Ein Schuldverhältnis kann verschiedenste Ausmaße annehmen. Jeder Mietvertrag und jedes Abo, das Sie abschließen, beschreibt im Prinzip ein Schuldverhältnis. Dabei erhalten Sie als Schuldner eine Leistung, die Sie in Geldeswert zurückzahlen sollen.
Doch wie das Leben so spielt, können sich Ihre Umstände schlagartig ändern. Waren Sie gestern noch voll zahlungsfähig und hatten einen festen Job, können Sie heute durch Krankheit, Arbeitslosigkeit oder auch durch Trennung vor finanziell scheinbar unüberwindbaren Problemen stehen.
Wenn ein Schuldner seinem Gläubiger Teile der geschuldeten Summe nicht zurückzahlen kann, dann sprechen Fachleute von einem Forderungsausfall bzw. einem Forderungsverlust für den Gläubiger. Doch was passiert genau, wenn Gläubiger Forderungsverluste erleiden? Was ist unter der Maßnahme „Forderungsausfall buchen“ zu verstehen? Wann findet eine Forderungsausfalldeckung statt? Diese und weitere Fragen beantwortet folgender Beitrag.
Forderungsausfall kurz zusammengefasst
Kann ein Schuldner die von einem Gläubiger an ihn gestellten Forderungen nicht erfüllen, kommt es für den Gläubiger zu einem Forderungsausfall. Er macht also Verlust.
Größere oder regelmäßige Zahlungsausfälle bzw. Verluste können den Gläubiger selbst in Zahlungsschwierigkeiten bringen, sodass er im schlimmsten Fall selbst Insolvenz anmelden muss.
Eine Möglichkeit, dem Forderungsausfall entgegenzuwirken, ist ein wirksames Forderungsmanagement mit einer Pfändung als letzte Möglichkeit, Schulden einzutreiben.
Inhalt
Wie kann es zu einem Forderungsausfall kommen?
Ein Forderungsausfall kann verschiedene Ursachen haben. Gründe sind zum Beispiel eine Insolvenz des Schuldners, dessen schlechte wirtschaftliche Situation oder auch einfach seine Zahlungsunwilligkeit.
Forderungsausfall – eine Definition
Was genau ist ein Forderungsausfall und in welchem Zusammenhang wird dieser Begriff benutzt? Ein Forderungsaufall wird verbreiteter auch Forderungsverlust genannt. Dabei handelt es sich um den Umstand in einem Schuldverhältnis, wo der Schuldner nicht mehr in der Lage ist, seine Schulden zurückzuzahlen und es somit für den Gläubiger zu einem Ausfall der von ihm gestellten Forderungen kommt. Bei den Gläubigern kann es sich hierbei sowohl um natürliche Personen – also Personen im eigentlichen Sinne – als auch juristische Personen, also Unternehmen und auch Staaten, handeln.
Was müssen Banken und Kreditinstitute beachten, wenn ihre Schuldner nicht zahlen können?
Alle Verbindlichkeiten, die Schuldner ihren Gläubigern gegenüber haben, sind als einzelne Forderungen zu bewerten. Im Rechnungswesen wird zwischen drei Arten der Forderung unterschieden, der einbringlichen Forderung, der zweifelhaften Forderung und der nicht einbringlichen Forderung.
Eine einbringliche Forderung ist eine solche, die der Kunde bzw. Schuldner voraussichtlich zahlen kann. Eine zweifelhafte Forderung hingegen bedeutet, dass noch unklar ist, ob ein Schuldner seine Zahlungen wird tätigen können. Deshalb besteht hier das Forderungsausfallrisiko.
Die nicht einbringliche Forderung ist schließlich diejenige, die sicher gestrichen werden kann, da absehbar ist, dass der Schuldner nicht in der Lage sein wird zu zahlen bzw. dies nciht mehr tun muss. Dies kann zum Beispiel der Fall sein, wenn ein Gläubiger die Wohlverhaltensphase seiner Privatinsolvenz durchlaufen hat und die Restschuldbefreiung bevorsteht.
Diese Unterscheidungen zu kennen, ist für das Rechnungswesen von Banken wichtig, wenn Sie Forderungsverluste buchen müssen. Wie andere Verträge und Schuldverhältnisse auch, müssen diese unsicheren und nicht gezahlten Forderungen ebenfalls in Ihrer Buchhaltung festgehalten werden. Die Art der Buchung vom Forderungsausfall kann sich je nach Typ unterscheiden.
