Lohnabtretung: Vertraglich vereinbarte Kreditsicherung

Von Franziska L.

Letzte Aktualisierung am: 7. April 2024

Geschätzte Lesezeit: 4 Minuten

Was ist eine Lohnabtretung? Eine freiwillige Übertragung des Lohns auf einen Dritten.
Was ist eine Lohnabtretung? Eine freiwillige Übertragung des Lohns auf einen Dritten.

Wer sich Geld leiht bei einem Kreditinstitut, muss seinem Geldgeber oft eine gewisse Sicherheit bieten. Denn die Bank möchte das Risiko, dass der Kredit nicht zurückgezahlt wird, so gering wie möglich halten.

Aus diesem Grund unterschreiben viele Kreditnehmer oft eine sogenannte Lohnabtretung.

Wird der Kredit dann nicht zurückgezahlt, z. B. weil der Bankkunde unerwartet in die Zahlungsunfähigkeit rutscht, kann die Bank den ausbezahlten Kredit über dessen Lohn eintreiben.

Lohnabtretung kurz zusammengefasst

Was ist eine Lohnabtretung?

Es handelt sich hierbei um einen Vertrag. Mit diesem wird ein Teil des Gehaltsanspruchs auf einen neuen Gläubiger übertragen.

Welchen Zweck hat eine solche Abtretung?

Die Lohnabtretung dient in der Regel der Kreditsicherung für den Fall der Zahlungsunfähigkeit des Kreditnehmers.

Braucht der durch die Lohnabtretung Begünstigte einen Vollstreckungstitel, um das Gehalt einziehen zu dürfen?

Nein. Anders als bei der Lohnpfändung braucht der durch die Abtretung Begünstigte keinen Vollstreckungstitel, um das Gehalt seines Schuldners einzuziehen.

Lohnabtretung: Was ist das? – Der Begriff einfach erklärt

Bei der Lohnabtretungserklärung kann es sich um einen eigenständigen Vertrag handeln oder um eine Zusatzabrede in einem anderen Vertrag.
Bei der Lohnabtretungserklärung kann es sich um einen eigenständigen Vertrag handeln oder um eine Zusatzabrede in einem anderen Vertrag.

Der Arbeitnehmer hat einen Anspruch auf Zahlung des Lohns gegen seinen Arbeitgeber. Die Lohnabtretung ist laut Definition nichts anderes als eine (teilweise) Übertragung des Lohnanspruchs auf einen anderen Gläubiger, z. B. auf die Bank, die dem Arbeitnehmer einen Kredit gewährt hat.

Diese Übertragung erfolgt durch einen entsprechenden Vertrag. Es kann sich aber auch um eine einfache Lohnabtretungserklärung in einem anderen Vertrag handeln.

So kann zum Beispiel der Vertrag über einen gewährten Kredit eine entsprechende Formulierung enthalten, die die Bank berechtigt, über den Lohnanspruch ihres Bankkunden zu verfügen, wenn dieser seinen Kredit nicht pünktlich zurückzahlt.

Bei der Lohnabtretung überträgt der Schuldner seinen pfändbaren Anteil am Arbeitseinkommen an seinen Gläubiger für den Fall, dass er seinen Kredit nicht zurückzahlt.

Solange der Schuldner bzw. Kreditnehmer seinen Kredit pünktlich und regelmäßig zurückzahlt, passiert nichts. Er erhält weiterhin seinen vollen Lohn von seinem Arbeitgeber. Zahlt er hingegen nicht mehr, kann sich sein Geldgeber auf die Abtretung berufen und den pfändbaren Lohnanteil beim Arbeitgeber seines Schuldners einfordern. Es handelt sich also nur um eine Vorsorgemaßnahme bzw. um eine Art der Kreditsicherung.

Worin besteht der Unterschied zwischen Lohnabtretung und der Pfändung des Gehalts?

Anders als bei der Lohnabtretung benötigt der Gläubiger für die Lohnpfändung einen Vollstreckungstitel.
Anders als bei der Lohnabtretung benötigt der Gläubiger für die Lohnpfändung einen Vollstreckungstitel.

Die Lohnpfändung ist eine Zwangsvollstreckungsmaßnahme. Ein Gläubiger darf den Lohn seines Schuldners nur dann pfänden lassen, wenn er einen entsprechenden Vollstreckungstitel hat.

So berechtigt ihn z. B. erst ein Urteil oder ein Vollstreckungsbescheid zur Gehaltspfändung. Dann kann er beim Vollstreckungsgericht diese Pfändung beantragten.

Das Gericht wird dem Arbeitgeber einen Pfändungs- und Überweisungsbeschluss zustellen. Dieser muss dem Beschluss Folge leisten und den pfändbaren Lohnanteil fortan an den Gläubiger überweisen.

Die Lohnabtretung hingegen beruht auf einem Vertrag. Anders als bei der Pfändung räumt der Schuldner seinem Gläubiger quasi freiwillig das Recht ein, den pfändbaren Lohnanteil einzuziehen.

