Inkasso und professionelle Schuldeneintreiber

Von Franziska L.

Letzte Aktualisierung am: 5. April 2024

Geschätzte Lesezeit: 7 Minuten

Das Schreiben von einem Inkassounternehmen sollten Sie genau unter die Lupe nehmen.
Das Schreiben von einem Inkassounternehmen sollten Sie genau unter die Lupe nehmen.

Bei Schuldnern sind sie sehr gefürchtet: Inkassounternehmen – professionelle Schuldeneintreiber, die Gläubiger dabei unterstützen, an das ihnen zustehende Geld zu kommen.

Die Branche ist etwas unübersichtlich. Nicht jedes Inkassobüro arbeitet seriös. Vielmehr gibt es viele schwarze Schafe in dieser Dienstleistungsbranche.

Nicht allen Verbrauchern ist bekannt, was auf sie zukommt, wenn sie Post von einem solchen Inkassodienst erhalten. Unseriöse Inkassobüro sorgen mit ihren Methoden für Verunsicherung. Der folgende Ratgeber bietet einen Überblick darüber, was Inkasso ist, wie ein Inkassoverfahren funktioniert, welche Inkassokosten entstehen und wie sich seriöse von unseriösen Inkassobüros unterscheiden.

Inkasso kurz zusammengefasst

Was bedeutet Inkasso?

Es ist das Einziehen fremder Geldforderungen, entweder im eigenen oder im fremden Namen.

Wie gehen Inkassounternehmen vor, um Schulden einzutreiben?

Inkassounternehmen können die Schulden außergerichtlich oder vor dem Gericht eintreiben. Ihnen stehen dabei dieselben gewöhnlich rechtlichen Möglichkeiten zu wie den Gläubigern. Näheres erfahren Sie hier.

Was kann ich als Schuldner tun, wenn ich ein Inkassoschreiben erhalte?

Schuldner sollten genau prüfen, welche Forderung das Inkassobüro eintreiben will und wofür Gebühren berechnet werden. Weitere Verhaltenstipps finden Sie in diesem Abschnitt.

Spezifische Informationen zum Inkasso

AuslandsinkassoInkassokostenInkassounternehmenSchuldeneintreiber

Was ist Inkasso? Eine Definition

Inkasso bedeutet so viel wie "einkassieren".
Inkasso bedeutet so viel wie „einkassieren“.

Das Wort „Inkasso“ leitet sich vom italienischen „incasso“ bzw. „incassare“ ab, was so viel bedeutet wie „einkassieren“ oder „Geld einziehen„. Inkasso bezeichnet damit das Einziehen fremder Geldforderungen. Dies kann entweder im eigenen oder in einem fremden Namen geschehen.

Wenn ein Schuldner seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommt, kann dies auch unangenehme Folgen für den Gläubiger haben. Vor allem Unternehmen, aber auch Selbstständige verkraften es mitunter nur schwer, wenn größere Forderungen nicht bezahlt werden und damit wichtige Einnahmequellen wegbrechen.

An dieser Stelle kommt die Inkassofirma ins Spiel. Sie unterstützt Gläubiger dabei, ihre Geldforderungen durchzusetzen. In der Regel ist der Schuldner bereits in Zahlungsverzug, entweder weil er eine Zahlungsfrist bzw. die Fälligkeit der Forderung verpasst oder nicht auf Mahnungen reagiert hat. Dabei ist ein Inkasso auf zwei Wegen möglich:

  • Der entsprechende Dienstleister handelt im Auftrag des Gläubigers oder aber
  • er kauft die Forderungen auf und macht sie im eigenen Namen geltend.
Für Schuldner wird es spätestens jetzt Zeit zu handeln und eine Schuldnerberatung aufzusuchen. Denn Inkasso ist mit weiteren Kosten verbunden, die die Schulden noch weiter in die Höhe treiben können.

