Schuldnersuche nach § 755 ZPO und weitere Recherchemöglichkeiten

Von Franziska L.

Letzte Aktualisierung am: 2. April 2024

Geschätzte Lesezeit: 4 Minuten

Welche Methoden der Schuldnersuche gibt es?
Welche Methoden der Schuldnersuche gibt es?

Wenn jemand nicht bezahlen will, versucht, sich seinen Verpflichtungen zu entziehen, und von der Bildfläche verschwindet, hilft der bereits erwirkte Vollstreckungstitel vorerst nicht. Denn wenn der Gläubiger nicht weiß, wo sich der Schuldner aufhält, kann er gegen diesen auch keine Zwangsvollstreckung betreiben.

Stattdessen muss sich der Gläubiger zunächst auf die Schuldnersuche begeben – ein langwieriges und zeitraubendes Unterfangen. Wer diese Suche abkürzen will, sollte möglichst frühzeitig handeln und recherchieren. Wir verraten, mit welchen Mitteln und Methoden Sie Ihren Schuldner ausfindig machen können.

Schuldnerermittlung kurz zusammengefasst

Welche Möglichkeiten der Schuldnersuche gibt es?

Gläubiger können z. B. selbst im Internet recherchieren. Diese Form der Schuldnersuche ist meist kostenlos, kann aber auch durch kostenpflichtige Suchportale ergänzt werden.

Kann ich auch den Gerichtsvollzieher mit der Adressermittlung beauftragen?

Ja, das ist möglich – vorausgesetzt, Sie besitzen einen Vollstreckungstitel und erteilen dem Gerichtsvollzieher einen konkreten Zwangsvollstreckungsauftrag. Sie müssen die Schuldnerermittlung also mit einer bestimmten Art der Zwangsvollstreckung verbinden.

Ist es nicht möglich, den Gerichtsvollzieher ausschließlich mit der Schuldnersuche zu beauftragen und später zu vollstrecken?

Nein, der Wortlaut des § 755 ZPO und auch die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs erlauben dies nicht.

Aufenthaltsermittlung gegen den Schuldner durch den Gerichtsvollzieher

Der Gerichtsvollzieher führt die Adressermittlung gegen den Schuldner nur durch, wenn diese mit einem konkreten Vollstreckungsauftrag verbunden ist.
Der Gerichtsvollzieher führt die Adressermittlung gegen den Schuldner nur durch, wenn diese mit einem konkreten Vollstreckungsauftrag verbunden ist.

Ist der Schuldner unbekannt verzogen, kann sein Gläubiger den Gerichtsvollzieher zur Schuldnersuche hinzuziehen. § 755 Zivilprozessordnung (ZPO) erlaubt eine Adressermittlung gegen den Schuldner.

Diese Art der Schuldnersuche ist allerdings nur unter gewissen Voraussetzungen möglich:

  • Zunächst benötigt der Gläubiger einen Vollstreckungstitel, z. B. in Form eines Vollstreckungsbescheids oder eines vollstreckbaren Urteils.
  • Anschließend muss er dem Gerichtsvollzieher einen konkreten Zwangsvollstreckungsauftrag erteilen.
  • Dieser Auftrag muss genau bezeichnen, welche Zwangsvollstreckungsmaßnahmen der Gläubiger wünscht, also beispielsweise eine Sachpfändung.

Sind diese Bedingungen erfüllt, darf der Gerichtsvollzieher den Schuldner bzw. dessen Adresse ermitteln und sich dafür auch an die Meldebehörde wenden.

Keine Schuldnersuche nach § 755 ZPO zur bloßen Vorbereitung der Zwangsvollstreckung

Der Bundesgerichtshof hat in seinem Urteil vom 21.06.2017 (Az. VII ZB 5/14) deutlich gemacht, dass ein isolierter Auftrag zur Schuldnersuche nicht zulässig ist. In seinem Leitsatz zu diesem Urteil formulieren die Richter dies so:

„Voraussetzung für die Aufenthaltsermittlung des Schuldners nach § 755 ZPO ist ein zugrundeliegender Vollstreckungsauftrag, der den Anforderungen des § 802a Abs. 2 ZPO genügen muss. Isolierte Aufenthaltsermittlungsaufträge sind unzulässig.“

Die Schuldnersuche nach § 755 ZPO ist laut Bundesgerichtshof kein eigenständiges Verfahren.
Die Schuldnersuche nach § 755 ZPO ist laut Bundesgerichtshof kein eigenständiges Verfahren.

Der Gesetzgeber hat in § 755 Abs. 1 ZPO klar gemacht, dass die Schuldnersuche kein eigenständiges Verfahren ist, sondern immer im Zusammenhang mit der Zwangsvollstreckung steht.

Nach dieser Vorschrift darf ein Gerichtsvollzieher den Aufenthaltsort des Schuldners nur „aufgrund eines Vollstreckungsauftrags und der Übergabe der vollstreckbaren Ausfertigung“ ermitteln.

