Sicherheitsleistung, kann er trotzdem zwangsvollstrecken.

Das heißt: Mit einer Sicherheitsleistung ist es nicht möglich, die Zwangsvollstreckung endgültig zu verhindern.

Um alle Möglichkeiten auszuschöpfen, empfiehlt sich eine juristische Beratung. Eventuell lässt sich die Zwangsvollstreckung durch Rechtsmittel abwenden. So kann sich der Schuldner z. B. mit der Vollstreckungserinnerung gegen die (fehlerhafte) Art der Zwangsvollstreckung wehren. Mit einer Vollstreckungsabwehrklage kann er geltend machen, dass aus seiner Sicht kein Grund für die Vollstreckung besteht, weil er z. B. die Schulden bezahlt hat oder vom fraglichen Vertrag zurückgetreten ist.

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Franziska L.

Franziska studierte Rechtswissenschaften. Seit 2017 gibt sie als Redaktionsmitglied von privatinsolvenz.net Tipps zu den Themen Schulden und Geldsparen. Ihr besonderes Anliegen ist es, juristische Fragen zur Insolvenz und Zwangsvollstreckung in ihren Texten möglichst einfach zu beantworten.

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