Was darf ein Insolvenzverwalter alles?

Von Albert K.

Letzte Aktualisierung am: 12. März 2024

Geschätzte Lesezeit: 3 Minuten

Welche Aufgaben hat ein Insolvenzverwalter eigentlich zu erfüllen?
Welche Aufgaben hat ein Insolvenzverwalter eigentlich zu erfüllen?

Ist eine Person nicht in der Lage, Schulden auf außergerichtlichem Wege zu tilgen, bleibt dieser oft nichts anderes übrig, als die Insolvenz anzumelden. Im Rahmen des Insolvenzverfahrens wird ein Insolvenzverwalter eingesetzt, dessen Aufgabe es ist, das pfändbare Vermögen des Schuldners zu verwalten und zu verwerten.

Durch ein gerichtliches Insolvenzverfahren soll die Schuldenfreiheit der betroffenen Person wiederhergestellt werden. Gleichzeitig ist das Ziel, die offenen Forderungen so gut wie möglich zu befriedigen.

Um diese Ziele zu erreichen, kommen dem Insolvenzverwalter zur Erfüllung seiner Aufgabe einige Rechte zu, er hat aber auch gewisse Pflichten. Aber was darf ein Insolvenzverwalter eigentlich alles und was genau darf der Insolvenzverwalter verwerten? Diese Fragen sollen im Folgenden geklärt werden.

Insolvenzverwalter – seine Pflichten & Befugnisse kurz zusammengefasst

Was darf der Insolvenzverwalter?

Zu den wichtigsten Aufgaben und Befugnissen eines Insolvenzverwalters gehört es, die Insolvenzmasse (das Schuldnervermögen) zu ermitteln, sie zu verwalten, zu verwerten und den Erlös gleichmäßig unter den Gläubigern zu verteilen.

Welche Pflichten hat ein Insolvenzverwalter?

Eine Pflicht des Insolvenzverwalters ist die innerhalb des von ihm erstellten Insolvenzplans festgesetzten Ziele zur Befriedigung der Gläubiger umzusetzen.

Was darf der Inolvenzverwalter nicht tun?

Der Insolvenzverwalter darf nicht das gesamte Vermögen und Einkommen eines Schuldners pfänden. Gewisse Gegenstände und Beträge unterliegen dem Pfändungsschutz.

Insolvenzverwalter: Was darf er?

Gehört auch zu seinen Pflichten: Der Insolvenzverwalter verteilt das Geld unter den Gläubigern.
Gehört auch zu seinen Pflichten: Der Insolvenzverwalter verteilt das Geld unter den Gläubigern.

Der Insolvenzverwalter wird von einem Insolvenzgericht eingesetzt und ihm kommen daher gewisse Rechte zu. Was darf ein Insolvenzverwalter also? Ein Insolvenzverwalter hat bestimmte Aufgaben im Rahmen eines Insolvenzverfahrens zu erfüllen. Zu den Pflichten des Insolvenzverwalters gehören im Wesentlichen:

  • Die Verwaltung und Verwertung der Insolvenzmasse
  • Die Erstellung eines Sanierungsplans
  • Beteiligten über die Umsetzung des Insolvenzplans Auskunft geben

Was darf ein Insolvenzverwalter in Hinblick auf die Insolvenzmasse? Der Insolvenzverwalter hat also das Recht dazu, aus dem pfändbaren Vermögen des Schuldners die Insolvenzmasse zu bilden und über diese zu verfügen. Er kann beispielsweise das Einkommen und das Vermögen der betroffenen Person pfänden. Der Insolvenzverwalter verwaltet dann die aus der Pfändung hervorgegangene Summe. Er sammelt außerdem alle Gläubiger in einem Verzeichnis und verteilt den Erlös an ebendiese.

Welches Ziel der Insolvenzverwalter im Zuge des Insolvenzverfahrens verfolgt, wird im Insolvenzplan aufgeführt. Der Sanierungsplan wird beim Insolvenzgericht eingereicht und dient auch dazu, alle Beteiligten zu informieren. Der Insolvenzverwalter ist außerdem dafür zuständig, zu überwachen, dass die im Insolvenzplan formulierten Ziele umgesetzt und schlussendlich erfüllt werden.

