Zwangsvollstreckung ohne Titel – Ist das möglich?

Von Meike Z.

Letzte Aktualisierung am: 7. April 2024

Geschätzte Lesezeit: 3 Minuten

Zu einer Zwangsvollstreckung ohne Titel kommt es nur in bestimmten Fällen.
Zu einer Zwangsvollstreckung ohne Titel kommt es nur in bestimmten Fällen.

Es gibt viele verschiedene Zwangsvollstreckungsmaßnahmen. Hierzu gehören unter anderem die Lohnpfändung, Kontopfändung, die Abnahme der Vermögensauskunft durch einen Gerichtsvollzieher oder die Zwangsversteigerung.

Maßnahmen dieser Art kann ein Gläubiger ergreifen, wenn ein Schuldner seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommt. Mit Hilfe des Gerichts versucht der Gläubiger dann, seine Forderung durchzusetzen. Doch welche Voraussetzungen müssen dafür erfüllt werden? Ist eine Zwangsvollstreckung ohne Titel möglich?

Zwangsvollstreckung ohne Titel kurz zusammengefasst

Ist eine Zwangsvollstreckung ohne Titel möglich?

Nein, Gläubiger benötigen immer einen Vollstreckungstitel, um Zwangsvollstreckungsmaßnahmen durchführen zu können.

Welche Titel gibt es?

Zu den Titeln gehören unter anderem der Vollstreckungsbescheid, der gerichtliche Vergleich, ein Endurteil oder ein vorläufig vollstreckbares Urteil.

Stimmt es, dass Behörden die Vollstreckung auch ohne Titel durchführen dürfen?

Nein, auch Behörden – beispielsweise das Finanzamt – können keine Vollstreckung ohne Titel durchführen. Im Vergleich zu privaten Gläubigern haben sie es jedoch einfacher. Sie müssen den Vollstreckungstitel nicht vor Gericht erwirken. Das Finanzamt kann z. B. auf der Grundlage des Steuerbescheids vollstrecken. Dieser fungiert als Vollstreckungstitel.

Vollstreckung: Ohne Titel können Gläubiger oft nichts unternehmen

Voraussetzung für die Zwangsvollstreckung: Ohne Titel sind Gläubiger meist nicht erfolgreich.
Voraussetzung für die Zwangsvollstreckung: Ohne Titel sind Gläubiger meist nicht erfolgreich.

Damit Vollstreckungsmaßnahmen durchgesetzt werden können, muss der Gläubiger gewisse Voraussetzungen erfüllen:

  • Titel
  • Klausel
  • Zustellung

In den meisten Fällen ist eine Zwangsvollstreckung ohne Titel nicht möglich. Zu den Titeln gehören unter anderem der Vollstreckungsbescheid aus einem gerichtlichen Mahnverfahren (§ 794 Abs. 1 Nr. 4 ZPO), ein vollstreckbares Endurteil (§ 704 ZPO) oder ein gerichtlicher Vergleich (§ 794 Abs. 1 Nr. 1 ZPO).

Laut § 724 ZPO muss der Titel über eine wirksame Vollstreckungsklausel verfügen. Diese lautet gemäß § 725 ZPO wie folgt:

Vorstehende Ausfertigung wird dem usw. (Bezeichnung der Partei) zum Zwecke der Zwangsvollstreckung erteilt.

Des Weiteren muss das Dokument dem Schuldner zugestellt werden (§ 166 Abs. 1 ZPO). Der Betroffene muss die Möglichkeit erhalten, den Titel dahingehend zu überprüfen, ob dieser korrekt ist.

Welche Gläubiger benötigen keinen Titel, um eine Forderung einzutreiben?

Es gibt jedoch bestimmte Gläubiger, die tatsächlich eine Zwangsvollstreckung ohne Titel durchführen können. Dazu gehören öffentliche Behörden, wie etwa das Finanzamt. Hat ein Schuldner Steuerschulden, Gebühren oder Bußgelder nicht bezahlt, kann die Behörde Zwangsvollstreckungsmaßnahmen, wie beispielsweise die Kontopfändung, durchführen lassen, obwohl kein Titel vorliegt.

Kann die GEZ eine Zwangsvollstreckung ohne Titel durchführen?

Auch bei der GEZ ist eine Zwangsvollstreckung ohne Titel nicht möglich.
Auch bei der GEZ ist eine Zwangsvollstreckung ohne Titel nicht möglich.

Viel diskutiert wird die Frage, ob der Beitragsservice des öffentlich-rechtlichen Rundfunks – umgangssprachlich eher als GEZ bekannt – eine Zwangsvollstreckung ohne Titel durchführen kann, wenn Personen ihre Beiträge nicht zahlen.