In diesem Zusammenhang kann auch die „Forderungsausfalldeckung“ eine wichtige Maßnahme sein. Hierbei handelt es sich um entsprechende Vermögensgegenstände, die veräußert werden können, um gegebenenfalls einen Forderungsausfall zu verhindern.
Eine weitere Problematik für Gläubiger bei Forderungsausfall ist die Umsatzsteuer, die auf erwirtschaftete Umsätze gezahlt werden muss. Diese wird nämlich in der Regel spätestens dann fällig, wenn die Leistung durch das Unternehmen erbracht wird. Es geht damit im Zweifelsfall in Vorleistung für den Schuldner, der gegebenenfalls noch nicht seine Forderungen beglichen hat. Kommt es im Zuge dessen zum völligen Forderungsausfall, kann die im Vorfeld für Forderungsverluste gezahlte Umsatzsteuer vom Finanzamt gekürzt werden. Bei diesem Vorgang ist auch von Umsatzsteuerkorrektur bei Forderungsausfall die Rede.
Was tun, wenn Sie als Schuldner einen Forderungsausfall verursachen?
Wie verhält es sich, wenn Sie als Schuldner einen Forderungsausfall verbuchen und durch Geldprobleme und anderweitige Verpflichtungen nicht in der Lage sind, eine Rechnung rechtzeitig zu begleichen? Wie kann der Gläubiger reagieren und was haben Sie zu erwarten? Können von Ihrem Konto Forderungsverluste eingefordert werden? Was ist ein adäquater Schutz vor einem Forderungsausfall?
Welche Möglichkeiten haben Gläubiger bei einem Forderungsausfall?
Bei einem Forderungsausfall haben Gläubiger mehrere Möglichkeiten, ihre Forderungen Ihnen gegenüber durchzusetzen. Ein Unternehmen hat die Möglichkeit, sich bereits beim Abschluss des Vertrages mit Ihnen gegen Forderungsverluste, die die übliche Höhe nicht überschreiten, abzusichern. Dies geschieht entweder im Rahmen einer Delkredereversicherung oder durch echte Forfaitierung. In beiden Fällen gibt der Gläubiger das Risiko des Forderungsausfalls an eine andere Bank bzw. an eine Versicherung ab.
Wenn es jedoch dazu kommt, dass einen Gläubiger der Forderungsausfall trifft, und nicht im Rahmen einer Insolvenz eine Insolvenzforderung gestellt werden kann, dann kann dieser versuchen, einen Pfändungs- oder Überweisungsbeschluss gegen Sie zu erwirken. Diesen muss er beim zuständigen Amtsgericht beantragen. Stimmt das Gericht seiner Forderung zu, kommt es zum Pfändungsbeschluss und der Gläubiger kann auf unterschiedliche Weise seinen Forderungsausfall bei Ihnen verhindern bzw. begleichen.
Die übliche Vorgehensweise ist nun, die für den Forderungsausfall verantwortliche Summe über einen sogenannten Drittschuldner einzutreiben. Ein Drittschuldner ist jemand, der in einem Schuldverhältnis mit dem Schuldner steht, wie zum Beispiel dessen Arbeitgeber, der dem Schuldner regelmäßig zu Lohnzahlungen verpflichtet ist.
Dieser kann angewiesen werden, den Lohn nicht dem Arbeitnehmer – also dem Schuldner – auszuzahlen, sondern dem Gläubiger. Alternativ kann ein Forderungsausfall auch durch die Kontopfändung ausgeglichen werden. Dabei können durch gerichtlichen Beschluss die Gläubiger das Konto des Schuldners pfänden und so an sein Geld gelangen.
So schützen Sie Ihr Konto bei Forderungsausfall
Als Schuldner können Sie sich vor übermäßiger Kontopfändung schützen, indem Sie ein Pfändungsschutzkonto (P-Konto) einrichten. Dadurch wird ein festgelegter Pfändungsfreibetrag, der zur Sicherung des Existenzminimums dient, vor der Pfändung bewahrt und Sie verhindern weitere Zahlungsengpässe durch ein leeres Konto.
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