Welche Rechte hat ein Insolvenzverwalter bezüglich der Auskunftserteilung? Wem muss der Insolvenzverwalter Auskunft geben? Eine Auskunftspflicht besteht für den Insolvenzverwalter gegenüber dem Insolvenzgericht und der Gläubigerversammlung, nicht aber gegenüber einzelnen Gläubigern. Auf Anfrage muss er über die Fortschritte bei der Umsetzung des Insolvenzplans informieren und der Gläubigerversammlung nach Abschluss des Verfahrens Rechnung ablegen.

Die Hauptaufgabe eines Insolvenzverwalters ist es also, die im Insolvenzplan festgesetzten Ziele zu erreichen und die Forderungen der Gläubiger planmäßig zu befriedigen. Dabei muss er sorgfältig und gewissenhaft vorgehen.

Was darf ein Insolvenzverwalter eigentlich nicht?

Insolvenzverwalter: Welche Rechte hat er und was darf er nicht?
Insolvenzverwalter: Welche Rechte hat er und was darf er nicht?

Ein Insolvenzverwalter darf seine Pflichten nicht verletzen, da er ansonsten gemäß § 60 Insolvenzordnung (InsO) für den entstandenen Schaden aufkommen muss, wenn die verfolgten Ziele nicht erreicht werden:

Der Insolvenzverwalter ist allen Beteiligten zum Schadenersatz verpflichtet, wenn er schuldhaft die Pflichten verletzt, die ihm nach diesem Gesetz obliegen. Er hat für die Sorgfalt eines ordentlichen und gewissenhaften Insolvenzverwalters einzustehen.

Was darf ein vorläufiger Insolvenzverwalter?

Der vorläufige Insolvenzverwalter wird vom Gericht eingesetzt, wenn das Insolvenzverfahren zwar bereits beantragt, aber noch nicht eingeleitet wurde. Grundsätzlich darf der vorläufige Insolvenzverwalter die Insolvenzmasse sichern und muss diese erhalten, verwerten darf er sie allerdings nicht. Der Umfang der Rechte wird durch das Insolvenzgericht bestimmt.

Was darf der Insolvenzverwalter pfänden?

Bei der Pfändung des Einkommens muss ein gewisser Grundfreibetrag dem Schuldner für den Selbstbehalt bleiben, damit dieser in der Lage ist, das Existenzminimum zu decken. Außerdem dürfen nicht alle Sachgegenstände des Betroffenen gepfändet werden. So sind zum Beispiel folgende Dinge pfändungsfrei:

  • Gegenstände für den persönlichen Gebrauch und Haushalt, welche für das einfache Leben benötigt werden
  • Sachen, die für die Ausbildung oder zur Ausübung der Erwerbstätigkeit nötig sind

Bildnachweise:
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Über den Autor

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Albert K.

Albert hat einen Abschluss in Betriebswirtschaftslehre von der Hochschule Stendal. Er ist seit 2019 ein Mitglied des privatinsolvenz.net-Teams. Im Schuldenrecht befasst er sich vor allem mit den Themen Schuldenbereinigung und Privatinsolvenz.

18 Antworte zu “Was darf ein Insolvenzverwalter alles?”

  1. Michael

    7. April 2022 um 17:15 Uhr

    Hallo kann ich den Inso-Verwalter wegen Untätigkeit wechseln?
    Wie kanfe dauert es bis zur Wohlverhaltenshase?

  2. Maja

    21. Juli 2021 um 14:56 Uhr

    Guten Tag,

    mein Ex-Mann sagt, wenn er jetzt eine eigentlich notwendige Insolvenz anmelden würde, würde der Insolvenzverwalter alle Beträge, die er mir in den letzten Jahren überwiesen hat, von mir zurückverlangen. Wir haben häufig Urlaube oder Anschaffungen über meine Kreditkarte bezahlt, die mein Ex-Mann (damals noch mein Mann) dann ausgeglichen hat.

    Stimmt es, dass der Insolvenzverwalter diese Beträge von mir anfordern kann?

    Danke vorab.

