Spielschulden – sind diese einklagbar?

Von Albert K.

Letzte Aktualisierung am: 12. März 2024

Geschätzte Lesezeit: 3 Minuten

Glücksspiel: Was mit Prunk und viel Geld beginnt, endet oft in Spielschulden.
Glücksspiel: Was mit Prunk und viel Geld beginnt, endet oft in Spielschulden.

Ein wenig diskutiertes Laster zieht sich in Deutschland seit Jahrzehnten durch alle Generationen, zerstört Familien und gefährdet die finanzielle Sicherheit von Haushalten bis an den Punkt der Existenzbedrohung.

Die Rede ist von der Spielsucht. In Deutschland liegt die Zahl der krankhaft Spielsüchtigen Schätzungen zufolge bei 438.000. Dabei sind junge Männer am stärksten gefährdet. Und selbst, wenn sich die Lust am Glücksspiel nicht zu einer Krankheit ausbildet, ist doch das Risiko groß, schnell viel Geld zu verlieren und Spielschulden anzuhäufen.

Doch welche gesetzlichen Regelungen gelten zum Thema Spielschulden? Wäre ein Kredit eine Möglichkeit, sich dieser zu entledigen? Wo erhalten Sie bei Spielschulden Hilfe? Dieser Artikel beantwortet die wichtigsten Fragen.

Spielschulden kurz zusammengefasst

Kann der Gläubiger von Spielschulden diese gerichtlich durchsetzen?

Nein. Spielschulden können im Gegensatz zu anderen Schulden im Regelfall nicht eingeklagt werden.

Macht es Sinn, Spielschulden umzuschulden?

Sollten Sie Spielschulden haben und diese umschulden wollen, sollten Sie bedenken, dass sie dann wieder einklagbar sind.

Wo finden Spielsüchtige Hilfe und Unterstützung?

Bei Spielsucht können Sie die kostenlose Hilfe-Hotline 0800 1 37 27 00 anrufen. Kommen zu den Spielschulden weitere Schulden hinzu, sollten sich die Betroffenen auch von einer professionellen Schuldnerberatung unterstützen lassen.

Spielschulden im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB)

Spielschulden haben im deutschen Recht unter den Forderungen, die Gläubiger einem Schuldner gegenüber haben können, eine Sonderrolle inne. Sicherlich ist vielen Menschen der Satz „Spielschulden sind Ehrenschulden“ ein Begriff.

Dieser ist darauf zurückzuführen, dass Spielschulden vor dem Gesetz in der Regel nicht einklagbar sind, womit sie sich von anderen Forderungen unterscheiden. Diese Regelung geht aus § 762 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) hervor. Hier besagt Absatz 1:

Durch Spiel oder durch Wette wird eine Verbindlichkeit nicht begründet. Das auf Grund des Spieles oder der Wette Geleistete kann nicht deshalb zurückgefordert werden, weil eine Verbindlichkeit nicht bestanden hat.

Laut Gesetz sind im Regelfall Spielschulden nicht einklagbar.
Laut Gesetz sind im Regelfall Spielschulden nicht einklagbar.

Dementsprechend sind Spielschulden keine einklagbaren Forderungen, wie ein Beispiel verdeutlicht:

Walter K. ist fußballbegeistert und überzeugt, dass sein Verein das nächste Spiel gewinnt. Deshalb schließt er mit seinen Freunden eine Wette ab und setzt 50 Euro auf den Sieg seiner Mannschaft.

Allerdings kommt es anders, als Walter erwartet hatte: Sein Team verliert und nun hat er bei seinen Freunden Schulden in Höhe von 50 Euro, die diese Schulden jedoch nicht vor Gericht einklagen können.

Etwas anderes gilt, wenn der Spieler Schulden bei einem legalen Wettanbieter mit Lizenz hat. Ein solches Wettbüro könnte die Spielschulden gerichtlich durchsetzen.

Spielschulden umschulden – ist das möglich?

In der Regel ist es möglich, aus öffentlichem Glücksspiel resultierende Spielschulden umzuschulden. Das bedeutet, dass Sie bei einem Kreditinstitut einen Kredit aufnehmen und mit diesem Geld Ihre Spielschulden bezahlen können. Eventuell können Sie so Ihre Konditionen verbessern und Mahngebühren vermeiden. Allerdings sollten Sie beachten, dass Ihre Schulden dann keine Spielschulden mehr sind, sondern Kreditschulden. Dann kann die Bank die Schulden als legitime Forderungen vor Gericht einklagen, sollte es zu Zahlungsausfällen kommen.

Spielschulden – wie schützen sich Unternehmen?

Sowohl bei Spielsucht als auch bei erdrückenden Spielschulden können Sie Hilfe suchen.
Sowohl bei Spielsucht als auch bei erdrückenden Spielschulden können Sie Hilfe suchen.

Ein kurzer Blick in die Fußgängerzonen Deutschlands zeigt: Eine Sonderrolle bei den Spielschulden nehmen legale, zugelassene Wettbüros und Spielhallen ein.

In den meisten Wettbüros ist es nicht möglich, einen Betrag auf Kredit zu wetten. Stattdessen, muss der gewettete Betrag eingezahlt werden, damit die Wette zustande kommt.

So hat das Büro die Sicherheit, dass es an sein Geld kommt, sollten Sie Ihre Wette verlieren. Auch in Spielcasinos wird in der Regel im Vorfeld bezahlt. So tauschen Sie etwa beim Eintritt Bargeld in Casino-Jetons ein.

Besitzt das Wettbüro eine behördliche Genehmigung im Sinne des §§ 3 Abs. 2, 4 Abs. 1 Glücksspielstaatsvertrag (GlüStV), so ist der Spieler an seine Spielschulden gebunden. Diese sind gerichtlich einklagbar. Wettanbieter ohne Lizenz hingegen machen sich strafbar.

Spielschulden – wo Sie Hilfe bekommen

Sollte es doch dazu kommen, dass Sie Spielschulden machen, können Sie sich an eine Schuldnerberatung wenden. Dazu nehmen Sie am besten mit Ihrer Kommune oder einem wohltätigen Träger wie der Caritas oder der Diakonie Kontakt auf, die Schuldnerberatung oft kostenlos anbieten.

Spielschulden sind allerdings oft nur ein Symptom für die dazu führende Spielsucht. Im Falle der Spielsucht sollten Sie sich zusätzlich professionelle psychologische Beratung suchen. Die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) hat dafür eine Hotline ins Leben gerufen: 0800 1 37 27 00.

Bildnachweise:
– depositphotos/ day908
– fotolia.com/ Gina Sanders
– iStock/Marily Nieves

1 Stern2 Sterne3 Sterne4 Sterne5 Sterne (50 Bewertungen, Durchschnitt: 4,64 von 5)
Spielschulden – sind diese einklagbar?
Loading...

Über den Autor

Autor
Albert K.

Albert hat einen Abschluss in Betriebswirtschaftslehre von der Hochschule Stendal. Er ist seit 2019 ein Mitglied des privatinsolvenz.net-Teams. Im Schuldenrecht befasst er sich vor allem mit den Themen Schuldenbereinigung und Privatinsolvenz.

Hinterlassen Sie einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

*