Privatinsolvenz vorzeitig beenden – Unter welchen Bedingungen ist das möglich?

Von Franziska L.

Letzte Aktualisierung am: 1. April 2024

Geschätzte Lesezeit: 4 Minuten

Welche Möglichkeiten gibt es, die Privatinsolvenz vorzeitig zu beenden?
Welche Möglichkeiten gibt es, die Privatinsolvenz vorzeitig zu beenden?

Das Verfahren der Privatinsolvenz ist für Schuldner eine langwierige Angelegenheit und eine große Belastung, auch wenn am Ende die Aussicht auf eine Restschuldbefreiung steht.

Verständlicherweise möchten sie die damit verbundenen Unannehmlichkeiten weitestgehend abkürzen. Dieser Ratgeber befasst sich mit der oft bestehenden Problematik, ob und inwieweit es möglich ist, das Insolvenzverfahren zu verkürzen.

WICHTIG: Dieser Ratgeber erläutert die alte Rechtslage. Sie gilt nur für Schuldner, die bis zum 30.09.2020 ihre Insolvenz beantragt haben. Für Verbraucher, die nach diesem Stichtag Privatinsolvenz beantragen, dauert das Verfahren bis zur Restschuldbefreiung nur noch drei Jahre. Die wichtigsten Informationen hierzu fassen wir auch in unserem Ratgeber zur Restschuldbefreiung zusammen.

„Privatinsolvenz vorzeitig beenden“ kurz zusammengefasst

Kann der Schuldner seinen gestellten Insolvenzantrag wieder zurücknehmen?

Bis zur Eröffnung des Insolvenzverfahrens kann ein Antrag auf Insolvenzeröffnung zurückgenommen werden.

Kann ich die Privatinsolvenz vorzeitig beenden und die Restschuldbefreiung schon vor den üblichen sechs Jahren erteilt bekommen?

Ja. Schuldner können unter bestimmten Voraussetzungen eine vorzeitige Restschuldbefreiung beantragen. Welche Bedingungen das sind, haben wir hier zusammengefasst.

Wann ist ein Privatinsolvenzverfahren noch vorzeitig beendet?

Auch die Versagung der Restschuldbefreiung beendet das Verfahren vorzeitig.

Weitere Ratgeber zur Insolvenzverkürzung

Verkürztes Insolvenzverfahren

Kann ich eine Privatinsolvenz vorzeitig beenden?

Hat das Insolvenzgericht das Insolvenzverfahren eröffnet, so kann der Schuldner dieses grundsätzlich nicht vorzeitig beenden. Eine Aufhebung des Verfahrens ist dann nicht mehr möglich. Einmal in Gang gesetzt, dauert das private Insolvenzverfahren in der Regel sechs Jahre, bevor der Betroffene von seinen restlichen Schulden befreit und ein neues Leben beginnen kann. Soweit der Grundsatz.

Trotzdem sind verschiedene Konstellationen denkbar, in denen die vorzeitige Beendigung der Privatinsolvenz in Betracht kommt. Denkbar sind folgende Situationen:

  • Rücknahme des Eröffnungsantrags durch den Schuldner
  • Rücknahme des Insolvenzantrags durch den Gläubiger
  • Verkürzung des Verfahrens, wenn die Schulden vorzeitig abbezahlt werden
  • Versagung der Restschuldbefreiung, weil der Schuldner seinen Obliegenheiten wissentlich nicht nachkommt

Privatinsolvenz vorzeitig beenden durch Rücknahme des Eröffnungsantrags

Nimmt der Schuldner seinen Antrag vor Insolvenzeröffnung zurück, ist dies keine vorzeitige Beendigung der Privatinsolvenz.
Nimmt der Schuldner seinen Antrag vor Insolvenzeröffnung zurück, ist dies keine vorzeitige Beendigung der Privatinsolvenz.

Hat ein Verbraucher das Insolvenzverfahren beantragt, so prüft das Insolvenzgericht zunächst, ob die Voraussetzungen der Insolvenzeröffnung tatsächlich erfüllt sind. Erst wenn es zu dem Schluss kommt, dass dies der Fall ist, eröffnet es das Verfahren mit einem entsprechenden Beschluss. Anderenfalls weist es den Antrag ab.

