Außergerichtliche Schuldenbereinigung: Kompromiss mit den Gläubigern

Von Franziska L.

Letzte Aktualisierung am: 7. April 2024

Geschätzte Lesezeit: 4 Minuten

Die außergerichtliche Schuldenbereinigung ist ein Vergleich mit den Gläubigern über den Schuldenabbau.
Die außergerichtliche Schuldenbereinigung ist ein Vergleich mit den Gläubigern über den Schuldenabbau.

Unerwartete Arbeitslosigkeit, eine schwere Krankheit oder die Trennung vom Partner – Schicksalsschläge können jeden treffen. Und manchmal führen sie den Betroffenen in die Schuldenfalle.

Verbraucher haben die Möglichkeit, sich von einer Schuldnerberatung unterstützen zu lassen, wenn sie allein keinen Ausweg aus der finanziellen Notlage finden.

Diese Berater helfen unter anderem dabei, mit den Gläubigern zu verhandeln und mit ihnen eine einvernehmliche Lösung zu erzielen. Diese Lösung heißt „außergerichtliche Schuldenbereinigung„. Was es genau damit auf sich hat, erklärt der folgende Ratgeber.

Außergerichtliche Schuldenbereinigung kurz zusammengefasst

Was bedeutet außergerichtliche Schuldenregulierung?

Die außergerichtliche Schuldenregulierung ist ein Vergleich mit den Gläubigern für einen geregelten Schuldenabbau. Dies ist der erste Schritt in einem Schuldenbereinigungsverfahren.

Wie funktioniert ein solcher Vergleich?

Der Schuldner unterbreitet allen Gläubigern ein Angebot, wie er seine Schulden zu bezahlen gedenkt. Mehr dazu erfahren Sie hier. Wie ein solches Angebot aussehen kann, veranschaulicht das unten stehende Muster.

Was passiert, wenn keine Einigung mit den Gläubigern zustande kommt?

Scheitert die Einigung mit den Gläubigern, so kann sich der Schuldner dies bescheinigen lassen und anschließend Privatinsolvenz anmelden.

Was ist eine außergerichtliche Schuldenbereinigung?

Außergerichtliche Schuldenbereinigung: Die Quote ist der Prozentsatz an Schulden, den der Schuldner an alle Gläubiger bezahlen kann.
Außergerichtliche Schuldenbereinigung: Die Quote ist der Prozentsatz an Schulden, den der Schuldner an alle Gläubiger bezahlen kann.

Ein außergerichtlicher Vergleich erspart ein Insolvenzverfahren. Der Schuldner unterbreitet seinen Gläubigern hierfür einen Vorschlag, wie er seine Schulden abbauen und bezahlen will. Hierfür erstellt er – im Idealfall zusammen mit einem Schuldenberater – einen Schuldenbereinigungsplan.

Eine solche Einigung ohne Hilfe des Gerichts hat einige Vorteile:

  • Der Schuldner erspart sich die Unannehmlichkeiten und Kosten der Privatinsolvenz, wenn seiner Gläubiger zustimmen.
  • Die außergerichtliche Schuldenbereinigung geht ohne SCHUFA-Eintrag vonstatten und
  • ist auch für die Gläubiger günstiger, vor allem, wenn der Schuldner höhere Zahlungen anbietet, als sie im Insolvenzverfahren erhalten würden.
  • Ein solches außergerichtliches „Insolvenzverfahren“ wird außerdem nicht bekanntgegeben.

Bei einer solchen Regulierung wird ein Schuldenregulierungsplan aufgestellt, der beschreibt, wie die Situation des Schuldners und wie er seine Schulden abbezahlen will. Hierfür kann er seinen Gläubigern z. B. eine Einmalzahlung oder Ratenzahlungen vorschlagen. Welche Lösung im Einzelfall die Richtige ist, richtet sich dabei nach der Situation des Betroffenen.

Weil die außergerichtliche Schuldenbereinigung etwas Verhandlungsgeschick und Knowhow erfordert, sollten Sie sich hierbei von einer Beratungsstelle helfen lassen.

Keine Insolvenzeröffnung ohne Versuch einer außergerichtlichen Schuldenregulierung

Scheitert die außergerichtliche Schuldenregulierung, kann der Schuldner Privatinsolvenz beantragen.
Scheitert die außergerichtliche Schuldenregulierung, kann der Schuldner Privatinsolvenz beantragen.

Für Privatpersonen, die die Privatinsolvenz anmelden möchten, ist die außergerichtliche Schuldenregulierung sogar zwingend vorgeschrieben.