Außergerichtliches und gerichtliches Inkasso

Wenn das außergerichtliche Inkasso scheitert, kann das Büro die Forderung im Mahn- und Vollstreckungsverfahren durchsetzen.
Wenn das außergerichtliche Inkasso scheitert, kann das Büro die Forderung im Mahn- und Vollstreckungsverfahren durchsetzen.

Ein Inkassounternehmen hat verschiedene Möglichkeiten, um Schulden einzutreiben. Zunächst wird es versuchen, die Ansprüche ohne ein gerichtliches Verfahren durchzusetzen.

Wenn Mahnungen und die Kontaktaufnahme zum Schuldner nicht fruchten, wird in einem zweiten Schritt das gerichtliche Mahn- und Vollstreckungsverfahren durchgeführt.

Es ist übrigens ein Irrglaube, dass ein Inkasso ohne Mahnung unzulässig ist. Vor allem, wenn ein Schuldner zur sofortigen Zahlung verpflichtet ist, gerät er sofort und auch ohne Mahnung in Verzug.

Vor allem bei unstreitigen Forderungen sind die Erfolgsaussichten vor Gericht relativ hoch. Auf diesem Wege erhält die Inkassofirma einen vollstreckbaren Titel gegen den Schuldner, und zwar in Form eines Vollstreckungsbescheids. Findet der Schuldner einen solchen Bescheid in seiner Post, muss er mit Zwangsvollstreckungsmaßnahmen rechnen. Mit anderen Worten: In Kürze kann der Gerichtsvollzieher vor der Tür stehen.

Manche Inkassodienstleister bieten darüber hinaus auch ein Überwachungsverfahren zum Inkasso an. Denn selbst wenn ein gerichtlicher Titel vorliegt, kann ein Inkasso-Service nicht immer sofort die Schulden eintreiben. Wenn der Schuldner kein pfändbares Vermögen besitzt, lohnt auch eine Zwangsvollstreckung nicht.

Doch mit dem Vollstreckungsbescheid hat der Gläubiger 30 Jahre Zeit, um die Zwangsvollstreckung zu betreiben. Inkasso ist also noch über einen langen Zeitraum hinweg möglich. Während dieser 30 Jahre überwacht die Inkassofirma die Vermögenslage des Schuldners. Dies ist vor allem dann gut möglich, wenn er eine eidesstattliche Versicherung abgegeben hat.

Nicht immer geht es beim Inkasso seriös zu

Nicht jede Inkassofirma arbeitet mit seriösen Methoden.
Nicht jede Inkassofirma arbeitet mit seriösen Methoden.

Es ist durchaus verständlich, dass Gläubiger versuchen, ihre bestehenden Forderungen durchzusetzen und unter Umständen auch ein Inkasso-Unternehmen damit beauftragen. Schließlich sind auch sie auf ihre Einnahmequellen angewiesen.

Kritisch wird es jedoch, wenn das beauftragte Büro unseriöse Methoden nutzt, um daraus zusätzlichen Profit zu schlagen.

Folgende Faktoren können darauf hindeuten, dass es sich um ein unseriöses Unternehmen handelt:

  • Der Inkassodienstleister droht massiv mit dem Mahn- und Zwangsvollstreckungsverfahren und dem Gerichtsvollzieher.
  • Sie verunsichern den Schuldner durch aggressive Formulierungen und andere Drohgebärden.
  • Der Verbraucher kann anhand des Schreibens nicht erkennen, woher die offenen Rechnungen stammen. Es ist auch nicht immer offensichtlich, ob diese wirklich berechtigt sind.
Leider führt dieses unprofessionelle Verhalten oft dazu, dass der Verbraucher nachgibt und zahlt, obwohl er dies vielleicht gar nicht tun müsste.

Inkasso: Verhaltenstipps für Schuldner

Verbraucher, die ein Schreiben von einem Inkassounternehmen erhalten, sollten sich an eine Schuldnerberatung, die Verbraucherzentrale oder einen Rechtsanwalt wenden.

Lassen Sie das Schreiben vom Inkassobüro von einer Schuldnerberatung prüfen.
Lassen Sie das Schreiben vom Inkassobüro von einer Schuldnerberatung prüfen.

