Grundschuldbestellung: Wie funktioniert sie? Was ist zu beachten?

Von Meike Z.

Letzte Aktualisierung am: 22. Februar 2024

Geschätzte Lesezeit: 3 Minuten

Ohne Notar ist die Grundschuldbestellung nicht möglich.
Ohne Notar ist die Grundschuldbestellung nicht möglich.

Bei einem Immobiliendarlehen geht es häufig um mehrere hunderttausend Euro – verständlich, dass die darlehensgebende Bank in einem solchen Fall gewisse Sicherheiten fordert. Dazu gehört in der Regel die Eintragung einer Grundschuld. Diese erlaubt es der Bank, die eine Zwangsversteigerung der Immobilie vorzunehmen, wenn es zu Zahlungsausfällen kommt.

Der Vorgang der Eintragung wird auch Grundschuldbestellung genannt. Wie diese genau funktioniert und was Häuslebauer bzw. Immobilienkäufer dabei beachten sollten, erklären wir im folgenden Ratgeber.

Grundschuldbestellung kurz zusammengefasst

Was ist die Grundschuldbestellung?

Die Bestellung der Grundschuld ist die Eintragung der Grundschuld ins Grundbuch der entsprechenden Immobilie.

Wie läuft eine Grundschuldbestellung ab?

Zunächst wird eine Belastungsvollmacht erteilt. Im Anschluss füllt die Bank das Grundschuldbestellungsformular aus. Der Notar setzt dann die Grundschuldbestellungsurkunde auf und beauftragt das Grundbuchamt mit der Eintragung. Genauere Informationen haben wir an dieser Stelle für Sie zusammengefasst.

Wo bekommt man eine Grundschuldbestellung?

Die eigentliche Bestellung einer Grundschuld findet im zuständigen Grundbuchamt statt. Zuvor müssen Sie sich jedoch an einen Notar wenden, welcher dann die nötigen Unterlagen an das Grundbuchamt weiterleitet.

Was kostet eine Grundschuldbestellung?

Die Kosten für die Eintragung der Grundschuld liegen in der Regel bei etwa 1,5 bis 2 Prozent des Kaufpreises.

Wann kommt es zur Grundschuldbestellung?

Vor der Grundschuldbestellung kommt die Kreditzusage.
Vor der Grundschuldbestellung kommt die Kreditzusage.

Die Bestellung der Grundschuld ist nötig, damit das vereinbarte Darlehen von Ihrer Bank überhaupt ausgezahlt wird. In der Regel klären Sie vor dem Hauskauf zuerst die Finanzierung. Ist die Bank einverstanden, stellt sie Ihnen eine Finanzierungszusage aus. Damit können Sie dann den Kaufvertrag aufsetzen. Im Anschluss wird der eigentliche Darlehensvertrag abgeschlossen.

Es folgt die Bestellung der Grundschuld. Erst danach wird die Darlehenssumme ausgezahlt. Das bedeutet also, dass es in der Regel nicht zur Grundschuldbestellung vor dem Darlehensvertrag kommt, sondern es genau andersherum ist.

Viele Leser fragen sich betreffend der Grundschuldbestellung, welche Dauer bis zur tatsächlichen Eintragung ins Grundbuch zu erwarten ist. In der Regel müssen Sie für den gesamten Vorgang mit etwa vier bis acht Wochen rechnen. Sie sollten also nicht zu spät mit den Vorbereitungen beginnen, wenn Ihnen die pünktliche Auszahlung des Darlehens wichtig ist.

Eintragung der Grundschuld: Die Bestellung folgt einem festen Ablauf

Für die Grundschuldbestellung wird ein Notar benötigt. Ohne ihn ist der Vorgang nicht möglich. Der Ablauf stellt sich wie folgt dar:

  1. Zunächst erteilt der Verkäufer der Immobilie eine Belastungsvollmacht. Ohne diese ist die Bestellung der Grundschuld nicht möglich.
  2. Im Anschluss wird die Grundschuldbestellung von der Bank angestoßen. Diese füllt das sogenannte Grundschuldbestellungsformular aus.
  3. Im Folgenden kommt der Notar mit ins Spiel. Er setzt die Grundschuldbestellungsurkunde auf und leitet alle nötigen Unterlagen an das Grundbuchamt weiter.
  4. Das Grundbuchamt prüft die Unterlagen und nimmt die Eintragung ins Grundbuch vor. Es sendet die Grundschuldbestellungsurkunde als Nachweis an die Bank, welche dann die Auszahlung der Darlehenssumme in die Wege leitet.

Der gesamte Vorgang geht mit nicht zu vernachlässigen Kosten einher, die zu den Nebenkosten beim Immobilienkauf zählen. Sie müssen sowohl die Notarkosten für die Grundschuldbestellung tragen als auch die anfallenden Gebühren, die das Grundbuchamt für seine Tätigkeit verlangt. Je nach Art der Grundschuld müssen Sie mit Kosten in Höhe von etwa 1,5 bis 2 Prozent des Kaufpreises rechnen.

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Meike unterstützt das privatinsolvenz.net-Team seit 2016. Sie hat es sich zur Aufgabe gemacht, Themen, die das Insolvenz- und Zwangsvollstreckungsrecht betreffen, leicht verständlich aufzubereiten.

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