Erst wenn die außergerichtliche Schuldenbereinigung gescheitert ist, kann die Eröffnung des Insolvenzverfahrens beantragt werden.

Hierfür benötigt der Schuldner jedoch eine Bescheinigung über das Scheitern dieses Einigungsversuchs. Anwälte für Schulden und anerkannte Schuldnerberatungsstellen stellen eine solche Bescheinigung aus.

Außergerichtliche Schuldenbereinigung: Kostenloses Muster zum Download

Im Folgenden können Sie unsere Vorlage für einen Vergleich mit den Gläubigern herunterladen. Bitte beachten Sie, dass unser außergerichtlicher Schuldenbereinigungsplan bzw. Nullplan als Muster nur der ersten Orientierung dienen kann. Es erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit und ersetzt auch keine Rechtsberatung oder Schuldnerberatung.

Name und Anschrift
des Schuldners

Name und Adresse
des Gläubigers

Datum

Betreff: Vorschlag zum außergerichtlichen Vergleich im Sinne von § 305 Abs. 1 Nr. 1 InsO

Sehr geehrte Damen und Herren,

aufgrund meiner aktuellen wirtschaftlichen und persönlichen Situation bin ich leider nicht in der Lage, meinen Zahlungsverpflichtungen regelgemäß nachzukommen. Ich möchte Ihnen deswegen folgenden außergerichtlichen Vergleich im Hinblick auf die Privatinsolvenz nach § 305 InsO vorschlagen.

Darstellung der wirtschaftlichen Situation, z. B.

  • bestehende unverschuldete Arbeitslosigkeit oder andere Gründe für die aktuelle Zahlungsunfähigkeit
  • aktuelle Einkommenssituation (ALG 1, geringfügige Beschäftigung etc.)
  • Höhe der gesamten Verschuldung bei wie vielen Gläubigern insgesamt

Darstellung der wirtschaftlichen Perspektiven, z. B.

  • eigene Entschuldung im Wege der Privatinsolvenz

Ich bitte Sie im Ihre Zustimmung für eine außergerichtliche Schuldenbereinigung: Ich leiste … Monate monatliche Ratenzahlungen zugunsten der offenen Forderung, höchstens jedoch bis zur Tilgung der gesamten Forderung.

Die Höhe meiner Raten richtet sich nach dem pfändbaren Betrag meines Einkommens. Dies sind derzeit … Euro.

  • weitere Vereinbarungen zu noch nicht bekannten/ bestrittenen Forderungen
  • Zahlungsmodalitäten (Fälligkeit der monatlichen Raten, Beginn der Laufzeit zur Schuldenbereinigung)

Gerate ich unbegründet mit einer vollen Monatsrate in Verzug, so erlischt dieser Vergleich. Ihre alten Ansprüche leben dann wieder auf, abzüglich bereits geleisteter Zahlungen.

Die Gläubiger verzichten während der Vergleichslaufzeit auf Zwangsvollstreckungsmaßnahmen.

Kommt die außergerichtliche Schuldenbereinigung nicht zustande, strebe ich die Privatinsolvenz mit anschließender Restschuldbefreiung an. Ich bitte Sie daher, mein Anliegen wohlwollend zu prüfen. Ihr Einverständnis würde mich bei meinem regulierten Schuldenabbau wesentlich unterstützen.

Für den Fall, dass Sie Nachbesserungsbedarf bei diesem Schuldenbereinigungsplan sehen, bin ich gesprächsbereit. Ich bin im Rahmen meiner finanziellen Leistungsfähigkeit an einer einvernehmlichen Lösung interessiert.

Ich bitte um Rückantwort bis zum …

Mit freundlichen Grüßen
Name des Schuldners

Kostenloses Muster hier herunterladen

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Über den Autor

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Franziska L.

Franziska studierte Rechtswissenschaften. Seit 2017 gibt sie als Redaktionsmitglied von privatinsolvenz.net Tipps zu den Themen Schulden und Geldsparen. Ihr besonderes Anliegen ist es, juristische Fragen zur Insolvenz und Zwangsvollstreckung in ihren Texten möglichst einfach zu beantworten.

One Reply to “Außergerichtliche Schuldenbereinigung: Kompromiss mit den Gläubigern”

  1. Nils

    12. Oktober 2021 um 14:39 Uhr

    Vielen Dank für diesen Beitrag zu außergerichtlicher Konfliktbeilegung. Gut zu wissen, dass die außergerichtliche Schuldenregulierung ein Vergleich mit den Gläubigern für einen geregelten Schuldenabbau ist. Ich stecke leider in einer Schuldenfalle und hoffe sehr auf außergerichtliche Einigung.

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