Falsche Vermögensauskunft: Strafbar nach § 156 StGB

Von Franziska L.

Letzte Aktualisierung am: 7. April 2024

Geschätzte Lesezeit: 2 Minuten

Die falsche Vermögensauskunft ist strafbar.
Die falsche Vermögensauskunft ist strafbar.

Immer noch gelingt es dubiosen Inkassounternehmen, Schuldner zu verunsichern, indem sie mit der Staatsanwaltschaft drohen. Dabei muss in heutigen Zeiten niemand mehr fürchten, ins Gefängnis zu kommen, weil er seine Schulden nicht bezahlt. Denn weder die (drohende) Zahlungsunfähigkeit noch die Überschuldung sind strafbar.

Es gibt aber bestimmte Verhaltensweisen in Zusammenhang mit Schulden, die eine Strafe nach sich ziehen können. Dazu gehört es z. B., wenn Schuldner beim Gerichtsvollzieher falsche Angaben zu ihren Vermögensverhältnisse machen. Denn die falsche Vermögensauskunft ist strafbar. Sie wird in § 156 Strafgesetzbuch (StGB) als falsche Versicherung an Eides Statt unter Strafe gestellt.

„Falsche Vermögensauskunft strafbar“ – kurz zusammengefasst

Ist die Abgabe einer falschen oder unvollständigen Vermögensauskunft strafbar?

Wer vor dem Gerichtsvollzieher eine falsche Vermögensauskunft an Eides statt abgibt, macht sich unter Umständen nach § 156 StGB strafbar.

Welche Strafe droht in diesem Fall?

Das Strafgericht kann für einen falschen Offenbarungseid eine Geldstrafe oder eine Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren verhängen.

Unter welchen Umständen ist die falsche Auskunft strafbar?

Die falsche Vermögensauskunft ist nur strafbar, wenn der Schuldner damit gegen seine Wahrheitspflicht verstoßen hat. Näheres erfahren Sie hier.

Falsche Vermögensauskunft: Strafbar als falsche Versicherung an Eides Staat

§ 156 StGB ist nicht ganz so einfach zu verstehen. Auf den ersten Blick verlangt der Straftatbestand nur die vorsätzliche Abgabe einer falschen Versicherung an Eides Statt, also einer falschen Vermögensauskunft. Wann diese Auskunft jedoch falsch ist, lässt sich nicht immer ohne Weiteres beantworten.

Eine Strafanzeige wegen falscher Vermögensauskunft droht, wenn die falsche Auskunft von der Wahrheitspflicht umfasst ist.
Eine Strafanzeige wegen falscher Vermögensauskunft droht, wenn die falsche Auskunft von der Wahrheitspflicht umfasst ist.

Noch recht einfach darzustellen ist die Abgabe einer Versicherung an Eides Statt. Nach § 802c Zivilprozessordnung (ZPO) muss der Schuldner „zum Zwecke der Vollstreckung einer Geldforderung auf Verlangen des Gerichtsvollziehers Auskunft über sein Vermögen […] erteilen“ und an Eides statt die Richtigkeit und Vollständigkeit dieser Angaben versichern.

Wenn er trotz Unrichtigkeit oder Unvollständigkeit seiner Auskunft deren Richtigkeit und Vollständigkeit versichert, hat der Schuldner schon das erste Tatbestandsmerkmal erfüllt. Seine Versicherung ist falsch und steht nicht mit der Wirklichkeit in Einklang. Und doch fällt nicht jede falsche Auskunft unter diesen Tatbestand.

Die falsche Vermögensauskunft ist nur strafbar, wenn der falsche Inhalt von einer Wahrheitspflicht umfasst sein muss. Die Reichweite dieser Pflicht richtet sich nach den einschlägigen Gesetzen. Zur Frage, wie weit diese Pflicht bei der Vermögensauskunft an Eides Statt geht, hat sich die Rechtsprechung geäußert: Danach muss der Verstoß gegen die Wahrheitspflicht auch geeignet sein, den Gläubiger über Zugriffsmöglichkeiten auf Vermögen des Schuldners irrezuführen.