Prüfen Sie im Schreiben zuerst, welche Forderung geltend gemacht wird und welche Kosten, Inkassogebühren und Zinsen Ihnen in Rechnung gestellt werden. Für den Verbraucher bzw. Schuldner muss nachvollziehbar sein, wie sich die Zahlungsaufforderung zusammensetzt, die dem Inkasso zugrunde liegt.

Das entsprechende Büro ist verpflichtet, insbesondere folgende Informationen klar und verständlich anzugeben:

  • Name oder Firma des Auftraggebers mit ladungsfähiger Anschrift (Ein Postfach genügt nicht!)
  • Name bzw. Firma des (ursprünglichen) Gläubigers
  • Grund der Forderung
  • bei Verträgen den Vertragsgegenstand, das Datum des Vertragsschlusses und andere wesentliche Umstände
  • Seriöse Büros setzen Ihnen außerdem eine angemessene Frist, um die offene Forderung zu bezahlen. Sie sollten jedoch z. B. dann vorsichtig werden, wenn die im Anschreiben genannte Frist bereits verstrichen ist.
Lassen Sie sich die Original-Vollmacht oder die Abtretungsurkunde der Inkassofirma vorlegen.

Prüfen Sie kostenlos im Rechtsdienstleistungsregister, ob das Inkassobüro dort registriert ist. Sollte dies nicht der Fall sein, begeht der Dienstleister, der Inkasso anbietet, eine Ordnungswidrigkeit. Für diese droht ein Bußgeld bis zu 50.000 Euro. Leider ist diese Registrierung keine Garantie für Seriosität: Auch registrierte Firmen greifen mitunter zu dubiosen Maßnahmen.

Unternehmen, die Inkasso in Deutschland anbieten, müssen auf ihren Briefbögen auf diese behördliche Registrierung hinweisen. Tun sie dies nicht, können Sie dies beim zuständigen Gericht anzeigen.

Hat der Gläubiger bzw. das Inkassobüro einen Vollstreckungsbescheid erwirkt, muss der Schuldner zahlen.
Hat der Gläubiger bzw. das Inkassobüro einen Vollstreckungsbescheid erwirkt, muss der Schuldner zahlen.

Unterschreiben Sie kein Schuldanerkenntnis. Anderenfalls wird es sehr schwierig, sich gegen möglicherweise unberechtigte Forderungen zu wehren.

Wenn der Gläubiger bereits einen Vollstreckungsbescheid oder ein Urteil gegen den Schuldner erwirkt hat, so müssen die darin enthaltenen Forderungen grundsätzlich auch bezahlt werden. Dies gilt auch dann, wenn diese anfangs zu Unrecht geltend gemacht wurden.

Inkassogebühren und Schufa-Eintrag

Eine unangenehme Folge liegt für Schuldner darin, dass Inkasso mit weiteren Kosten verbunden ist. Die Schulden können also ansteigen, weil in der Regel nicht nur die Forderung des ursprünglichen Gläubigers geltend gemacht wird. In der Regel werden in einem Schreiben eines Inkassobüros folgende Positionen aufgelistet:

Oft machen Inkassounternehmen überhöhte Kosten geltend.
Oft machen Inkassounternehmen überhöhte Kosten geltend.
  1. Hauptforderung des ursprünglichen Gläubigers:
    Ist diese Forderung wirklich berechtigt? Worin liegt der Grund für die Forderung, z. B. in einem abgeschlossenen Vertrag? Prüfen Sie hierbei, ob auch der geltend gemachte Betrag der Höhe nach stimmt.
  2. Zinsen auf die Hauptforderung:
    Vor allem bei diesem Inkasso-Posten sollten Verbraucher genau hinschauen. Oft berechnen Inkassobüros viel zu hohe Zinsen, mitunter sogar im zweistelligen Bereich. Oder sie geben den Zinsbeginn falsch an. Verbraucher zahlen maximal 5 Prozent über dem Basiszinssatz, und zwar frühestens ab dem Tag, der unmittelbar auf den Tag folgt, an dem die 1. Mahnung zugegangen ist.
  3. Mahnkosten:
    Wenn ein Inkassounternehmen auch die Mahnkosten des Gläubigers einfordert, so darf es dabei bestimmte Beträge nicht überschreiten. Die 1. Mahnung ist grundsätzlich kostenfrei und darf daher nicht in Rechnung gestellt werden. Ab der 2. Mahnung dürfen maximal jeweils 2,50 Euro berechnet werden, es sei denn der Gläubiger kann glaubhaft machen, dass ihm höhere Kosten entstanden sind. Hat der Gläubiger gar nicht gemahnt, dürfen auch keine Mahnkosten gefordert werden.
  4. Inkassogebühren bzw. –kosten:
    Anders als Rechtsanwälte unterliegen Inkassobüros keiner Gebührenordnung. Dadurch entsteht die Gefahr, dass diese Dienstleister überhöhte Kosten geltend machen. Es ist jedoch ständige Rechtsprechung, dass sie nur die Kosten geltend machen dürfen, die entstanden wären, wenn der Gläubiger einen Rechtsanwalt mit dem Inkasso beauftragt hätte.

Überblick über weitere Kosten und deren Zulässigkeit

Art der Inkassobüro-KostenZulässigkeit
Telefon und Portobegrenzt zulässig
(max. 20 Euro)
Umsatz­steuerunzulässig als
zusätzliche Inkasso­kosten, wenn
Rechnung bereits
Umsatzsteuer ausweist
Telefon-Inkasso-Gebührenunzulässig, wenn diese
pro
Anruf
beim Schuldner
pauschal
verlangt
werden
Kosten für den „1. Brief nach Titulierung der Forderung“ (1. Br. Tit. Ford.)unzulässig
Kontoführungs­gebühren unzulässig
nachgewiesene Ermittlungskostenzulässig
nachgewiesene Bankrücklast­schriftkostenzulässig
Kosten für
beauftragten Anwalt
unzulässig
Vollstreckungs­kostenzulässig
Gerichtskosten, Kosten für Gerichtsvollzieherzulässig
Kosten für Mahn- und Vollstreckungsbescheidzulässig bis maximal 25 Euro
(Zusätzliche Kosten für Porto und Vordruck im Mahn­verfahren sind jedoch unzulässig.)
Übersendung der Forderungs­aufstellungunzulässig
Zustellungskostenzulässig

Überprüfen Sie jede einzelne Position, die Ihnen in Rechnung gestellt wird, genau. Lassen Sie sich dabei am besten von einer Schuldnerberatung helfen, denn oft ist die Rechnung viel zu hoch.

Wenn der Inkassodienst die Forderung vom Gläubiger gekauft hat, ist es nicht berechtigt, Inkassogebühren zu verlangen, weil es Inkasso in eigener Sache betreibt.

Erfolgt bei Inkasso ein Schufa-Eintrag?

Beim Inkasso ist ein Schufa-Eintrag nicht zulässig, wenn Sie die Forderung bestreiten.
Beim Inkasso ist ein Schufa-Eintrag nicht zulässig, wenn Sie die Forderung bestreiten.

Nur wenn die Forderung berechtigt ist und der Schuldner auch nach der 2. Mahnung nicht bezahlt, darf ein Schufa-Eintrag erfolgen.

Bestreitet der Verbraucher die Forderung jedoch und teilt dies dem Inkassounternehmen mit, so dürfen keine Daten des Schuldners übermittelt werden. Das Büro darf auch nicht mit einem Schufa-Eintrag drohen.

Wenn Sie befürchten, dass unberechtigte Schufa-Einträge existieren, können Sie von Ihrem Auskunftsrecht Gebrauch machen und die Löschung unzulässiger Einträge bzw. deren Berichtigung beantragen.