Solange das Gericht das Verfahren noch nicht eröffnet hat, kann der Schuldner seinen Antrag zurücknehmen, wenn sich seine Situation zwischenzeitlich geändert hat und der Grund für seine Insolvenz inzwischen weggefallen ist. Nach Insolvenzeröffnung ist dies nicht mehr möglich.

Möchten Sie erfahren, ob die private Insolvenz tatsächlich der richtige Weg aus den Schulden für Sie ist? Im Rahmen einer kostenlosen und unverbindlichen Beratung auf www.schuldenanalyse-kostenlos.de ** können Fragen dieser Art geklärt werden.

Auch der Gläubiger kann seinen Antrag vor Verfahrenseröffnung zurücknehmen. Wenn die Sache erledigt ist, z. B. weil seine Forderungen beglichen wurden, muss er dies sogar tun.

Streng genommen ist dies jedoch keine vorzeitige Beendigung der Privatinsolvenz, denn diese wurde ja erst gar nicht eingeleitet.

Privatinsolvenz vorzeitig ablösen durch Zahlung des Schuldners

Nach 3 oder 5 Jahren Privatinsolvenz kann eine vorzeitige Restschuldbefreiung beantragt werden.
Nach 3 oder 5 Jahren Privatinsolvenz kann eine vorzeitige Restschuldbefreiung beantragt werden.

Bei der Privatinsolvenz beträgt die Dauer in der Regel sechs Jahre. Seit der Insolvenzrechtsreform aus dem Jahre 2014 ist es möglich, die Privatinsolvenz vorzeitig zu beenden und das Verfahren auf fünf oder sogar drei Jahre zu verkürzen.

Im Falle einer Privatinsolvenz kann eine vorzeitige Restschuldbefreiung beantragt werden. Um das Verfahren auf diese Weise abzukürzen, muss der Schuldner bestimmte Voraussetzungen erfüllen.

  1. Bei einer Verkürzung auf 5 Jahre muss er zuvor die gesamten Verfahrenskosten bezahlt haben.
  2. Soll die Insolvenz auf 3 Jahre verkürzt werden, muss er innerhalb dieses Zeitraums 35 Prozent seiner Schulden und die gesamten Verfahrenskosten zahlen. Wie hoch die Summe dieser Schulden im Einzelfall ist, richtet sich nach den zur Insolvenztabelle angemeldeten Forderungen.
  3. In beiden Fällen muss der Schuldner beim Insolvenzgericht einen Antrag auf vorzeitige Erteilung der Restschuldbefreiung stellen.
Die Verfahrensverkürzung tritt nicht automatisch ein, nur weil entsprechende Zahlungen erfolgt sind. Sie muss beantragt werden.

Privatinsolvenz vorzeitig beenden – auch möglich wegen Versagung der Restschuldbefreiung

Schuldner, die ein Privatinsolvenzverfahren durchlaufen, sollten darauf achten, dass sie ihren Pflichten und Obliegenheiten im Rahmen des Verfahrens immer und unverzüglich nachkommen.

Welche Pflichten er u.a. zu erfüllen hat, besagt § 295 Insolvenzordnung (InsO):

  • Ausübung einer angemessenen Erwerbstätigkeit oder Bemühung um eine solche
  • Erben in der Insolvenz müssen während der Wohlverhaltensphase 50 Prozent der Erbschaft abgeben
  • Mitteilung eines jeden Wechsels von Wohnort oder Arbeitsplatz an das Insolvenzgericht und den Treuhänder
  • Zahlungen ausschließlich an den Treuhänder
Privatinsolvenz vorzeitig beenden:  Dazu kommt es auch im Falle der Versagung der Restschuldbefreiung.
Privatinsolvenz vorzeitig beenden: Dazu kommt es auch im Falle der Versagung der Restschuldbefreiung.

