Arbeitslosigkeit, Krankheit, eine gescheiterte Selbstständigkeit oder unwirtschaftliche Haushaltsführung: Viele Gründe können dazu führen, dass sich eine Person überschuldet. Das hat häufig schwerwiegende psychische Folgen, wie etwa Schlafstörungen, Ängste sowie Depressionen.
Auch in einer Partnerschaft können Schulden erhebliche Auswirkungen haben – bis hin zur Trennung. Viele Betroffene fragen sich, ob sie für die Schulden, die ihr Ehepartner angehäuft hat, aufkommen müssen. Diese Frage beantworten wir im folgenden Ratgeber.
Schulden des Ehepartners kurz zusammengefasst
Grundsätzlich gilt, dass jeder Partner für seine eigenen Schulden haftet. Der andere Partner muss nur dann dafür einstehen, wenn die Schulden gemeinsam aufgenommen wurden oder er beispielsweise als Bürge eingetreten ist.
Das ist nur dann der Fall, wenn beide Ehegatten sich per Unterschrift dazu verpflichtet haben, für die Schulden einzustehen oder wenn es sich um Geschäfte zur Deckung des Lebensbedarfs gemäß § 1357 BGB handelt.
Möchten Sie Ihren Ehegatten dabei unterstützen, seine Schulden abzubauen, können Sie ihm unter anderem dabei helfen, einen Überblick über seine Finanzen zu erlangen oder mit Gläubigern zu verhandeln. Sie haben auch die Möglichkeit, den Partner zu einer Schuldnerberatungsstelle zu begleiten, wo er professionelle Hilfe erhält.
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Informationen zur Schuldnerberatung: Mehr dazu im Video
Wer haftet für Schulden in der Ehe?
Muss etwa eine Ehefrau für die Schulden des Mannes aufkommen, wenn er sich beispielsweise selbstständig machen wollte, aber sein Unternehmen gescheitert ist? Können Schulden auf den Ehepartner übertragen werden? Diese und ähnliche Fragen entstehen häufig, wenn einer der Partner während der Ehe Schulden anhäuft.
Die beruhigende Nachricht lautet: Für die Schulden, die ein Ehepartner während der Ehe anhäuft, haftet der andere nicht automatisch mit. Das gilt sowohl für den Güterstand der Gütertrennung als auch der Zugewinngemeinschaft.
Eine Haftung für die Schulden, die ein Ehepartner macht, besteht nur dann, wenn diese gemeinsam aufgenommen wurden. Dazu kommt es etwa, wenn beide Ehegatten einen Kauf- oder Kreditvertrag unterschreiben oder einer als Bürge für den anderen einspringt.
Eine Ausnahme gilt jedoch gemäß § 1357 des Bürgerlichen Gesetzbuches bezüglich Geschäften zur Deckung des Lebensbedarfs. Werden etwa Schulden von einem Ehepartner beim Kauf von Hausrat oder Kleidung gemacht, so kann auch der Partner mithaften.
Haftet der Ehepartner für Schulden, die vor der Ehe entstanden? Hier gilt die gleiche Regel: Jeder Ehegatte muss für seine eigenen Schulden aufkommen. Eine Haftung entsteht nur dann, wenn der andere Partner sich etwa durch eine Bürgschaft gegenüber einem Gläubiger verpflichtet hat.
Was passiert mit Schulden, wenn Ehepartner sich trennen?
Muss ich für die Schulden meines Mannes / meiner Frau aufkommen, wenn es zur Trennung kommt? Diese Frage stellen sich viele Personen, bei denen eine Scheidung bevorsteht. Hier gelten grundsätzlich die gleichen Regeln, wie sie auch während einer Partnerschaft bestehen.
Das bedeutet: Hat einer der Partner alleine Schulden angehäuft, so kann der andere nicht zu deren Tilgung herangezogen werden. Anders verhält es sich jedoch bei gemeinsamen Schulden. Beide Ehepartner haften in diesem Fall auch dann, wenn es zur Trennung bzw. Scheidung kommt.
Gläubiger kann sich nur an einen Schuldner wenden
Hierbei ist folgender wichtiger Punkt zu beachten: Der Gläubiger kann sich in einer solchen Situation aussuchen, von welcher der beiden Parteien er die gesamte offene Summe verlangt. Der ausgewählte Ehepartner muss also den vollen Betrag zahlen – nicht nur die Hälfte.
Erst in einem nächsten Schritt muss sich dann der Ehepartner, welcher die Gesamtschuld beglichen hat, an den anderen Ehegatten wenden und die Zahlung der Hälfte des Betrages verlangen. Ausnahmen bezüglich der Haftung von einem Ehepartner für Schulden nach der Trennung bestehen jedoch unter anderem dann, wenn die Schulden ein Objekt betreffen, aus welchem nur einer der Ehegatten Vorteile zieht.
Das wäre etwa dann der Fall, wenn ein offener Autokredit abbezahlt werden muss und der Pkw nur von einem der Partner tatsächlich genutzt wird. In diesem Fall kann der Nutzer des Fahrzeugs nicht vom ehemaligen Partner verlangen, dass er die Hälfte der Schulden übernimmt.
Was geschieht mit Schulden, wenn der Ehepartner verstirbt? Der Tod hat zur Folge, dass der Partner etwas erbt. Dazu gehört jedoch nicht nur vorhandenes Vermögen, sondern auch angehäufte Schulden. Können Sie absehen, dass die Schulden das Vermögen übersteigen, haben Sie die Möglichkeit, das Erbe auszuschlagen.