    Mit freundliche Grüßen
    Maja

  3. H.

    4. März 2021 um 3:18 Uhr

    Kosten heizoel bei Anwesen mit Schlüsselgewalt bei Verwalter
    Wer muß Betrieb erhalten Frostschutz
    wer ist haftbar bei Schaden

  4. Thomas

    21. September 2020 um 19:13 Uhr

    Hallo, im Mai 2018 wurde meine Insolvenz eröffnet. Seit Mai 2019 befinde ich mich in der wohlverhaltensphase. Jetzt habe ich meinen Insolvenzverwalter gebeten mir einen aktuellen Status über meine Zahlungen und den derzeitigen Stand zu geben. Hintergrund hierfür ist das ich eine Verkürzung der Insolvenz auf 3 Jahre anstreben. Auch haben sich bei mir die privaten Verhältnisse sehr geändert. Ich habe im Oktober 2019 geheiratet und bin im April Vater geworden. Da die Summe die ich monatlich in die Insolvenzmasse zahle relativ erheblich ist und ich der einzige verdiener meiner jetzt 4 köpfigen Familie bin wollte und muss ich natürlich planen und rechnen. Ich möchte natürlich meine 35% schaffen bis zum April 2021 um meine 3 Jahres Verkürzung zu schaffen. Als ich meinen Insolvenzverwalter nun um Auskunft zum Stand gebeten habe hat mir dieser die Auskunft verweigert mit der Begründung das er dies nach neuem gesetzestand nich mehr dürfe. Ist das korrekt? Wenn nicht von ihm von wem bekomme ich denn sonst eine Auskunft?

  5. Barbara

    5. November 2019 um 18:44 Uhr

    Darf mein Insolvenzverwalter meinem neuen Arbeitgeber Auskunft über die Höhe meiner Insolvenzschulden geben. Ich bin nur noch wenige Wochen in der Restschuldenbefreiungsphase.

  6. Bernd H.

    4. Juli 2019 um 8:38 Uhr

    Ich bin in der Insolvenz und habe die Freigabe zur Weiterführung meiner Selbständigkeit. Der Insolvenzverwalter hat bisher zweimal bei meinem Auftraggeber Geldforderungen aufgestellt, die egal ob rechtens oder nicht….dafür gesorgt haben, dass nein Auftraggeber die Provisionszahlungen einstellt und zu rechtlichen Prüfungen übergeht, was mich jedes Mal erneut in schwierige Situationen bringt, da ich Rechnungen nicht bezahlen kann …nichtmal tanken oder Lebensmittel kaufen….kann mir jemand sagen, ob ich als Selbständiger auch ein Recht auf pfändungsfreie Beträge habe…wenn ja, wie kann ich das sichern….und zum anderen….ist nicht mindestens der IV verpflichtet, mich über seine Schritte im Vorfeld zu informieren….denn das bleibt von beiden Seiten (IV und Auftraggeber) grundsätzlich aus……

    • privatinsolvenz.net

      5. Juli 2019 um 15:28 Uhr

      Hallo Bernd,

      welche Pflichten der Insolvenzverwalter hat, kommt im Einzelfall auf die jeweiligen Vereinbarungen an. Grundsätzlich muss auch Selbstständigen ein bestimmter Betrag übrig bleiben, um die Lebenshaltungskosten zu tragen. Dazu wird ein fiktives Einkommen angesetzt. Nähere Informationen erhalten Sie bei einem Anwalt oder einer Schuldnerberatungsstelle.

      Ihr Team von privatinsolvenz.net

  7. Peter H.

    26. Juni 2019 um 18:51 Uhr

    Guten Abend,

    muss ich einem Insolvenzverwalter UND all seinen Mitarbeitern eine Vollmacht ausstellen oder kann ich das verweigern?

    Vielen Dank schonmal und viele Grüße

    • privatinsolvenz.net

      28. Juni 2019 um 15:08 Uhr

      Hallo Peter,

      gesetzliche Regelungen dazu sind uns nicht bekannt. Ein Anwalt für Insolvenzrecht kann Sie beraten.

      Ihr Team von privatinsolvenz.net

  8. Dieter W.

    28. Mai 2019 um 8:18 Uhr

    Darf ein Insolvenzverwalter während eines laufenden Strafverfahrens gegen Dritte wegen gewerbsmäßigem Kapitalanlagebetrug meinen für meine Sicherung in einem Grundbuch eingetragenen Grundbucheintrag ohne meine Zustimmung einfach löschen, um einem anderen Gläubiger dadurch einen Vorteil zu verschaffen, der unter Umständen, wenn auch eventuell selbst nur durch Verwandschaft indirekt in den Betrug verwickelt gewesen war?

