Nichtabgabe der Vermögensauskunft: Welche Konsequenzen drohen?

Von Franziska L.

Letzte Aktualisierung am: 7. April 2024

Geschätzte Lesezeit: 4 Minuten

Ist die Nichtabgabe der Vermögensauskunft eine gangbare Lösung für zahlungsunfähige Schuldner?
Ist die Nichtabgabe der Vermögensauskunft eine gangbare Lösung für zahlungsunfähige Schuldner?

Zahlt jemand seine Schulden nicht, bleibt dem Gläubiger nur die zwangsweise Durchsetzung seiner Forderungen im Wege der Zwangsvollstreckung. Mithilfe eines Vollstreckungstitels darf er z. B. das Konto seines Schuldners pfänden oder dessen Arbeitseinkommen.

Doch woher kennt der Gläubiger die Kontodaten seines Schuldners und dessen sonstigen Einkommens- und Vermögensverhältnisse? Indem er beim Gerichtsvollzieher die Abgabe der Vermögensauskunft beantragt. Dann muss der Schuldner sein gesamtes Vermögen offenlegen und die Vollständigkeit und Richtigkeit dieses Vermögensverzeichnisses „an Eides statt“ versichern.

Für den Schuldner hat das weitreichende und unangenehme Folgen. Doch die Nichtabgabe der Vermögensauskunft ist keine Option, um diesen Konsequenzen aus dem Weg zu gehen.

Nichtabgabe der Vermögensauskunft kurz zusammengefasst

Bin ich als Schuldner verpflichtet, die Vermögensauskunft abzugeben?

Ja. Der Schuldner muss der Aufforderung des Gerichtsvollziehers zur Abgabe der Vermögensauskunft nachkommen. Diese Pflicht ergibt sich aus § 802c Zivilprozessordnung (ZPO).

Was passiert, wenn ich mich weigere?

Die Nichtabgabe der Vermögensauskunft ist ein Negativmerkmal, das die Bonität und Kreditwürdigkeit des Schuldners noch weiter herabstuft. Die Weigerung wird sowohl im Schuldnerverzeichnis als auch bei der SCHUFA hinterlegt. Darüber hinaus kann der Gerichtsvollzieher in diesem Fall von seinem Auskunftsrechten aus § 802l ZPO Gebrauch machen.

Kann der Gläubiger die Vermögensauskunft erzwingen?

Wenn Sie die Vermögensauskunft verweigern, kann der Gläubiger einen Haftbefehl und auch dessen Vollzug beantragen. Die Schulden können Sie jedoch nicht im Gefängnis absitzen, sie bleiben nach wie vor bestehen.

Was passiert, wenn Schuldner die Abgabe der Vermögensauskunft verweigern?

Was bedeutet "Nichtabgabe der Vermögensauskunft"? Z. B. dass der Schuldner dem Termin unentschuldigt fernbleibt.
Was bedeutet „Nichtabgabe der Vermögensauskunft“? Z. B. dass der Schuldner dem Termin unentschuldigt fernbleibt.

Um ich die erforderlichen Informationen über die finanziellen Verhältnisse des Schuldners zu erhalten, benötigt der Gläubiger einen Vollstreckungstitel, der dem Schuldner zuzustellen ist.

Anschließend kann er die Abgabe der Vermögensauskunft – auch bekannt als Offenbarungseid oder eidesstattliche Versicherung – beim Gerichtsvollzieher beantragen.

Der Gerichtsvollzieher wendet sich gewöhnlich mit einem Schreiben an den Schuldner und fordert ihn zur Auskunft auf. Der muss der Aufforderung vollumfänglich nachkommen und ein umfangreiches, mehrseitiges Formular ausfüllen.

Von einer Nichtabgabe der Vermögensauskunft wird in folgenden Fällen gesprochen:

  • Der Schuldner bleibt dem Termin zur Abgabe der Auskunft unentschuldigt fern.
  • Er verweigert die Auskunft oder deren eidesstattliche Bekräftigung grundlos.
  • Er vereitelt die Vermögensauskunft, indem er hierfür erforderliche Unterlagen nicht vorlegt.

Leistet der Schuldner keine Abgabe der Vermögensauskunft, so trägt der Gerichtsvollzieher den Schuldner von Amts wegen ins Schuldnerverzeichnis ein. Dadurch erlangt die Nichtabgabe der Vermögensauskunft auch Bedeutung für dessen Kreditwürdigkeit.

Für Kreditgeber ist dies ein Ausschlusskriterium für die Vergabe eines Kredits. Auch andere potentielle Vertragspartner wie Vermieter oder Mobilfunkanbieter nehmen dann eher Abstand davon, mit dem Betroffenen Verträge abzuschließen. Im schlimmsten Fall taucht diese Information auch bei der SCHUFA auf.

Bei Nichtabgabe der Vermögensauskunft kann der Gläubiger einen Haftbefehl beantragen.
Bei Nichtabgabe der Vermögensauskunft kann der Gläubiger einen Haftbefehl beantragen.