Kommt der Schuldner diesen Obliegenheiten nicht nach, so kann ihm auf Antrag eines Gläubigers die Restschuldbefreiung versagt werden. Dasselbe gilt, wenn er eine Insolvenzstraftat begeht.

Spricht das Gericht tatsächlich eine solche Versagung aus, so endet das Verfahren ebenfalls vorzeitig – mit gravierenden Folgen für den Schuldner: Seine Gläubiger können dann wieder im Wege der Zwangsvollstreckung gegen ihn vorgehen.

Bildnachweise:
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Über den Autor

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Franziska L.

Franziska studierte Rechtswissenschaften. Seit 2017 gibt sie als Redaktionsmitglied von privatinsolvenz.net Tipps zu den Themen Schulden und Geldsparen. Ihr besonderes Anliegen ist es, juristische Fragen zur Insolvenz und Zwangsvollstreckung in ihren Texten möglichst einfach zu beantworten.

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62 Antworte zu “Privatinsolvenz vorzeitig beenden – Unter welchen Bedingungen ist das möglich?”

  1. Jessica

    1. Oktober 2019 um 19:00 Uhr

    Hallo,
    Ich bin seit 2014 in der Privatinsolvenz, am 15 Juli 2020 soll ich meine Restschuldbefreiung erhalten, nun frage ich mich ob ich ich schon eher Antrag auf Restschuldbefreiung beantragen kann. Meine Schulden beliefen sich auf 26.313 € wovon ich bis jetzt 21.203€ abgezahlt habe. Ich hatte die Stundung der Verfahrenskosten beantragt, deshalb weiß ich nicht ob mein Treuhänder die Verfahrenskosten von der Summe schon beglichen hat. Auf meine Anfrage diesbezüglich bekomme ich leider keine Antwort von ihm. Muss er von dem Eingezahlten Geld die Verfahrenskosten begleichen bevor die Gläubiger Geld bekommen auch wenn ich die Stundung vom Gericht erhalten habe? Habe gelesen das immer erst die Verfahrenskosten beglichen werden.
    Vielen Dank im vorraus.
    Mit freundlichen Grüßen
    JS

  2. Jenny

    15. September 2019 um 12:01 Uhr

    Hallo. Kann man seine Insolvenz mit einer Einmalzahlung beenden, wenn zB der eigene Vater durch eine Schenkung raushelfen möchte?

  3. Jasmin

    22. Juli 2019 um 16:25 Uhr

    Hallo, ich bin seit 3 Monaten in der Insolvenz. Ist es möglich, da ich das Geld jetzt komplett zusammen habe, Sie jetzt schon zu beenden?

  4. Florian

    6. Juli 2019 um 12:04 Uhr

    Guten Tag ,
    ich habe mal eine frage .
    Meine Privatinsolvenz ist seit Januar 2016 in kraft.
    Ich bin über die 3 Jahre leider hinaus . Kann ich auch nach 4 Jahren aus der Privatinsolvenz raus ?
    Wenn ich jetzt die 35% plus die Verfahrenkosten angespart habe ?

    Bitte um eine Rasche antwort

    • privatinsolvenz.net

      12. Juli 2019 um 14:51 Uhr

      Hallo Florian,

      sind drei Jahre der Abtretungsfrist verstrichen und haben Sie die Verfahrenskosten sowie 35 Prozent der Forderungssumme beglichen, kann die Privatinsolvenz verkürzt werden.

      Ihr Team von privatinsolvenz.net

  5. Rene B.

    11. Mai 2019 um 14:23 Uhr

    Guten Tag,

    Ich habe mich vertippt die Verfahrenskosten und 35 Prozent wären am 5.8.2020 bezahlt. Tut mir leid. Die Frage bleibt aber gleich bezüglich der vorzeitigen Beendigung der Insolvenz.

