Privatinsolvenz: Unterhalt zahlen weiterhin Pflicht?

Von Albert K.

Letzte Aktualisierung am: 27. Februar 2024

Geschätzte Lesezeit: 3 Minuten

Muss ich bei einer Privatinsolvenz weiterhin Unterhalt für mein Kind zahlen?
Muss ich bei einer Privatinsolvenz weiterhin Unterhalt für mein Kind zahlen?

Wer eine Privatinsolvenz anmelden muss, ist nicht in der Lage, sich von seinen Schulden vollständig und in absehbarer Zeit aus eigener Kraft zu befreien. Ein Insolvenzverfahren soll dafür sorgen, dass Schuldner nach einer längeren Dauer und regelmäßigen Pfändungen wieder schuldenfrei sind.

Denn während der Wohlverhaltensphase besteht für den Schuldner die Pflicht, sein Einkommen an den Treuhänder abzutreten, welcher dieses unter den Gläubigern verteilt. Besteht für den Schuldner gleichzeitig eine Unterhaltspflicht, hat dieser eine zusätzliche Zahlungsverpflichtung zu erfüllen.

Doch muss eigentlich Unterhalt trotz Privatinsolvenz gezahlt werden? Hat eine bestehende Unterhaltspflicht Auswirkungen auf den Pfändungsumfang? Was passiert bei einer Privatinsolvenz mit Unterhaltsschulden? Die Antworten auf diese Fragen erhalten Sie im Folgenden.

Unterhalt bei der Privatinsolvenz kurz zusammengefasst

Muss bei einer Privatinsolvenz weiterhin Unterhalt gezahlt werden?

Schuldner, die dazu verpflichtet sind, Unterhalt zu zahlen, müssen auch während einer Privatinsolvenz weiterhin Unterhaltszahlungen tätigen, um Unterhaltsschulden zu vermeiden.

Wird bei einer Privatinsolvenz der Unterhalt gepfändet?

Erhalten Sie monatliche Unterhaltszahlungen, kann es passieren, dass diese im Rahmen einer Einkommenspfändung gepfändet werden. Auf einem Pfändungsschutzkonto (P-Konto) ist der Unterhalt hingegen geschützt.

Erhöht die Verpflichtung zur Zahlung von Unterhalt bei einer Privatinsolvenz den Freibetrag?

Ja, je mehr unterhaltsberechtigte Personen vorhanden sind, desto weniger kann gepfändet werden bzw. desto höher ist der Pfändungsfreibetrag.

Muss man bei einer Privatinsolvenz Unterhalt zahlen?

Wird der Unterhalt bei einer Privatinsolvenz angerechnet und erhöht sich der Freibetrag?
Wird der Unterhalt bei einer Privatinsolvenz angerechnet und erhöht sich der Freibetrag?

Ist ein Schuldner unterhaltspflichtig, muss dieser auch während einer Privatinsolvenz weiterhin Unterhalt zahlen – und das in vollem Umfang. Der Unterhalt wird demnach nicht gekürzt oder gestrichen. Damit der Schuldner dazu in der Lage ist, wird der Pfändungsfreibetrag bei einer Unterhaltspflicht erhöht.

Grundsätzlich kann erst ab einer bestimmten Einkommensgrenze gepfändet werden. Mit bestehender Unterhaltspflicht erhöht sich die Pfändungsfreigrenze. Je mehr unterhaltsberechtigte Personen (Kinder, Ehepartner, Ex-Ehepartner) vorhanden sind, desto höher ist der Pfändungsfreibetrag.

  • 1 Unterhaltsberechtigter: ab einem Einkommen von 1610 Euro
  • 2 Unterhaltsberechtigte: ab einem Einkommen von 1870 Euro
  • 3 Unterhaltsberechtigte: ab einem Einkommen von 2120 Euro
  • 4 Unterhaltsberechtigte: ab einem Einkommen von 2370 Euro
  • 5 Unterhaltsberechtigte: ab einem Einkommen von 2620 Euro

Je höher das Einkommen, desto höher ist folglich der pfändbare Betrag. Der Pfändungsfreibetrag dient dazu, das Existenzminimum des Schuldners zu sichern. Über diesen kann er schließlich frei verfügen. Eine kostenlose und unverbindliche Beratung rund um den Pfändungsfreibetrag erhalten Sie auf www.schuldenanalyse-kostenlos.de **.

Kann der Unterhalt bei einer Privatinsolvenz gepfändet werden?

Sind Sie unterhaltsberechtigt und es bestehen Unterhaltsschulden, kann die Privatinsolvenz auch in diesem Fall dafür sorgen, dass diese durch die Insolvenzmasse beglichen werden. Besteht ein Recht auf Unterhalt und eine Privatinsolvenz wird eingeleitet, kann dieser ebenfalls gepfändet und an den Unterhaltsberechtigten als Gläubiger überwiesen werden. Die Unterhaltspfändung hat keinen Vorrang gegenüber anderen Pfändungen. Das heißt, Unterhalt wird nicht vorrangig gegenüber anderen Insolvenzforderungen behandelt.

Befinden Sie sich selbst in einer Privatinsolvenz und erhalten Unterhalt, kann dieser im Rahmen einer Kontopfändung gepfändet werden. Es ist allerdings möglich, den Unterhalt vor einer Pfändung zu bewahren, indem Schuldner ein Pfändungsschutzkonto (P-Konto) einrichten lassen. Auf diesem sind ein Grundfreibetrag und unpfändbare Bezüge geschützt.

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Privatinsolvenz: Unterhalt zahlen weiterhin Pflicht?
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Über den Autor

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Albert K.

Albert hat einen Abschluss in Betriebswirtschaftslehre von der Hochschule Stendal. Er ist seit 2019 ein Mitglied des privatinsolvenz.net-Teams. Im Schuldenrecht befasst er sich vor allem mit den Themen Schuldenbereinigung und Privatinsolvenz.

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3 Antworte zu “Privatinsolvenz: Unterhalt zahlen weiterhin Pflicht?”

  1. Emrah

    11. Januar 2022 um 23:21 Uhr

    Hallo,
    Mein Mann hat 2 Kinder von der Ex-Ehe und ist bei Insolvenz eingetragen seit Oktober 2020, zahlt seitdem an regelmäßig jeden Monat als Mindestunterhalt insgesamt für beide 400€. Jetzt werden wir unsere eigenes Kind bekommen nach 4 Monaten, aber die Kindesmutter hat neulich eine Schreiben geschickt durch ihre Anwältin und schrieb das der nach Düsseldorfer Tabelle Unterhaltzahlungen bekommen soll mit einem Frist von meiner Mann verlangt.
    Können Sie uns bitte in dieser Angelegenheit auf den besten Weg anleiten.

  2. Rolf

    14. Januar 2021 um 4:18 Uhr

    ich würde vor zwei jahre für das Trennungsjahr Unterhalt zu zahlen wir waren nur ein Jahr verheiratet keine Kinder jetzt melde ich Insolvenz an kann ich die kosten mit in die insolvenz nehmen ich bin Rentner und habe eine Rente von 460 Euro und 400 Euro Minijob ich würde nich freuen auf eine Antwort

  3. Harm

    30. September 2020 um 23:08 Uhr

    Mein Sohn ist 2017 gestorben und hinterläßt ein uneheliches Kind. Ich vermute, dass es noch Unterhaltsschulden beim Jugendamt gibt.
    Nach meinem Tod wird das Enkelkind Miterbe werden, kann das Jugendamt dann noch die Begleichung der Unterhaltsschulden verlangen oder verjähren diese?
    MfG GH

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