    • privatinsolvenz.net

      29. Mai 2019 um 15:17 Uhr

      Hallo Dieter,

      aus der Ferne und ohne nähere Informationen können wir nur schwer eine Einschätzung treffen. Ein Anwalt kann den Fall prüfen und Sie beraten.

      Ihr Team von privatinsolvenz.net

  9. Wilfried P.

    4. Februar 2019 um 11:54 Uhr

    Hallo, und wertes Team!

    Ich habe eine Geldanlage vor Jahren abgeschlossen.
    Renten-Absicherung meiner Frau.
    Der Insolvenzverwalter hat zunächt seinen Tittel bekommen, des Weiteren laufen vor dem Landgericht weitere Verfahren in Richtung Schadenersatz dieser Anlage.
    Nun versucht der Insolvenzverwalter mit aller Macht dem Amtsgericht die Bedürftigkeit meiner Frau infrage zu stellen. Antrag der vollen Unterstützung auf
    50 % gemindert

    Ferner wird der Antrag beim Amtsgericht eingereicht, das meine Frau 35 % über dem Regelsatz von Hartz4 bekomme und künftig für sich allein sich verantwortlich sei.
    Ferner wird die Rente willkürlich von €500 auf €810 erhöht.
    Ist das nicht eine Diskriminierung

    • privatinsolvenz.net

      18. März 2019 um 10:47 Uhr

      Hallo Wilfried,

      aus der Ferne lässt sich dies nur schwerlich beurteilen. Ein Anwalt kann den Fall prüfen und Sie zum weiteren Vorgehen beraten.

      Ihr Team von privatinsolvenz.net

  10. Tatjana J.

    26. Januar 2019 um 15:58 Uhr

    Darf ein Insolvensverwalter ohne mein Wissen Fotos von meiner Wohnung machen? Das war bei mir der Fall ich habe es zu spät bemerkt und war perplex. Ist das überhaupt rechtens. Kann ich dagegen vorgehen im nachhinein Ich bin nicht reich und habe auch keine teuren Besitztümer.

    Mit freundlichen Gruß

    Tatjana J.

    • privatinsolvenz.net

      18. März 2019 um 10:30 Uhr

      Hallo Tatjana,

      unseres Kenntnisstandes nach sollte dies nicht erlaubt sein – außer, er hat eine Erlaubnis vom Gericht. Genaue Antworten erhalten Sie aber bei einem Anwalt für Insolvenzrecht.

      Ihr Team von privatinsolvenz.net

    • T.k.

      28. Juni 2019 um 21:17 Uhr

      Hallo liebes Team,

      Ich habe folgende Frage: Ich habe ein P-Konto bei einer Genossenschaftsbank. Um dieses Konto zu führen ist der Kauf von Anteilen an dieser Bank verpflichtend. Mein Anteil beträgt 25€. Nun habe ich erfahren, das der Ins.Verwalter meine Mitgliedschaft bei der Bank gekündigt hat, um die 25€ in die Ins.Masse fließen zu lassen. Dadurch hat er auch mein P-Konto gekündigt. Darf er das?

      Viele Grüße

      • privatinsolvenz.net

        5. Juli 2019 um 15:17 Uhr

        Hallo T.,

        verfügt der Insolvenzverwalter über entsprechende Rechte, sollte ihm dies möglich sein.

        Ihr Team von privatinsolvenz.net

      • Thomas

        16. März 2021 um 11:13 Uhr

        Nein darf er nicht! Ein IV ist nicht berechtigt, ein P- Konto umzuwandeln oder zu kündigen! Auch die kontoführende Bank darf ein P- Konto nicht kündigen bei der Eröffnung der Insolvenz. Ein P- Konto unterliegt nicht den Regelungen gem. §§ 115,
        116 InsO (Erlöschen des Girokontos bei Insolvenzeröffnung),den.es ist Insolvenzfest!

        Der Insolvenzverwalter und Inso- Gläubiger, hat gegenüber der Bank in der Regel auch keinen Auskehranspruch für Zahlungen,
        die auf dem P-Konto eingegangen sind in Höhe des Freibetrages.

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