Außerdem kann der Gläubiger bei einer solchen grundlosen Nichtabgabe der Vermögensauskunft einen Haftbefehl beim zuständigen Gericht beantragen. Auf diesem Wege soll der Schuldner gezwungen werden, doch noch Auskunft zu erteilen. Es handelt sich also um ein Druckmittel und nicht um einen strafrechtlichen Haftbefehl.

Sobald der Betroffene über seine Vermögensverhältnisse Auskunft erteilt hat, wird er aus der Haft entlassen. Hierfür kann er bis zu sechs Monate in Haft genommen werden. Die Schulden bleiben in dieser Zeit selbstverständlich bestehen.

Auskunftsrechte des Gerichtsvollziehers bei Nichtabgabe der Vermögensauskunft

Gibt der Schuldner keine Vermögensauskunft ab, darf der Gerichtsvollzieher unter den in § 802l ZPO festgelegten Voraussetzungen von seinen Auskunftsrechten gegenüber bestimmten Behörden Gebrauch machen. Hierzu gehören laut Absatz 1 der Vorschrift:

„1. Erhebung des Namens und der Vornamen oder der Firma sowie der Anschrift der derzeitigen Arbeitgeber des Schuldners bei den Trägern der gesetzlichen Rentenversicherung und bei einer berufsständischen Versorgungseinrichtung;
2. Ersuchen an das Bundeszentralamt für Steuern, bei den Kreditinstituten die in § 93b Absatz 1 und 1a der Abgabenordnung bezeichneten Daten, ausgenommen die Identifikationsnummer nach § 139b der Abgabenordnung, abzurufen (§ 93 Absatz 8 der Abgabenordnung);
3. Erhebung der Fahrzeug- und Halterdaten nach § 33 Absatz 1 des Straßenverkehrsgesetzes beim Kraftfahrt-Bundesamt zu einem Fahrzeug, als dessen Halter der Schuldner eingetragen ist.“

Kann ich die Abgabe der Vermögensauskunft verhindern?

Die Nichtabgabe der Vermögensauskunft ist nur in den im Folgenden näher erklärten Fällen gerechtfertigt:

Die Abgabe der Vermögensauskunft zu verweigern, ist nur in Ausnahmefällen zulässig.
Die Abgabe der Vermögensauskunft zu verweigern, ist nur in Ausnahmefällen zulässig.
  • Der Gläubiger verzichtet nach einer Verhandlung auf die Zwangsvollstreckung, beispielsweise weil Sie Ihre Schulden bezahlen oder eine Ratenzahlung mit ihm vereinbaren. Die Chancen hierfür stehen gar nicht so schlecht, denn der Gerichtsvollzieher soll in jeder Lage des Verfahrens auf eine gütliche Erledigung bedacht sein. Aber Achtung: Die vereinbarte Ratenzahlung schiebt die Vollstreckung in der Regel nur auf.
  • Die Verweigerung der Vermögensauskunft ist unter Umständen möglich, wenn die Zwangsvollstreckung inhaltlich oder formell fehlerhaft ist, wenn also Verfahrensfehler vorliegen und der Titel dem Schuldner beispielsweise nicht ordnungsgemäß zugestellt wurde. Ob die Nichtabgabe aus einem solchen Grund gerechtfertigt ist, kann am besten eine Schuldnerberatung oder ein spezialisierter Rechtsanwalt beurteilen.
  • Der Schuldner hat innerhalb der letzten zwei Jahre bereits eine Vermögensauskunft bzw. eidesstattliche Versicherung abgegeben. In diesem Fall ist die Nichtabgabe der Vermögensauskunft in Ordnung. Etwas anderes gilt nur, wenn der Gläubiger glaubhaft machen kann, dass sich die Vermögensverhältnisse des Schuldners wesentlich verbessert haben, oder wenn diese Auskunft vor Ablauf dieser zwei Jahre gelöscht wurde.

Die Nichtabgabe der Vermögensauskunft kann vorübergehend gerechtfertigt sein, wenn Sie ernsthaft erkrankt sind und den Termin nicht wahrnehmen können. Der Gerichtsvollzieher legt dann einen neuen Termin fest, vorausgesetzt, Sie legen ein entsprechendes Attest vor.

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Über den Autor

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Franziska L.

Franziska studierte Rechtswissenschaften. Seit 2017 gibt sie als Redaktionsmitglied von privatinsolvenz.net Tipps zu den Themen Schulden und Geldsparen. Ihr besonderes Anliegen ist es, juristische Fragen zur Insolvenz und Zwangsvollstreckung in ihren Texten möglichst einfach zu beantworten.

Bildnachweise

12 Antworte zu “Nichtabgabe der Vermögensauskunft: Welche Konsequenzen drohen?”

  1. Achim

    11. Dezember 2020 um 15:21 Uhr

    Ich hatte einen Termin zur Abgabe der Vermögensverhälltnisse bin jedoch nicht mehr an der Ladungsadresse Gemeldet und war auch zum Termin bereits im Nicht Europäischen Ausland . kann mit wenn ich nach Deutschland zurückkehre eine Verhaftung drohen ?