    Vielen Dank

  6. Tuncay

    28. April 2019 um 20:41 Uhr

    Hallo
    Bin seit November 2017 in Privatinsolvenz , welche Vorteile habe ich wenn ich den Restbetrag frühzeitig bezahle , bin ich dann befreit oder ist es gleich ob jetzt oder erst nach 5 Jahren alles bezahlt ist .?
    Lg

    • privatinsolvenz.net

      13. Mai 2019 um 15:10 Uhr

      Hallo Tuncay,

      haben Sie sowohl die Verfahrenskosten als auch die komplette Forderungssumme beglichen, können Sie einen Antrag auf vorzeitige Beendigung des Verfahrens stellen. Nach dessen Ende wird Ihr Einkommen nicht mehr gepfändet und Sie müssen sich nicht mehr an die während der Insolvenz einzuhaltenden Regeln halten.

      Ihr Team von privatinsolvenz.net

  7. Nicole

    11. April 2019 um 11:38 Uhr

    Hallo,

    ich beende am 11.02.2020 meine Insolvenz.
    Meine Insolvenzmasse ist jedoch schon im Okt 2019 komplett bezahlt.
    Was kommen noch für kosten auf mich zu?
    Wird weiterhin der Pfändbare Betrag vom Gehalt abgebucht bis zum 11.02.2020?

    Vielen Dank

    • privatinsolvenz.net

      10. Mai 2019 um 15:13 Uhr

      Hallo Nicole,

      haben Sie die kompletten Verfahrenskosten sowie die Forderungssumme abbezahlt, können Sie einen Antrag auf vorzeitige Restschuldbefreiung stellen. Nähere Informationen erhalten Sie bei einem Anwalt für Insolvenzrecht.

      Ihr Team von privatinsolvenz.net

    • Rene B.

      11. Mai 2019 um 14:21 Uhr

      Guten Tag,

      Mein Insolvenzverfahren läuft seit 5.8.2016. 35 Prozent der Schulden und auch die Verfahrenskosten wären am 5.8.2019 bezahlt. Besteht da noch die Möglichkeit einer Restschuldbefreiung so das die Insolvenz vorzeitig beendet werden kann?

      Vielen Dank

      • privatinsolvenz.net

        13. Mai 2019 um 15:48 Uhr

        Hallo Rene,

        laut § 300 Abs. 1 Nr. 2 InsO gilt Folgendes: „Das Insolvenzgericht entscheidet nach Anhörung der Insolvenzgläubiger, des Insolvenzverwalters oder Treuhänders und des Schuldners durch Beschluss über die Erteilung der Restschuldbefreiung, wenn die Abtretungsfrist ohne vorzeitige Beendigung verstrichen ist. Hat der Schuldner die Kosten des Verfahrens berichtigt, entscheidet das Gericht auf seinen Antrag, wenn […] drei Jahre der Abtretungsfrist verstrichen sind und dem Insolvenzverwalter oder Treuhänder innerhalb dieses Zeitraums ein Betrag zugeflossen ist, der eine Befriedigung der Forderungen der Insolvenzgläubiger in Höhe von mindestens 35 Prozent ermöglicht“. Nähere Informationen erhalten Sie beim Insolvenzgericht bzw. -verwalter.

        Ihr Team von privatinsolvenz.net

  8. Michael S.

    22. März 2019 um 23:07 Uhr

    Ich hatte eine Gesamtschuld von 4000 EUR
    Ich bin schon seit 1 Jahr und 4 Monaten in der Insolvenz.
    Ich bin arbeitstätig und das Pfändungsgeld war immer sehr hoch.
    Sobald meine Gesamtschulden abgezahlt sind, kann ich dann schon früher aus der Insolvenz raus ?

    • privatinsolvenz.net

      10. Mai 2019 um 14:12 Uhr

      Hallo Michael,

      haben Sie sowohl die Verfahrenskosten als auch die kompletten Forderungen beglichen, können Sie einen Antrag auf vorzeitige Erteilung der Restschuldbefreiung stellen.