Wenn Gläubiger ein Inkassounternehmen beauftragen – Fazit

Es ist das gute Recht eines Gläubigers, ein Inkassobüro zu beauftragen. Verbraucher sollten sich jedoch keinesfalls einschüchtern oder verunsichern lassen, wenn sie von einem solchen Dienstleister angeschrieben und vielleicht sogar bedroht werden.

Das Gesetz schreibt genau vor, wie Gläubiger ihre Forderungen durchsetzen dürfen. Entweder benötigen sie hierfür einen gerichtlichen Mahnbescheid und anschließend einen Vollstreckungsbescheid, mit welchem sie die Zwangsvollstreckung in die Wege leiten können. Oder es muss ein Gerichtsverfahren abgeschlossen sein und ein vollstreckbarer Titel, z. B. in Form eines Urteils, vorliegen.

Auch die Drohung mit Polizei und Staatsanwaltschaft ist haltlos. Niemand kommt nur wegen seiner Schulden ins Gefängnis. Diese Art des Freiheitsentzugs verbietet das 4. Protokoll der Europäischen Menschenrechtskonvention sogar.

Prüfen Sie die geltend gemachten Forderungen genau. Wenn diese zurecht besteht, müssen Sie sie auch bezahlen.

Werden Sie hingegen aufgefordert, eine unberechtigte Forderung zu bezahlen, so können Sie dieser bereits nach Erhalt der Rechnung widersprechen und das Inkassobüro auf diesen Widerspruch verweisen. Bezahlen müssen sie dann nicht.

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Inkasso und professionelle Schuldeneintreiber
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Über den Autor

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Franziska L.

Franziska studierte Rechtswissenschaften. Seit 2017 gibt sie als Redaktionsmitglied von privatinsolvenz.net Tipps zu den Themen Schulden und Geldsparen. Ihr besonderes Anliegen ist es, juristische Fragen zur Insolvenz und Zwangsvollstreckung in ihren Texten möglichst einfach zu beantworten.

4 Antworte zu “Inkasso und professionelle Schuldeneintreiber”

  1. Christopher S.

    14. Juni 2019 um 8:39 Uhr

    Leider gibt es in der Branche viel zu viele schwarze Schafe 🙁
    auch wenn der Artikel jetzt ein paar Monate schon alt ist, finde ich Ihn sehr gut geschrieben und es sind auch gute Aufzählungen dabei die das ganze Transparenter machen, um den Leuten aufzuzeigen was bei Inkasso hintersteckt

  2. Emma

    6. Mai 2019 um 6:48 Uhr

    Eine Freundin muss sich regelmäßig bei einem Unternehmen für Inkasso melden, weil ihre Kunden nicht pünktlich zahlen. Das hängt aber nicht mit deren Kreditwürdigkeit zusammen, sondern nur damit, dass sie nicht zahlen wollen. Es ist so ärgerlich.

  3. Nami A.

    26. Januar 2019 um 21:02 Uhr

    Guten Tag,

    sehr geehrte Damen und Herren,

    jemand schuldet mir Geld.
    Was bedeutet bei dem Mahnscheid: a) Anspruch hängt von Gegenleistung ab, wurde aber bereits erbracht, b) Anspruch hängt von Gegenleistung nicht ab?

    Wo muss ich bitte ankreuzen?
    Kästchen a) oder Kästchen b)

    Vielen Dank
    Mit freundlichen Grüßen

    • privatinsolvenz.net

      18. März 2019 um 10:32 Uhr

      Hallo Nami,

      was Sie ankreuzen müssen, hängt von dem jeweiligen Fall ab. Ein Anspruch hängt von einer Gegenleistung ab, wenn Sie selbst auch eine Verpflichtung dem Schuldner gegenüber haben. Dies wäre z. B. der Fall, wenn Sie ihm ein Auto verkauft haben, er es bereits erhalten, jedoch noch nicht gezahlt hat. Haben Sie ihm nur Geld geliehen ohne eine Verpflichtung ihrerseits, sollte Kästchen B zutreffen.

      Ihr Team von privatinsolvenz.net

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