Energieschulden: Wenn die Stromrechnung nicht bezahlt werden kann

Von Albert K.

Letzte Aktualisierung am: 13. September 2024

Geschätzte Lesezeit: 3 Minuten

Energieschulden gehören zu den Verbindlichkeiten, die eine besondere Dringlichkeit aufweisen.
Energieschulden gehören zu den Verbindlichkeiten, die eine besondere Dringlichkeit aufweisen.

Wenn sich die Schulden anhäufen, geht oft der Überblick verloren, von wem und in welcher Höhe Forderungen bestehen. Manche Schuldner zahlen daher, sobald ihnen ein wenig Geld zur Verfügung steht, dem aufdringlichsten Gläubiger ihre Ansprüche (teilweise) zurück.

Jedoch sollten sich betroffene Personen beim Abbau von Schulden darüber im Klaren sein, dass bestimmte Verbindlichkeiten eine erhöhte Dringlichkeit besitzen, da sie schlimmere Folgen für den Schuldner haben können als andere Schulden. Hierzu gehören beispielsweise auch Energieschulden.

Was für Folgen Energieschulden haben können und was Betroffene machen können, wenn sie ihre Gas- oder Stromrechnungen nicht bezahlen können, erfahren Sie im Folgenden.

Energieschulden kurz zusammengefasst

Was sind Energieschulden?

Energieschulden sind Schulden, die aus offenen Gas- oder Stromrechnungen resultieren.

Worin liegt die Gefahr bei diesen Schulden?

Solche Schulden sind besonders bedrohlich, weil sie die Existenz des Schuldners gefährden können. Sie zählen deshalb zu den Primärschulden. Denn ohne Gas und Strom kann der Schuldner weder kochen, heizen noch Lebensmittel kühl lagern.

Was sollten Betroffene tun?

Betroffene sollten bei Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung frühzeitig handeln und den Energieversorger zum Beispiel wegen einer eventuellen Ratenzahlung kontaktieren. Wichtig ist es, auf jeden Fall aktiv zu werden, weil anderenfalls eine Stromsperre droht.

Was sind Energieschulden?

Strom- oder Gasschulden fallen an, wenn die Energierechnungen nicht bezahlt werden.
Strom- oder Gasschulden fallen an, wenn die Energierechnungen nicht bezahlt werden.

Von Energieschulden wird gesprochen, wenn eine Person mit der Zahlung von Rechnungen der Energiezufuhr in Rückstand ist. Hierbei kann es sich zum Beispiel um Forderungen für Strom oder Gas handeln.

Ähnlich wie Mietschulden gehören Energieschulden zu der Kategorie von Schulden, welchen unbedingt eine erhöhte Priorität eingeräumt werden sollte. Eine Anhäufung von Gas- oder Stromschulden kann nämlich Konsequenzen haben, die durchaus eine existenzielle Bedrohung darstellen können.

Was sind die Folgen von Energieschulden?

Wer Strom- oder Gasschulden hat, muss im schlimmsten Fall damit rechnen, dass der Versorger die Belieferung stoppt. Dies kann gravierende Folgen für die Lebensführung haben. So kann unter Umständen nicht mehr gekocht werden, der Kühlschrank oder die Waschmaschine sind nicht mehr funktionsfähig, zudem gibt es möglicherweise kein Warmwasser mehr.

Eine solche Sperre kann aber bei Energieschulden nur unter bestimmten Bedingungen eintreten. Folgende Konditionen muss der Versorger unter anderem beachten:

  • Der Schuldner muss mindestens 100 Euro im Rückstand sein.
  • Die Sperre muss vier Wochen im Voraus angedroht werden.
  • Der tatsächliche Vollzug der Energiesperre muss drei Tage vorher angekündigt werden.
  • Die Sperre darf nicht unverhältnismäßig sein.
Eine Unverhältnismäßigkeit kann zum Beispiel vorliegen, wenn durch die Sperre die Gesundheit des Schuldners bedroht wäre oder wenn besonders schutzbedürftige Personen wie Kinder, alte Menschen, Behinderte oder Schwangere im Haushalt leben.

Was kann ich bei Energieschulden tun?

Bei Stromschulden muss schnell gehandelt werden.
Bei Stromschulden muss schnell gehandelt werden.

Wie bei allen Arten von Schulden sollten Schuldner auch bei Energieschulden möglichst rasch den Gläubiger, in diesem Fall also den Energieversorger, kontaktieren. Diesem sollte die persönliche Situation mitgeteilt werden, damit möglicherweise eine Lösung gefunden werden kann.

Eventuell kann auf diese Weise ein Zahlungsaufschub oder eine Ratenzahlung für die Rückstände vereinbart werden.

Der Schuldner sollte aber hierbei darauf achten, dass er im Falle einer Einigung auf eine Ratenzahlung die fälligen Raten auch tatsächlich stemmen kann. Es sollte also ein ausreichendes Einkommen vorliegen.

Bei Energieschulden sollten Betroffene auch erwägen, professionelle Hilfe in Anspruch zu nehmen. Kostenfrei wird eine solche in der Regel von staatlichen Schuldnerberatungsstellen angeboten. Diese Stellen helfen bei der Kommunikation mit den Gläubigern und unterstützen auch bei der Sichtung und Ordnung der gesamten Finanzlage und dem Schuldenabbau.

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Über den Autor

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Albert K.

Albert hat einen Abschluss in Betriebswirtschaftslehre von der Hochschule Stendal. Er ist seit 2019 ein Mitglied des privatinsolvenz.net-Teams. Im Schuldenrecht befasst er sich vor allem mit den Themen Schuldenbereinigung und Privatinsolvenz.

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