      Ihr Team von privatinsolvenz.net

  9. W. B.

    6. März 2019 um 16:47 Uhr

    Hallo
    Intro:Insolvente Rentnerin, ca 2000€ Rente, sonst nichts, ca. 60.000€ Schulden.
    Ich: Gläubiger ca. 6800€ selbst fast Insolvent, ca. 700€ in den letzten 3 Monaten durch Pfändung erhalten. Sollen zurück gezahlt werden.
    F1: Ist ein teurer Insolvenz-Verwalter zwingend notwendig oder kann ich bei ohnehin feststehenden Renten-Einnahmen, beantragen diesen weg zu lassen?
    F2: Kann der IV über seine eigene Kanzlei (anderer Kollege) den fehlenden Betrag Kostenpflichtig einklagen? … obwohl ich Zahlungsunfähigkeit dargelegt habe?
    2. Verrechnung angeboten habe…
    3. Muss er nicht so kostensparend wie möglich und nicht so bequem wie möglich arbeiten?
    4. Ist das nicht eindeutig eine verbotene Vorteilsnahme?
    5. Kann ich beim Ins. – Richter andere Lösungen beantragen? Verrechnung, Ratenzahlung, jedenfalls keine Klage, die ohnehin keine kurzfristige Aussicht auf Erfolg hat?
    6. Kann ich die Herausgabe der Adressen der anderen Gläubiger verlangen um möglicher Weise das Schuldenbereinigungsverfahren in Eigenregie fortzuführen?
    7. Kann ich verlangen, das mir die Schuldnerin eine Unterschrift unter eine LV gibt, mit der ich ! auf meine Kosten! die Schuldsumme absichere?
    Recht herzlichen Dank Werner B.

    • privatinsolvenz.net

      8. April 2019 um 14:39 Uhr

      Hallo Werner,

      wir dürfen an dieser Stelle keine kostenlose Rechtsberatung anbieten. Ein Anwalt kann all Ihre Fragen beantworten.

      Ihr Team von privatinsolvenz.net

  10. Gabriele E.

    26. Februar 2019 um 6:24 Uhr

    I h bin in der privat Insolvenz und mir wird nur ein halbes Kind angerechnet. Grund : mein Mann bekommt Rente 657 Euro und der ältere Sohn macht eine Ausbildung. Der Bruder geht noch zur Schule . Für beide bekommen wir Kindergeld .
    Das halbe Kind erscheint mir zu wenig .
    Gruß

  11. Belmaati

    25. Februar 2019 um 15:00 Uhr

    Sehr geehrte Damen und Herren,
    Mein Privatinsolvenz wurde am 08.01.2015 eröffnet.
    wann kann ich einen Antrag auf vorzeitige Restschuldbefreiung ( Nach 5 Jahren) stellen.?
    Gib´s da eine einheitliche Formular dafür?

    Vielen Dank für Ihre Hilfe

    • privatinsolvenz.net

      18. März 2019 um 12:04 Uhr

      Hallo,

      über den Antrag wird erst nach Ablauf von fünf Jahren entschieden. Genauere Informationen erhalten Sie beim zuständigen Insolvenzgericht.

      Ihr Team von privatinsolvenz.net

  12. Maria D.

    21. Februar 2019 um 16:29 Uhr

    Hallo,
    ich habe nach 49 Monaten die 35% sowie die Verfahrenskosten bezahlt. Kann ich bereits nach 49 Monaten und nicht nach Ablauf der 5 Jahre die vorzeitige Beendigung beantragen?
    Danke für Info!

    • privatinsolvenz.net

      18. März 2019 um 11:50 Uhr

      Hallo Maria,

      das Gericht fällt laut § 300 Abs. 1 InsO erst dann eine Entscheidung, wenn fünf Jahre der Abtretungsfrist verstrichen sind. Weitere Informationen erhalten Sie beim zuständigen Insolvenzgericht.

      Ihr Team von privatinsolvenz.net

  13. Waltrau R.

    13. Februar 2019 um 18:03 Uhr

    Hallo Was kann man tun ,wenn der Insolvenzverwalter einen einfach keine Auskunft über die Restschuld bzw.verfahrungskosten gibt.
    Kann man ihn wärend der Insolvenz auch wechseln?