Nach § 156 StGB wird die falsche Vermögensauskunft mit Geldstrafe oder einer Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren bestraft. Schuldner kommen zwar nicht wegen Schulden ins Gefängnis, unter Umständen aber wegen einer falschen eidesstattlichen Versicherung.

Bildnachweise:
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Über den Autor

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Franziska L.

Franziska studierte Rechtswissenschaften. Seit 2017 gibt sie als Redaktionsmitglied von privatinsolvenz.net Tipps zu den Themen Schulden und Geldsparen. Ihr besonderes Anliegen ist es, juristische Fragen zur Insolvenz und Zwangsvollstreckung in ihren Texten möglichst einfach zu beantworten.

18 Antworte zu “Falsche Vermögensauskunft: Strafbar nach § 156 StGB”

  1. Ulrich

    1. Februar 2023 um 0:02 Uhr

    Hallo,

    hatte heute eine recht unangenehme Verhandlung vor dem Landgericht A…….. wegen einer Vermögensstraftat über 250,- Euro. Da ich nicht firm bin in den Dingen, Rechtsstaatlichkeit, habe ich dann zunächst das Berufungsurteil angenommen.

    In diesem Verfahren meinte der Richter allerdings, das ich bei der Vermögensauskunft der GV in 2021 und 2019 nicht die Wahrheit gesagt und ein landwirtschaftliches Grundstück verschwiegen habe. Was ist zu tun ?

    Das Grundstück ist ein landwirtschaftliches Grundstück und mehr oder weniger wertlos, weil darauf noch eine unbrauchbare Scheune steht. Wegen der offenkundigen Wertlosigkeit und der Annahme das es Schonvermögen ist, habe ich es nicht erwähnt.

    GV sind doch offenbar seit 2012 keine Beamten mehr und nur Beamten muss man die Wahrheit sagen, stimmt das so oder haben Sie vielleicht einen Rat parat ? Haben Sie im voraus recht herzlichen Dank für ihre Mühe.

    Mit freundlichen Grüßen

    Ulrich

  2. Volker

    29. Juli 2020 um 13:52 Uhr

    Eine andere Frage, wer kann wie nachprüfen, ob eine Vermögensauskunft korrekt und vollständig ist? Es ist zwar eine Straftat, wenn falsche Angaben gemacht werden – aber wenn die Informationen nicht kontrollierbar sind …..

    Danke

  3. Karen

    26. August 2019 um 9:52 Uhr

    Hallo…ich habe eine Vermögensauskunft vor mir.Jetzt meine Frage….mein Freund hat einen Gehirntumor und ich bin seine Betreuerin…habe eine EC-Karte von seinem Konto…mit meinem Namen…er ist aber Inhaber.Muss ich das angeben?Danke

  4. Lola

    21. August 2019 um 0:41 Uhr

    Hallo, ich soll die Vermögensauskunft abgeben. Nun ist es so das mein Freund 2 Autos besitzt (Er steht auch im Kaufvertrag) und ich ein auto( ich steh im Kaufvertrag) . Kedoch stehe ich bei allen 3 als halter drin da ich sie für ihn angemeldet hab. Muss ich seine beiden auch angeben und wenn ja kann man sie ihm weg nehmen nur weil ich als halter eingetragen bin?

  5. Jessy

    13. Mai 2019 um 21:12 Uhr

    Guten Tag,

    Ich muss demnächst eine Vermögensauskunft machen wie verählt sich das mein Gehalt geht auf das konto meines Freundes!

    Muss ich das angeben und wenn ja kann man von seinem.konto ebenfalls.pfänden??
    Wir teilen und Miete und Nebenkosten und wir haben.eine Sohn ich verdiene nur 1067€ netto.ist das.pfändbar
    Danke im voraus

    • privatinsolvenz.net

      29. Mai 2019 um 14:33 Uhr

      Hallo Jessy,

      Sie müssen entsprechende Angaben machen. Eine Pfändung ist in der Regel nur möglich, wenn das Konto auf Ihren Namen läuft. Melden Sie Ihr Einkommen nicht, handelt es sich dabei um eine Straftat gemäß § 288 StGB.