Gläubiger, die schon im Vorfeld eine aktuelle Adresse ermitteln und den Schuldner sowie dessen Vermögen ausfindig machen wollen, müssen selbst handeln. Wie das funktioniert, erfahren Sie im Folgenden.

Eigene Recherchemöglichkeiten: Schuldner im Internet suchen

Das Internet bietet zahlreiche Plattformen für die Schuldnersuche. Eine Möglichkeit sind soziale Medien wie Facebook, Xing, LinkedIn, Instagram, Pinterest & Co. und eine andere sogenannte Personen-Suchmaschinen wie …

  • Yasni.de
  • 123people.com
  • Suche-nach-personen.de (kostenpflichtig: 15 bis 40 Euro)

Nutzen Sie für die Schuldnersuche nicht nur den Personenfilter, sondern auch Tagclouds. Das sind Felder mit verschiedenen Angaben, Namen, Orten, Unternehmen etc. pp.

Der Gläubiger kann im Internet selbst nach Informationen zum Schuldner suchen.
Der Gläubiger kann im Internet selbst nach Informationen zum Schuldner suchen.

Wenn Sie den Namen Ihres Schuldners in eine Personen-Suchmaschine eingeben, werden in der Tagcloud unter Umständen andere Namen und Wörter angezeigt, z. B. der Arbeitgeber des Schuldners, seine private Webseite o. ä.

Weitere hilfreiche Webseiten sind:

  • dastelefonbuch.de
  • dasoertliche.de
  • 11880.com
  • wiedersehenmachtfreude.de
  • liebe-menschen-wiederfinden.de
  • suchnanny.de (kostenpflichtig)
  • peoplecheck.de

Nutzen Sie neu gewonnene Informationen für Folge-Recherchen bei Google. Ein neues Wort genügt manchmal schon, um Ihre Schuldnersuche erfolgreich abzuschließen und einen Vollstreckungsauftrag auszulösen.

Schuldner finden, die im Internet als Händler auftreten

Jemand, der versucht, sein Hab und Gut zu verkaufen, ist möglicherweise als Online-Händler unterwegs. In solchen Fällen bietet sich die Schuldnersuche auf einschlägigen Webseiten an:

  • Online-Versandhandel Amazon.de
  • Onlinemarktplatz Hood.de
  • Versteigerungsplattform eBay.de, insbesondere der dortige Kleinanzeigenmarkt
  • Musikdatenbank discogs.com mit Handelsmarkt und Online-Forum
  • mobile.de – Plattform für den An- und Verkauf von Fahrzeugen
Die Aufenthaltsermittlung vom Schuldner im Internet kann insbesondere dann erfolgreich sein, wenn dieser als Online-Händler in Erscheinung tritt.
Die Aufenthaltsermittlung vom Schuldner im Internet kann insbesondere dann erfolgreich sein, wenn dieser als Online-Händler in Erscheinung tritt.

Bei einigen dieser Webseiten gestaltet sich die Schuldnersuche etwas unübersichtlich. Dennoch kann sich der Zeitaufwand lohnen. Nutzen Sie die verschiedenen Suchkategorien und schauen Sie sich auch die Nutzer- bzw. Händler-Profile genauer an.

Häufig sind auch die Produktfotos aufschlussreich, lassen sie doch Rückschlüsse auf das Vermögen des Schuldners zu. Auf Fotos von zum Verkauf angebotenen Fahrzeugen ist manchmal sogar die Umgebung erkennbar.

Mithilfe geschickter Kontaktaufnahme und Nachfrage können Sie ggf. herausfinden, ob es sich tatsächlich um Ihren Schuldner handelt und wo dieser sich aufhält.

Eine Alternative zu eigenen Recherchen ist die professionelle Schuldnersuche durch ein beauftragtes Inkassounternehmen, eine Wirtschaftsauskunftei oder einen Privatdetektiv. Diese Variante ist allerdings auch kostenintensiver.

Bildnachweise:
– fotolia.com/Rogatnev
– fotolia.com/MicroOne
– istockphotos.com/shironosov
– depositphotos.com/redrockerz99

1 Stern2 Sterne3 Sterne4 Sterne5 Sterne (31 Bewertungen, Durchschnitt: 4,60 von 5)
Schuldnersuche nach § 755 ZPO und weitere Recherchemöglichkeiten
Loading...

Über den Autor

Avatar-Foto
Franziska L.

Franziska studierte Rechtswissenschaften. Seit 2017 gibt sie als Redaktionsmitglied von privatinsolvenz.net Tipps zu den Themen Schulden und Geldsparen. Ihr besonderes Anliegen ist es, juristische Fragen zur Insolvenz und Zwangsvollstreckung in ihren Texten möglichst einfach zu beantworten.

Hinterlassen Sie einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

*