  14. Hammerzeh

    7. Februar 2019 um 19:09 Uhr

    Guten Abend,
    bei der PI über 6 Jahre ist es ja im letzten Jahr (im 6 Jahr)so das man keine Pfändung mehr hat und somit nichts mehr abgezogen wird des weiteren bekommt man ja im 5 Jahr 10 % der gepfändeten Summe ausgezahlt und nachdem 6 Jahr sogar 15% wie schaut es dann aus wenn man die PI auf 5 Jahre verkürzt ?ausser dem Vorteil das man ein Jar früher fertig ist gibt es keinen weil im 6 Jahr gibt es keine Pfändung mehr und die 10 % sowie die 15 % fallen auch weg.

    Sehe ich das richtig?

    • privatinsolvenz.net

      18. März 2019 um 11:11 Uhr

      Hallo,

      den sogenannten Motivationsrabatt, von dem Sie schreiben, gibt es seit dem 1.7.2014 nicht mehr. Dafür sorgte eine entsprechende Gesetzesänderung.

      Ihr Team von privatinsolvenz.net

  15. Peter

    27. Januar 2019 um 9:24 Uhr

    Hallo, ich bin seit Juni 2015 in der PI. Insolvenzsumme ca.110Tsd.€, von meinem Lohn werden jeden Monat 240,-€ einbehalten!
    Wie sind die Verfahrenskosten und die Kosten des IV? Kann ich eine Verkürzung auf 5 Jahre beantragen? Wann muß der Antrag gestellt werden?
    Danke und vg

  16. Micky Maus

    13. Januar 2019 um 10:49 Uhr

    Folgende Frage/Situation: Meine Frau und ich sind seit drei Jahren in PI, von der Gesamtschuld von 317.000 € wurden im Laufe der drei Jahre pro Verfahren etwa 48.000 € der Masse durch Lohnpfändungen zugeführt. Rund die Hälfte hat der IV eingestrichen. Für die beiden Hauptgläubiger (zwei Banken), eigentlich ein schlechtes Geschäft. In weiteren zwei Jahren ist die verkürzte Insolvenz ja möglich, da alle Kosten des Gerichts und des IV beglichen werden. Ist es zum jetzigen Zeitpunkt des Verfahrens immer noch möglich, mit den Banken einen Vergleich einzugehen? Beispiel: Einigung auf eine höhere Summe, die im regulären Verfahren zu erwarten ist, zahlbar innerhalb von 12 Monaten. Damit wären wir ein Jahr eher gertig und die Vergütung des IV könnte man den Banken zur Verfügung stellen. Oder ist das nicht möglich, da das Verfahren nun schon läuft?

    • privatinsolvenz.net

      18. Januar 2019 um 15:16 Uhr

      Hallo,

      seit einem Urteil des BGH kann ein Vergleich auch während der Wohlverhaltensphase ausgehandelt werden. Wichtig ist, dass diesem alle Gläubiger zustimmen müssen. Des Weiteren ist zu beachten, dass Sie alle bis dahin entstandenen Verfahrenskosten und die Vergütung des Insolvenzverwalters tragen müssen.

      Ihr Team von privatinsolvenz.net

  17. Daniela L.

    29. Dezember 2018 um 11:38 Uhr

    Hallo,
    meine PI ist nun beendet. Ich hatte nach 2 Jahren schon alle Verwaltungskosten und die 35 Prozent meiner Schulden bezahlt. Musste nun noch das 3.Jahr warten.Was passierr mit dem Geld was trorzdem noch gepfändet wurde?Bekomme ich das als Überschuss ausbezahlt?Ich habe diesbezüglich von meinen Treuhänder keine Antwort erhalten.

    MfG D.

    • privatinsolvenz.net

      3. Januar 2019 um 15:12 Uhr

      Hallo Daniela,

      unseres Kenntnisstandes kommt es zu keiner Auszahlung. Nähere Informationen erhalten Sie beim zuständigen Insolvenzgericht.