  2. Denise

    7. Februar 2020 um 23:22 Uhr

    Hallo,

    ich habe eigentlich eine sehr saubere schufa score (gehabt) bis auf den gläubiger die sich mit der Zahlung nicht zufrieden gab. Ich habe die Ratenzahlung erhöht aber ein Eintrag habe ich trotzdem bekommen. (wegen der Abgabe der Vermögensauskunft). Die Ratenzahlung läuft noch. Kann ich diesen Eintrag löschen lassen? Wenn ja wie müsste ich vorgehen, da wir eigentlich grad dabei waren ein Haus zu bauen. 🙁

    Bitte um Rückmeldung

    Liebe Grüße
    D.

  3. David

    13. Januar 2020 um 11:13 Uhr

    Hallo,

    ich habe 2 Einträge (Schufa).
    Zum einen für die nichtabgabe der Vermögensauskunft (Förderung beglichen!) und zum anderen für eine Summe von 303,02€ (Forderung beglichen!). Leider kann ich nur für die Forderungssumme einsehen, wann der Eintrag gelöscht wird. Wie verhält es sich mit der nichtabgabe der Vermögensauskunft? Gibt es bei erledigung eine Frist zur Löschung?

    Besten Dank im voraus

  4. SUBGHOST

    15. November 2019 um 9:54 Uhr

    Eine Frage der Termin wurde versäumt zur Abgabe der Vermögensauskunft, der Betrag um den es geht ist aber jetzt im Schuldenbereinigungsplan integriert und wird auch bezahlt jeden Monat. Kann man diesen dann als erledigt in der Schufa beantragen. Oder wie kann ich dies aus meiner Schufa bekommen?

  5. Lara

    3. August 2019 um 13:31 Uhr

    Hallo ich wollt was fragen und zwar hat meine Mama mir ein flug geschenkt mit meiner Tochter das ich bißchen Abstand kriege von allem aber hab noch keinen Termin gekriegt zu Abgabe der vermögensauskunft kann ich fliegen passiert da was werde ich verhaftet!!!

    • privatinsolvenz.net

      9. August 2019 um 14:59 Uhr

      Hallo Lara,

      bleiben Sie dem Termin unentschuldigt fern, kann eine Erzwingungshaft angeordnet werden. Um dies zu umgehen, wäre es hilfreich, wenn jemand regelmäßig nach Ihrer Post sieht und rechtzeitig um eine Verschiebung des Termins bittet. Alternativ können Sie sich im Vorhinein mit der entsprechenden Stelle in Verbindung setzen.

      Ihr Team von privatinsolvenz.net

  6. Ghost

    29. April 2019 um 1:11 Uhr

    Hallo,
    Ich habe eine titulierte forderung in Höhe von ca 400 Euro ausgeglichen nachdem eine pfändung auf meinem Konto war. Grund war nichtzahlung der gez. Nun habe ich einen negativen Schufa Eintrag wegen nichtabgabe der vermögensauskunft. Gibt es eine cance diesen löschen zu lassen und wenn ja, wie muss ich nun vor gehen? Das Schreiben des Amtsgerichts ging verloren ich habe weder mein Aktenzeichen noch irgendwelche Daten. Bitte um Hilfe!
    Mfg und danke

    • privatinsolvenz.net

      13. Mai 2019 um 15:11 Uhr

      Hallo Ghost,

      zur Löschung müssen Sie sich direkt an die SCHUFA wenden. Dort können Sie einen entsprechenden Antrag stellen. Benötigen Sie dabei Hilfe, kann Ihnen ein Anwalt weiterhelfen.

      Ihr Team von privatinsolvenz.net

  7. Mahdi

    29. März 2019 um 9:05 Uhr

    Hallo
    Wenn eine Ausländer keine deutsche Staatsangehörigkeit besitzt, und dieser Betreffende wird wegen ihre Schulden nach Deutschland nicht zurückkehren. Er hat keine deutsche Adresse, und jetzt lebt in Ausland (europäisch Land) aber hatte in Deutschland gewohnt, und ihre Schulden wurden einem Inkassobüro abgegeben. Was kann passieren, wenn er nach 6 Monaten Nichtabgabe der Vermögensauskunft? Muss er in den deutschen Kanst gehen? Kann sein Heimat für Deutschland ausliefern? Was kann in diesem Fall passieren?

    • privatinsolvenz.net

      10. Mai 2019 um 14:44 Uhr

      Hallo Mahdi,

      unter Umständen kann ein internationaler Haftbefehl erlassen werden.

      Ihr Team von privatinsolvenz.net

  8. Döndü k.

    22. Januar 2019 um 12:15 Uhr

    S1 Schuldner ist seiner Pflicht zur Abgabe der Vermögensauskunft nicht nachgekommen negativ eingetragen da nicht mein mein konto disbo benutzen kann bitte um Erlöschen dieses Schreiben danke. Bitte um Rückmeldung Danke

    • privatinsolvenz.net

      18. März 2019 um 10:05 Uhr

      Hallo Döndü,

      hier liegt ein Missverständnis vor. Wir sind keine Behörde und können daher keine Löschung vornehmen. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Behörde.

      Ihr Team von privatinsolvenz.net

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