Viele Unternehmen schließen im Arbeitsvertrag oder einer Betriebsvereinbarung die Lohn- und Gehaltsabtretung an Dritte aus. In diesem Fall ist die Lohnabtretung unwirksam. Allerdings erfährt der Arbeitgeber von der wirtschaftlichen Notlage seines Arbeitnehmers.

Sowohl die Lohnpfändung als auch die Lohnabtretung erfolgen beim Arbeitgeber. Dieser berechnet anhand des Einkommens seines Arbeitnehmers und dessen Unterhaltspflichten den pfändbaren Lohnanteil und führt diesen direkt an den Gläubiger ab.

Gilt die Lohnabtretung auch im Insolvenzverfahren?

Mit Eröffnung des Insolvenzverfahrens wird eine Lohnabtretung unwirksam. Der Gläubiger darf dann den pfändbaren Lohnanteil nicht mehr einziehen. Dieser fließt in die Insolvenzmasse, aus welcher seine Schulden getilgt werden.

Sprich, der insolvente Arbeitnehmer verliert diesen Teil seines Arbeitseinkommens trotzdem. Allerdings geht dieses nicht an einen einzelnen Gläubiger, sondern wird zwischen allen Insolvenzgläubigern aufgeteilt.

Lohnabtretung – Muster: So kann eine Abtretungserklärung aussehen

Übernehmen Sie das Muster zur Lohnabtretung keinesfalls ungeprüft.
Übernehmen Sie das Muster zur Lohnabtretung keinesfalls ungeprüft.

Eine Abtretungserklärung zugunsten einer anderen Person kann prinzipiell jeder abgeben. Sie bedarf keiner besonderen Form. Wir haben zur Abtretung vom pfändbaren Lohn ein Muster erstellt, um Ihnen einen ersten Anhaltspunkt zu geben, wie eine Erklärung aussehen kann. Übernehmen Sie keinesfalls Muster und Vorlagen ohne vorherige Prüfung und Anpassung. Lassen Sie im Vorfeld die Lohnabtretung auf ihre Wirksamkeit prüfen. Diese Vorlage ersetzt keine Rechtsberatung.

Vertrag zur Lohnabtretung

zwischen:
[Vor- und Nachname des Abtretenden, Geburtsdatum und vollständige Anschrift]

– als Forderungsinhaber und Forderungsabtretender (im folgenden Zedent genannt) –

und:
[Vor- und Nachname des Abtretungsbegünstigten, Geburtsdatum und vollständige Anschrift]

– als künftiger Forderungsinhaber und Empfänger der Abtretung (im folgenden Zessionar genannt) –

  1. Der Zedent hat einen monatlichen Anspruch auf Arbeitseinkommen gegen [vollständiger Name und Anschrift des Arbeitgebers].
  2. Der Zedent tritt den pfändbaren Anteil seines Arbeitseinkommens an den Zessionar ab. Dieser nimmt die Abtretung mit Unterschrift unter diesen Vertrag an.
  3. Der Zedent haftet für das Bestehen der bezeichneten Forderung. Er erklärt hiermit, dass er sein Arbeitseinkommen nicht bereits an Dritte abgetreten hat.
  4. Die Abtretung des Gehalts gilt für einen Teil des Anspruchs in Höhe von … Euro.
  5. Die Abtretung erfolgt zum Zweck der Kreditsicherung.

_____________________________________
Ort, Datum, Unterschrift Zedent

_____________________________________
Ort, Datum, Unterschrift Zessionar

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Über den Autor

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Franziska L.

Franziska studierte Rechtswissenschaften. Seit 2017 gibt sie als Redaktionsmitglied von privatinsolvenz.net Tipps zu den Themen Schulden und Geldsparen. Ihr besonderes Anliegen ist es, juristische Fragen zur Insolvenz und Zwangsvollstreckung in ihren Texten möglichst einfach zu beantworten.

One Reply to “Lohnabtretung: Vertraglich vereinbarte Kreditsicherung”

  1. Harald

    19. März 2024 um 14:48 Uhr

    Hallo Franziska, vielen Dank für den aufschlussreichen Artikel zur Gehaltsabtretung. Sie schreiben dass diese nach der Eröffnung eines Insolvenzverfahrens unwirksam wird.
    Wird die Vereinbarung zur Gehaltsabtretung wieder wirksam nach Aufhebung des Insolvenzverfahrens ohne Restschuldbefreiung?
    Kann der Gläubiger nachdem er seinen Anspruch aus Gehaltsabtretung in das Insolvenzverfahren eingebracht hat, nunmehr über einen Titel verfügt und auch aus der Quote zum Teil befriedigt wurde, sich wieder auf die Vereinbarung zur Gehaltsabtretung berufen oder sogar auf beide Arten (Dittschuldnerklage und Zwangsvollstreckung) gegen den Schuldner vorgehen?
    Vielen Dank.

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