      Ihr Team von privatinsolvenz.net

  18. Turan

    12. Dezember 2018 um 18:50 Uhr

    Hallo zusammen,

    wenn zum Stichtag 26.11.2018 die 3 Jahre voll sind und von der ursprünglichen Gesamtschuld von 16100 EUR in der Masse bereits fast 19500 EUR liegen, wie kann es sein, dass das Gehalt trotzdem noch gepfändet wird? Allein der Insolvenzverwalter streicht sich 11500 EUR ein von der Masse. Das kann doch nicht im Sinne des Gesetzgebers sein, dass man bei einer Schuld ca. 150% zurückzahlt und anschließend erst eine Befreiung der Restschuld nach 3 ahren einreichen kann… wie ist sowas möglich?

    Gruß

    T.E

    ich würde gerne gegen das Amtgericht und gegen den Insolvenzverwalter vorgehen, die mich nach „Strich und Faden“ ausgemolken haben und es noch tun. Können Sie mir einen Anwalt hierfür empfehlen?

    • privatinsolvenz.net

      14. Dezember 2018 um 14:22 Uhr

      Hallo Turan,

      beachten Sie, dass Sie im Zuge der Privatinsolvenz nicht nur die offene Forderungssumme begleichen müssen. Zusätzlich fallen noch Verfahrenskosten an. Des Weiteren müssen Sie als Insolvenzschuldner die Vergütung des Insolvenzverwalters mit einkalkulieren. Die örtliche Rechtsanwaltskammer kann Sie bei der Suche nach einem Anwalt unterstützen.

      Ihr Team von privatinsolvenz.net

  19. Oliver

    9. Dezember 2018 um 21:59 Uhr

    Wann muss bzw. kann der Antrag auf Verkürzung gestellt werden. Genau zu den 3 Jahren oder kann dieser auch nach ca. 38 oder 39 Monaten gestellt werden?
    Ist der Treuhänder dazu verpflichtet eine Auskunft zu erteilen, welcher Betrag sich auf dem Treuhandkonto befindet?

    • privatinsolvenz.net

      14. Dezember 2018 um 14:06 Uhr

      Hallo Oliver,

      den Antrag können Sie frühestens nach drei Jahren stellen. Inwiefern der Insolvenzverwalter zur Auskunft verpflichtet ist, entzieht sich unserer Kenntnis.

      Ihr Team von privatinsolvenz.net

      • Robert F.

        20. Dezember 2018 um 15:59 Uhr

        Hallo mir wurde von meiner Insolvenzverwalterin mitgeteilt das die 35% sowie ihre Vergütung und die Verfahrenskosten nach 36 Monaten erreicht werden, ansonsten ist erst nach 60 Monaten oder bei vorzeitiger Abzahlung eine Beendigung möglich.

  20. Nutzer1

    6. Dezember 2018 um 0:07 Uhr

    Nach einem Jahr privatinsolvenz habe ich eine abfindung erhalten, die mehr als 35% meiner gesamtschulden deckt.
    Hab aber auch keinen Job mehr, erhalte gerade alg1 und habe aktuell kein Einkommen.

    Kann ich dennoch einen Antrag auf befreiung für 3 Jahre stellen?

    • privatinsolvenz.net

      6. Dezember 2018 um 9:46 Uhr

      Hallo Nutzer1,

      grundsätzlich ist die Verkürzung der Wohlverhaltensphase auf drei Jahre möglich, wenn Sie in diesem Zeitraum 35 Prozent der Forderungssumme sowie die Verfahrenskosten beglichen haben. Nähere Informationen erhalten Sie beim Insolvenzverwalter.

      Ihr Team von privatinsolvenz.net

  21. Simone

    20. November 2018 um 0:42 Uhr

    Wenn ich bei einer Verkürzung auf 3 Jahre die 35%, die Verfahrens und Gerichtskosten bereits nach 2 Jahren beglichen habe, muss ich dann trotzdem 3 Jahre in der Insolvenz bleiben oder würde ich eine vorzeitige Restschuldbefreiung erhalten?

    • privatinsolvenz.net

      23. November 2018 um 8:46 Uhr

      Hallo Simone,

      in der Regel sollte die Restschuldbefreiung dann erst nach drei Jahren stattfinden. Nähere Informationen erhalten Sie beim Insolvenzverwalter oder dem Insolvenzgericht.

