
Wohngeld dient der Sicherung des notwendigen Wohnbedarfs und soll gewährleisten, dass sich Menschen mit geringem Einkommen eine angemessene Wohnung leisten können. Doch was ist, wenn Sie Schulden haben?
Dann stellen Sie sich wahrscheinlich die Frage, ob im Falle einer Pfändung Ihr Wohngeld sicher ist.
Pfändung von Wohngeld kurz zusammengefasst
Nein, Wohngeld zählt nicht zum pfändbaren Einkommen, da es gemäß § 36 InsO nicht zur Insolvenzmasse gehört; Sie müssen es jedoch auf einem P-Konto schützen lassen.
Die Nachzahlung ist grundsätzlich unpfändbar, aber um den Schutz auf dem P-Konto zu gewährleisten, müssen Sie beim zuständigen Vollstreckungsgericht eine einmalige Freigabe beantragen.
Die Höhe einer festen Freigrenze für Wohngeld ist nicht direkt relevant, da Wohngeld als unpfändbare Sozialleistung zusätzlich zum gesetzlichen Grundfreibetrag des P-Kontos in voller Höhe geschützt werden muss. Hier erfahren Sie mehr dazu.
Inhalt
Ist Wohngeld pfändbar?

Die gute Nachricht vorweg: Eine Pfändung von Wohngeld ist in der Regel nicht möglich.
Gemäß § 54 Absatz 3 des Ersten Buches Sozialgesetzbuch (SGB I) sind Leistungen, die dem Ausgleich eines besonderen Bedarfs dienen, nicht pfändbar. Da Wohngeld explizit dazu dient, die Wohnkosten (einen besonderen Bedarf) zu decken, fällt es unter diesen Schutz. Das bedeutet:
- Gläubiger können weder Ihr laufendes Wohngeld noch Wohngeldnachzahlungen direkt pfänden.
- Im Insolvenzverfahren gehört das Wohngeld nicht zur Insolvenzmasse (§ 36 InsO in Verbindung mit der Zivilprozessordnung).
Auch während einer Privatinsolvenz ist das Wohngeld nicht pfändbar. Sie müssen jedoch die Freigabe des entsprechenden Betrages bei dem dafür verantwortlichen Gericht beantragen.
Ausnahme: Wann ist Wohngeld pfändbar? Dies ist der Fall, wenn ein Mieter Mietschulden hat oder wenn ein Eigentümer einer Immobilie Wohngeld erhält und nicht mehr fähig ist, das Darlehen für diese Immobilie zu zahlen. In diesem Fall darf der Darlehensgeber die Pfändung vom Wohngeld veranlassen.
Mit dem P-Konto Ihr Wohngeld vor einer Pfändung schützen

Obwohl das Wohngeld selbst unpfändbar ist, besteht für diese Leistung kein automatischer Schutz im Falle einer Kontopfändung.
Wenn Sie Wohngeld auf ein gewöhnliches Girokonto überwiesen bekommen, kann dieses Konto bei einer Pfändung durch einen Gerichtsvollzieher oder Insolvenzverwalter komplett gesperrt werden. Das liegt daran, dass die Bank nicht prüft, ob die eingehenden Beträge unpfändbare Sozialleistungen sind oder nicht.
Die Lösung: Das P-Konto. Um bei einer Pfändung Ihrer Wohngeld zu schützen, müssen Sie jedoch Vorkehrungen treffen:
- P-Konto einrichten: Wandeln Sie Ihr Girokonto in ein Pfändungsschutzkonto (P-Konto) um. Nur das P-Konto bietet Ihnen im Falle einer Kontopfändung den gesetzlichen Basisschutz (Grundfreibetrag).
- Unpfändbarkeit erweitern: Der gesetzliche Grundfreibetrag des P-Kontos schützt Ihr Einkommen nur bis zu einer bestimmten Höhe. Um das darüber hinausgehende Wohngeld zusätzlich zu schützen, benötigen Sie eine gesonderte Bescheinigung.
Nach Vorlage dieser Bescheinigung erhöht sich der auf Ihrem P-Konto geschützte Freibetrag um die Höhe Ihres Wohngeldes. Dieses Geld ist dann vor dem Zugriff Ihrer Gläubiger sicher.
Sonderfall: Ist eine Wohngeld-Nachzahlung pfändbar?
Bei einer Pfändung ist das Wohngeld nicht pfändbar, auch wenn Sie es als Nachzahlung erhalten haben.
Hier gilt jedoch der Grundsatz der zeitnahen Verwendung. Wenn Sie eine hohe Wohngeldnachzahlung erhalten, müssen Sie diese zeitnah für den Zweck verwenden, für den sie bestimmt ist – nämlich zur Begleichung Ihrer Wohnkosten.
Sollte die Nachzahlung auf Ihrem P-Konto eingehen, wird sie durch die reguläre Freigabebescheinigung nicht automatisch in vollem Umfang geschützt, da sie den monatlichen Freibetrag übersteigt.