      Ihr Team von privatinsolvenz.net

  6. Gordon D.

    2. Mai 2019 um 18:27 Uhr

    Hallo,

    Ich habe einem Schuldner die Vermögensauskunft abnehmen lassen.Seine finanzielle Situation hat sich in kürzester Zeit drastisch positiv verbessert.Dies kann grundsätzlich nicht aus eigener finanzieller Kraft passiert sein.Es muss also eigenes Kapitel vorhanden sein oder geliehenes.Beides wurde nicht in der Vermögensauskunft angegeben.Ich muss daher die Vollständigkeit und Richtigkeit der Vermögensauskunft begründet anzweifeln.Was kann gegen die falsche Auskunft tun und wo und wer kann dabei helfen?

    • privatinsolvenz.net

      13. Mai 2019 um 15:26 Uhr

      Hallo Gordon,

      Sie können eine Anzeige wegen einer Straftat stellen. Rechtlichen Rat zum Vorgehen erhalten Sie bei einem Anwalt.

      Ihr Team von privatinsolvenz.net

  7. Birke

    27. März 2019 um 9:17 Uhr

    Guten Tag, was passiert bei einer Falschangabe von Gehalt bei Beantragung von Kreditkarten? Wie wird das bestraft?

    Ich weiß nicht recht ob ich mit dieser Frage hier richtig bin, danke im voraus.

    • privatinsolvenz.net

      10. Mai 2019 um 14:38 Uhr

      Hallo Birke,

      dies sollte als Betrug gemäß § 263 BGB gewertet werden können. Dieser wird mit einer Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

      Ihr Team von privatinsolvenz.net

  8. EUGENIA T.

    26. März 2019 um 19:58 Uhr

    Kann in Gefängnissen gehen wegen 370 Euro habe 1 mal 10 Euro überweisen dann 19 und 19 Euro ist nicht akzeptieren jetzt hab Haftbefehl..
    Was kann dafür tuen

    • privatinsolvenz.net

      10. Mai 2019 um 14:28 Uhr

      Hallo Eugenia,

      rechtlichen Rat erhalten Sie bei einem Anwalt.

      Ihr Team von privatinsolvenz.net

  9. Blümchen

    12. Februar 2019 um 13:53 Uhr

    Hallo, wie erfahre ich als Gläubiger , was der Schuldner beim Insolvenzverwalter als Einkommen angegeben hat. Vermute, das willkürlich Einkünfte des Schuldners über Dritte dem Schuldner zukommen, somit an der Insolvenz vorbei. Grüße Blümchen

    • privatinsolvenz.net

      18. März 2019 um 11:16 Uhr

      Hallo Blümchen,

      die Gläubigerversammlung kann vom Insolvenzverwalter entsprechende Auskünfte einfordern.

      Ihr Team von privatinsolvenz.net

  10. XOXO

    22. Januar 2019 um 18:52 Uhr

    Guten Tag,

    Nehmen wir mal an, dass der Schuldner vor der vermögensauskunft oder eidesstattlichen Versicherung Teilhaber einer Firma war also als Kommanditist und Gesellschafter und dann die Kommanditisten Anteile auf die Stieftochter überträgt und die Gesellschaftsanteile an seine zukünftige Frau und weiterhin schön von dem Geld lebt… obwohl er die eidesstattliche Versicherung abgegeben hat! Meldet man sich dann gegebenfalls mit den dementsprechenden Dokumenten beim Gerichtsvollzieher oder an wen kann man sich da wenden?

    • privatinsolvenz.net

      18. März 2019 um 10:10 Uhr

      Hallo,

      Sie können eine entsprechende Anzeige wegen einer Straftat bei einer Polizeidienststelle stellen.

      Ihr Team von privatinsolvenz.net

  11. Süpple

    28. November 2018 um 19:00 Uhr

    Hallo,

    eine Frage, der Schuldner hat ein Fahrzeug das er besitzt noch angegeben.
    Wo kann ich dies anzeigen?
    Freue mich über die Beantwortung. Danke

    • privatinsolvenz.net

      6. Dezember 2018 um 9:44 Uhr

      Hallo Süpple,

      Ansprechpartner kann das zuständige Insolvenzgericht sein.

      Ihr Team von privatinsolvenz.net

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