      Ihr Team von privatinsolvenz.net

  22. Sebastian M.

    13. November 2018 um 11:45 Uhr

    Hallo Zusammen,
    ich habe am 23.04.2014 eine Privatinsolvenzverfahren eingereicht, dieses wurde am 30.09.2014 eröffnet. Die Restschuldbefreiung nach 6 Jahren liegt mir schon vor.
    Auf meinem Massekonto sind über die Jahre ca.30000-35000€ zustande gekommen.
    Somit sind die Verfahrenskosten gedeckt.
    Meine Frage ist, gilt für mich das neue oder alte Insolvenzrecht. Bzw. kann ich die Insolvenzbeendiung nach 5 Jahren beantragen.

    Gruß
    Sebastian

    • privatinsolvenz.net

      16. November 2018 um 9:04 Uhr

      Hallo Sebastian,

      haben Sie den Antrag vor dem 01.07.2014 gestellt, sollte das alte Insolvenzrecht gelten.

      Ihr Team von privatinsolvenz.net

  23. Christina P.

    8. November 2018 um 20:27 Uhr

    Ich habe fünf Gläubiger,drei haben verzichtet,zwei haben nicht verzichtet.die Insolvenz läuft seit einem Jahr ,nun haben auch die anderen zwei verzichtet,kann die Insolvenz nun beendet werden?

    • privatinsolvenz.net

      9. November 2018 um 8:52 Uhr

      Hallo Christina,

      haben alle Gläubiger verzichtet, kann die Privatinsolvenz in der Regel beendet werden, wenn Sie die Verfahrenskosten beglichen haben. Weitere Informationen erhalten Sie beim Insolvenzverwalter.

      Ihr Team von privatinsolvenz.net

    • Belgin

      2. Januar 2021 um 15:47 Uhr

      Hallo
      Meine Insolvenz wurde Mai 2019 eröffnet.
      Nun gibt es ja das neue Gesetz nur noch 3 Jahre.
      Gilt es auch für mich ? Wenn nein was muss ich tun das ich auch diesen Genuss von 3 Jahren habe und nicht 6.

      Lieben Gruß bella

  24. S. DAVID

    23. Oktober 2018 um 12:00 Uhr

    Guten Tag,
    Ich habe eine Frage, durch eine Erbschaft ist es mir möglich die komplette Schuldsumme zu begleichen, muss ich dann trotzdem warten bis die 3 Jahre rum sind?
    Danke.
    S.D.

    • privatinsolvenz.net

      26. Oktober 2018 um 8:51 Uhr

      Hallo S.,

      haben Sie die komplette Forderungssumme sowie die Verfahrenskosten beglichen, können Sie jederzeit einen Antrag auf Restschuldbefreiung stellen.

      Ihr Team von privatinsolvenz.net

      • Anica

        16. Januar 2020 um 9:27 Uhr

        Das hab ich gemacht und der Schlusstermin war bereits am 30.9.2019. Trotzdem warte ich immer noch auf das Abschlussprotokoll und bekomme den Überschuss aus meinem Erbe vorher nicht ausgezahlt. Auch eine Restschuldbefreiung habe ich bisher nicht erhalten. Sind diese langen Wartezeiten normal? Auf den Schlusstermin musste ich auch 3 Monate warten. Ist das Amtsgericht Hamburg so überarbeitet? Kann ich nichts tun außer abwarten? Vor 2,5 Monaten hieß es das Protokoll liegt beim Rechtspfleger auf dem Schreibtisch aber es könne keine Angabe über die Bearbeitungszeit gemacht werden.

  25. S.

    15. Oktober 2018 um 21:14 Uhr

    Ich bin bin herr s. stehe in privatinsolvenz und moechte ich mich abmelden. Meine frage ist das mögliche?

    • privatinsolvenz.net

      18. Oktober 2018 um 11:27 Uhr

      Hallo,

      im obigen Text finden Sie nähere Informationen dazu, wann und unter welchen Voraussetzungen Sie die Privatinsolvenz vorzeitig beenden können.

      Ihr Team von privatinsolvenz.net

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