Doch was passiert tatsächlich? Der Beitragsservice darf zwar Zahlungserinnerungen verschicken, mehr aber auch nicht. Denn es handelt sich dabei eben nicht um eine rechtsfähige Institution. Folglich darf die GEZ (der Beitragsservice) keine Zwangsvollstreckung veranlassen – und ohne Titel schon gar nicht. Nur die Rundfunkanstalten selbst sind hierzu befugt.

Zunächst wird meist die Vermögensauskunft abgenommen und im Anschluss eine Pfändung durchgeführt.

Bildnachweise:
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Zwangsvollstreckung ohne Titel – Ist das möglich?
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Meike Z.

Meike unterstützt das privatinsolvenz.net-Team seit 2016. Sie hat es sich zur Aufgabe gemacht, Themen, die das Insolvenz- und Zwangsvollstreckungsrecht betreffen, leicht verständlich aufzubereiten.

6 Antworte zu “Zwangsvollstreckung ohne Titel – Ist das möglich?”

  1. Anonym

    3. Januar 2023 um 19:15 Uhr

    Interessant, dass dieser Artikel am 29. Dezember 2022 aktualisiert wurde, denn genau an diesem Tag standen zwei Vollstreckungsbeamte der Kämmerei des Landkreises bei mir vor der Tür mit einer schwarz auf rotem Papier gedruckten Vollstreckungsankündigung wegen vermeintlich überzahlter SGB II Leistungen eines kommunalen Jobcenters. Nur dass sich das im laufenden Gerichtsverfahren (ich hatte Klage eingereicht) befindet, entsprechend noch kein Titel vorliegt. Als ich genau das äußerte, haben sie mitgeteilt, dass sie einen Monat später noch mal vorbeikommen würden, wenn nicht vorher durch meinen Rechtsbeistand eine Stundung von mind. 6 Monaten beantragt werde (wurde noch am 30. beantragt vom Anwalt). Jetzt würde mich natürlich brennend interessieren, ob diese Vorgehensweise rechtens ist?

  2. Bernette

    10. März 2020 um 13:01 Uhr

    Ich bin zwar nicht in der Insolvenz, habe aber Ärger mit der GEZ.
    Trotz Einspruch, wurde die Vollstreckung vollzogen.
    Aussage des Vollziehungsbeamten „man kann Einspruch einlegen, bringt aber nix“.
    Hat man hier keine Rechte mehr???
    Den ersten Widerspruch haben sie angeblich nicht bekommen, also eine Zweitschrift per Einschreiben.
    Es lag alles in diesen 4 Wochen und das der Widerspruch läuft, hat den Vollzugsbeamten nicht die Bohne interessiert.
    Ich muss zahlen, sonst pfändet er mein Auto.
    Das Auto hat einen Wert von 10.000 Euro, die Schuld ist 63,50 Euro.
    Frage mich wirklich, was man sich in Deutschland noch gefallen lassen muss.
    Man kann nichts machen, muss alles hinnehmen und ein Widerspruch, der im Grunde Sinnlos ist.
    Das kann doch nicht rechtens sein oder???

    • Horst

      28. Juli 2020 um 22:21 Uhr

      Ein wenig mehr Infos wären gut. Gegen was genau wurde Widerspruch eingelegt. Ein Widerspruch MUSS beschieden werden. Da dieser Widerspruchsbescheid im Falle des ÖR immer negativ ausfällt, muss man danach Klage erheben. Die verliert man in der Regel, aber es bringt viel Zeit.
      Würden das alle machen, wäre der Laden bald Geschichte.

      In Ihrem Fall wäre zwingend ein Erinnerung nach 766 ZPO beim zuständigen Verwaltungsgericht angezeigt.

  3. D. Doebler

    31. Januar 2020 um 14:58 Uhr

    Hallo,
    meine Frage dazu wäre…wenn der Rundfunkbeitrag eine Behörde um ein Vollstreckungsersuch bittet und diese Behörde es aber ablehnt, bleibt der Titel aus dem Festsetzungsbescheid erhalten?
    Hier geht es um die Verjährungsfrist die ja im Normalfall 3 Jahre beträgt.
    Eine schnelle Antwort wäre schön.
    Mit freundlichem Gruß

  4. Nicole

    16. Dezember 2018 um 19:18 Uhr

    In dem Bericht steht Die GEZ muss nicht den Weg übers Gericht gehen um eine Titulierte Förderung vorweisen zu können wer hat dann die Berechtigung einen Titel auszustellen den die GEZ anschließend vorweisen kann?

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